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253550 · Beschlussvorlage

Umsetzung von OGS-Maßnahmen an der Astrid-Lindgren-Schule

Nummer
253550
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Chemnitzer Weg Straße· Dransdorf, Bonn Hauptort
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 03.09.2025 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
253550
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Umsetzung von OGS-Maßnahmen an der Astrid-
Lindgren-Schule
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
Betriebsausschuss SGB 03.09.2025 Empfehlung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Bonn stimmt
1. der Änderung des Beschlusses DS-Nr.232325, anstelle der Sanierung
und Erweiterung des Bestandsgebäudes, die Niederlegung sowie die
Errichtung eines Ersatzneubaus für die Astrid-Lindgren-Schule am
Standort Chemnitzer Weg 2 umzusetzen
2. aufgrund der hohen Dringlichkeit der Maßnahmen zur Sicherstellung
des OGS-Rechtsanspruchs auf eine erneute Gremienbeteiligung bei
planmäßigem Fortgang des Projekts nach Änderung der
Leistungsphase 2 sowie nach Leistungsphase 3 zu verzichten, zu.
Begründung
Aufgrund steigender Schülerzahlen und mit Inkrafttreten des gesetzlichen
Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz für alle Grundschüler ab dem 01.
August 2026 entsteht für die Stadt Bonn erheblicher Handlungsbedarf zum
Ausbau der schulischen Infrastruktur.
Im Beschluss DS-Nr. 1912573 wurde die Verwaltung beauftragt, für den
schulischen Betrieb notwendige Räumlichkeiten am Schulstandort Chemnitzer
Weg 2 für die Astrid-Lindgren-Schule bereit zu stellen, nachdem dieser nicht
mehr durch das Tannenbusch-Gymnasium genutzt wird.
Gemäß Ratsbeschluss DS-Nr. 232325 vom 14.03.2024 sieht die Vorplanung
für den Schulstandort die umfassende Sanierung inkl. Schadstoffsanierung des
Hauptgebäudes sowie die Errichtung eines Erweiterungsneubaus und den
vollständigen Rückbau der Nebengebäude vor.Seite 1 von 8
Seite 2
Im Zuge der geplanten Sanierung des Bestands-Schulgebäudes war aufgrund
der vorhandenen PCB-Belastung auch die Entfernung der lokalisierten
Schadstoffquellen vorgesehen.
Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind synthetische Verbindungen, die in
Deutschland bis zu ihrem Verbot in den 1970er bzw. 1980er Jahren in
Gebäuden in zahlreichen Anwendungen wie z.B. Anstrichen, Spachtelmassen,
Klebstoffen, dauerelastischen Dichtungsmassen oder elektronischen Bauteilen
zum Einsatz kamen und in menschlichen Geweben und Organen eine Vielzahl
von gesundheitsschädlichen Wirkungen hervorrufen können.
Die geplanten Sanierungs-Maßnahmen basieren auf den Ergebnissen der
Schadstoffuntersuchung aus dem Jahre 2022 sowie auf den zum Zeitpunkt der
Vorplanung maßgeblichen Vorgaben der sogenannten “PCB-Richtlinie”.
Anfang 2025 hat der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) des
Umweltbundesamts davon abweichende, niedrigere Werte für PCB-Belastung
als neue Richtwerte veröffentlicht. Da diese den aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnisstand zum gesundheitlichen Risiko durch PCB-Belastung
widerspiegeln, schlägt die Verwaltung vor, bei einer grundlegenden Erneuerung
des Schulstandorts wie im vorliegenden Falle, aus Vorsorgeaspekten und im
Hinblick auf die zukünftige Nutzergruppe diese Richtwerte zugrunde zu legen.
Bereits in der Vergangenheit vorgenommene Sanierungsmaßnahmen am
Gebäude Chemnitzer Weg 2 haben gezeigt, dass eine Entfernung der
belasteten Bauteile (Primärquellen) in vielen Fällen nicht ausreichend ist, um
die Einhaltung der Raumluft-Zielwerte dauerhaft sicherzustellen, da im Laufe
der Zeit auch nicht-PCB-haltige Bauteile durch den Kontakt mit PCB-haltigen
Stoffen oder der belasteten Raumluft kontaminiert werden können
(Sekundärquellen), und ihrerseits wieder zur Raumluftverunreinigung beitragen.
