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253560-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP-Große Anfrage: Verlagerung des Hauptsitzes DHL Express

Nummer
253560-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 04.09.2025 Kenntnisnahme
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  1. 253560 FDP-Große Anfrage: Verlagerung des Hauptsitzes DHL Express

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253560-01 ST
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
FDP-Große Anfrage: Verlagerung des Hauptsitzes
DHL Express
Beratungsfolge
Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme
Zu der Großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Seit wann wissen Sie von dem Wegzug der DHL Express?
Seit dem 23.07.2025. An diesem Tag ist in der Leipziger Volkszeitung ein
entsprechender Artikel erschienen, in dem DHL Express den Sachverhalt der
Zeitung gegenüber bestätigt hat.
2. Welche Schritte wurden seitens der Stadt Bonn unternommen, diese
Verlagerung zu verhindern?
Zunächst ist festzuhalten, dass die globale Konzernzentrale der Deutsche Post
DHL Group am Standort Bonn befindlich ist und sich hieran nichts ändert.
Es handelt sich um eine Veränderung hinsichtlich des rechtlichen Sitzes des
Bereichs DHL Express. Die operativen Einheiten von DHL Express befinden
sich seit jeher am Standort Flughafen Leipzig. In einer Stellungnahme an die
Medien führt die DHL wörtlich aus, dass "Im Rahmen der Investment of Choice-
Strategie überprüft die DHL Group regelmäßig ihre Struktur, um den
geschäftlichen Anforderungen bestmöglich gerecht zu werden. Der Vorstand
der DHL Group hat entschieden, die Organisation der Beteiligungen zu
vereinfachen, indem die rechtlichen Strukturen an die Managementstruktur
angepasst werden. In diesem Kontext hat die DHL Express Holding ihren
rechtlichen Firmensitz zum 1.1.2025 von Bonn nach Schkeuditz verlegt. Die
Änderung betrifft keine Mitarbeitenden." Es handelt sich hier um eine rein
unternehmerische Entscheidung, die der Konzern mit seiner
Unternehmensstrategie begründet.
Die Stadtspitze und die Verwaltung pflegen einen kontinuierlichen guten
Austausch mit der DHL Group, sowohl zu dieser Entwicklung bezüglich DHL
Express als auch insgesamt zum wichtigen Standort der DHL Konzernzentrale
in Bonn.
3. In welcher Höhe werden Gewerbesteuereinnahmen entfallen?
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses
gemäß § 30 Abgabenordnung ist es der Verwaltung nicht gestattet, Aussagen
zu den gewerbesteuerlichen Auswirkungen einzelner unternehmerischer
Entscheidungen zu treffen. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die
Kämmerei zwischenzeitlich die aktuelle Finanzplanung auf Basis der neuenSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Informationen überprüft hat und mit allenfalls geringfügigen Auswirkungen
gerechnet wird.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de