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253547 · Beschlussvorlage

Umsetzung von OGS-Maßnahmen an Bonner Grundschulen - Umsetzungspaket 1

Nummer
253547
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Rölsdorfstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Wasserland Straße· Dottendorf, Bonn
  • Neustraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Siemensstraße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Grootestraße Straße· Meßdorf, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Karl-Barth-Straße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung des Rates 08.09.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 03.09.2025 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Anhörung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Anhörung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
  6. Sitzung des Sportausschusses 27.08.2025 Empfehlung
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  1. 253547-01 ST Umsetzung von OGS-Maßnahmen an Bonner Grundschulen - Umsetzungspaket 1 Hier: Zuständigkeit des Rates

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Beschlussvorlage
öffentlich
253547
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Umsetzung von OGS-Maßnahmen an Bonner
Grundschulen - Umsetzungspaket 1
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Anhörung
Sportausschuss 27.08.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
Betriebsausschuss SGB 03.09.2025 Empfehlung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bonn stimmt der Vorlage zu und beauftragt die Verwaltung:
I. Die Maßnahmen für den OGS-Ausbau der Grundschulen aus dem
Umsetzungspaket 1 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Machbarkeitsstudien (MBS) durchzuführen. Im Einzelnen wie folgt:
A. Am Domhof mit Einbezug der Planung einer neuen Turnhalle
1. Die baulichen Maßnahmen zur Erweiterung der Grundschule Am
Domhof um eine Mensa, Tages-, Differenzierungs- und
Nebenräume sowie einer neuen Turnhalle auf Grundlage der
vorliegenden Machbarkeitsstudie (Anlage 1A) in einem
Erweiterungsneubau umzusetzen.
B. Andreasschule
1. Die baulichen Maßnahmen zur Erweiterung der Andreasschule auf
Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie (Anlage 1B) um
eine Mensa, Tages-, Differenzierungs-, Verwaltungs- sowie
Nebenräume umzusetzen.
2. Den Gebäudetrakt B1 einschließlich des Hausmeisterhauses
niederzulegen.
3. Die Sanierungsfähigkeit der Turnhalle eingehend zu prüfen und –
sofern nicht wirtschaftlich vertretbar – einen Neubau zu errichten.
C. Paul-Gerhardt-Schule
1. Die baulichen Maßnahmen zur Erweiterung der Paul-Gerhardt-
Schule umzusetzen. Dies umfasst die Realisierung einer Mensa,
Tages-, Differenzierung- und Nebenräume sowie zusätzlicherSeite 1 von 29
Seite 2
Verwaltungsräume in einem Neubau (Anlage 1C).
D. Kettelerschule
1. Die baulichen Maßnahmen zur Erweiterung der Kettelerschule
umzusetzen. Dies umfasst die Niederlegung des Gebäudeteils B
sowie die Errichtung eines zweigeschossigen Ersatzneubaus
(Anlage 1D). Im Rahmen der Maßnahme ist zudem die
Sanierungserfordernis des Gebäudeteils C zu prüfen und deren
Umfang festzulegen. Zudem muss eine bauliche Erweiterung der
Turnhalle zur Erhöhung der Kapazitäten geprüft werden.
E. Erich-Kästner-Schule
1. Die baulichen Maßnahmen zur Erweiterung der Erich-Kästner-
Schule auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie (Anlage
1E) umzusetzen. Dies beinhaltet den Neubau einer Mensa und
Umnutzung der freiwerdenden Flächen im Bestand zur Erfüllung des
Raumprogramms sowie der Sanierung der vorhandene WC-
Anlagen. Im Zuge der Planungen ist darüber hinaus zu prüfen, ob
ein Neubau einer Turnhalle auf dem Schulgelände realisiert werden
kann.
II. Aufgrund der hohen Dringlichkeit der Maßnahmen zur Sicherstellung des
OGS-Rechtsanspruchs ist eine weitergehende Gremienbeteiligung bei
planmäßigem Fortgang der Projekte nach Leistungsphase 2 und 3 nicht
mehr vorzusehen, da dies einen weiteren Zeitverlust von ca. 8 Monaten
zur Folge hätte.
Sollten sich jedoch im weiteren Verlauf wesentliche Abweichungen in
Bezug auf die beschriebene Planung abzeichnen, wird die Verwaltung
eine erneute Beschlussfassung der zuständigen Ratsgremien
herbeiführen.
Begründung
Aufgrund steigender Schülerzahlen und mit Inkrafttreten des gesetzlichen
Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz für alle Grundschüler ab dem 01.
August 2026 entsteht für die Stadt Bonn erheblicher Handlungsbedarf zum
Ausbau der schulischen Infrastruktur.
Die Verwaltung verfolgt ein umfassendes Schulbauprogramm, das auf
Grundlage bedarfsorientierter Raumprogramme und Machbarkeitsstudien
umgesetzt wird. Die Machbarkeitsstudien berücksichtigen die individuellen
baulichen, funktionalen und pädagogischen Anforderungen sowie die örtlichen
Gegebenheiten der jeweiligen Schulstandorte.
Zur strukturierten Umsetzung hat die Verwaltung auf Grundlage der
vorliegenden Machbarkeitsstudien die identifizierten Einzelmaßnahmen in
insgesamt fünf Umsetzungspakete gegliedert. Die Bildung dieser Pakete
erfolgte in enger Abstimmung zwischen dem Städtischen
Gebäudemanagement (SGB) und dem Schulamt (Amt 40) unter
Berücksichtigung pädagogischer, baulicher und organisatorischer Aspekte.
Ziel der Bündelung war eine priorisierte, planungslogisch abgestimmte und
innerhalb der verfügbaren Kapazitäten realisierbare Abfolge der Maßnahmen.Seite 2 von 29
Seite 3
Dabei wurden insbesondere Kriterien wie die Dringlichkeit einzelner Standorte,
bestehende Kapazitäten, Flächenverfügbarkeit, Planungs- und
Genehmigungsstände sowie potenzielle Synergien bei Vergaben,
Projektsteuerung und Baulogistik berücksichtigt. Durch diese strukturierte
Vorgehensweise kann der Ressourceneinsatz innerhalb der Verwaltung,
insbesondere im Bereich Projektsteuerung und Fachplanung, gezielt gesteuert
werden.
Das vorliegende Umsetzungspaket 1 enthält vorrangig Maßnahmen, die bereits
einen fortgeschrittenen Planungsstand aufweisen oder bei denen vorbereitende
Schritte vorhanden sind. Auf diese Weise wird eine zeitnahe Realisierung
ermöglicht und gleichzeitig gewährleistet, dass die internen Kapazitäten im
Bau- und Planungsbereich bestmöglich genutzt werden.
Gemäß Beschluss Nr. 202304 zur Priorisierung der OGS-Maßnahmen vor dem
Hintergrund des Rechtsanspruchs vom 18.03.2021 und Beschluss Nr. 252856
zur Prioritätenliste für Projekte/Maßnahmen im SGB vom 03.07.2025 sollen die
ersten prioritären Maßnahmen im Umsetzungspaket 1 realisiert werden, um die
OGS-Kapazitäten bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen.
Zur Beschleunigung der Projektumsetzung wird für die vorliegende Maßnahme
ein Grundsatzbeschluss angestrebt, auf dessen Grundlage die weiteren
Schritte innerhalb des definierten Umsetzungspakets realisiert werden.
Ein wesentlicher Grund hierfür ist die angestrebte Vergabe der
Planungsleistungen für die zwei größeren und komplexeren Maßnahmen an
der Andreasschule und der Grundschule Am Domhof an Generalplaner. Diese
übernehmen die integrale Verantwortung für die Gesamtplanung inklusive alle
planerischen Fachdisziplinen. Ziel ist eine durchgängige, koordinierte und
wirtschaftlich optimierte Bearbeitung über alle Planungsstufen hinweg. Um die
damit verbundenen Synergieeffekte – etwa hinsichtlich Termin-, Kosten- und
Schnittstellenmanagement – vollumfänglich zu realisieren, ist ein
ununterbrochener Projektverlauf notwendig.
Zudem hat die Verwaltung im Vorfeld mehrjährige Rahmenverträge für die
Fachbereiche Hochbau (Objektplanung Gebäude), Technische
Gebäudeausrüstung (TGA), Tragwerksplanung, Bauphysik sowie
Freianlagenplanung mit qualifizierten Fachbüros abgeschlossen. In der
Vereinbarung ist eine festgelegte Anzahl von Schulen (maximal 12 Schulen)
enthalten. Dies stellt eine zügige und rechtssichere Umsetzung der
Maßnahmen nach Abruf der Rahmenverträge sicher.
Diese Struktur ermöglicht bei kleineren Maßnahmen eine beschleunigte
Beauftragung ohne zusätzliche Vergabeverfahren, da auf die bereits geprüften
und leistungsrechtlich fixierten Vertragsverhältnisse zurückgegriffen werden
kann. Insbesondere im Kontext schulischer Infrastrukturmaßnahmen, bei denen
enge terminliche Vorgaben – etwa im Hinblick auf den gesetzlichen OGS-
Ausbau – bestehen, stellt dies einen entscheidenden Vorteil dar. Das Verfahren
reduziert nicht nur administrative Aufwände, sondern erlaubt auch eine
unmittelbare Einbindung der Planungsteams in die Projektbearbeitung, sobald
ein politischer Grundsatzbeschluss vorliegt.