Aus diesem Grunde und aufgrund der Unvorhersehbarkeit der
Sekundärkontamination wären, wie im schadstoffgutachterlichen Bericht
erläutert, zur dauerhaften Unterschreitung der neuen Richtwerte weit
umfangreichere Sanierungsmaßnahmen als bisher geplant notwendig, welche
zudem durch eine vorgezogene Musterraumsanierung mit deutlich erhöhtem
Zeitaufwand überprüft werden müssten.
Da eine Wiederkehr der Raumluftbelastung dennoch nicht vollständig
ausgeschlossen werden kann, ist für den Lebenszyklus des Gebäudes
außerdem von Folgekosten auszugehen, da regelmäßige Kontrollmessungen
und ggf. erneute Eingriffe erforderlich wären.
Eine Sanierung des Gebäudes ist unter diesen Bedingungen daher insgesamt
als unwirtschaftlich anzusehen.
Im Hinblick auf die künftige Nutzung des Gebäudes und im Sinne einer
nachhaltigen Lösung empfiehlt die Verwaltung daher, das Bestandsgebäude
niederzulegen und an dessen Stelle einen Ersatzneubau zu errichten, der den
Raumbedarf der Schule innerhalb eines Baukörpers deckt.
Ein Neubau bietet – zusätzlich zur Schadstofffreiheit – umfassende
planungsbezogene Vorteile gegenüber einer Bestandssanierung, bei der diese
nur eingeschränkt, bzw. mit hohem Aufwand und entsprechendem KostenrisikoSeite 2 von 8
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umsetzbar sind. Dazu zählen die Nutzflächenoptimierung durch Planung eines
kompakten Baukörpers mit vereinfachter Tragstruktur unter Vermeidung einer
Überbauung der Fernwärmetrasse; die vereinfachte Umsetzung von
Brandschutz, Barrierefreiheit und Arbeitssicherheit; hohe Energieeffizienz und
nachhaltige Baukonstruktion; optimale Raumakustik/Schallschutz
(Förderschwerpunkt Sprache); Vermeidung aufwendiger Eingriffe in
Betonbauteile und deren Sanierung, sowie eine deutlich effizientere TGA-
Installation. Nicht zuletzt bietet ein Neubau die Möglichkeit einer optimierten,
flexiblen Grundrissgestaltung entsprechend modernen pädagogischen
Anforderungen.
Das Konzept für den Ersatzneubau an gleicher Stelle sieht einen kompakten
dreigeschossigen Baukörper von ca. 3.600m² BGF mit Mensa im EG vor,
dessen Grundrissstruktur der des bisher geplanten Erweiterungsbaus
entspricht (Anlage 1). Durch die Anlehnung an die bereits abgestimmte
Raumorganisation wäre eine Anpassung der Vorplanung im Hinblick auf
Funktionalität, aber auch die Tragwerksstruktur und die haustechnischen
Systeme voraussichtlich mit relativ geringem Aufwand umsetzbar. Da bei der
Variante eines Neubaus mit einem deutlich vereinfachten Bauablauf gerechnet
werden kann, ist insgesamt von keiner signifikanten Zeitverzögerung für die
Maßnahme auszugehen.
Die Gesamtkosten für die bisher geplante Bestands-Modernisierung mit
Erweiterungsneubau belaufen sich gemäß Kostenschätzung LPH 2
(Kostenstand 2023) auf brutto 22,406 Mio. € (ohne Berücksichtigung von
Folgekosten durch Kontrollmessungen sowie eventuell erforderliche zusätzliche
Maßnahmen).
Die Schätzkosten für die Variante Ersatzneubau (inkl. Bestandsniederlegung
und Umplanungskosten) liegen bei brutto 21,218 Mio. €. Im Vergleich würden
bei dieser Variante keine Mehrkosten entstehen.
