253554-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kleine Anfrage betr. Klärschlamm
Kerndaten
- Nummer
- 253554-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Salierweg Hauptort
- Markt
- Römerstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253554-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Kleine Anfrage betr. Klärschlamm Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie konnte es zu der Fehleinschätzung in der Vorlage DS: 210992- 03 kommen, in der die Verwaltung klar darstellte, dass: „…die Transportfrage insofern gelöst ist, dass ein Schifftransport mit klimafreundlichem Antrieb schon sehr bald, spätestens aber zur Inbetriebnahme der Anlage zur Verfügung stehen wird. Die HGK (Häfen und Güterverkehr Köln AG) wird zu gegebener Zeit in der Lage sein, den Transport mit einem solchen Schiff zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen anzubieten. Überzeugende Konzepte wurden bereits vorgestellt. Ob Bonn die HGK oder ein anderes Logistikunternehmen mit dem Transport beauftragen wird oder gar ein eigenes Schiff beschafft, ist allein eine Entscheidung des Rates, die im Rahmen einer Ausschreibung zu gegebener Zeit zu treffen sein wird. Es ist aber sicher davon auszugehen, dass sich dann auch weitere Anbieter klimaneutral betriebener Schiffe an einem entsprechenden Verfahren beteiligen werden, da sich auf dem wachsenden Markt des klimaneutralen Schiffbetriebes einige Anbieter positionieren.“ Es bestand und besteht Handlungsdruck wegen der starken und weiter anwachsenden Abgängigkeit der Klärschlammverbrennung in der Kläranlage Salierweg verbunden mit der Gesetzgebung, ab 2029 die Rückgewinnung des im Klärschlamm vorhandenen Phosphors vornehmen zu müssen. Vor einigen Jahren wurden verschiedene Optionen betrachtet. Letztlich durchgesetzt hat sich die Variante, als Gesellschafter gemeinsam mit den Stadtwerken Köln, den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (Steb Köln) und einigen Umlandgemeinden der KLAR GmbH (Klärschlammverwertung am Rhein) beizutreten und den Bonner Klärschlamm in einer neu zu errichtenden Monoklärschlammverwertungsanlage im Kölner NordenSeite 1 von 6 Seite 2 thermisch zu verwerten. Die Idee, den Klärschlamm per Schiff von Bonn nach Köln zu transportieren, kam aus dem politischen Raum und bot sich an, weil die erzeugende und die verwertende Anlage beide am Rhein liegen. Die Realisierbarkeit des Schiffstransports wurde dem Auftrag des Rates folgend geprüft und durch die „Abfallverwertungsgesellschaft, AVG Köln“ und „Häfen und Güterverkehr Köln, HGK Shipping“ eindeutig und sehr überzeugend bestätigt. Die „HGK Shipping“ stellte ein „Zero Emission Schiff“, also emissionsfreies Schiff bis spätestens 2029 sicher in Aussicht. Die Mehrkosten für den Schiffstransport führten nach damaliger Einschätzung der „AVG“ und der „HGK Shipping“ zu einer Erhöhung der Abwassergebühren um 0,7%, was durch die Fachverwaltung als akzeptabel bewertet wurde. Entsprechende Präsentationen der „AVG“ und der „HGK Shipping“ liegen vor. Aus Copyrightgründen sind diese nicht Bestandteil dieser Stellungnahme, sind aber im Tiefbauamt einsehbar. Diese Idee des Schiffstransports fußte auf der Annahme, dass zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, also Jahre später, entsprechende Schiffe und Antriebe zur Verfügung stehen würden. Weder geeignete Schiffe noch umweltfreundliche Antriebe waren damals am Markt verfügbar, so dass eine belastbare Kostenschätzung kaum möglich war. Diese Unwägbarkeiten hat die Verwaltung in der ursprünglichen Vorlage „Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger Klärschlammverwertung – DS 210992“ dargestellt (Auszug aus Vorlage: „Sollte ein Schiffstransport hinsichtlich der Höhe der hieraus resultierenden Gebühren nicht darstellbar sein, besteht die Möglichkeit einer Anlieferung per Lkw.