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253554-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kleine Anfrage betr. Klärschlamm

Nummer
253554-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Salierweg Straße· Graurheindorf, Bonn Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Römerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253554-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Kleine Anfrage betr. Klärschlamm
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie konnte es zu der Fehleinschätzung in der Vorlage DS: 210992-
03 kommen, in der die Verwaltung klar darstellte, dass:
„…die Transportfrage insofern gelöst ist, dass ein Schifftransport
mit klimafreundlichem Antrieb schon sehr bald, spätestens aber
zur Inbetriebnahme der Anlage zur Verfügung stehen wird. Die
HGK (Häfen und Güterverkehr Köln AG) wird zu gegebener Zeit in
der Lage sein, den Transport mit einem solchen Schiff zu
wirtschaftlich vertretbaren Konditionen anzubieten. Überzeugende
Konzepte wurden bereits vorgestellt. Ob Bonn die HGK oder ein
anderes Logistikunternehmen mit dem Transport beauftragen wird
oder gar ein eigenes Schiff beschafft, ist allein eine Entscheidung
des Rates, die im Rahmen einer Ausschreibung zu gegebener Zeit
zu treffen sein wird. Es ist aber sicher davon auszugehen, dass
sich dann auch weitere Anbieter klimaneutral betriebener Schiffe
an einem entsprechenden Verfahren beteiligen werden, da sich auf
dem wachsenden Markt des klimaneutralen Schiffbetriebes einige
Anbieter positionieren.“
Es bestand und besteht Handlungsdruck wegen der starken und weiter
anwachsenden Abgängigkeit der Klärschlammverbrennung in der
Kläranlage Salierweg verbunden mit der Gesetzgebung, ab 2029 die
Rückgewinnung des im Klärschlamm vorhandenen Phosphors
vornehmen zu müssen. Vor einigen Jahren wurden verschiedene
Optionen betrachtet. Letztlich durchgesetzt hat sich die Variante, als
Gesellschafter gemeinsam mit den Stadtwerken Köln, den
Stadtentwässerungsbetrieben Köln (Steb Köln) und einigen
Umlandgemeinden der KLAR GmbH (Klärschlammverwertung am
Rhein) beizutreten und den Bonner Klärschlamm in einer neu zu
errichtenden Monoklärschlammverwertungsanlage im Kölner NordenSeite 1 von 6
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thermisch zu verwerten.
Die Idee, den Klärschlamm per Schiff von Bonn nach Köln zu
transportieren, kam aus dem politischen Raum und bot sich an, weil die
erzeugende und die verwertende Anlage beide am Rhein liegen.
Die Realisierbarkeit des Schiffstransports wurde dem Auftrag des Rates
folgend geprüft und durch die „Abfallverwertungsgesellschaft, AVG
Köln“ und „Häfen und Güterverkehr Köln, HGK Shipping“ eindeutig und
sehr überzeugend bestätigt.
Die „HGK Shipping“ stellte ein „Zero Emission Schiff“, also
emissionsfreies Schiff bis spätestens 2029 sicher in Aussicht.
Die Mehrkosten für den Schiffstransport führten nach damaliger
Einschätzung der „AVG“ und der „HGK Shipping“ zu einer Erhöhung der
Abwassergebühren um 0,7%, was durch die Fachverwaltung als
akzeptabel bewertet wurde.
Entsprechende Präsentationen der „AVG“ und der „HGK Shipping“
liegen vor. Aus Copyrightgründen sind diese nicht Bestandteil dieser
Stellungnahme, sind aber im Tiefbauamt einsehbar.
Diese Idee des Schiffstransports fußte auf der Annahme, dass zum
Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, also Jahre später,
entsprechende Schiffe und Antriebe zur Verfügung stehen würden.
Weder geeignete Schiffe noch umweltfreundliche Antriebe waren
damals am Markt verfügbar, so dass eine belastbare Kostenschätzung
kaum möglich war.
