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253564 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Herausnahme der Dollendorfer Allee aus dem Radroutennetz der Stadt Bonn und ferner die dauerhafte Beibehaltung der angeordneten verkehrsberuhigten Zone

Nummer
253564
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
04.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Dollendorfer Allee Straße· Oberkassel, Beuel Hauptort
  • Altrheinstraße Straße· Hoholz, Beuel
  • Ernststraße Straße· Oberkassel, Beuel
  • Langemarckstraße Straße· Oberkassel, Beuel
  • Adrianstraße Straße· Hoholz, Beuel
  • Im Michelsfeld Straße· Oberkassel, Beuel
  • Königswinterer Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Basaltstraße Straße· Hoholz, Beuel
  • Simonstraße Straße· Hoholz, Beuel
  • Röckesbergstraße Straße· Oberkassel, Beuel
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 04.08.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.09.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 16,2 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253564-02 N-Vorlage zum Bürgerantrag: Herausnahme der Dollendorfer Allee aus dem Radroutennetz der Stadt Bonn und ferner die dauerhafte Beibehaltung der angeordneten verkehrsberuhigten Zone

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
253564
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
28.07.2025
Bürgerantrag: Herausnahme der Dollendorfer Allee
aus dem Radroutennetz der Stadt Bonn und ferner
die dauerhafte Beibehaltung der angeordneten
verkehrsberuhigten Zone
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
03.09.2025 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren.
„Ich / wir beantragen die Herausnahme der Dollendorfer Allee aus dem Radrou-
tennetz der Stadt Bonn und ferner die dauerhafte Beibehaltung der angeordne-
ten verkehrsberuhigten Zone.“
Wir sprechen uns entschieden gegen die geplante verkehrsrechtliche Umwid-
mung der bestehenden Verkehrsberuhigten Zone in eine Fahrradstraße aus
und beantragen explizit, dass die Dollendorfer Allee in 53227 Bonn (Oberkas-
sel) aus sämtlichen planerischen und politischen Entscheidungsprozessen ge-
strichen wird sowie die dauerhafte Sicherung als Verkehrsberuhigte Zone.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag,
der von 180 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner unterstützt wird. Die
Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor.
Anlage/nSeite 1 von 26
Seite 2
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Anlage 1 (öffentlich)
4 Anlage 2 (öffentlich)
5 Foto 1 (öffentlich)
6 Foto 2 (öffentlich)
7 Foto 3 (öffentlich)
8 Foto 4 (öffentlich)
9 Foto 5 (öffentlich)
10 Foto 6 (öffentlich)
11 Foto 7 (öffentlich)
12 Erga?nzung zum Bu?rgerantrag (öffentlich)
13 Dollendorfer Allee Altrheinstraße (öffentlich)
14 Dollendorfer Allee Ernststraße 2 (öffentlich)
15 Dollendorfer Allee Langemarckstraße (öffentlich)
16 Dollendorfer Allee Ro?ckesbergstraße (öffentlich)
17 Langemarckstraße Adrianstraße 1 (öffentlich)
18 Langemarckstraße (öffentlich)Seite 2 von 26
Seite 3 von 26
Seite 4 von 26
Seite 5 von 26
1
Betreff:
Radverkehrsnetz Bonn
Ihr Antrag:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren.
„Ich / wir beantragen die Herausnahme der Dollendorfer Allee aus dem
Radroutennetz der Stadt Bonn und ferner die dauerhafte Beibehaltung der
angeordneten verkehrsberuhigten Zone.“
Wir sprechen uns entschieden gegen die geplante verkehrsrechtliche Umwidmung
der bestehenden Verkehrsberuhigten Zone in eine Fahrradstraße aus und
beantragen explizit, dass die Dollendorfer Allee in 53227 Bonn (Oberkassel) aus
sämtlichen planerischen und politischen Entscheidungsprozessen gestrichen wird
sowie die dauerhafte Sicherung als Verkehrsberuhigte Zone.
Begründung:
- Die Dollendorfer Allee ist verkehrsrechtlich die westliche Begrenzung einer
Verkehrsberuhigten Zone und ein wichtiger Bestandteil eines Wohngebietes mit
Quartiercharakter.
- Die gesetzlich verankerte „Schrittgeschwindigkeit“ in Verkehrsberuhigten
Zonen schützt besonders gefährdete Gruppen (Kinder, Senioren,
mobilitätseingeschränkte Personen).