Ein zusätzlicher Zeitgewinn ergibt sich daraus, dass die Beauftragung über
Rahmenverträge typischerweise bereits innerhalb weniger Wochen nach
Beschlussfassung möglich ist. Im Vergleich zu Einzelvergaben über separate
Ausschreibungsverfahren lässt sich damit eine Zeitersparnis von mehreren
Monaten realisieren. Die projektbezogene Koordination übernimmt das
Städtische Gebäudemanagement (SGB), das auf Grundlage der
Machbarkeitsstudien die jeweiligen Leistungsumfänge passgenau zuordnet.Seite 3 von 29
Seite 4
Die gewählte Vorgehensweise ist Bestandteil der übergeordneten
Projektstruktur für das Umsetzungspaket 1 und dient sowohl der operativen
Beschleunigung als auch der Qualitätssicherung der Planung.
Eine nachgelagerte erneute Beschlussfassung nach LPH 2/3 würde zu einem
Zeitverlust von durchschnittlich bis zu acht Monaten führen, der sich negativ auf
die übergeordnete Projektzeitschienen und insbesondere auf die rechtzeitige
Schaffung der für den OGS-Ausbau erforderlichen Kapazitäten auswirken
würde.
Der gewählte Weg des Grundsatzbeschlusses sichert somit nicht nur die
inhaltliche Zielsetzung der Maßnahme ab, sondern schafft zugleich die
Voraussetzungen für eine stringente, rechtssichere und termingerechte
Umsetzung.
Die nachfolgenden Abschnitte (I.A – I.E) stellen die Einzelmaßnahmen je
Schulstandort detailliert dar.
I.A Grundschule Am Domhof – Erweiterung um eine Mensa, Tagesräume,
sowie Nebenräume und Neubau einer Turnhalle.
Planung:
Im Rahmen des Umsetzungspakets 1 zum OGS-Ausbau ist eine umfangreiche
Erweiterung der Grundschule Am Domhof vorgesehen:
Mit Beschluss Nr. 220684 vom 09.06.2022 wurde die Verwaltung mit der
Überprüfung einer Erweiterung der Grundschule am Domhof um zwei weitere
Klassen beauftragt. Die Schule soll im Zuge des OGS-Ausbaus auf eine
Kapazität von bis zu 350 Schülerinnen und Schüler ausgelegt werden.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist ein Erweiterungsbau
notwendig, der die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb
schafft. Insbesondere ist der Bau einer größeren Mensa geplant, in der das
Mittagessen für die komplette Schülerschaft in maximal drei Schichten
eingenommen werden kann.
Gleichzeitig besteht an dem Standort dringender Bedarf zur Erweiterung der
Turnhallenkapazitäten, da der derzeitige Sportunterricht in einer stark
sanierungsbedürftigen Halle in Bonn Mehlem durchgeführt wird. Diese Halle
erfüllt weder in funktionaler noch in wirtschaftlicher Hinsicht die Anforderungen
an einen zeitgemäßen Sportunterricht. Der Neubau der Turnhalle auf dem
Schulgrundstück wird daher als sinnvolle und nachhaltige Lösung betrachtet.
Aufgrund dessen wird bei der Erweiterung der Grundschule der Neubau einer
Turnhalle berücksichtigt.
Die bestehende bauliche Struktur der Schule setzt sich aus den Bauteilen
1a,1b, 2 und 3 zusammen.
Zur Realisierung der geplanten Erweiterung und zur Erfüllung der funktionalen
Anforderungen des Raumprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag
gegeben. Diese sieht den Umbau der Bauteile 2 und 3 sowie den Neubau eines
dreigeschossigen Gebäudeteils im nordöstlichen Grundstücksbereich vor.
Die Verwaltung wurde bereits mit dem beschlossenen Bürgerantrag Nr.
1112442 vom 19.07.2011 beauftragt, diese Fläche für den Neubau einerSeite 4 von 29
Seite 5
Turnhalle langfristig vorzusehen.
Die Umbauarbeiten im Bestand schaffen zusätzliche Tages-, Verwaltungs- und
erforderliche Nebenräume mit einer Gesamtfläche von etwa 280 m2 (NRF). Der
geplante Neubau wird eine Bruttogrundfläche von rund 2.858 m2 aufweisen
und enthält neben weiteren Tagesräumen eine neue Mensa mit Küchenbereich
und WC-Anlagen sowie eine in das Hanggelände integrierte Einfeld-Turnhalle
im Untergeschoss. Die Mensa und die OGS-Räume werden im Erdgeschoss
auf der gleichen Ebene wie die Hauptgebäude erschlossen.
Im Rahmen der Planungen ist zu prüfen, ob anstelle der bislang vorgesehenen
Einfeld-Turnhalle auf der Bau einer Zweifeld-Turnhalle baulich realisierbar ist,
um den Bedarf, insbesondere im Hinblick auf den Schulsport, angemessen
abdecken zu können. Die Maßnahme erfüllt die funktionalen Anforderungen
des Raumprogramms und bietet eine bedarfsgerechte zukunftsfähige
Infrastruktur, die den wachsenden Anforderungen des Schulbetriebs gerecht
wird.
Aufgrund der hohen planerischen Komplexität der Maßnahme ist vorgesehen,
die Planungsleistungen im Rahmen eines Generalplanerverfahrens zu
vergeben. Diese Vorgehensweise reduziert Koordinationsaufwand, minimiert
Schnittstellenrisiken zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und schafft
wirtschaftliche Synergien.
Die Beauftragung soll zunächst die Leistungsphasen 1-4 sowie anteilig die LPH
5 (z.B. Leitdetails) umfassen. Für die anschließende bauliche Umsetzung wird
die Ausschreibung in Form einer Funktionale Leistungsbeschreibung für einen
Generalunternehmer angestrebt.
Außenanlagen:
Die Außenanlagen zwischen Neubau und Bestand sollen unter
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten neugestaltet und funktional an
die erweiterten Nutzungen angepasst werden. Zudem ist vorgesehen, die durch
die Baumaßnahme in Anspruch genommene Spielfläche der angrenzenden
Kita nach Abschluss der Arbeiten fachgerecht wiederherzustellen.
Barrierefreiheit:￿
Die geplante Neubaumaßnahme wird unter Berücksichtigung der geltenden
Anforderungen an die Barrierefreiheit konzipiert und realisiert. Ein zentrales
Element stellt dabei die barrierefreie Erschließung des Gebäudes dar,
insbesondere durch den Neubau einer Aufzugsanlage. Grundlage für die
Umsetzung bildet ein Barrierefrei-Konzept, das im Zuge der Planung entwickelt
wird und sämtliche technische und gestalterische Maßnahmen definiert.
Der eingeschossige Verwaltungsbereich sowie das Forum sind bereits
barrierefrei gestaltet. Die zweigeschossigen Unterrichtsgebäude 1a und 1b sind
im Erdgeschoss barrierefrei nutzbar, verfügen jedoch im Bestand über keine
Aufzüge. Eine nachträgliche Ausstattung mit Aufzugsanlagen ist nicht
vorgesehen.
Zertifizierung:
Da die Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 gemäß Machbarkeitsstudie <
15 Mio. Euro brutto liegen, wird für das Bauvorhaben auf eine formale
Nachhaltigkeitszertifizierung verzichtet.Seite 5 von 29
Seite 6
Das neue Gebäude soll unter dem Aspekt des nachhaltigen Bauens errichtet
werden. Hierfür kommen standardisierte Nachhaltigkeitsinstrumente wie die
Lebenszyklus-Analyse in Form einer Ökobilanz (LCA) und die
Lebenszykluskostenrechnung (LCC) der Baukonstruktion und
Energieversorgung für die Planung und Entscheidungsfindung zur Anwendung.
Grundsätzlich ist für das Ziel der Klimaneutralität der Stadt Bonn 2035 dabei
der CO2-Ausstoß möglichst gering zu halten und alle Maßnahmen unter
Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit dementsprechend auszuschöpfen.
Zeitschiene:
Unterstützende Tätigkeiten in Form von juristischer und vergaberechtlicher
Beratung durch eine spezialisierte Kanzlei sind in Vorbereitung. Nach
Beschlussfassung erfolgt das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen.
Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Anfang 2030 avisiert:
Vergabe Planung: 6-7 Monate nach Start
Vergabeverfahren
Fertigstellung LP 3: 8-10 Monate nach Beauftragung
Planung
Baubeginn spätestens: 12 Monate nach Erteilung
Baugenemigung
Fertigstellung / Inbetriebnahme: 20 Monate nach Baubeginn
Der Zeitplan basiert auf einem störungsfreien Ablauf aller Verfahrensschritte.
Verzögerungen infolge externer Einflüsse – insbesondere
Genehmigungsprozesse oder juristische Vergabeverfahren – können nicht
ausgeschlossen werden.
Kosten:
Der im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrahmen für die
Umsetzung der Maßnahme beläuft sich (vorbehaltlich des Prüfergebnisses für
den Bau einer Zweifeld-Turnhalle) auf ca. 19.800.000 EUR brutto.
Aufgrund der politischen und allgemeinwirtschaftlichen Veränderungen (z.B.
Konjunkturprogramme, Niedrigzinsen) der letzten Jahre stellt dieser
Kostenrahmen nur eine erste Annäherung dar. Diese Entwicklungen haben
insbesondere in der Bauwirtschaft zu einer anhaltenden Kostensteigerung
geführt. Obwohl sich die Marktlage entspannt hat und eine rege Beteiligung an
den Ausschreibungen zu verzeichnen ist, befinden sich die Angebotspreise
weiterhin auf einem hohen Niveau.
I.B Grundschule Andreasschule – Erweiterung um eine Mensa,
Tagesräume, Differenzierungsräume, Verwaltung, sowie Nebenräume und
Neubau einer Turnhalle.
