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253561-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Nutzung der ehemals neuapostolischen Kirche am Fontainengraben/Robelstraße in Duisdorf als Begegnungsstätte

Nummer
253561-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Fontainengraben Straße· Hardthöhe, Hardtberg Hauptort
  • Robelstraße Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253561 Bürgerantrag: Nutzung der ehemals neuapostolischen Kirche am Fontainengraben/Robelstraße in Duisdorf als Begegnungsstätte

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253561-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
28.07.2025
Bürgerantrag: Nutzung der ehemals
neuapostolischen Kirche am
Fontainengraben/Robelstraße in Duisdorf als
Begegnungsstätte
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
03.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die einzelnen beteiligten städtischen Fachbereiche stimmen überein, dass im
Stadtteil Duisdorf für verschiedene Zielgruppen unterschiedlichste Optionen für
Begegnung, Gemeinschaft und Brauchtumspflege vorhanden sind: zwei städ-
tisch geförderte Begegnungsangebote für Seniorinnen und Senioren, Angebote
der Johanniskirchengemeinde, mehrere Jugendzentren, das Kulturzentrum
Hardtberg sowie die Toni-Mai-Halle. Ferner verfügt der Stadtteil Duisdorf mit
seiner Fußgängerzone über eine im Vergleich zu anderen Stadtteilen großen
Zahl an kommerziellen Anbietern, wie Restaurants und Kneipen, die zumindest
zahlenden Gästen Begegnung und Gemeinschaft ermöglichen.
Insofern wird der konkrete Bedarf zur Ansiedlung eines weiteren Begegnungs-
angebotes im Kontext der derzeitigen haushalterischen Situation als nicht aus-
reichend hoch eingeschätzt, um die Anmietung bzw. den Kauf der erwähnten
Immobilie zu rechtfertigen.
Auch unter dem Gesichtspunkt der strategischen Bodenbevorratung lässt sich
ein Ankauf nicht begründen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung von September 2025
bis voraussichtlich Januar 2027 ein Integriertes städtebauliches Entwicklungs-
konzept für den Stadtbezirk Hardtberg erarbeiten lässt. Im Erarbeitungsprozess
werden verschiedene Beteiligungsformate durchgeführt, bei denen die Bür-
ger*innen ihre lokalen Kenntnisse und Bedarfe für die zukünftige Entwicklung
des Hardtbergs einbringen können.
Aus den Ergebnissen des Konzepts können möglicherweise Rückschlüsse auf
den Bedarf an zusätzlichen sozialen Einrichtungen gezogen werden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stel-
lungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeran-
trägen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de