“). Der Transport mit einem entsprechend dimensionierten Schiff erschien im Hinblick auf die Kosten durchaus vergleichbar mit dem Lkw- Transport, da 5 Fahrten an 6 Tagen / Woche zwischen Bonn und Köln erforderlich sind, die nicht unerhebliche Kosten auslösen. Deutlich für einen Transport per Schiff mit umweltfreundlichem Antrieb im Vergleich zu Diesel-Lkw sprachen und sprechen die deutlich höheren Umweltbelastungen, die bei einem mit fossilen Brennstoffen betriebenen Lkw-Transport entstehen würden. Die kaum überwindbaren rechtlichen Hürden bei der Beauftragung eines externen Dienstleisters für einen Schiffstransport wurden erst bei einer tiefgreifenden, juristischen Betrachtung der Ausgestaltung möglicher Vertragskonstrukte nach Bewertung durch eine Anwaltskanzlei deutlich.Seite 2 von 6 Seite 3 2. Welche Maßnahmen zur Prüfung der Möglichkeiten des Schiffstransportes des Klärschlamms hat die Verwaltung im Zeitraum von 2020 bis Mitte 2024 geprüft? Im Mai 2020 hat aufgrund von Gesprächen der Steb Köln und dem Tiefbauamt mit den HGK Köln die HGK eine „Technische Konzeption Schiffslogistik Klärschlamm Stadt Bonn“ erarbeitet, in der die mögliche Infrastruktur und technische Konzeption der Schiffsbeladung in Bonn und Entladung in Köln sowie eine Schiffskonzeption dargestellt wurde. Ab Juli 2022 wurde mit den konkreten Planungsschritten durch die KLAR und das Tiefbauamt begonnen. Für den Schiffstransport von der Kläranlage Salierweg zur KVA Köln wurden generelle Möglichkeiten, einen neuen Schiffsanleger auf Höhe der Kläranlage Salierweg zu schaffen oder den Schiffsanleger des Bonner Hafens mit zu nutzen, betrachtet. Hierzu wurden die örtlichen Verhältnisse auf der Kläranlage Salierweg, dem Rheinuferbereich sowie logistische und technische Randbedingungen untersucht. Weiterhin wurden mögliche Betreibermodelle für den Schiffstransport untersucht. Ab Dezember 2022 haben Gespräche und Ortstermine von der KLAR und dem Tiefbauamt mit dem Betreiber des Bonner Hafen „Am Zehnhoff-Söns GmbH, AZS“ stattgefunden. Hier wurden Grundbedingungen für die Nutzung des Hafens und mögliche technische Varianten für die Schiffsbeladung und Transport aufgrund der Erfahrungen der AZS besprochen. Aufgrund der damaligen Ergebnisse wurde ab Juli 2023 die Ausschreibung für die Erstellung der Machbarkeitsstudie „Klärschlammverladung Bonn“ durchgeführt und im Januar 2024 abgeschlossen. Hier wurden insgesamt vier Hafenvarianten geprüft, davon jeweils zwei zur Nutzung des Bonner Hafens und zwei zum Bau einer Anlegestelle vor der Kläranlage Salierweg. Im Ergebnis wurde die Benutzung des Bestandshafens AZS als vorteilhafteste Lösung ermittelt. Hierzu wird auf die Mitteilungsvorlage 231624-02 verwiesen. Um Randbedingungen für den Schiffstransport in Köln abzustimmen, haben seit 2023 die Gespräche mit der HGK stattgefunden. Hier wurden die Randbedingungen für den möglichen Liegeplatz des Schiffes, die technische Infrastruktur, Entladelogistik, technische Belange des Schiffs sowie vertragliche Belange für die Nutzung des Hafen