In der Gesamtabwägung kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die
Niederlegung und Errichtung eines Ersatzneubaus aus wirtschaftlichen und
bautechnischen Gründen vorzuziehen sind.
Bereits 2022 war im Vorfeld beschlossen worden, die auf dem Grundstück
vorhandene Turnhalle ebenfalls niederzulegen und als Ersatzbau neu zu
errichten (DS-Nr. 221339). Diese Maßnahme wird als separates Verfahren
betrachtet, da sie unabhängig von der schulischen Hauptmaßnahme
vorbereitet, ausgeschrieben und umgesetzt wird. Derzeit wird verwaltungsseitig
geprüft, ob zur Verfahrensbeschleunigung eine Vergabe an einen
Totalunternehmer (TU) sinnvoll und wirtschaftlich darstellbar ist. Die Turnhalle
soll baulich im Zusammenhang mit dem Schulstandort realisiert werden, wird
jedoch organisatorisch und zeitlich eigenständig geführt. Planung und
Ausführung sollen – soweit möglich – in Teilen parallel zu der schulischen
Hauptmaßnahme erfolgen, um Synergien zu nutzen und Schnittstellen im
Bauablauf zu koordinieren.
Außenanlagen:Seite 3 von 8
Seite 4
Gemäß Planungsbeschluss DS-Nr. 232325 - Neugestaltung der gesamten
Außenanlagen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten. Die
genaue Anzahl der notwendigen Baumfällungen ist derzeit noch in
Abstimmung.
Barrierefreiheit:
Die Planung wird mit dem Arbeitsschutz und der “Behinderten-Gemeinschaft
Bonn e.V.” abgestimmt. Sämtliche Zugänge des Ersatzneubaus werden
barrierefrei ausgeführt, das Gebäude erhält einen Aufzug über alle Geschosse
sowie behindertengerechte Toiletten. Neben den baulichen Anforderungen für
Rollstuhlfahrer:innen werden auch die Belange von hör- und sehbehinderten
Menschen berücksichtigt.
Zertifizierung /Klimaschutz:
Der Neubau wird analog Planungsbeschluss DS-Nr. 232325 als EG-
Effizienzgebäude 40 geplant. Der bestehende Anschluss an das
Fernwärmenetz der Bonn-Netz GmbH wird beibehalten, die Übergabetechnik
wird modernisiert. Für das Flachdach ist eine Kombination aus Gründach und
Photovoltaikanlage vorgesehen. Im Rahmen der Entwurfsplanung wird eine
Ökobilanzierung sowie eine Lebenszykluskostenanalyse der Baukonstruktion
und Energieversorgung gemäß den Vorgaben der DGNB zur
Entscheidungsfindung durchgeführt. Ziel ist, dass das Gebäude, unter
Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, in seinem Lebenszyklus so wenig CO2
ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgas-Emissionen des
Qualitätssiegels “Nachhaltiges Gebäude (QNG) Plus” erfüllt wird. Die
Berechnung wird zur Einhaltung der Voraussetzungen für die Fördermöglichkeit
im KfW-Förderprogramm “Klimafreundliches Nichtwohngebäude” nach den
Bilanzierungsregeln QNG durchgeführt.
Zeitschiene:
Mit Zustimmung zu dieser Vorlage, kann die Umplanung durch die bereits
beauftragten Planungsbüros erfolgen. Es wird beabsichtigt, die Planung an
einem Stück durchzuführen und anschließend in die Umsetzung zu gehen. Eine
erneute Gremienbeteiligung ist bei planmäßigem Fortgang nicht mehr
vorgesehen.
Eine erneute Gremienbeteiligung nach LPH 2/3 würde die Zeitschiene für die
weitere Projektbearbeitung erheblich verlängern.
Die gewählte Vorgehensweise sichert somit nicht nur die inhaltliche Zielsetzung
der Maßnahme ab, sondern schafft zugleich die Voraussetzungen für eine
stringente, rechtssichere und termingerechte Umsetzung.