Planung:
Im Rahmen des Umsetzungspakets 1 zum OGS-Ausbau ist eine umfangreiche
Erweiterung an der Andreasschule vorgesehen.Seite 6 von 29
Seite 7
Ziel ist es, die Kapazitäten der Schule auf eine Beschulung von bis zu 250
Schülerinnen und Schülern (2,5-Zügigkeit) auszuweiten. Bereits mit dem
Beschluss Nr. 220684 wurde die Verwaltung mit der Überprüfung einer
Kapazitätserweiterung um zwei weitere Klassen beauftragt.
Zur Erfüllung der schulorganisatorischen und pädagogischen Anforderungen ist
eine deutliche räumliche Erweiterung notwendig. Dazu gehören insbesondere
zusätzliche Tagesräume, Differenzierungsräume, ein vergrößerter
Mensabereich, in dem das Mittagessen in maximal drei Schichte eingenommen
werden kann, sowie Verwaltungs- und Nebenräume, die dem tatsächlichen
Flächenbedarf gemäß der Schulbaurichtlinie entsprechen.
Auf Grundlage dieser Vorgaben wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die
aufzeigt, welche Maßnahmen zur Realisierung dieser Vorgaben unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten getroffen werden können.
Die bestehende bauliche Struktur der Schule setzt sich aus mehreren
Gebäuden zusammen, darunter das Gebäude A mit sanitären Einrichtungen,
das Gebäude B mit den Gebäudeteilen B1 und B2, die ehemalige
Hausmeisterwohnung sowie die Turnhalle im Gebäude C.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, dass der Gebäudeteil
B1 sowie die angrenzende Hausmeisterwohnung erhebliche altersbedingte
bauliche Mängel aufweisen, die eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr
rechtfertigen. Insbesondere fehlende Wärmedämmung, veraltete und
energetisch nicht mehr zeitgemäße Fenster, eine innenliegende
Dachentwässerung mit erhöhten Schadenspotenzial, Kanalundichtigkeiten im
Kellergeschoss, veraltete Haustechnik, sowie mangelnde Barrierefreiheit
sprechen gegen eine Sanierung. Des Weiteren lässt sich das ausgearbeitete
Raumprogramm nicht im Bestand realisieren. Aus diesen Gründen sind das
Bestandsgebäude B1 und das Hausmeistergebäude niederzulegen und durch
einen zeitgemäßen Ersatzneubau zu ersetzen, indem der erforderliche
Flächenbedarf vollumfänglich realisiert werden kann.
Es ist geplant an dessen Stelle einen kompakten Neubau mit einer
Bruttogrundfläche von rund 1.820 m² und einem Bruttovolumen von ca. 8.331
m³ zu errichten. Der Neubau berücksichtigt eine partielle Überbauung des
angrenzenden Gebäudeteils B2, der als OGS-Erweiterungsbau im Jahr 2007
errichtet wurde und erhalten bleibt.
Der genaue Umfang der Sanierungsmaßnahmen für die im Jahr 1965 errichtete
Turnhalle ist bislang nicht bekannt. Die Verwaltung plant daher in den
Leistungsphasen 2 und 3 sowohl eine Sanierungsoption als auch die Planung
eines möglichen Neubaus der Turnhalle zu prüfen, um eine belastbare
Grundlage für die weitere Planung und die Umsetzung zu schaffen. Sollte sich
eine wirtschaftliche Sanierung als nicht tragfähig erweisen, wird die
Bestandturnhalle rückgebaut und eine neue Turnhalle errichtet.
Um die durch den Rückbau des Bauteils B1 wegfallenden Flächen
auszugleichen, wird für die Bauphase ein Interimsgebäude benötigt. Geplant ist
die Errichtung eines zweigeschossigen Interimsbaus auf der unbebauten
Wiesenfläche, die südlich an das bestehende Schulgebäudekomplex angrenzt.
Der Interimsbau soll neben den Tagesräumen auch eine Mensa und WC-Seite 7 von 29
Seite 8
Anlagen umfassen.
Die Maßnahme erfüllt vollumfänglich die funktionalen Anforderungen des
schulischen Raumprogramms. Sie stellt eine zukunftssichere Infrastruktur
bereit, die sowohl pädagogisch-funktionale Anforderungen als auch technisch
und wirtschaftliche Aspekte in Einklang bringt.
Aufgrund der planerischen Komplexität und der Vielzahl an Schnittstellen
zwischen Bestand und Neubau ist vorgesehen, die Planungsleistungen im
Rahmen eines Generalplanerverfahrens zu vergeben. Diese Vorgehensweise
reduziert Koordinationsaufwand, minimiert Schnittstellenrisiken zwischen
verschiedenen Fachdisziplinen und schafft wirtschaftliche Synergien.
Die Beauftragung soll zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 umfassen. Für die
anschließende bauliche Umsetzung wird eine Ausschreibung über einen
Generalunternehmer angestrebt.
Außenanlagen:
Im Anschluss an die Baumaßnahmen werden die durch Bau und
Interimsnutzung in Anspruch genommenen Flächen in den Außenanlagen unter
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wiederhergestellt und
instandgesetzt. Der Eingriff in unversiegelte Flächen auf dem Grundstück wird
durch eine Dachbegrünung auf dem Neubau ausgeglichen, welche mit der
Installation einer PV-Anlage kombiniert wird.
Barrierefreiheit:￿
Die geplante Neubaumaßnahme wird unter Berücksichtigung der geltenden
Anforderungen an die Barrierefreiheit konzipiert und realisiert. Ein zentrales
Element stellt dabei die barrierefreie Erschließung des Gebäudes dar,
insbesondere durch den Neubau einer Aufzugsanlage. Grundlage für die
Umsetzung bildet ein Barrierefrei-Konzept, das im Zuge der Planung entwickelt
wird und sämtliche technische und gestalterische Maßnahmen definiert.
An dem Bestandsgebäude wird ein außenliegender Aufzug nachgerüstet. Die
Verwaltung wird über eine neu geplante, außenliegende Rampe barrierefrei
erschlossen.
Zertifizierung:
Da die Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 gemäß Ergebnis der
Machbarkeitsstudie < 15 Mio. Euro brutto liegen, wird für das Bauvorhaben auf
eine formale Nachhaltigkeitszertifizierung verzichtet.
Das neue Gebäude soll unter dem Aspekt des nachhaltigen Bauens errichtet
werden. Hierfür standardisierte Nachhaltigkeitsinstrumente wie die
Lebenszyklus-analyse in Form einer Ökobilanz (LCA) und die
Lebenszykluskostenrechnung (LCC) der Baukonstruktion und
Energieversorgung für die Planung und Entscheidungsfindung zur Anwendung.
Grundsätzlich ist für das Ziel der Klimaneutralität der Stadt Bonn 2035 dabei
der CO2-Ausstoß möglichst gering zu halten und alle Maßnahmen unter
Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit dementsprechend auszuschöpfen.
Zeitschiene:Seite 8 von 29
Seite 9
Unterstützende Tätigkeiten in Form von juristischer und vergaberechtlicher
Beratung durch eine spezialisierte Kanzlei sind in Vorbereitung. Nach
Beschlussfassung erfolgt das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen.
Die Fertigstellung der Maßnahme ist für das Jahr 2030 avisiert:
Vergabe Planung: 6-7 Monate nach Start Vergabeverfaren
Fertigstellung LP 3: 8-10 Monate nach Beauftragung
Planung
Baubeginn spätestens: 12 Monate nach Erteilung
Baugenehmigung
Fertigstellung / Inbetriebnahme: 24 Monate nach Baubeginn
Der Zeitplan basiert auf einem störungsfreien Ablauf aller Verfahrensschritte.
Verzögerungen infolge externer Einflüsse – insbesondere
Genehmigungsprozesse oder juristische Vergabeverfahren – können nicht
ausgeschlossen werden.
Kosten:
Der im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelte Gesamtkostenrahmen für die
Umsetzung der Maßnahme beläuft sich auf ca. 28.400.000 EUR brutto.
Aufgrund der politischen und allgemeinwirtschaftlichen Veränderungen (z.B.
Konjunkturprogramme, Niedrigzinsen) der letzten Jahre stellt dieser
Kostenrahmen nur eine erste Annäherung dar. Diese Entwicklungen haben
insbesondere in der Bauwirtschaft zu einer anhaltenden Kostensteigerung
geführt. Obwohl sich die Marktlage entspannt hat und eine rege Beteiligung an
den Ausschreibungen zu verzeichnen ist, befinden sich die Angebotspreise
weiterhin auf einem hohen Niveau.
I.C Paul-Gerhardt-Schule – Erweiterung um eine Mensa, Tages-,
Differenzierungs- und Nebenräume sowie Erweiterung der Verwaltung.
Planung:
Im Rahmen des Umsetzungspakets 1 zum OGS-Ausbau ist eine bauliche
Erweiterung der Paul-Gerhardt-Schule vorgesehen:
Diese Maßnahme ist insbesondere vor dem Hintergrund erforderlich, dass die
bisherigen Interimsräume in Form von Containerklassen auf dem Gelände der
Rölsdorfstraße in absehbarer Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen. Der
zukünftige Schulbetrieb muss daher dauerhaft am Hauptstandort der Schule
gesichert werden.
