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253548-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung von Parkverboten im Wendehammer der Zülpicher Straße und Befestigung des Übergangs zum Wesselbahnweg

Nummer
253548-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Zülpicher Straße Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Wesselbahnweg Straße· Weststadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253548 Bürgerantrag: Einrichtung von Parkverboten im Wendehammer der Zülpicher Straße und Befestigung des Übergangs zum Wesselbahnweg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253548-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung von Parkverboten im
Wendehammer der Zülpicher Straße und
Befestigung des Übergangs zum Wesselbahnweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der vorliegende Bürgerantrag hat zum Gegenstand, im Wendehammer der
Zülpicher Straße beidseitig Markierungen aufzubringen, die das Parken
untersagen, sowie den Übergang zum Wesselbahnweg mit Kies zu befestigen.
Zwischen der Wendeanlage und dem Wesselbahnweg befindet sich
Straßenbegleitgrün, das vom Amt für Stadtgrün unterhalten wird. In diesem
Bereich sind nach Bebauungs- und Ausbauplanung keine Wegeverbindungen
vorgesehen. Die bestehenden Übergänge sind informelle Trampelpfade, die als
Abkürzung in die Parkanlage genutzt werden. Eine Wiederherstellung mit
Bepflanzung würde nach Einschätzung der Verwaltung nicht dauerhaft Bestand
haben, da weiterhin eine intensive Nutzung durch Fuß- und Radverkehr zu
erwarten ist.
Das Parken im Bereich der Wendeanlage führt aktuell dazu, dass notwendige
Wendemanöver nicht möglich sind. Bonn Orange hat bestätigt, dass
Müllfahrzeuge erhebliche Schwierigkeiten haben, die Wendeanlage
ordnungsgemäß zu nutzen. Auch für Rettungsfahrzeuge ist die
Funktionsfähigkeit eingeschränkt. Nach den geltenden Richtlinien für die
Anlage von Stadtstraßen muss in einer Wendeanlage ausreichend Fläche für
Wendemanöver zur Verfügung stehen. Um dies zu gewährleisten, ist die
Einrichtung von Haltverboten im Wendehammer erforderlich. Die vom
Antragsteller angeregte Markierung von Sperrflächen ist hingegen rechtlich
nicht zulässig, da es sich bei den Übergängen zum Wesselbahnweg nicht um
gewidmete Verkehrsflächen handelt.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Verwaltung empfiehlt daher, im Wendehammer der Zülpicher Straße
absolute Haltverbote anzuordnen, um die Funktionsfähigkeit für Entsorgungs-
und Rettungsfahrzeuge sicherzustellen. Mit diesem positiven Votum der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de