Diese Unwägbarkeiten hat die Verwaltung in der ursprünglichen
Vorlage „Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger
Klärschlammverwertung – DS 210992“ dargestellt (Auszug aus Vorlage:
„Sollte ein Schiffstransport hinsichtlich der Höhe der hieraus
resultierenden Gebühren nicht darstellbar sein, besteht die Möglichkeit
einer Anlieferung per Lkw.“).
Der Transport mit einem entsprechend dimensionierten Schiff erschien
im Hinblick auf die Kosten durchaus vergleichbar mit dem Lkw-
Transport, da 5 Fahrten an 6 Tagen / Woche zwischen Bonn und Köln
erforderlich sind, die nicht unerhebliche Kosten auslösen. Deutlich für
einen Transport per Schiff mit umweltfreundlichem Antrieb im Vergleich
zu Diesel-Lkw sprachen und sprechen die deutlich höheren
Umweltbelastungen, die bei einem mit fossilen Brennstoffen
betriebenen Lkw-Transport entstehen würden.
Die kaum überwindbaren rechtlichen Hürden bei der Beauftragung
eines externen Dienstleisters für einen Schiffstransport wurden erst bei
einer tiefgreifenden, juristischen Betrachtung der Ausgestaltung
möglicher Vertragskonstrukte nach Bewertung durch eine
Anwaltskanzlei deutlich.Seite 2 von 6
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2. Welche Maßnahmen zur Prüfung der Möglichkeiten des
Schiffstransportes des Klärschlamms hat die Verwaltung im
Zeitraum von 2020 bis Mitte 2024 geprüft?
Im Mai 2020 hat aufgrund von Gesprächen der Steb Köln und dem
Tiefbauamt mit den HGK Köln die HGK eine „Technische Konzeption
Schiffslogistik Klärschlamm Stadt Bonn“ erarbeitet, in der die mögliche
Infrastruktur und technische Konzeption der Schiffsbeladung in Bonn
und Entladung in Köln sowie eine Schiffskonzeption dargestellt wurde.
Ab Juli 2022 wurde mit den konkreten Planungsschritten durch die
KLAR und das Tiefbauamt begonnen.
Für den Schiffstransport von der Kläranlage Salierweg zur KVA Köln
wurden generelle Möglichkeiten, einen neuen Schiffsanleger auf Höhe
der Kläranlage Salierweg zu schaffen oder den Schiffsanleger des
Bonner Hafens mit zu nutzen, betrachtet. Hierzu wurden die örtlichen
Verhältnisse auf der Kläranlage Salierweg, dem Rheinuferbereich sowie
logistische und technische Randbedingungen untersucht.
Weiterhin wurden mögliche Betreibermodelle für den Schiffstransport
untersucht.
Ab Dezember 2022 haben Gespräche und Ortstermine von der KLAR
und dem Tiefbauamt mit dem Betreiber des Bonner Hafen „Am
Zehnhoff-Söns GmbH, AZS“ stattgefunden.
Hier wurden Grundbedingungen für die Nutzung des Hafens und
mögliche technische Varianten für die Schiffsbeladung und Transport
aufgrund der Erfahrungen der AZS besprochen.
Aufgrund der damaligen Ergebnisse wurde ab Juli 2023 die
Ausschreibung für die Erstellung der Machbarkeitsstudie
„Klärschlammverladung Bonn“ durchgeführt und im Januar 2024
abgeschlossen.
Hier wurden insgesamt vier Hafenvarianten geprüft, davon jeweils zwei
zur Nutzung des Bonner Hafens und zwei zum Bau einer Anlegestelle
vor der Kläranlage Salierweg.
Im Ergebnis wurde die Benutzung des Bestandshafens AZS als
vorteilhafteste Lösung ermittelt. Hierzu wird auf die Mitteilungsvorlage
231624-02 verwiesen.
Um Randbedingungen für den Schiffstransport in Köln abzustimmen,
haben seit 2023 die Gespräche mit der HGK stattgefunden. Hier wurden
die Randbedingungen für den möglichen Liegeplatz des Schiffes, die
technische Infrastruktur, Entladelogistik, technische Belange des Schiffs
sowie vertragliche Belange für die Nutzung des Hafen Köln behandelt.Seite 3 von 6
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Seit Januar 2024 wurden durch eine beratende Rechtsanwaltskanzlei
mögliche Varianten zur Organisation des Schiffstransports dargestellt
und die rechtlichen Risiken aufgezeigt und beurteilt.