Das geplante Vorhaben sieht die Errichtung eines zweigeschossigen
Erweiterungsbaus mit einer Bruttogrundfläche von etwa 960 m2 vor. Dieser soll
auf dem Schulgrundstück in Verlängerung zum bestehenden Gebäudeteil C
(Baujahr 2007) positioniert werden und sämtliche zur Umsetzung des
Raumprogramms erforderlichen Funktionen aufnehmen. Dazu zählen
zusätzliche Tages-, Differenzierungs- und Verwaltungsräume sowie ein
ausreichend dimensionierter Mensabereich, der die Einnahme des
Mittagessens für die gesamte Schülerschaft in maximal drei SchichtenSeite 9 von 29
Seite 10
ermöglicht.
Das bestehende Schulgebäude setzt sich aus drei miteinander verbundenen
Baukörpern unterschiedlichen Baualters zusammen: einem Altbau aus dem
Jahr 1901, einem Erweiterungsbau aus dem Jahr 1960 sowie einem modernen
Bauteil aus dem Jahr 2007. Die Planung des Neubaus ist so ausgerichtet, dass
funktionale Übergänge zwischen Alt- und Neubau gesichert bleiben und der
Schulbetrieb auch während der Bauphase störungsarm fortgeführt werden
kann.
Die Maßnahme erfüllt die im Rahmen des Raumprogramms definierten
Anforderungen an Fläche, Funktionalität und pädagogische Nutzbarkeit.
Aufgrund des Umfangs und der baulichen Gegebenheiten ist vorgesehen, die
Planungsleistungen im Rahmen bestehender Rahmenverträge des Städtischen
Gebäudemanagements zu vergeben. Dies ermöglicht eine zügige
Beauftragung ohne zusätzliche Vergabeverfahren und stellt gleichzeitig eine
wirtschaftlich und rechtlich tragfähige Umsetzung sicher.
Außenanlagen:
Die Außenanlagen zwischen Neubau und Bestand sollen unter
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten neugestaltet und funktional an
die erweiterten Nutzungen angepasst werden. Zur Kompensation der
versiegelten Flächenteile wird eine extensive Dachbegrünung in Kombination
mit einer PV-Anlage auf dem Erweiterungsbau vorgesehen.
Barrierefreiheit:￿
Die geplante Neubaumaßnahme wird unter Berücksichtigung der geltenden
Anforderungen an die Barrierefreiheit konzipiert und realisiert. Ein zentrales
Element stellt dabei die barrierefreie Erschließung des Gebäudes dar,
insbesondere durch den Neubau einer Aufzugsanlage. Grundlage für die
Umsetzung bildet ein Barrierefrei-Konzept, das im Zuge der Planung entwickelt
wird und sämtliche technische und gestalterische Maßnahmen definiert.
Im Bestand ist aufgrund der Gebäudegeometrie und der unterschiedlichen
Höhenniveaus aus dem Ursprungsjahr 1901 lediglich eine eingeschränkte
Barrierefreiheit realisierbar. Die neuen Funktionsbereiche erfüllen die geltenden
Anforderungen an eine barrierefreie Nutzung.
Zertifizierung:
Da die Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 < 15 Mio. Euro brutto liegen,
wird für das Bauvorhaben auf eine formale Nachhaltigkeitszertifizierung
verzichtet.
Die Planung erfolgt jedoch auf Grundlage anerkannter Standards des
nachhaltigen Bauens. Zur Qualitätssicherung sind eine Lebenszyklusanalyse
(LCA) sowie eine Lebenszykluskostenrechnung (LCC) der Baukonstruktion und
Energieversorgung vorgesehen.
Grundsätzlich ist für das Ziel der Klimaneutralität der Stadt Bonn 2035 dabei
der CO2-Ausstoß möglichst gering zu halten und alle Maßnahmen unter
Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit dementsprechend auszuschöpfen.
Zeitschiene:Seite 10 von 29
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Im Rahmen des Schulbauprogramms hat die Verwaltung Rahmenverträge für
Planungsleistungen in den Bereichen der Objektplanung, Freianlagen,
Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik
geschlossen.
Es ist vorgesehen, die Planungsleistung an die Rahmenvertragspartner zu
vergeben. Nach Beschlussfassung kann die Beauftragung kurzfristig erfolgen.
Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Ende 2029 avisiert:
Vergabe Planung: 2 Monate nach Start
Vergabeverfahren
Fertigstellung LP 3: 8-10 Monate nach Beauftragung
Planung
Baubeginn spätestens: 11 Monate nach Erteilung
Baugenehmigung
Fertigstellung / Inbetriebnahme: 24 Monate nach Baubeginn
Die dargestellte Zeitplanung geht von einem regulären Projektverlauf aus.
Änderungen oder Verzögerungen aufgrund externer Faktoren wie
Genehmigungs- oder Vergabeverfahren sind nicht auszuschließen.
Kosten:
Der durch die Verwaltung ermittelte Kostenrahmen beläuft sich auf ca.
8.500.000 Euro brutto.
Aufgrund der politischen und allgemeinwirtschaftlichen Veränderungen (z.B.
Konjunkturprogramme, Niedrigzinsen) der letzten Jahre stellt dieser
Kostenrahmen nur eine erste Annäherung dar. Diese Entwicklungen haben
insbesondere in der Bauwirtschaft zu einer anhaltenden Kostensteigerung
geführt. Obwohl sich die Marktlage entspannt hat und eine rege Beteiligung an
den Ausschreibungen zu verzeichnen ist, befinden sich die Angebotspreise
weiterhin auf einem hohen Niveau.
I.D Kettelerschule – Erweiterung um eine Mensa, Tages-, Differenzierungs-
und Nebenräume, sowie Erweiterung der Verwaltung und Turnhalle.
Planung:
Im Rahmen des Umsetzungspakets 1 zum OGS-Ausbau ist eine bauliche
Erweiterung der Kettelerschule vorgesehen:
Die Kettelerschule soll mit Beschluss Nr. 220685 vom 09.06.2022 baulich
erweitert werden, um eine Drei-Zügigkeit von bis zu 300 Schülerinnen und
Schülern am Standort sicherzustellen und die dafür notwendigen räumlichen
Voraussetzungen zu schaffen.
Neben der Schaffung zusätzlicher Tages- und Differenzierungsräume umfasst
die Planung eine neue Mensa, die es ermöglicht, das Mittagessen für die
gesamte Schülerschaft in maximal drei Schichten einzunehmen. Ebenso wird
der Verwaltungsbereich an den Raumbedarf angepasst und gemäß den
geltenden schulbaulichen Richtlinien ausgebaut.Seite 11 von 29
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Aufgrund des steigenden Bedarfs an Hallenkapazitäten für den Schulsport wird
im Zuge der Planung zudem die bauliche Erweiterbarkeit der Turnhalle geprüft.
Das Schulgebäude der Kettelerschule setzt sich aus den Bauteilen A, B, C, D
aus verschiedenen Baujahren zusammen, die jeweils unterschiedlichen
baulichen Zuständen sowie Ausstattungsniveaus entsprechen. Der Gebäudeteil
B weist erhebliche funktionale und technische Defizite auf. Das Ensemble wird
durch das Interimsgebäude E ergänzt.
Die vorliegende Untersuchung des Bestandsgebäudes B aus dem Baujahr
1961 zeigen erhebliche altersbedingte bauliche Mängel. Insbesondere veraltete
Haustechnik sowie energetische Defizite sprechen gegen eine Sanierung. Des
Weiteren lässt sich das ausgearbeitete Raumprogramm nicht im Bestand
realisieren. Aus diesen Gründen ist vorgesehen das Bestandsgebäude B
niederzulegen und durch einen zweigeschossigen Ersatzneubau zu ersetzen.
Der Neubau wird alle funktionalen Anforderungen des Raumprogramms
enthalten und bietet eine bedarfsgerechte zukunftsfähige Infrastruktur, die den
wachsenden Anforderungen des Schulbetriebs gerecht wird.
Ergänzend zur Errichtung des Ersatzneubaus ist die Sanierung des
angrenzenden Gebäudeteils C zu prüfen und der Umfang festzulegen. Bauteil
C soll zukünftig in direkter funktionaler Verbindung mit dem Neubau stehen, um
eine durchgängige und barrierefreie Erschließung beider Gebäudeteile
gewährleisten zu können.
Um die durch den Rückbau des Bauteils B wegfallenden Flächen
auszugleichen, wird voraussichtlich ein Interimsgebäude benötigt. Da die
aktuellen Räumlichkeiten unter anderem für die Verpflegung genutzt werden, ist
im Rahmen der weiteren Planung zu prüfen, ob bestehende Flächen hierfür
vorübergehend umgenutzt werden können.
Die Vergabe der Planungsleistungen soll im Rahmen bestehender
Rahmenverträge des Städtischen Gebäudemanagements erfolgen. Dieses
Vorgehen gewährleistet eine beschleunigte Beauftragung, reduziert den
administrativen Aufwand und bietet zugleich eine rechtlich belastbare und
wirtschaftlich effiziente Grundlage für die weitere Projektabwicklung.
Außenanlagen:￿
Die an den Neubau angrenzenden Außenanlagen sowie die im Rahmen der
Interimsnutzung beanspruchte Bolzplatzfläche werden im Anschluss an die
Baumaßnahme unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten
instandgesetzt und untem anderem mit Sportgelegenheiten an die Bedürfnisse
angepasst.
Barrierefreiheit:￿
Die geplante Neubaumaßnahme wird unter Berücksichtigung der geltenden
Anforderungen an die Barrierefreiheit konzipiert und realisiert. Ein zentrales
Element stellt dabei die barrierefreie Erschließung des Gebäudes dar,
insbesondere durch den Neubau einer Aufzugsanlage. Grundlage für die
Umsetzung bildet ein Barrierefrei-Konzept, das im Zuge der Planung entwickelt
wird und sämtliche technische und gestalterische Maßnahmen definiert.Seite 12 von 29
Seite 13
Durch eine Anbindung des Erweiterungsneubaus an das Gebäudeteil C wird
erreicht, dass alle Gebäude vollständig barrierefrei erschlossen werden.