- Die Dollendorfer Allee ist ein wichtiger Teil eines Schulweges, insbesondere
auch für Schüler der weiterführenden Schulen in der Umgebung, die auf die
Nutzung des ÖPNV angewiesen sind (Haltestelle Oberkassel
Süd/Römlinghoven der Linien 62/66).
Weiterhin nutzen die Bewohner des nahegelegen Seniorenzentrums die Straße
als Zuwegung zur Haltestelle. Um diese zu erreichen, muss die Dollendorfer
Allee überquert/genutzt werden. Mit Einrichtung der Fahrradstraße verlieren
nicht nur die genannten Gruppen ihren Vorrang gegenüber allen anderen
Verkehrsarten.
- Der Entfall des „Spielrechts“ auf der Straße stellt einen Rückschritt einer
kinderfreundlicher Stadtplanung dar. Auch Kinder bis zum vollendeten
Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren (§ 2 Abs. 5 StVO)
und sind somit von der Nutzung der Fahrradstraße ausgenommen.
- Haupteigentümer der Wohnanlagen sind die Gemeinsame Versorgungskasse
für Pfarrer und Kirchenbeamte und die VEBOWAG. Beide Eigentümer haben
sich bei der Errichtung an einer kindgerechten Konzeption orientiert. Die
VEBOWAG wurde dafür mit einem bundesweiten Preis ausgezeichnet.
- Die Fahrradstraße würde das Gesamtkonstrukt aus Wohnungen, Spielplätzen,
Parkplätzen, Grünanlagen und Verkehrsberuhigter Zone konterkarieren.Seite 6 von 26
2
- Die Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beinhaltet ein
höheres Unfallrisiko, im Fall der Dollendorfer Allee, auch für den Radfahrer
selbst. Nur die wenigsten Radfahrer erreichen auf ebener Strecke eine
Geschwindigkeit von 30 km/h. Laut diverser Studien beträgt die gefahrene
Durchschnittsgeschwindigkeit von Radfahrern ca. 19 km/h. In der Praxis hat das
zur Folge, dass Führer von PKW versuchen, den Radfahrer zu überholen.
Dieses ist aufgrund der Fahrbahnbreite der Örtlichkeit nur mit Unterschreitung
des Mindestabstandes von 1,5 m möglich. Einwände, dass der Radfahrer
verkehrsrechtlich den Vorrang hat, sind zwar richtig, aber die Praxis sieht nun
mal anders aus. Würden sich alle Verkehrsteilnehmer konsequent an die
gesetzlichen Regelungen halten, wäre das Ziel der Vision Zero Verkehr erreicht.
Aus der Erhöhung der Geschwindigkeit resultiert eine erhebliche Verlängerung
des Anhaltewegs (Reaktionsweg/Bremsweg) eines PKW zur Folge,
nachfolgend beispielhaft:
o 7 km/h = 2 Meter
o 10 km/h = 4 Meter
o 20 km/h = 10 Meter
o 30 km/h = 18 Meter
o 40 km/h = 28 Meter
Daran erkennt man unschwer die überproportionale Steigerung des
Gefährdungspotentials/ Verletzungspotentials für die besonders gefährdeten
Gruppen. Eine kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung durch Polizei
oder andere Beauftragte ist nicht zu erwarten (fehlender Kontrolldruck).
Bemerkung: Im Bereich einer Verkehrsberuhigten Zone gilt für alle
Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer, „Schrittgeschwindigkeit“. Somit
bedarf es eigentlich keiner gesonderten Vorrangstellung für eine einzelne
Verkehrsart.
- Der Wegfall von Parkplätzen, der der Fahrbahnbreite geschuldet ist, stellt einen
erheblichen Nachteil insbesondere für Familien, Ältere, Menschen mit
Behinderung dar, aber auch Pendler, die auf den ÖPNV umsteigen und somit
zur Klimaneutralität und Entlastung der Verkehrsinfrastruktur beitragen. Es gibt
in der Nähe keine andere adäquate Alternative.
