253550 · Beschlussvorlage
Umsetzung von OGS-Maßnahmen an der Astrid-Lindgren-Schule
Kerndaten
- Nummer
- 253550
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Chemnitzer Weg Hauptort
- Tannenbusch
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253550 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Umsetzung von OGS-Maßnahmen an der Astrid- Lindgren-Schule Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung Betriebsausschuss SGB 03.09.2025 Empfehlung Rat 04.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Bonn stimmt 1. der Änderung des Beschlusses DS-Nr.232325, anstelle der Sanierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes, die Niederlegung sowie die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Astrid-Lindgren-Schule am Standort Chemnitzer Weg 2 umzusetzen 2. aufgrund der hohen Dringlichkeit der Maßnahmen zur Sicherstellung des OGS-Rechtsanspruchs auf eine erneute Gremienbeteiligung bei planmäßigem Fortgang des Projekts nach Änderung der Leistungsphase 2 sowie nach Leistungsphase 3 zu verzichten, zu. Begründung Aufgrund steigender Schülerzahlen und mit Inkrafttreten des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz für alle Grundschüler ab dem 01. August 2026 entsteht für die Stadt Bonn erheblicher Handlungsbedarf zum Ausbau der schulischen Infrastruktur. Im Beschluss DS-Nr. 1912573 wurde die Verwaltung beauftragt, für den schulischen Betrieb notwendige Räumlichkeiten am Schulstandort Chemnitzer Weg 2 für die Astrid-Lindgren-Schule bereit zu stellen, nachdem dieser nicht mehr durch das Tannenbusch-Gymnasium genutzt wird. Gemäß Ratsbeschluss DS-Nr. 232325 vom 14.03.2024 sieht die Vorplanung für den Schulstandort die umfassende Sanierung inkl. Schadstoffsanierung des Hauptgebäudes sowie die Errichtung eines Erweiterungsneubaus und den vollständigen Rückbau der Nebengebäude vor.Seite 1 von 8 Seite 2 Im Zuge der geplanten Sanierung des Bestands-Schulgebäudes war aufgrund der vorhandenen PCB-Belastung auch die Entfernung der lokalisierten Schadstoffquellen vorgesehen. Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind synthetische Verbindungen, die in Deutschland bis zu ihrem Verbot in den 1970er bzw. 1980er Jahren in Gebäuden in zahlreichen Anwendungen wie z.B. Anstrichen, Spachtelmassen, Klebstoffen, dauerelastischen Dichtungsmassen oder elektronischen Bauteilen zum Einsatz kamen und in menschlichen Geweben und Organen eine Vielzahl von gesundheitsschädlichen Wirkungen hervorrufen können. Die geplanten Sanierungs-Maßnahmen basieren auf den Ergebnissen der Schadstoffuntersuchung aus dem Jahre 2022 sowie auf den zum Zeitpunkt der Vorplanung maßgeblichen Vorgaben der sogenannten “PCB-Richtlinie”. Anfang 2025 hat der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) des Umweltbundesamts davon abweichende, niedrigere Werte für PCB-Belastung als neue Richtwerte veröffentlicht. Da diese den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zum gesundheitlichen Risiko durch PCB-Belastung widerspiegeln, schlägt die Verwaltung vor, bei einer grundlegenden Erneuerung des Schulstandorts wie im vorliegenden Falle, aus Vorsorgeaspekten und im Hinblick auf die zukünftige Nutzergruppe diese Richtwerte zugrunde zu legen. Bereits in der Vergangenheit vorgenommene Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Chemnitzer Weg 2 haben gezeigt, dass eine Entfernung der belasteten Bauteile (Primärquellen) in vielen Fällen nicht ausreichend ist, um die Einhaltung der Raumluft-Zielwerte dauerhaft sicherzustellen, da im Laufe der Zeit auch nicht-PCB-haltige Bauteile durch den Kontakt mit PCB-haltigen Stoffen oder der belasteten Raumluft kontaminiert werden können (Sekundärquellen), und ihrerseits wieder zur Raumluftverunreinigung beitragen. Aus diesem Grunde und aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Sekundärkontamination wären, wie im schadstoffgutachterlichen Bericht erläutert, zur dauerhaften Unterschreitung der neuen Richtwerte weit umfangreichere Sanierungsmaßnahmen als bisher geplant notwendig, welche zudem durch eine vorgezogene Musterraumsanierung mit deutlich erhöhtem Zeitaufwand überprüft werden müssten. Da eine Wiederkehr der Raumluftbelastung dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, ist für den Lebenszyklus des Gebäudes außerdem von Folgekosten auszugehen, da regelmäßige Kontrollmessungen und ggf. erneute Eingriffe erforderlich wären. Eine Sanierung des Gebäudes ist unter diesen Bedingungen daher insgesamt als unwirtschaftlich anzusehen. Im Hinblick auf die