Die Ergebnisse sind in der Beschlussvorlage DS 210992-12 dargestellt.
Auf Grundlage der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse und
Randbedingungen wurde im September 2024 die Machbarkeitsstudie
zur Aufstellung eines Schiffskonzeptes für den Transport von
Klärschlamm an ein Planungsbüro für Schiffstechnik vergeben und im
Februar 2025 fertiggestellt.
Die Ergebnisse sind in der Beschlussvorlage DS 210992-12 dargestellt
Ab Februar 2024 wurde gemeinsam mit der KLAR GmbH, der
beratenden Rechtsanwaltskanzlei und der Verwaltung (Tiefbauamt,
Rechtsamt) begonnen, die vertraglichen Vereinbarungen mit dem
Bonner Hafen AZS und dem Hafen Köln HGK zur Nutzung der Häfen
herbeizuführen, insbesondere auch zur Erlangung der
Planungssicherheit für die KLAR GmbH und das Tiefbauamt. Hierzu
wurden mit beiden Hafenbetreibern AZS und HGK Absichtserklärungen
(Letter of Intent, LOI) erarbeitet, die im Februar 2025 fertiggestellt
wurden.
Seit Oktober 2023 finden regelmäßige Termine mit der Bezirksregierung
Köln und allen Projektbeteiligen des Neubaus der KVA Köln statt, um
die genehmigungsrechtlichen Belange des Projektes abzustimmen.
Hier wurden fortlaufend auch die genehmigungsrelevanten Aspekte für
die Errichtung der Klärschlammverladeeinrichtungen auf der Kläranlage
Salierweg, dem Bonner Hafen, der Klärschlammentladung im Kölner
Hafen sowie die Anbindung an die KVA Köln abgestimmt sowie die
erforderlichen Genehmigungsverfahren geklärt.
Bis Juni 2023 wurden zusätzlich mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt
Köln die schifffahrtsrechtlichen Belange zum Schiffstransport von
Klärschlamm und zu den erforderlichen technischen Maßnahmen im
Kölner Hafen die generelle Genehmigungsfähigkeit geklärt.
3. Hat die Verwaltung neben dem geprüften Transport mittels neu
gebauten Transportschiffs für den Klärschlamm die Möglichkeit
geprüft, den Klärschlamm in Transportbehältnissen im ISO-
Container-Format oder in anderer Weise zum standardisierten
Transport geeigneten Mitteln im konventionellen Schiffsbetrieb
geprüft? Wenn ja mit welchem Ergebnis, wenn nein warum nicht?
Die Verwaltung hat den Transport des Klärschlamms in ISO-Container
und in anderen standardisierten Transportbehältnissen gemeinsam mit
der KLAR und auch im Rahmen der Gespräche und Abstimmungen mitSeite 4 von 6
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den Hafenbetreiber AZS und HGK geprüft.
Dass auf die Verwendung von ISO-Containern bzw. standardisierte
Transportbehälter verzichtet wurde, hat sowohl logistische als auch
technische Gründe und wird nachfolgend dargestellt.
Der Klärschlammtransport soll per Schiff einmal pro Woche erfolgen.
Hierzu ist eine entsprechende Speicherkapazität erforderlich.
Bei Verwendung von Containern muss der auf der Kläranlage
kontinuierlich anfallende Klärschlamm (24 Stunden pro Tag/ 7 Tage pro
Woche) ebenfalls kontinuierlich in Container gefüllt werden. Bei Nutzung
von 20-Fuß-Container mit einer möglichen Zuladung von ca. 23 Tonnen
werden ca. 25 Container pro Woche mit Klärschlamm befüllt.
Da im Bonner Hafen die Liegezeit auf maximal 24 Stunden begrenzt ist,
müssen diese 25 Container (und noch weitere Reservecontainer) im
Verlauf der Woche zwischengelagert werden.