Parkende Fahrzeuge entlang der Straße stellen darüber hinaus eine visuelle
und physische Einengung der Fahrbahn dar und erzeugen für den Fahrenden
den Eindruck eines schmaleren Fahrraum. Dieses führt zu einer reduzierten
Geschwindigkeit. Das Gegenteil würde die Fahrradstraße ohne Parkmöglichkeit
bewirken, da hier die visuelle Wahrnehmung umgekehrt und zu höheren
Geschwindigkeiten führen wird.
- Die bestehende Reglung trägt im erheblichen Maße zur Wohnqualität bei. Es
wird bezweifelt, dass überhaupt ein signifikanter Anstieg des Radverkehrs
stattfinden wird. Sicher ist, dass die Lebensqualität eingeschränkt wird.
- An dieser Stelle der Verweis auf den Leitfaden Fahrradstraßen, Herausgeber:
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden
und Kreise in NRW e. V. mit Unterstützung Ministerium für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr des Landes NRW.
Zusätzlich zu den Anordnungsvoraussetzungen der StVO sind die
Bestimmungen der VwV-StVO zu berücksichtigen. Hierzu muss für dieSeite 7 von 26
3
Anordnung einer Fahrradstraße gemäß VwV zu Zeichen 244.1 und 244.2 eine
der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sein:
o Auf der Straße ist eine hohe Fahrradverkehrsdichte vorhanden oder
zu erwarten.
o Die Straße hat eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr.
o Die Straße ist für den Kfz-Verkehr von lediglich untergeordneter
Bedeutung.
Die Dollendorfer Allee erfüllt die Voraussetzungen der ersten beiden
Spiegelpunkte nicht.
- Die geplante Fahrradstraße endet „Im Michelsfeld“/Königswinterer Straße. Die
Sicht auf den fließenden Verkehr der vielbefahrenen Königswinterer Straße ist
durch beidseitigen Heckenbewuchs sehr eingeschränkt.
Radfahrer, die nach links in südliche Richtung abbiegen wollen, müssen zudem
drei Fahrstreifen queren. Eine Weiterführung eines Radweges fehlt vollständig,
sodass die Hauptfahrbahn der Königswinterer Straße bis zur Einmündung „Am
Strandbad“ benutzt werden muss.
Ein erhöhtes Gefahrenpotential lässt sich jetzt schon prognostizieren. Ebenso
wird hier der Anschluss an benachbarte und übergeordneter Radverkehrsnetze
und somit an die Kommunen im Bonner Umland nicht gewährleistet
(Radverkehrsnetz - Beschlussvorlage 230820, Grundlage und Zielsetzung, 3.
Abs. letzter Satz)
Alternative zur Streckenführung: ….., Adrianstraße – rechts Basaltstraße –
Überquerung Königswinterer Straße – geradeaus Simonstraße bis
Rheinradweg
Diese Alternative schließt zum einen das wie vor beschriebene
Gefahrenpotential aus, zum anderen ist der nahtlose Anschluss an das
Radverkehrsnetz der Nachbargemeinde Königswinter hergestellt.
- Die bauliche Ausgestaltung der Dollendorfer Allee entspricht zwar nicht mehr
dem aktuellen Stand einer Verkehrsberuhigten Zone (gebaut vor ca. 30 Jahren
– Bestandsgarantie?), sollte jedoch nicht als Argument für die Einrichtung einer
Fahrradstraße herangezogen werden. Ich erlaube mir den Hinweis auf die VwV
zu § 45 StVO zu der Zeichen 325.1 und 325.2 Verkehrsberuhigter Bereich –
Auszug: „In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze
Straßenbreite erforderlich sein.“
Somit darf auch eine Straße ohne „niveaugleichem Ausbau“ als
verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Die Behörde muss es nur,
anders als im Regelfall, begründen.
Nachfolgende Gründe sind für die Abweichung vom Regelfall durchaus
anwendbar und zulässig:
Die Bürger*innen äußern grundsätzlich den Wunsch, dass die Dollendorfer
Allee weiterhin den jetzigen verkehrsrechtlichen Status behält und die Nutzung
als Spielfläche (u. a. lernen Kinder das Radfahren, skaten …) erhalten bleibt.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass es keinen Durchgangsverkehr gibt.
Die Umwidmung einer verkehrsberuhigten Zone in eine Fahrradstraße bedeutet einen
klaren Rückschritt in der Aufenthaltsqualität, Sicherheit und Nutzungsvielfalt,Seite 8 von 26
4
besonders für Familien, Kinder und ältere Menschen. Sie ist nicht ohne Weiteres
äquivalent und sollte kontextabhängig sorgfältig abgewogen werden.