Im Rahmen des Berichtswesen wird über den Fortgang des Projektes
regelmäßig berichtet.Seite 4 von 8
Seite 5
Fertigstellung LPH 2 – LPH 4: ca. 6-8 Monate nach Beschluss
Baubeginn: ca. 9 Monate nach Erteilung
Baugenehmigung
Fertigstellung/ Inbetriebnahme: ca. 15 Monate nach Baubeginn
Die Fertigstellung ist für das Jahr 2028 avisiert.
Diese Terminschiene geht aktuell von einem reibungsfreien Verlauf der
Maßnahme aus. Aufgrund von derzeit nicht beinflussbaren und
unvorhersehbaren äußeren Faktoren wie Genehmigungsabläufen,
Vergabeverfahren etc. kann sich diese jedoch hinauszögern oder verschieben.
Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 21.218.000 €. In den
Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 14,8 % und die
Baukostensteigerung von 3 % pro Jahr berücksichtigt.
Es ist eine Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude –
Klimafreundlicher Neubau der KfW möglich. Bei Erhalt des Qualitätssiegels
Nachhaltiges Gebäude (QNG) können 10 % der förderfähigen Kosten, bei
maximal 2.000 €/m², bezuschusst werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt
voraussichtlich 610.600 €.
Für die Finanzierung des weiteren Finanzbedarfs kommen die Förderdarlehen
„Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank in Frage.
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
01.01 Innere Verwaltung 01.01.29 Gebäudemanagement
Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag
/ Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Astrid-Lindgren-Schule 0 524500 2023 -1.559.000
287.000 524500 2024 -4.322.000
872.000 524500 2025 -9.761.000
4.763.000 524500 2026 -842.000
10.311.000 524500 2027 10.311.000
4.985.000 524500 2028 4.985.000
Einzahlungen
Investiver Finanzsaldo 21.218.000 -1.188.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten
(Folgekosten) X
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag
/ Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung(1,2%) 254.616 524400
Betriebskosten (Strom,…) 73.947 524140
Abschreibungen(80Jahre) 265.225 571110Seite 5 von 8
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Zinsen(3,5%) 742.630 551700
Einzahlungen/Erträge 0
Haushaltsbelastung jährlich 1.336.418
[1] Ggfls. weitere Erläuterungen in der nachfolgenden Begründung
Anlage/n
1 Folgelastenberechnung Astrid-Lindgren (öffentlich)
2 Übersichtsplan Neubau Astrid-Lindgren (öffentlich)Seite 6 von 8
Städtisches Gebäudemanagement Bonn 14.07.2025
Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen
Maßnahme :
Anschrift:
NGF Nettogrundrissfläche 3.053 m² geplanter Baubeginn: 5/2027
BGF Bruttogeschossfläche 3.575 m² geplante Inbetriebnahme: 8/2028
Baukosten
100 Grundstück 0 €
200 Herrichten und Erschließen 439.500 €
300 Bauwerk - Baukonstruktion 8.336.500 €
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 2.825.500 €
500 Außenanlagen 1.088.300 €
600 Ausstattung 774.200 €
700 Baunebenkosten 4.031.000 €
Risikozuschlag (14,8 %) 2.589.000 €
Baukostensteigerung (3 % p.a.) 1.134.000 €
sonstige Kosten 0 €
Baukosten gesamt 21.218.000 €
Finanzierung
Eigenmittel - €
Öffentliche Mittel (Zuschüsse) - €
Kredite vom Kreditmarkt 21.218.000,00 €
Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten
Instandhaltungskosten 254.616 €
Strom 25.776 €
Fernwärme 20.842 €
Wasser 2.632 €
Reinigungskosten 24.697 €
Summe Betriebskosten (jährlich) 328.563 €
Haushaltsbelastung jährlich
Instandhaltungskosten 254.616 €
sonstige Betriebskosten 73.947 €
Abschreibungen 265.225 €
Zinsen (3,5 %) 742.630 €
Auflösung Sonderposten 0 €
Summe Haushaltsbelastung jährlich 1.336.418 €
Astrid-Lindgren-Schule, Änderung der Vorentwurfsplanung, Errichtung
Ersatzneubau
Chemnitzer Weg 2, 53119 Bonn
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Datenstand: 03.11.2026, 02:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de