Zertifizierung:
Da die Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 < 15 Mio. Euro brutto liegen,
wird für das Bauvorhaben auf eine formale Nachhaltigkeitszertifizierung
verzichtet.
Das neue Gebäude soll unter dem Aspekt des nachhaltigen Bauens errichtet
werden. Hierfür kommen standardisierte Nachhaltigkeitsinstrumente wie die
Lebenszyklus-analyse in Form einer Ökobilanz (LCA) und die
Lebenszykluskostenrechnung (LCC) der Baukonstruktion und
Energieversorgung für die Planung und Entscheidungsfindung zur Anwendung.
Grundsätzlich ist für das Ziel der Klimaneutralität der Stadt Bonn 2035 dabei
der CO2-Ausstoß möglichst gering zu halten und alle Maßnahmen unter
Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit dementsprechend auszuschöpfen.
Zeitschiene:
Im Rahmen des Schulbauprogramms hat die Verwaltung Rahmenverträge für
Planungsleistungen in den Bereichen der Objektplanung, Freianlagen,
Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik
geschlossen.
Es ist vorgesehen, die Planungsleistung an die Rahmenvertragspartner zu
vergeben. Nach Beschlussfassung kann die Beauftragung kurzfristig erfolgen.
Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Ende 2029 avisiert:
Vergabe Planung: 2 Monate nach Start
Vergabeverfahren
Fertigstellung LP 3: 8-10 Monate nach Beauftragung
Planung
Baubeginn spätestens: 11 Monate nach Erteilung
Baugenemigung
Fertigstellung / Inbetriebnahme: 24 Monate nach Baubeginn
Die dargestellte Zeitplanung geht von einem regulären Projektverlauf aus.
Änderungen oder Verzögerungen aufgrund externer Faktoren wie
Genehmigungs- oder Vergabeverfahren sind nicht auszuschließen.
Kosten:￿
Der durch die Verwaltung ermittelte Kostenrahmen beläuft sich (vorbehatlich
des Prüfergebnisses zur Erweiterung der Bestandsturnhalle) auf ca. 11.900.000
€ EUR brutto.
Aufgrund der politischen und allgemeinwirtschaftlichen Veränderungen (z.B.
Konjunkturprogramme, Niedrigzinsen) der letzten Jahre stellt dieser
Kostenrahmen nur eine erste Annäherung dar. Diese Entwicklungen haben
insbesondere in der Bauwirtschaft zu einer anhaltenden Kostensteigerung
geführt. Obwohl sich die Marktlage entspannt hat und eine rege Beteiligung anSeite 13 von 29
Seite 14
den Ausschreibungen zu verzeichnen ist, befinden sich die Angebotspreise
weiterhin auf einem hohen Niveau.
I.E Erich-Kästner-Grundschule – Erweiterung um eine Mensa, sowie
Umbauarbeiten im Bestand.
Planung:
Im Rahmen des Umsetzungspakets 1 zum OGS-Ausbau ist eine bauliche
Erweiterung der Erich-Kästner-Schule vorgesehen:
In der Gemeinschaftsgrundschule werden 200 Schüler in 2 Zügen beschult.
Der 1955 errichtete Schulkomplex setzt sich aus zwei L-förmig angeordneten
Bauteilen (A und B) zusammen, die den hinteren Schulhof umschließen. Das
dreigeschossige Hauptgebäude (Bauteil A) umfasst im Erdgeschoss
Verwaltungs- und Nebenräume sowie sanitäre Anlagen. In den oberen beiden
Etagen befinden sich die Unterrichts- und OGS-Räume. Das eingeschossige
Nebengebäude (Bauteil B) beherbergt aktuell die Mensa, die zugleich als
Mehrzweckhalle dient, sowie das Lehrerzimmer. Beide Gebäude sind durch
einen überdachten Gang verbunden, der einen geschützten Übergang
ermöglicht.
Die vorhandene Mensa kann den erforderlichen Flächenbedarf für eine
Nutzung durch die komplette Schülerschaft in maximal drei Schichten nicht
erfüllen. Aus diesem Grund sieht die Planung gemäß Ergebnis der
Machbarkeitsstudie vor, einen Mensaneubau zu errichten und die
freiwerdenden Raumkapazitäten im Bestand anschließend zur Umsetzung des
zusätzlich erforderlichen Flächenbedarfs für neue Nutzungen zu Verfügung zu
stellen. Hierdurch entstehen insgesamt rund 150 m² zusätzlich schulisch
nutzbare Fläche.
Der Neubau der Mensa inkl. deren Nebenräume ist als solitäres Gebäude auf
der bestehenden Schulhoffläche vorgesehen. Das Bauwerk soll eine
Bruttogrundfläche von ca. 240 m² umfassen und in Holzbauweise realisiert
werden. Neben dem Speisesaal mit Ausgabe- und Spülküche ist noch ein
Hausmeisterraum, Umkleide mit WC, sowie ein Technikraum vorgesehen. Die
Mensa wird für eine multifunktionale Nutzung ausgelegt, so dass diese auch für
Konferenzen oder sonstige Zusammenkünfte genutzt werden kann. Als Vorbild
dient die bereits fertiggestellte Mensa der Donatusschule in Bonn Plittersdorf.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen werden im Bestand gemäß dem
vorgegebenen Bedarf zwei zusätzliche Differenzierungsräume, ein
Besprechungsraum, ein Lehrmittelraum sowie ein Pflegeraum bereitgestellt. Im
Zuge der Umbaumaßnahmen ist zudem eine Modernisierung der sanitären
Anlagen vorgesehen. Die Bemessung der Anzahl von WC's, Urinalen und
Waschbecken erfolgt nach den Vorschriften der Arbeitsstättenrichtlinie.
Die Erich-Kästner-Schule verfügt derzeit über keine eigene Turnhalle und nutzt
gemeinsam mit anderen Schulen die Sporthalle Wasserland, was mit
Wegezeiten verbunden ist. Aus diesem Grund soll im Zuge der Planung geprüft
werden, ob ein Neubau einer Einfeld-Turnhalle auf dem Grundstück möglich ist
und und gegebenenfalls in den Mensaneubau integriert werden kann.Seite 14 von 29
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Die Vergabe der Planungsleistungen soll im Rahmen bestehender
Rahmenverträge des Städtischen Gebäudemanagements erfolgen. Dieses
Vorgehen gewährleistet eine beschleunigte Beauftragung, reduziert den
administrativen Aufwand und bietet zugleich eine rechtlich belastbare und
wirtschaftlich effiziente Grundlage für die weitere Projektabwicklung.
Außenanlagen:
Die Außenanlagen müssen im Bereich des Neubaus neugestaltet werden. Da
ein Teil der Schulhof-Spielfläche entfallen wird, ist eine Umgestaltung des
Schulhofs –unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten – erforderlich.
Barrierefreiheit:
Die geplante Neubaumaßnahme wird unter Berücksichtigung der geltenden
Anforderungen an die Barrierefreiheit konzipiert und realisiert. Ein zentrales
Element stellt dabei die barrierefreie Erschließung des Gebäudes dar.
Grundlage für die Umsetzung bildet ein Barrierefrei-Konzept, das im Zuge der
Planung entwickelt wird und sämtliche technische und gestalterische
Maßnahmen definiert.
Im Bestand ist eine Nachrüstung von Aufzugsanlagen nicht geplant, daher ist
eine Barrierefreiheit nur eingeschränkt umsetzbar.
Zertifizierung:
Da die Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 gemäß Ergebnis der
Machbarkeitsstudie < 15 Mio. Euro brutto liegen, wird für das Bauvorhaben auf
eine formale Nachhaltigkeitszertifizierung verzichtet.
Das neue Gebäude soll unter dem Aspekt des nachhaltigen Bauens errichtet
werden. Hierfür kommen standardisierte Nachhaltigkeitsinstrumente wie die
Lebenszyklus-analyse in Form einer Ökobilanz (LCA) und die
Lebenszykluskostenrechnung (LCC) der Baukonstruktion und
Energieversorgung für die Planung und Entscheidungsfindung zur Anwendung.
Grundsätzlich ist für das Ziel der Klimaneutralität der Stadt Bonn 2035 dabei
der CO2-Ausstoß möglichst gering zu halten und alle Maßnahmen unter
Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit dementsprechend auszuschöpfen.
Zeitschiene:
Im Rahmen des Schulbauprogramms hat die Verwaltung Rahmenverträge für
Planungsleistungen in den Bereichen der Objektplanung, Freianlagen,
Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik
geschlossen.
Es ist vorgesehen, die Planungsleistung an die Rahmenvertragspartner zu
vergeben. Nach Beschlussfassung kann die Beauftragung kurzfristig erfolgen.
Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Mitte 2028 avisiert:
Vergabe Planungsleistungen: 2 Monate nach Start
Vergabeverfahren
Fertigstellung LP 3: 8-10 Monate nach Beauftragung Planer
Baubeginn spätestens: 9 Monate nach ErteilungSeite 15 von 29
Seite 16
Baugenehmigung
Fertigstellung / Inbetriebnahme: 12 Monate nach Baubeginn
Die dargestellte Zeitplanung geht von einem regulären Projektverlauf aus.
Änderungen oder Verzögerungen aufgrund externer Faktoren wie
Genehmigungs- oder Vergabeverfahren sind nicht auszuschließen.