künftige Nutzung des Gebäudes und im Sinne einer nachhaltigen Lösung empfiehlt die Verwaltung daher, das Bestandsgebäude niederzulegen und an dessen Stelle einen Ersatzneubau zu errichten, der den Raumbedarf der Schule innerhalb eines Baukörpers deckt. Ein Neubau bietet – zusätzlich zur Schadstofffreiheit – umfassende planungsbezogene Vorteile gegenüber einer Bestandssanierung, bei der diese nur eingeschränkt, bzw. mit hohem Aufwand und entsprechendem KostenrisikoSeite 2 von 8 Seite 3 umsetzbar sind. Dazu zählen die Nutzflächenoptimierung durch Planung eines kompakten Baukörpers mit vereinfachter Tragstruktur unter Vermeidung einer Überbauung der Fernwärmetrasse; die vereinfachte Umsetzung von Brandschutz, Barrierefreiheit und Arbeitssicherheit; hohe Energieeffizienz und nachhaltige Baukonstruktion; optimale Raumakustik/Schallschutz (Förderschwerpunkt Sprache); Vermeidung aufwendiger Eingriffe in Betonbauteile und deren Sanierung, sowie eine deutlich effizientere TGA- Installation. Nicht zuletzt bietet ein Neubau die Möglichkeit einer optimierten, flexiblen Grundrissgestaltung entsprechend modernen pädagogischen Anforderungen. Das Konzept für den Ersatzneubau an gleicher Stelle sieht einen kompakten dreigeschossigen Baukörper von ca. 3.600m² BGF mit Mensa im EG vor, dessen Grundrissstruktur der des bisher geplanten Erweiterungsbaus entspricht (Anlage 1). Durch die Anlehnung an die bereits abgestimmte Raumorganisation wäre eine Anpassung der Vorplanung im Hinblick auf Funktionalität, aber auch die Tragwerksstruktur und die haustechnischen Systeme voraussichtlich mit relativ geringem Aufwand umsetzbar. Da bei der Variante eines Neubaus mit einem deutlich vereinfachten Bauablauf gerechnet werden kann, ist insgesamt von keiner signifikanten Zeitverzögerung für die Maßnahme auszugehen. Die Gesamtkosten für die bisher geplante Bestands-Modernisierung mit Erweiterungsneubau belaufen sich gemäß Kostenschätzung LPH 2 (Kostenstand 2023) auf brutto 22,406 Mio. € (ohne Berücksichtigung von Folgekosten durch Kontrollmessungen sowie eventuell erforderliche zusätzliche Maßnahmen). Die Schätzkosten für die Variante Ersatzneubau (inkl. Bestandsniederlegung und Umplanungskosten) liegen bei brutto 21,218 Mio. €. Im Vergleich würden bei dieser Variante keine Mehrkosten entstehen. In der Gesamtabwägung kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Niederlegung und Errichtung eines Ersatzneubaus aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gründen vorzuziehen sind. Bereits 2022 war im Vorfeld beschlossen worden, die auf dem Grundstück vorhandene Turnhalle ebenfalls niederzulegen und als Ersatzbau neu zu errichten (DS-Nr. 221339). Diese Maßnahme wird als separates Verfahren betrachtet, da sie unabhängig von der schulischen Hauptmaßnahme vorbereitet, ausgeschrieben und umgesetzt wird. Derzeit wird verwaltungsseitig geprüft, ob zur Verfahrensbeschleunigung eine Vergabe an einen Totalunternehmer (TU) sinnvoll und wirtschaftlich darstellbar ist. Die Turnhalle soll baulich im Zusammenhang mit dem Schulstandort realisiert werden, wird jedoch organisatorisch und zeitlich eigenständig geführt. Planung und Ausführung sollen – soweit möglich – in Teilen parallel zu der schulischen Hauptmaßnahme erfolgen, um Synergien zu nutzen und Schnittstellen im Bauablauf zu koordinieren. Außenanlagen:Seite 3 von 8 Seite 4 Gemäß Planungsbeschluss DS-Nr. 232325 - Neugestaltung der gesamten Außenanlagen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten. Die genaue Anzahl der notwendigen Baumfällungen ist derzeit noch in Abstimmung. Barrierefreiheit: Die Planung wird mit dem Arbeitsschutz und der “Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.” abgestimmt. Sämtliche Zugänge des Ersatzneubaus werden barrierefrei ausgeführt, das Gebäude erhält einen Aufzug über alle Geschosse sowie behindertengerechte Toiletten. Neben den baulichen Anforderungen für Rollstuhlfahrer:innen werden auch die Belange von hör- und sehbehinderten Menschen berücksichtigt. Zertifizierung /Klimaschutz: Der Neubau wird analog Planungsbeschluss DS-Nr. 232325 als EG- Effizienzgebäude 40 geplant. Der bestehende Anschluss an das Fernwärmenetz der Bonn-Netz GmbH wird beibehalten, die Übergabetechnik wird modernisiert. Für das Flachdach ist eine Kombination aus Gründach und Photovoltaikanlage vorgesehen. Im Rahmen der Entwurfsplanung wird eine Ökobilanzierung sowie eine Lebenszykluskostenanalyse der Baukonstruktion und Energieversorgung gemäß den Vorgaben der DGNB zur Entscheidungsfindung