253560-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP-Große Anfrage: Verlagerung des Hauptsitzes DHL Express
Kerndaten
- Nummer
- 253560-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253560-01 ST Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB FDP-Große Anfrage: Verlagerung des Hauptsitzes DHL Express Beratungsfolge Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Zu der Großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Seit wann wissen Sie von dem Wegzug der DHL Express? Seit dem 23.07.2025. An diesem Tag ist in der Leipziger Volkszeitung ein entsprechender Artikel erschienen, in dem DHL Express den Sachverhalt der Zeitung gegenüber bestätigt hat. 2. Welche Schritte wurden seitens der Stadt Bonn unternommen, diese Verlagerung zu verhindern? Zunächst ist festzuhalten, dass die globale Konzernzentrale der Deutsche Post DHL Group am Standort Bonn befindlich ist und sich hieran nichts ändert. Es handelt sich um eine Veränderung hinsichtlich des rechtlichen Sitzes des Bereichs DHL Express. Die operativen Einheiten von DHL Express befinden sich seit jeher am Standort Flughafen Leipzig. In einer Stellungnahme an die Medien führt die DHL wörtlich aus, dass "Im Rahmen der Investment of Choice- Strategie überprüft die DHL Group regelmäßig ihre Struktur, um den geschäftlichen Anforderungen bestmöglich gerecht zu werden. Der Vorstand der DHL Group hat entschieden, die Organisation der Beteiligungen zu vereinfachen, indem die rechtlichen Strukturen an die Managementstruktur angepasst werden. In diesem Kontext hat die DHL Express Holding ihren rechtlichen Firmensitz zum 1.1.2025 von Bonn nach Schkeuditz verlegt. Die Änderung betrifft keine Mitarbeitenden." Es handelt sich hier um eine rein unternehmerische Entscheidung, die der Konzern mit seiner Unternehmensstrategie begründet. Die Stadtspitze und die Verwaltung pflegen einen kontinuierlichen guten Austausch mit der DHL Group, sowohl zu dieser Entwicklung bezüglich DHL Express als auch insgesamt zum wichtigen Standort der DHL Konzernzentrale in Bonn. 3. In welcher Höhe werden Gewerbesteuereinnahmen entfallen? Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 Abgabenordnung ist es der Verwaltung nicht gestattet, Aussagen zu den gewerbesteuerlichen Auswirkungen einzelner unternehmerischer Entscheidungen zu treffen. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Kämmerei zwischenzeitlich die aktuelle Finanzplanung auf Basis der neuenSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Informationen überprüft hat und mit allenfalls geringfügigen Auswirkungen gerechnet wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de