Kosten:
Der durch die Verwaltung ermittelte Kostenrahmen beläuft sich (vorbehaltlich
des Prüfergebnisses zum Turnhallenneubau) auf ca. 3.300.000 EUR brutto.
Aufgrund der politischen und allgemeinwirtschaftlichen Veränderungen (z.B.
Konjunkturprogramme, Niedrigzinsen) der letzten Jahre stellt dieser
Kostenrahmen nur eine erste Annäherung dar. Diese Entwicklungen haben
insbesondere in der Bauwirtschaft zu einer anhaltenden Kostensteigerung
geführt. Obwohl sich die Marktlage entspannt hat und eine rege Beteiligung an
den Ausschreibungen zu verzeichnen ist, befinden sich die Angebotspreise
weiterhin auf einem hohen Niveau.
Nachrichtliche Maßnahmen:
Die im Folgenden erläuterten beiden Maßnahmen gehören formal zum
Umsetzungspaket 1, werden hier aus den unten genannten Gründen jedoch
nur nachrichtlich aufgeführt:
1. Nikolausschule – Umstrukturierung und Umnutzung bestehender
Flächen, Auszug Schulmuseum
Im Rahmen des Umsetzungspakets 1 zum Ausbau der Offenen
Ganztagsgrundschule wurde für die Nikolausschule der Erweiterungsbedarfs
geprüft. Das durch das Schulamt ermittelte Raumprogramm weist einen Bedarf
an zusätzlichen Flächen für eine Mensa, Differenzierungs- sowie weitere
Nebenräume aus.
Die Prüfung der baulichen und planungsrechtlichen Gegebenheiten hat jedoch
ergeben, dass auf dem Grundstück keine baulichen Erweiterungsmöglichkeiten
bestehen. Eine Bebauung im rückwärtigen Bereich sowie eine Aufstockung der
Bestandsgebäude sind nicht zulässig.
Vor dem Hintergrund dieser Restriktionen soll das bestehende
Verpflegungskonzept beibehalten werden und durch gezielte
Umstrukturierungen im Bestand zusätzliche schulische Flächen geschaffen
werden. Hierzu ist der Auszug des derzeit im Schulgebäude untergebrachten
Schulmuseums geplant, um dessen Flächen im Zuge der laufenden
Instandhaltungsmaßnahmen schulisch nutzbar machen zu können. Die
Umstrukturierungen können im Alltagsgeschäft umgesetzt werden und sind
daher nicht anzeigepflichtig.
Die Umsetzung der Maßnahmen sind abhängig von der Entscheidung über den
zukünftigen Standort des Schulmuseums. Die Verwaltung steht hierzu in
engem Austausch mit den beteiligten Fachämtern. Unmittelbar nach Abschluss
der erforderlichen Abstimmungen kann mit der Umsetzung begonnen werden.
2. Elsa-Brändström- / Paulusschule – Erweiterung von fünfSeite 16 von 29
Seite 17
Klassenräumen, einer Mensa und einem Bewegungsraum sowie Umbau
im Bestand zur Herstellung des zweiten baulichen Rettungsweges.
Bereits mit Beschluss DS 221338 wurde die Verwaltung mit der Erweiterung
sowie zur Herstellung eines zweiten baulichen Rettungsweges für den Bestand
an der Elsa-Brändström-/Paulusschule beauftragt. Die Maßnahme befindet sich
derzeit in der Leistungsphase 8.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 71.900.000 €. In den
Gesamtkosten sind Risikozuschläge und die Baukostensteigerung
berücksichtigt.
Das Budget für die Elsa-Brändström-Schule/Paulusschule wurde bereits über
die DS-Nr. 221338 in Verbindung mit dem Wirtschaftsplan 2023 beschlossen
und ist daher nicht in den Gesamtkosten mit enthalten.
Die Einzelmaßnahmen werden im weiteren Verlauf der Planung auf
Förderfähigkeit geprüft und nach Möglichkeit Antragstellungen veranlasst.
Im Rahmen der Förderrichtlinie Ganztagsausbau stehen der Stadt Bonn ca. 13
Mio. Euro zur Verfügung, die im Rahmen der gestarteten Projekte
berücksichtigt werden. Über dieses Programm können maximal 85 % der
förderfähigen Investitionskosten gedeckt werden.
Für Neubauprojekte steht darüber hinaus das Programm „Klimafreundlicher
Neubau“ der KfW zur Verfügung. Das Programm sieht bei Neubauten im KfW-
40 Standard einen Zuschuss in Höhe von 5 % vor. Die Finanzierungssumme ist
auf 1.500 EUR pro m2 Nettogrundfläche begrenzt.
Darüber hinaus wird der Finanzbedarf voraussichtlich jeweils zur Hälfte aus
dem Programm „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW-
Bank finanziert.“
Die folgende Tabelle zeigt die auf Basis der Gesamtkosten ermittelten
Mittelabflüsse für die genannten Maßnahmen. Diese wurden zusammengefasst
und über den Zeitraum von 2025 bis 2031 verteilt:
bis 2031 verteilt:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
01.01 Innere Verwaltung 01.01.29 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag
/ Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
580.000 524500 2025 580.000
4.196.000 524500 2026 -1.304.000
11.403.000 524500 2027 -2.783.400
26.167.000 524500 2028 7.702.967
20.474.000 524500 2029 5.574.000
9.080.000 524500 2030 9.080.000
EinzahlungenSeite 17 von 29
Seite 18
Investiver
Finanzsaldo 71.900.000 18.849.567
Anlage/n
1 Übersichtsplan Am Domhof (öffentlich)
2 Raumprogramm Am Domhof (öffentlich)
3 Übersichtsplan Andreasschule (öffentlich)
4 Raumprogramm Andreasschule (öffentlich)
5 Übersichtsplan Paul-Gerhardt-Schule (öffentlich)
6 Raumprogramm Paul-Gerhardt-Schule (öffentlich)
7 Übersichtsplan Kettelerschule (öffentlich)
8 Raumprogramm Kettelerschule (öffentlich)
9 Übersichtsplan Erich-Kästner-Schule (öffentlich)
10 Raumprogramm Erich-Kästner-Schule (öffentlich)Seite 18 von 29
Seite 19 von 29
Am Domhof Stand: 11.11.2022
Am Domhof
1 14 75,00 1050,00 2 75,00 150,00
2 7 65,00 455,00 0 0,00 0,00
3 8
A006, A007,
A008, A009,
A012, C010,
C107, D105
319,12 39,89 0 ./. 0,00 0 ./. 0,00
4 12
C008, C012,
C014, C105,
C109, C111,
D002, D003,
D008, D102,
D103, D108
216,49 18,04 7 30,00 210,00 0 0,00 0,00
5 2 A010 , A011 72,21 ./. 1 1
1 A0Ha 269,49 ./. 0 ./. 0,00 0 ./. 0,00
1 D111 32,33 ./. 0 ./. 0,00 0 ./. 0,00
1 D005 38,85 ./. 0 ./. 0,00 0 ./. 0,00
6 0 ./. 0,00 ./. 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00
7 0 ./. 0,00 ./. ./. ./. 40,00 ./. ./. 0,00
37 1.874,20 29 1.755,00 3 150,00
8 1 B004 19,14 ./. 1 20,00 20,00 0 20,00 0,00
9 1 B002 15,47 ./. 1 15,00 15,00 0 15,00 0,00
10 1 B003 17,77 ./. 1 15,00 15,00 0 15,00 0,00
11 1 B001 15,22 ./. 1 15,00 15,00 0 15,00 0,00
12 2 B005, C102 87,12 ./. 3 30,00 90,00 0 30,00 0,00
13 0 ./. 0,00 ./. 1 10,00 10,00 1 10,00 10,00
14 0 ./. 0,00 ./. 1 10,00 10,00 1 10,00 10,00
15 0 ./. 0,00 ./. 1 10,00 10,00 1 10,00 10,00
16 2 C103, D110 21,84 ./. 1 10,00 10,00 0 10,00 0,00
17 1 B011 9,79 ./.
9 186,35 11 195,00 3 30,00
46 2.060,55 40 1.950,00 6 180,00
1 lt. Schulbauleitlinie der Stadt Bonn
Anmerkung:
Sanitätsraum
Pflegeraum
Kopierraum
GESAMT zzgl. Fläche aus Nr. 5
Sofern flächenmäßig vergleichbar, baulich umsetzbar und im Kontext schulischer Notwendigkeiten (Verortung bzw. räumlicher Bezug) sinnvoll, können bestehende BEDARFE dieses Raumprogramms durch
Umnutzung, Zusammenlegung oder Aufteilgung überschüssiger bzw. im Rahmen der Maßnahme freiwerdender Raumkapazitäten des BESTANDS kompensiert werden.
Hausmeister lt. Festlegung SGB lt. Festlegung SGB
Zwischensumme
OGS-Büro
Teamraum Grundsätzlich: je 20 Personen/je Zug ein Raum á 30m2
Alternativ: Ein großer Raum á 60m2
Beratung/Besprechung
Rektor
Konrektor
Sekretariat
Sonstige Räume
Lehrmittel
Zwischensumme zzgl. Fläche aus Nr. 5
Gesamt-
fläche (m2) FlächeØ Anzahl Fläche/
Raum (m2)
Tagesraum (>60m 2 ) 12
C007, C011,
C013, C104,
C108, C110,
D001, D004,
D007, D101,
D104, D107
925,71 77,14
Zügigkeit: 3,5 Schülerzahl: 350
Nr. Raumart
BESTAND SOLL1 BEDARF
Bemerkung (Alternative)Gesamt-
fläche (m2) Anzahl Fläche/
Raum (m2)
Gesamt-
fläche (m2)
Anzahl Raum-
nummern
Tagesraum (<50m2)
Kurzzeitbetreuung
Bibliothek
Aula/Forum
Differenzierungsraum Im Bestand als "Nebenräume" bezeichnet.