Das Radfahrkonzept der Stadt Bonn ist grundsätzlich zu begrüßen, darf aber nicht zu
einem Verlust von Schutzzonen führen, die allen Verkehrsteilnehmer dienen. Eine
Fahrradstraße räumt nur der Verkehrsart Radfahrer den Vorrang ein.
Anmerkung: Bisher unterstützen180 Bürger*innen, dokumentiert durch ihre Unter-
schriften, diesen Antrag. Weitere Listen befinden sich noch im Umlauf
und werden ggfls. nachgereicht.
Im Namen der Unterstützer*innen des Bürger*innenantrages
Anlagen
Unterschriftenliste (Original kann bei Bedarf nachgereicht werden)
Fotos
NachdenklichesSeite 9 von 26
Nachdenkliches zu den verkehrspolitischen Zielen der Stadt Bonn, in puncto
Umwidmung von Verkehrsberuhigten Zonen in Fahrradstraßen
(Internetpräsenz der Stadt Bonn – Auszüge kursiv)
Die Bonner Mobilitätswende
Bonn soll eine lebenswerte Stadt für alle sein: mit sicheren Verkehrswegen, vor
allem für Kinder und ältere Menschen, sauberer Luft und weniger Lärm sowie
einem attraktiven Angebot an umweltfreundlichen Verkehrsmitteln. Das gelingt durch
eine Mobilität, die nachhaltig und klimaverträglich gestaltet ist. Durch eine gerechte
Neuaufteilung der öffentlichen Räume gibt es zukünftig wieder mehr Platz in der
Stadt zum Verweilen und Begegnen.
🤔
Ist eine Umwidmung einer Verkehrsberuhigten Zone in eine Fahrradstraße gerecht?
Wird hier nicht die Mehrzahl von Anwohnern einer Verkehrsberuhigten Zone
gegenüber einer Minderheit von Radfahrern benachteiligt?
Ein Miteinander aller Verkehrsarten ist doch gerade in solchen „Schutzzonen“
zweifelsfrei gegeben.
• Ziel 2 des Radentscheids: Gut vorankommen: 75 Kilometer neue Rad-
und Gehwege
Die Stadt Bonn soll innerhalb von fünf Jahren insgesamt 75 Kilometer Radwege bzw.
Radverkehrsanlagen einrichten, das entspricht 15 Kilometern pro Jahr. Mindestens
25 Kilometer dieser Radwege sollen baulich vor dem Befahren, Halten und Parken
durch Kraftfahrzeuge geschützt werden und mindestens zwei Meter pro Fahrtrichtung
breit sein.
Wo diese Vorgaben nicht realisierbar sind, können
alternativ Umweltspuren oder Fahrradstraßen eingerichtet werden. Letztere müssen
eine Regelbreite von 4,5 Metern aufweisen. Der Ausbau der Radinfrastruktur darf
dabei nicht zu Lasten des Fußverkehrs gehen.
🤔
Lässt der letzte Satz die provokative Frage zu: Geht hier Quantität vor Qualität?
• Stärkung des Radverkehrs: Das tut sich in Bonn (Internetpräsenz der
Stadt Bonn) - Acht Gründe für die Stärkung des Radverkehrs
Nr. 6 Bonn wird lebenswerter und kinderfreundlicher
Menschen bewerten diejenigen Städte als besonders lebenswert, die sich durch
öffentlichen Raum für Begegnung, viele Grün und wenig Verkehr auszeichnen.
Der Radentscheid Bonn hat diese Ziele formuliert: Durch die Verbesserung der Rad-
und Fußinfrastruktur sollen wieder mehr Begegnungsräume für die Bonner*innen
entstehen und weniger Verkehrslärm die Städter*innen belasten. Bessere
Bedingungen für Radfahrende und Fußgänger*innen sollen zum Umstieg auf das
Fahrrad oder zum Zu-Fuß-gehen animieren.Seite 10 von 26
Gelingt die Mobilitätswende und sinkt der individuelle Autoverkehr, stehen zukünftig
wieder mehr Platz für Grünflächen und Aufenthaltsorte zur Verfügung.
