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253547-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umsetzung von OGS-Maßnahmen an Bonner Grundschulen - Umsetzungspaket 1 Hier: Zuständigkeit des Rates

Nummer
253547-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 08.09.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 03.09.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253547 Umsetzung von OGS-Maßnahmen an Bonner Grundschulen - Umsetzungspaket 1

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253547-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Umsetzung von OGS-Maßnahmen an Bonner
Grundschulen - Umsetzungspaket 1
Hier: Zuständigkeit des Rates
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 03.09.2025 Kenntnisnahme
Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In ihrer Sitzung am 27.08.2025 hat die Bezirksvertretung Bad Godesberg im
Rahmen ihrer Anhörung erklärt, dass für die Schulbauten in Bad Godesberg
(Punkte A und B) die Bezirksvertretung Bad Godesberg zuständig sei.
Das SGB nimmt wie folgt Stellung dazu:
Bei den genannten Projekten würde -jeweils einzeln betrachtet- die
Zuständigkeit nach § 7 Abs. 2 a) der Bezirkssatzung bei den
Bezirksvertretungen liegen. Allerdings handelt es sich beim Umsetzungspaket 1
um eines von insgesamt fünf Paketen eines gesamtstädtischen
Schulbauprogramms. Es wird eine priorisierte, planungslogisch abgestimmte
und innerhalb der verfügbaren Kapazitäten realisierbare Abfolge aller im
Stadtgebiet geplanten Maßnahmen angestrebt, um den neu in Kraft tretenden
gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz für alle Grundschüler ab
dem 01. August 2026 durch den Ausbau der schulischen Infrastruktur der Stadt
Bonn gewährleisten zu können. Insgesamt wird ein zusätzlich
bereitzustellendes Volumen von knapp 19. Mio. € zu den geplanten Mitteln im
Wirtschaftsplan veranschlagt.
Hinzu kommt, dass mit dieser Vorlage von dem konventionellen Vorgehen bei
baulichen Beschlussfassungen abgewichen wird, da aufgrund der hohen
Dringlichkeit der Maßnahmen zur Sicherstellung des OGS-Rechtsanspruchs
eine weitergehende Gremienbeteiligung bei planmäßigem Fortgang der
Projekte nach Leistungsphase 2 und 3 nicht mehr vorgesehen ist.
Es liegt daher aus Sicht der Verwaltung eine Überbezirklichkeit vor, so dass
den Bezirksvertretungen kein Entscheidungs- sondern lediglich ein
Anhörungsrecht zukommt. Über das Umsetzungspaket sowie das vom
Regelfall abweichende Beschlussverfahren hat somit der Rat zu entscheiden.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de