Die Hafen-Genehmigung des Bonner Hafens lässt jedoch keine
Lagerung von Containern zu. Daher scheidet die Befüllung und
Lagerung der Container auf dem Hafengelände aus.
Als möglicher Lagerplatz verbleibt daher nur noch das Betriebsgelände
der Kläranlage Salierweg. Hier steht jedoch aufgrund der beengten
Platzverhältnisse kein Lagerplatz bzw. Aufstellfläche für die Container
zur Verfügung.
Unabhängig hiervon müssten dann diese 25 Container an einem Tag in
der Woche per LKW von der Kläranlage Salierweg über die
Römerstraße zum Hafen transportiert werden, um sie anschließend mit
dem Hafenkran direkt auf das Schiff verladen zu können.
Vergleichbare Randbedingungen bestehen im Hafen Köln.
Im Hafen Köln stehen nur Anlegestellen bzw. Liegeplätze für Schiffe zur
Verfügung, jedoch keine Krananlagen zur Be- und Entladung von
Schiffen.
Bei Verwendung von Containern bzw. Transportbehältern hätte daher
am Liegeplatz des Bonner Schiffs eine Krananlage neu gebaut werden
müssen. Im Hafen gibt es jedoch nur einen Liegeplatz, bei dem es
potentiell möglich erscheint, eine Krananlage aufzustellen. Weitere
Aufstellplätze sind aufgrund des Verkehrsweges und der beengten
Platzverhältnisse nicht möglich.
Die HGK konnte jedoch bei den bisherigen Verhandlungen
keinen festen Liegeplatz zusagen, sondern nur drei mögliche
Liegeplätze, einschließlich des Liegeplatzes mit möglicher
Kranaufstellung. Eine feste Zusage der HGK ist unter Berücksichtigung
der Nutzung der übrigen Liegeplätze durch Dritte erst zu einem
künftigen Zeitpunkt möglich.
Daher besteht im Hinblick auf eine Containerlösung und die AufstellungSeite 5 von 6
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eines Krans keine Planungssicherheit.
Weiterhin müssten die Container von der Krananlage zusätzlich auf
LKW verladen werden, um sie vom Liegeplatz zum
Klärschlammannahmebunker der KVA zu transportieren und auch
wieder zurück zum Liegeplatz.
Hierzu muss neben der Bedienung der Krananlage der LKW-Transport
zusätzlich eingerichtet werden. Während der Entladung der vollen
Container vom Schiff und anschließenden Beladung der leeren
Container zurück auf das Schiff sind ebenfalls Aufstellflächen bzw.
Lagerflächen für die temporäre Zwischenlagerung der Container
erforderlich. Diese stehen weder auf dem Hafengelände noch auf dem
Betriebsgelände der KVA zur Verfügung.
Neben den logistischen Gründen bestehen auch technische Gründe, die
gegen die Verwendung von Containern sprechen.
Die Container müssen wegen der Gas- und Geruchsentwicklung bei
längerer Standzeit gas- und überdruckdicht sein. Aufgrund der
Methangasentwicklung müssen hier technische Vorkehrungen
vorhanden sein, um mit zündfähigen Gasen umgehen zu können.
Wegen dieser Randbedingung wird die Verwendung von speziellen
ISO-Containern erforderlich.
Problematisch bei diesen Transportbehältern ist die gleichmäßige
Beladung mit Klärschlamm, da dieser -weil teilentwässert- nicht
fließfähig ist. Die Beladung muss daher von oben über mehrere
Befüllöffnungen bzw. eine große Öffnung in Längsrichtung erfolgen. Bei
der Entladung muss im Gegensatz dazu eine Öffnung an der Stirnseite
vorhanden sein, um den Klärschlamm aus dem Container in den
Klärschlammbunker abkippen zu können. Hier besteht beim Entladen
zusätzlich das Problem, die Container vollständig zu entleeren.
Aufgrund der aufwändigeren Konstruktion der Behälter ist hier mit einem
vergleichsweise erhöhten Aufwand für die händische Restentleerung zu
rechnen.
Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 09:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de