Mensa (inkl. Ausgabeküche) siehe Bemerkung siehe Bemerkung
Die Mensa muss so dimensioniert sein, dass 100% der Schülerschaft das
Mittagessen in drei Schichten einnehmen können (1,5m2/Schüler).
Darüber hinaus, wird der Raum für eine multifunktionelle Nutzung (z.B.
Versammlungen) vorgesehen.
Umgestaltung Forum möglich?
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 20 von 29
Seite 21 von 29
12. Andreasschule Variante B - gem. Variante III Entwurfsplanung Machbarkeit mit Erweiterungsneubau Stand: 12.10.2023
1 2
A011, A104,
B103, B-104,
(B-102 Mensa
umgenutzt)
10 75,00 750,00 8 75,00 600,00
2 2
A002, A101,
(B002, B003),
B007, B008,
B102, A-109-A,
5 65,00 325,00 3 65,00 195,00
3 2
A-109-B,A010,
B101
(A102+A103
umgenutzt)
47,66 23,83 5 30,00 150,00 3 30,00 90,00
4 3 B-102, B-104 136,32 ./. 1 1
5 0 ./. 0,00 ./. 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00
6 0 ./. 0,00 ./. ./. ./. 35,00 ./. ./. 35,00
9 931,86 21 1.260,00 15 920,00
7 1 A103 18,73 ./. 1 20,00 20,00 0 20,00 0,00
8 0 ./. 0,00 ./. 1 15,00 15,00 1 15,00 15,00
9 1 A105 10,58 ./. 1 15,00 15,00 0 15,00 0,00
10 1 B001 18,23 ./. 1 15,00 15,00 0 15,00 0,00
11 1 A101 25,26 ./. 2 30,00 60,00 2 30,00 60,00
12 0 ./. 0,00 ./. 1 10,00 10,00 1 10,00 10,00
13 0 ./. 0,00 ./. 1 10,00 10,00 1 10,00 10,00
14 0 ./. 0,00 ./. 1 10,00 10,00 1 10,00 10,00
15 1 A102 3,86 ./. 1 10,00 10,00 1 10,00 10,00
16 0 ./. 0,00 ./. 1 10,00 10,00 1 10,00 10,00
5 76,66 11 175,00 8 125,00
885,00
160,00
14 1.008,52 32 1.435,00 23 1.045,00
125,00
-200,48
-75,48
969,52
60% 581,71
1.551,23
1 lt. Schulbauleitlinie der Stadt Bonn
Anmerkung:
abzgl. Fläche Bestand Nr. 2. abzgl. Fläche Bestand Nr. 2. B002 und B003 und Nebenflächen umgenutzt
Sofern flächenmäßig vergleichbar, baulich umsetzbar und im Kontext schulischer Notwendigkeiten (Verortung bzw. räumlicher Bezug) sinnvoll, können bestehende BEDARFE dieses Raumprogramms durch
Umnutzung, Zusammenlegung oder Aufteilgung überschüssiger bzw. im Rahmen der Maßnahme freiwerdender Raumkapazitäten des BESTANDS kompensiert werden.
Zwischensumme Mensa Zwischensumme Nr. 4 (Mensa/Verwaltung)
Zwischensumme Bedarfs-NF
(Netto) mit Fläche aus Nr. 4.
zzgl.Nebenräume,
Wände,Flure, anteilig
Gesamtsumme (brutto): Differenz gegenüber Raumprogramm, Stand 13.05.2023: 705,34
Zwischens. Sonstige Räume Zwischensumme Nr. 5-16
Zwischensumme Bedarfs-NF ohne Fläche aus Nr. 4.
zzgl. Fläche aus Nr. 4. Fläche aus Nr. 4.
Hausmeister Vorschlag SGB - Hausmeisterloge wünschenswert
Zwischensumme
Zwischens. Schulr. Zwischensumme Nr. 1-3 (Schulräume)
Sanitätsraum
Pflegeraum
Kopierraum
OGS-Büro Unterbringung in A103 oder A105?
Teamraum
Grundsätzlich: je 20 Personen/je Zug ein Raum á 30m2
Alternativ: Ein großer Raum á 60m2
Unterbringung in Hausmeisterwohnung/Trakt B2
Beratung/Besprechung
Lehrmittel
Zwischensumme zzgl. Fläche aus Nr. 4
Rektor
Verwaltung zusammengefasstKonrektor
Sekretariat
Mensa (inkl. Ausgabeküche) siehe Bemerkung siehe Bemerkung
Die Mensa muss so dimensioniert sein, dass 100% der Schülerschaft das
Mittagessen in drei Schichten einnehmen können (1,5m2/Schüler).
Darüber hinaus, wird der Raum für eine multifunktionelle Nutzung (z.B.
Versammlungen) vorgesehen. Die neue Mensa aoll mögligst imm Erdgeschoss
untergebracht sein.
Sonstige Räume
Themenraum (>60m 2 )
Da Trakt A jedoch kürzlich saniert wurde und dementsprechend nicht
veränderbar ist, verbleiben die beiden Räume A 002 und A101, welche als
Themenräume genutzt werden könnten. Raum A-109 a Mehrzweckraum und A-
109-B Nebenraum verbleiben bei der bewertung der Klassen außen vor wegen
nicht ausreichender Deckenhöhe. Achtung: Die Beiden Klassen B002 und B003
werden als Verwaltungsräume umgenutzt, daher muss der Neubau an anderer
Stelle zwei Räume hierfür schaffen. (siehe Zugabe Mensa/Verwaltung).
Differenzierungsraum
Einen Diff.-Raum im ehem.Lehrerzimmer A010 untergebracht, weitere 3
Differenzierungsräume geschaffen durch Umstrukturierung Verwaltung und
Abbruch Trakt B und Hausmeisterhaus
747,88 67,99
Gesamt-
fläche (m2) FlächeØ
Zügigkeit: 2,5
Tagesraum (>75m 2 )
Schülerzahl: 250
Nr. Raumart
BESTAND SOLL1 BEDARF
Bemerkung (Alternative)Gesamt-
fläche (m2) Anzahl Fläche/
Raum (m2)
Gesamt-
fläche (m2)
Anzahl Fläche/
Raum (m2)
Anzahl Raum-
nummernSeite 22 von 29
12. Andreasschule Variante A - Raumprogramm nach Vorgaben Schulamt im Zuge Voruntersuchung Machbarkeit Stand: 13.05.2022
1 10 75,00 750,00 4 75,00 300,00
2 5 65,00 325,00 0 65,00 0,00
3 2 B-103, B101 47,66 23,83 5 30,00 150,00 3 30,00 90,00
4 3 B-102, B-104 136,32 ./. 1 1
5 0 ./. 0,00 ./. 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00
6 0 ./. 0,00 ./. ./. ./. 35,00 ./. ./. 35,00
16 931,86 21 1.260,00 8 425,00
7 1 A103 18,73 ./. 1 20,00 20,00 0 20,00 0,00
8 0 ./. 0,00 ./. 1 15,00 15,00 1 15,00 15,00
9 1 A105 10,58 ./. 1 15,00 15,00 0 15,00 0,00
10 1 B001 18,23 ./. 1 15,00 15,00 0 15,00 0,00
11 1 A101 25,26 ./. 2 30,00 60,00 2 30,00 60,00
12 0 ./. 0,00 ./. 1 10,00 10,00 1 10,00 10,00
13 0 ./. 0,00 ./. 1 10,00 10,00 1 10,00 10,00
14 0 ./. 0,00 ./. 1 10,00 10,00 1 10,00 10,00
15 1 A102 3,86 ./. 1 10,00 10,00 1 10,00 10,00
16 0 ./. 0,00 ./.
5 76,66 10 165,00 7 115,00
390,00
150,00
21 1.008,52 31 1.425,00 15 540,00
125,00
-136,32
-11,32
528,68
60% 317,21
845,89
1 lt. Schulbauleitlinie der Stadt Bonn
Anmerkung: Sofern flächenmäßig vergleichbar, baulich umsetzbar und im Kontext schulischer Notwendigkeiten (Verortung bzw. räumlicher Bezug) sinnvoll, können bestehende BEDARFE dieses Raumprogramms durch
Umnutzung, Zusammenlegung oder Aufteilgung überschüssiger bzw. im Rahmen der Maßnahme freiwerdender Raumkapazitäten des BESTANDS kompensiert werden.
Zwischensumme Mensa Zwischensumme Nr. 4 (Mensa)
Zwischensumme Bedarfs-NF
(Netto) mit Fläche aus Nr. 4.
zzgl.Nebenräume,
Wände,Flure, anteilig
Gesamtsumme (brutto):
Zwischensumme Bedarfs-NF ohne Fläche aus Nr. 4.
zzgl. Fläche aus Nr. 4. Fläche aus Nr. 4.
abzgl. Fläche Bestand Nr. 4. abzgl. Fläche Bestand Nr. 4.
Zwischensumme
Zwischens. Schulr. Zwischensumme Nr. 1-3 (Schulräume)
Zwischens. Sonstige Räume Zwischensumme Nr. 5-16
Pflegeraum
Kopierraum
Hausmeister lt. Festlegung SGB lt. Festlegung SGB
Teamraum
Grundsätzlich: je 20 Personen/je Zug ein Raum á 30m2
Alternativ: Ein großer Raum á 60m2
Unterbringung in Hausmeisterwohnung?