Köln behandelt.Seite 3 von 6 Seite 4 Seit Januar 2024 wurden durch eine beratende Rechtsanwaltskanzlei mögliche Varianten zur Organisation des Schiffstransports dargestellt und die rechtlichen Risiken aufgezeigt und beurteilt. Die Ergebnisse sind in der Beschlussvorlage DS 210992-12 dargestellt. Auf Grundlage der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse und Randbedingungen wurde im September 2024 die Machbarkeitsstudie zur Aufstellung eines Schiffskonzeptes für den Transport von Klärschlamm an ein Planungsbüro für Schiffstechnik vergeben und im Februar 2025 fertiggestellt. Die Ergebnisse sind in der Beschlussvorlage DS 210992-12 dargestellt Ab Februar 2024 wurde gemeinsam mit der KLAR GmbH, der beratenden Rechtsanwaltskanzlei und der Verwaltung (Tiefbauamt, Rechtsamt) begonnen, die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bonner Hafen AZS und dem Hafen Köln HGK zur Nutzung der Häfen herbeizuführen, insbesondere auch zur Erlangung der Planungssicherheit für die KLAR GmbH und das Tiefbauamt. Hierzu wurden mit beiden Hafenbetreibern AZS und HGK Absichtserklärungen (Letter of Intent, LOI) erarbeitet, die im Februar 2025 fertiggestellt wurden. Seit Oktober 2023 finden regelmäßige Termine mit der Bezirksregierung Köln und allen Projektbeteiligen des Neubaus der KVA Köln statt, um die genehmigungsrechtlichen Belange des Projektes abzustimmen. Hier wurden fortlaufend auch die genehmigungsrelevanten Aspekte für die Errichtung der Klärschlammverladeeinrichtungen auf der Kläranlage Salierweg, dem Bonner Hafen, der Klärschlammentladung im Kölner Hafen sowie die Anbindung an die KVA Köln abgestimmt sowie die erforderlichen Genehmigungsverfahren geklärt. Bis Juni 2023 wurden zusätzlich mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Köln die schifffahrtsrechtlichen Belange zum Schiffstransport von Klärschlamm und zu den erforderlichen technischen Maßnahmen im Kölner Hafen die generelle Genehmigungsfähigkeit geklärt. 3. Hat die Verwaltung neben dem geprüften Transport mittels neu gebauten Transportschiffs für den Klärschlamm die Möglichkeit geprüft, den Klärschlamm in Transportbehältnissen im ISO- Container-Format oder in anderer Weise zum standardisierten Transport geeigneten Mitteln im konventionellen Schiffsbetrieb geprüft? Wenn ja mit welchem Ergebnis, wenn nein warum nicht? Die Verwaltung hat den Transport des Klärschlamms in ISO-Container und in anderen standardisierten Transportbehältnissen gemeinsam mit der KLAR und auch im Rahmen der Gespräche und Abstimmungen mitSeite 4 von 6 Seite 5 den Hafenbetreiber AZS und HGK geprüft. Dass auf die Verwendung von ISO-Containern bzw. standardisierte Transportbehälter verzichtet wurde, hat sowohl logistische als auch technische Gründe und wird nachfolgend dargestellt. Der Klärschlammtransport soll per Schiff einmal pro Woche erfolgen. Hierzu ist eine entsprechende Speicherkapazität erforderlich. Bei Verwendung von Containern muss der auf der Kläranlage kontinuierlich anfallende Klärschlamm (24 Stunden pro Tag/ 7 Tage pro Woche) ebenfalls kontinuierlich in Container gefüllt werden. Bei Nutzung von 20-Fuß-Container mit einer möglichen Zuladung von ca. 23 Tonnen werden ca. 25 Container pro Woche mit Klärschlamm befüllt. Da im Bonner Hafen die Liegezeit auf maximal 24 Stunden begrenzt ist, müssen diese 25 Container (und noch weitere Reservecontainer) im Verlauf der Woche zwischengelagert werden. Die Hafen-Genehmigung des