durchgeführt. Ziel ist, dass das Gebäude, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgas-Emissionen des Qualitätssiegels “Nachhaltiges Gebäude (QNG) Plus” erfüllt wird. Die Berechnung wird zur Einhaltung der Voraussetzungen für die Fördermöglichkeit im KfW-Förderprogramm “Klimafreundliches Nichtwohngebäude” nach den Bilanzierungsregeln QNG durchgeführt. Zeitschiene: Mit Zustimmung zu dieser Vorlage, kann die Umplanung durch die bereits beauftragten Planungsbüros erfolgen. Es wird beabsichtigt, die Planung an einem Stück durchzuführen und anschließend in die Umsetzung zu gehen. Eine erneute Gremienbeteiligung ist bei planmäßigem Fortgang nicht mehr vorgesehen. Eine erneute Gremienbeteiligung nach LPH 2/3 würde die Zeitschiene für die weitere Projektbearbeitung erheblich verlängern. Die gewählte Vorgehensweise sichert somit nicht nur die inhaltliche Zielsetzung der Maßnahme ab, sondern schafft zugleich die Voraussetzungen für eine stringente, rechtssichere und termingerechte Umsetzung. Im Rahmen des Berichtswesen wird über den Fortgang des Projektes regelmäßig berichtet.Seite 4 von 8 Seite 5 Fertigstellung LPH 2 – LPH 4: ca. 6-8 Monate nach Beschluss Baubeginn: ca. 9 Monate nach Erteilung Baugenehmigung Fertigstellung/ Inbetriebnahme: ca. 15 Monate nach Baubeginn Die Fertigstellung ist für das Jahr 2028 avisiert. Diese Terminschiene geht aktuell von einem reibungsfreien Verlauf der Maßnahme aus. Aufgrund von derzeit nicht beinflussbaren und unvorhersehbaren äußeren Faktoren wie Genehmigungsabläufen, Vergabeverfahren etc. kann sich diese jedoch hinauszögern oder verschieben. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 21.218.000 €. In den Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 14,8 % und die Baukostensteigerung von 3 % pro Jahr berücksichtigt. Es ist eine Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau der KfW möglich. Bei Erhalt des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) können 10 % der förderfähigen Kosten, bei maximal 2.000 €/m², bezuschusst werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt voraussichtlich 610.600 €. Für die Finanzierung des weiteren Finanzbedarfs kommen die Förderdarlehen „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank in Frage. Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 01.01 Innere Verwaltung 01.01.29 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Astrid-Lindgren-Schule 0 524500 2023 -1.559.000 287.000 524500 2024 -4.322.000 872.000 524500 2025 -9.761.000 4.763.000 524500 2026 -842.000 10.311.000 524500 2027 10.311.000 4.985.000 524500 2028 4.985.000 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 21.218.000 -1.188.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Bauunterhaltung(1,2%) 254.616 524400 Betriebskosten (Strom,…) 73.947 524140 Abschreibungen(80Jahre) 265.225 571110Seite 5 von 8 Seite 6 Zinsen(3,5%) 742.630 551700 Einzahlungen/Erträge 0 Haushaltsbelastung jährlich 1.336.418 [1] Ggfls. weitere Erläuterungen in der nachfolgenden Begründung Anlage/n 1 Folgelastenberechnung Astrid-Lindgren (öffentlich) 2 Übersichtsplan Neubau Astrid-Lindgren (öffentlich)Seite 6 von 8 Städtisches Gebäudemanagement Bonn 14.07.2025 Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen Maßnahme : Anschrift: NGF Nettogrundrissfläche 3.053 m² geplanter Baubeginn: 5/2027 BGF Bruttogeschossfläche 3.575 m² geplante Inbetriebnahme: 8/2028 Baukosten 100 Grundstück 0 € 200 Herrichten und Erschließen 439.500 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion 8.336.500 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 2.825.500 € 500 Außenanlagen 1.088.300 € 600 Ausstattung 774.200 € 700 Baunebenkosten 4.031.000 € Risikozuschlag (14,8 %) 2.589.000 € Baukostensteigerung (3 % p.a.) 1.134.000 € sonstige Kosten 0 € Baukosten gesamt 21.218.000 € Finanzierung Eigenmittel - € Öffentliche Mittel (Zuschüsse) - € Kredite vom Kreditmarkt 21.218.000,00 € Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten Instandhaltungskosten 254.616 € Strom 25.776 € Fernwärme 20.842 € Wasser 2.632 € Reinigungskosten 24.697 € Summe Betriebskosten (jährlich) 328.563 € Haushaltsbelastung jährlich Instandhaltungskosten 254.616 € sonstige Betriebskosten 73.947 € Abschreibungen 265.225 € Zinsen (3,5 %) 742.630 € Auflösung Sonderposten 0 € Summe Haushaltsbelastung jährlich 1.336.418 € Astrid-Lindgren-Schule, Änderung der Vorentwurfsplanung, Errichtung Ersatzneubau Chemnitzer Weg 2, 53119 Bonn #Seite 7 von 8 Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de