Das Fahrrad ist zudem das erste Verkehrsmittel, dass Kinder eigenständig nutzen
können. Verbessert sich die Rad- und Fuß-Infrastruktur in Bonn, verbessert sich
auch die Mobilität der Kinder. Kinder können dadurch früher selbständig zu Fuß oder
mit dem Fahrrad zur Schule, zum Sport oder zu Freunden fahren.
🤔
- Kinder bis zum vollendeten Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad auf dem
Gehweg fahren (§ 2 Abs. 5 StVO) und sind somit von der Nutzung der
Fahrradstraße ausgenommen.
- Wo sollen Kinder das Radfahren erlernen, wenn nicht in einer
Verkehrsberuhigten Zone, in der sie Vorrang vor anderen Verkehrsarten
haben?
Die meisten Breiten der vorhandenen Gehwege lassen ein gefahrloses
Erlernen des Radfahrens nicht zu.
- Welche Vorteile bietet eine Fahrradstraße im Hinblick auf die Verbesserung
der Fußinfrastruktur oder Begegnungsräume?Seite 11 von 26
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- 1 -
Ergänzung zum Bürger*innenantrag 25356 – „Herausnahme der Dollendorfer Allee
aus dem Radroutennetz der Stadt Bonn und ferner die dauerhafte Beibehaltung der
angeordneten verkehrsberuhigten Zone“
Bauliche Maßnahmen
Die Einrichtung einer Fahrradstraße nach dem Qualitätsstandard gemäß den Leitlinien
der AGFS NRW würde folgende Maßnahmen erforderlich machen:
Bauliche Maßnahmen zur Herstellung eines durchgehend ebenengleichen und
asphaltierten Fahrweges:
a) Einmündungsbereich Langemarckstraße/Dollendorfer Allee
Der vorhandene abgesenkte Bordstein müsste rückgebaut sowie die
Pflasterung des Gehweges durch Asphalt ersetzt werden.
b) Einmündungsbereich Dollendorfer Allee/Altrheinstraße
Die vorhandene Aufpflasterung (ca. 30 x 5 Meter) müsste rückgebaut und
asphaltiert werden.
c) Einmündungsbereich Dollendorfer Allee/Röckesbergstraße
– wie unter b)
d) Einmündungsbereich Dollendorfer Allee/Ernststraße
– wie unter b)
Die o. a. Knotenpunktbereiche müssten zur Förderung der Verkehrssicherheit flächig
mit einer roten Kaltplastikbeschichtung oder Epoxidharzbeschichtung versehen werden.
Ein Auftrag auf den vorhandenen kleinformatigen Pflastersteinen wäre aus Gründen
der kurzen Beständigkeit nicht angezeigt.
Diese Umbaumaßnahmen erfordern hohe Investitionskosten, die unserer Meinung
nach nicht im Verhältnis zur Streckenlänge von ca. 400 m stehen.
Verkehrsrechtliche Maßnahmen
Um dem Vorrang der Fahrradstraße gerecht zu werden, müsste an den o. a.
Knotenpunkten sowie zusätzlich an der Einmündung Langemarckstraße /Adrianstraße
(auch hier die Entfernung einer Fahrbahnschwelle), eine geänderte Vorfahrtsregelung
(bisher „rechts vor links“) angeordnet werden. Hier ist anzumerken, dass die
Langemarckstraße eine vielgenutzte Pendlerroute z. B. aus den Bereichen Vinxel,
Stieldorf, Oberpleis und darüber hinaus Teilstrecke der Buslinie 541 ist. Eine
Vorfahrtsregelung zu Gunsten der Fahrradstraße würde zu einer Erhöhung von
Gefahrenkonflikten führen.
Für die o. a. Knotenpunkte ist festzustellen, dass es eine eingeschränkte
Sichtbeziehung zwischen den Verkehrsteilnehmern gibt (siehe beigefügte Fotos)Seite 19 von 26
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Schlussbemerkung
Im Internet ist bundesweit nur ein Fall recherchierbar, in dem eine Verkehrsberuhigte
Zone in eine Fahrradstraße umgewidmet werden sollte, und zwar die
Knobelsdorffstraße in Berlin. Hier führte die Unvereinbarkeit mit dem Berliner
Mobilitätsgesetz (fast identisch mit der Bonner Mobilitätswende) dazu, dass die
Streckenführung geändert wurde.Seite 20 von 26
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Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 20:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de