Bonner Hafens lässt jedoch keine Lagerung von Containern zu. Daher scheidet die Befüllung und Lagerung der Container auf dem Hafengelände aus. Als möglicher Lagerplatz verbleibt daher nur noch das Betriebsgelände der Kläranlage Salierweg. Hier steht jedoch aufgrund der beengten Platzverhältnisse kein Lagerplatz bzw. Aufstellfläche für die Container zur Verfügung. Unabhängig hiervon müssten dann diese 25 Container an einem Tag in der Woche per LKW von der Kläranlage Salierweg über die Römerstraße zum Hafen transportiert werden, um sie anschließend mit dem Hafenkran direkt auf das Schiff verladen zu können. Vergleichbare Randbedingungen bestehen im Hafen Köln. Im Hafen Köln stehen nur Anlegestellen bzw. Liegeplätze für Schiffe zur Verfügung, jedoch keine Krananlagen zur Be- und Entladung von Schiffen. Bei Verwendung von Containern bzw. Transportbehältern hätte daher am Liegeplatz des Bonner Schiffs eine Krananlage neu gebaut werden müssen. Im Hafen gibt es jedoch nur einen Liegeplatz, bei dem es potentiell möglich erscheint, eine Krananlage aufzustellen. Weitere Aufstellplätze sind aufgrund des Verkehrsweges und der beengten Platzverhältnisse nicht möglich. Die HGK konnte jedoch bei den bisherigen Verhandlungen keinen festen Liegeplatz zusagen, sondern nur drei mögliche Liegeplätze, einschließlich des Liegeplatzes mit möglicher Kranaufstellung. Eine feste Zusage der HGK ist unter Berücksichtigung der Nutzung der übrigen Liegeplätze durch Dritte erst zu einem künftigen Zeitpunkt möglich. Daher besteht im Hinblick auf eine Containerlösung und die AufstellungSeite 5 von 6 Seite 6 eines Krans keine Planungssicherheit. Weiterhin müssten die Container von der Krananlage zusätzlich auf LKW verladen werden, um sie vom Liegeplatz zum Klärschlammannahmebunker der KVA zu transportieren und auch wieder zurück zum Liegeplatz. Hierzu muss neben der Bedienung der Krananlage der LKW-Transport zusätzlich eingerichtet werden. Während der Entladung der vollen Container vom Schiff und anschließenden Beladung der leeren Container zurück auf das Schiff sind ebenfalls Aufstellflächen bzw. Lagerflächen für die temporäre Zwischenlagerung der Container erforderlich. Diese stehen weder auf dem Hafengelände noch auf dem Betriebsgelände der KVA zur Verfügung. Neben den logistischen Gründen bestehen auch technische Gründe, die gegen die Verwendung von Containern sprechen. Die Container müssen wegen der Gas- und Geruchsentwicklung bei längerer Standzeit gas- und überdruckdicht sein. Aufgrund der Methangasentwicklung müssen hier technische Vorkehrungen vorhanden sein, um mit zündfähigen Gasen umgehen zu können. Wegen dieser Randbedingung wird die Verwendung von speziellen ISO-Containern erforderlich. Problematisch bei diesen Transportbehältern ist die gleichmäßige Beladung mit Klärschlamm, da dieser -weil teilentwässert- nicht fließfähig ist. Die Beladung muss daher von oben über mehrere Befüllöffnungen bzw. eine große Öffnung in Längsrichtung erfolgen. Bei der Entladung muss im Gegensatz dazu eine Öffnung an der Stirnseite vorhanden sein, um den Klärschlamm aus dem Container in den Klärschlammbunker abkippen zu können. Hier besteht beim Entladen zusätzlich das Problem, die Container vollständig zu entleeren. Aufgrund der aufwändigeren Konstruktion der Behälter ist hier mit einem vergleichsweise erhöhten Aufwand für die händische Restentleerung zu rechnen. Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de