Beratung/Besprechung
Sanitätsraum
Rektor
Verwaltung ggf. in ehem. Hausmeisterwohnung zusammenfassen?Konrektor
Sekretariat
OGS-Büro Unterbringung in A103 oder A105?
Sonstige Räume
Lehrmittel
Zwischensumme zzgl. Fläche aus Nr. 4
Differenzierungsraum Einen Diff.-Raum im ehem.Lehrerzimmer A010 unterbringen?
Mensa (inkl. Ausgabeküche) siehe Bemerkung siehe Bemerkung
Die Mensa muss so dimensioniert sein, dass 100% der Schülerschaft das
Mittagessen in drei Schichten einnehmen können (1,5m2/Schüler).
Darüber hinaus, wird der Raum für eine multifunktionelle Nutzung (z.B.
Versammlungen) vorgesehen.
Gesamt-
fläche (m2) FlächeØ Anzahl Fläche/
Raum (m2)
Tagesraum (>50m 2 ) 11
A-109, A009,
A011, B002,
B003, B007,
B008, A101,
A104, B102,
B103
747,88 67,99
Zügigkeit: 2,5 Schülerzahl: 250
Nr. Raumart
BESTAND SOLL1 BEDARF
Bemerkung (Alternative)Gesamt-
fläche (m2) Anzahl Fläche/
Raum (m2)
Gesamt-
fläche (m2)
Anzahl Raum-
nummernSeite 23 von 29
Bahngleise
Gebäude A
Anbau
Gebäude A
(Bj.1901)
Gebäude B
(Bj. 1960)
Gebäude C
(Bj. 2007)
Neustraße
Neubau
2 Geschossig
BGF
ca. 960m2
Erweiterung GGS Paul-Gerhard-Schule
Neustraße 45
53225 BonnSeite 24 von 29
11. Paul-Gerhardt-Schule
1 12 75,00 900,00 0 75,00 0,00
2 6 65,00 390,00 0 65,00 0,00
3 2 A102, A103 30,70 15,35 6 30,00 180,00 5 30,00 150,00
4 3 A006, A012a,
A012b 136,32 ./. 1 1
5 1 A014 36,68 ./. 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00
6 1 A106 25,91 ./. ./. ./. 40,00 ./. ./. 15,00
25 1.214,25 25 1.510,00 6 165,00
7 1 A112 17,93 ./. 1 20,00 20,00 0 20,00 0,00
8 0 ./. 0,00 ./. 1 15,00 15,00 1 15,00 15,00
9 1 A108 16,18 ./. 1 15,00 15,00 0 15,00 0,00
10 1 A203 13,55 ./. 1 15,00 15,00 0 15,00 0,00
11 1 A107 31,22 ./. 3 30,00 90,00 2 30,00 60,00
12 0 A111 14,12 ./. 1 10,00 10,00 0 10,00 0,00
13 0 ./. 0,00 ./. 1 10,00 10,00 1 10,00 10,00
14 0 ./. 0,00 ./. 1 10,00 10,00 1 10,00 10,00
15 0 ./. 0,00 ./. 1 10,00 10,00 1 10,00 10,00
16 0 ./. 0,00 ./.
4 93,00 11 195,00 6 105,00
29 1.307,25 36 1.705,00 12 270,00
1 lt. Schulbauleitlinie der Stadt Bonn
Anmerkung:
GESAMT zzgl. Fläche aus Nr. 4.
Sofern flächenmäßig vergleichbar, baulich umsetzbar und im Kontext schulischer Notwendigkeiten (Verortung bzw. räumlicher Bezug) sinnvoll, können bestehende BEDARFE dieses Raumprogramms durch
Umnutzung, Zusammenlegung oder Aufteilgung überschüssiger bzw. im Rahmen der Maßnahme freiwerdender Raumkapazitäten des BESTANDS kompensiert werden.
Hausmeister lt. Festlegung SGB lt. Festlegung SGB
Zwischensumme
Sanitätsraum Derzeit in Raum A111 untergebracht
Pflegeraum
Kopierraum
OGS-Büro
Teamraum Grundsätzlich: je 20 Personen/je Zug ein Raum á 30m2
Alternativ: Ein großer Raum á 90m2
Beratung/Besprechung
Rektor
Konrektor
Sekretariat
Sonstige Räume
Lehrmittel
Zwischensumme zzgl. Fläche aus Nr. 4
Differenzierungsraum
Mensa (inkl. Ausgabeküche) siehe Bemerkung siehe Bemerkung
Die Mensa muss so dimensioniert sein, dass 100% der Schülerschaft das
Mittagessen in drei Schichten einnehmen können (1,5m2/Schüler).
Darüber hinaus, wird der Raum für eine multifunktionelle Nutzung (z.B.
Versammlungen) vorgesehen.
Gesamt-
fläche (m2) FlächeØ Anzahl Fläche/
Raum (m2)
Tagesraum (>50m 2 ) 18
A-108, A001,
A007, A008,
A009, A013,
A015, A101,
A105, A113,
A114, A116,
A117, A118,
A201, A204,
H007, H012
984,64 54,70
Zügigkeit: 3 Schülerzahl: 300
Nr. Raumart
BESTAND SOLL1 BEDARF
Bemerkung (Alternative)Gesamt-
fläche (m2) Anzahl Fläche/
Raum (m2)
Gesamt-
fläche (m2)
Anzahl Raum-
nummernSeite 25 von 29
Interim E
Bahnlinie
Auf der KoppelGebäude D
(2008)
Gebäude C
Gebäude A
Turnhalle
Freiwillige
Feuerwehr
Siemensstraße
Grootestraße
Fläche für Interim
Abriss & NEUBAU
2-geschossig
Musik-
schule
WC
Erweiterung GGS Kettelerschule
Siemensstraße 248
53121 BonnSeite 26 von 29
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Erweiterung Erich-Kästner-Schule
Karl-Barth-Str. 87
53129 Bonn
Gebäude A
II
(Bj. 1956)Seite 28 von 29
17. Erich-Kästner-Schule
1 8 75,00 600,00 0 75,00 0,00
2 4 65,00 260,00 0 65,00 0,00
3 2 A003, B007 58,96 29,48 4 30,00 120,00 2 30,00 60,00
4 1 B001, (B002 ) 158,61 ./. 1 1
5 12
A101, A103,
A105, A107,
A109, A111,
A201, A203,
A205, A207,
A209, A211
109,20 9,10 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00
6 0 ./. 0,00 ./. ./. ./. 30,00 ./. ./. 30,00
27 1.054,20 17 1.010,00 3 90,00
7 1 A007 19,70 ./. 1 20,00 20,00 0 20,00 0,00
8 1 A009 11,39 ./. 1 15,00 15,00 0 15,00 0,00
9 1 A008 13,51 ./. 1 15,00 15,00 0 15,00 0,00
10 1 A005 11,75 ./. 1 15,00 15,00 0 15,00 0,00
11 1 B003 67,64 ./. 2 30,00 60,00 0 30,00 0,00
12 0 ./. 0,00 ./. 1 10,00 10,00 1 10,00 10,00
13 1 B005 7,85 ./. 1 10,00 10,00 0 10,00 0,00
14 0 ./. 0,00 ./. 1 10,00 10,00 1 10,00 10,00
15 1 B004 6,53 ./. 1 10,00 10,00 0 10,00 0,00
16 1 A010 13,63 ./.
8 152,00 10 165,00 2 20,00
35 1.206,20 27 1.175,00 5 110,00
1 lt. Schulbauleitlinie der Stadt Bonn
Anmerkung:
GESAMT zzgl. Fläche aus Nr. 4.
Sofern flächenmäßig vergleichbar, baulich umsetzbar und im Kontext schulischer Notwendigkeiten (Verortung bzw. räumlicher Bezug) sinnvoll, können bestehende BEDARFE dieses Raumprogramms durch
Umnutzung, Zusammenlegung oder Aufteilung überschüssiger bzw. im Rahmen der Maßnahme freiwerdender Raumkapazitäten des BESTANDS kompensiert werden.
Hausmeister lt. Festlegung SGB lt. Festlegung SGB
Zwischensumme
Sanitätsraum
Pflegeraum
Kopierraum
OGS-Büro
Teamraum Grundsätzlich: je 20 Personen/je Zug ein Raum á 30m2
Alternativ: Ein großer Raum á 60m2
Beratung/Besprechung Derzeit mit in B007 untergebracht.
Rektor
Konrektor
Sekretariat
Sonstige Räume Vorräume der Klassen (jew. ca. 9m2)
Lehrmittel
Zwischensumme zzgl. Fläche aus Nr. 4
Differenzierungsraum
Mensa (inkl. Küche) siehe Bemerkung siehe Bemerkung
Die Mensa muss so dimensioniert sein, dass 100% der Schülerschaft das
Mittagessen in drei Schichten einnehmen können (1,5m2/Schüler).
Darüber hinaus, wird der Raum für eine multifunktionelle Nutzung (z.B.
Versammlungen) vorgesehen.
Gesamt-
fläche (m2) FlächeØ Anzahl Fläche/
Raum (m2)
Tagesraum (>50m 2 ) 12
A102, A104,
A106, A108,
A110, A112,
A202, A204,
A206, A208,
A210, A212
727,43 60,62
Zügigkeit: 2 Schülerzahl: 200
Nr. Raumart
BESTAND SOLL1 BEDARF
Bemerkung (Alternative)Gesamt-
fläche (m2) Anzahl Fläche/
Raum (m2)
Gesamt-
fläche (m2)
Anzahl Raum-
nummernSeite 29 von 29

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Datenstand: 02.11.2026, 17:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de