253547-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umsetzung von OGS-Maßnahmen an Bonner Grundschulen - Umsetzungspaket 1 Hier: Zuständigkeit des Rates
Kerndaten
- Nummer
- 253547-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253547-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Umsetzung von OGS-Maßnahmen an Bonner Grundschulen - Umsetzungspaket 1 Hier: Zuständigkeit des Rates Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB 03.09.2025 Kenntnisnahme Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In ihrer Sitzung am 27.08.2025 hat die Bezirksvertretung Bad Godesberg im Rahmen ihrer Anhörung erklärt, dass für die Schulbauten in Bad Godesberg (Punkte A und B) die Bezirksvertretung Bad Godesberg zuständig sei. Das SGB nimmt wie folgt Stellung dazu: Bei den genannten Projekten würde -jeweils einzeln betrachtet- die Zuständigkeit nach § 7 Abs. 2 a) der Bezirkssatzung bei den Bezirksvertretungen liegen. Allerdings handelt es sich beim Umsetzungspaket 1 um eines von insgesamt fünf Paketen eines gesamtstädtischen Schulbauprogramms. Es wird eine priorisierte, planungslogisch abgestimmte und innerhalb der verfügbaren Kapazitäten realisierbare Abfolge aller im Stadtgebiet geplanten Maßnahmen angestrebt, um den neu in Kraft tretenden gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz für alle Grundschüler ab dem 01. August 2026 durch den Ausbau der schulischen Infrastruktur der Stadt Bonn gewährleisten zu können. Insgesamt wird ein zusätzlich bereitzustellendes Volumen von knapp 19. Mio. € zu den geplanten Mitteln im Wirtschaftsplan veranschlagt. Hinzu kommt, dass mit dieser Vorlage von dem konventionellen Vorgehen bei baulichen Beschlussfassungen abgewichen wird, da aufgrund der hohen Dringlichkeit der Maßnahmen zur Sicherstellung des OGS-Rechtsanspruchs eine weitergehende Gremienbeteiligung bei planmäßigem Fortgang der Projekte nach Leistungsphase 2 und 3 nicht mehr vorgesehen ist. Es liegt daher aus Sicht der Verwaltung eine Überbezirklichkeit vor, so dass den Bezirksvertretungen kein Entscheidungs- sondern lediglich ein Anhörungsrecht zukommt. Über das Umsetzungspaket sowie das vom Regelfall abweichende Beschlussverfahren hat somit der Rat zu entscheiden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de