253543-02 · Beschlussvorlage
Umbau des Brunnens "Ria-Maternus-Platz"; hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel
Kerndaten
- Nummer
- 253543-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Ria-Maternus-Platz Hauptort
- Reuterstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 253543-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Umbau des Brunnens "Ria-Maternus-Platz"; hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel Beratungsfolge Rat 04.09.2025 Entscheidung Begründung der Eilbedürftigkeit: Zur Kostentragung der erforderlichen Arbeiten für eine Inbetriebnahme des Brunnens am Ria-Maternus-Platz wird zurzeit eine außergerichtliche Vereinbarung zwischen Ingenieurbüro, Baufirma und Verwaltung verhandelt. Für den Abschluss (Unterschrift) der Vereinbarung ist die Verfügbarkeit überplanmäßiger Haushaltsmittel zwingend erforderlich. Die Entscheidung des Rates ist daher noch vor der Wahl erforderlich. Beschlussvorschlag Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für den Umbau des Brunnens „Ria- Maternus-Platz“, in Höhe von 382.000,- EUR wird zugestimmt. FiSt: 5660712012508 Bezeichnung: Ria-Maternus-Platz GO FiPo: 78.5200 Bezeichnung: Ausz.Tiefbaumaßnahm. Ansatz 2025: 1.000 EUR HAR aus 2024: 98.538,80 EUR zusätz. Mittelbedarf: 382.000 EUR Die Deckung i.H.v. 382.000EUR erfolgt aus: FiSt: 5660612011643 Bezeichnung: Reuterstr. BN FiPo: 78.5200 Bezeichnung: Ausz.Tiefbaumaßnahmen Begründung Die Verwaltung hatte zur Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vorgelegt und erhalten (DS 253543).Seite 1 von 3 Seite 2 Das Ratsbüro hat nach erneuter Prüfung festgestellt, dass nicht der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe, sondern der Rat das zuständige Gremium für die überplanmäßige Mittelbereitstellung ist. Daher ist der entsprechende Beschluss nunmehr durch den Rat erforderlich. Die Mittel werden benötigt, um den Brunnen Ria-Maternus-Platz für eine Inbetriebnahme zu ertüchtigen und auch, um das bisherige Verfahren endgültig zu einem Abschluss bringen zu können. Der Brunnen am Ria-Maternus-Platz wies nach Abschluss der Arbeiten zur Umgestaltung des Platzes Undichtigkeiten auf und konnte infolgedessen nicht in Betrieb genommen werden. Ein Gutachten ergab einen Ausführungsfehler der bauausführenden Firma aber auch Planungsfehler sowohl auf Seiten des externen Fachplaners als auch Defizite in der Leistungsbeschreibung auf städtischer Seite. Daher sind jetzt Zusatzmaßnahmen zur Ertüchtigung des Brunnens erforderlich. Die Kosten für diese zusätzlich erforderlichen Maßnahmen sollen verursachergerecht aufgeteilt werden. In einem Termin am 7.7.2025 wurde zwischen dem Ingenieurbüro, der Baufirma und der Stadt Bonn die Kostenaufteilung besprochen. Im Anschluss an den Termin wurde vom städtischen Rechtsbeistand eine schriftliche Vereinbarung formuliert, die den Beteiligten zur Unterzeichnung zugesendet wurde. Drei Wochen nach Versand der Vereinbarung erhielt die Verwaltung jedoch ein Schreiben der Baufirma mit Änderungswünschen. Am 6.8.2025 hat das beteiligte Ingenieurbüro erklärt, dass man den Änderungswünschen der Baufirma nicht zustimme. Auch die Verwaltung wird den Änderungswünschen nicht zustimmen. Die Änderungswünsche sind also unter den Beteiligten erneut zu diskutieren. Die Verwaltung geht davon aus, dass gute Aussichten auf eine Einigung und den Abschluss der Vereinbarung bestehen, da im Grundsatz Einigkeit bestanden hat. Um die Vereinbarung nach Einigung verwaltungsseitig unterschreiben zu können, ist die Verfügbarkeit der überplanmäßigen Mittel notwendig. Für die Vereinbarung sind bis dato folgende Richtgrößen maßgebend und mündlich vereinbart: Die Ausbaukosten des Brunnens im Rahmen der Umgestaltung des Ria- Maternus-Platztes lagen seinerzeit bei 220.000 € (brutto). Die Kostenberechnung für die Ausschreibung lag bei 211.225,00 € (brutto). Die jetzt anfallenden Kosten liegen bei ca. 382.000 €. Die Stadt soll jetzt dem Nachunternehmer einen Betrag in Höhe von 382.000 € (brutto) überweisen, damit die Mängelbeseitigung erfolgen kann. Davon wird das seinerzeit beauftragte Ingenieurbüros nach Abschluss der Arbeiten 125.000 € (brutto) an die Stadt Bonn erstatten. Danach verbleibt der städtische Anteil bei 257.000 € (brutto). Diese Kosten wären von vornherein entstanden, wenn die Ausschreibung nicht die erwähnten Defizite aufgewiesen hätte. Eine Vorfinanzierung der Gesamtmaßnahme ist erforderlich und die Gesamtkosten müssen überplanmäßig bereitgestellt werden. Durch die eingetretene Verzögerung beim Abschluss der Vereinbarung ist der vorgesehene Zeitplan der Sanierung des Brunnens ab Mitte September 2025 leider nicht mehr realisierbar. Die Beauftragung des erforderlichen Nachunternehmers verzögert sich und aufgrund der Lieferzeiten des Materials würde sich die Ausführung in eine ungünstige JahreszeitSeite 2 von 3 Seite 3 (November/Dezember) verschieben. Die Übernahme der Gewährleistung seitens der Baufirma dürfte aus diesem Grund abgelehnt werden. Aus diesen fachlichen Gründen hat sich die Verwaltung daher entschieden, die Ausführung in das Frühjahr 2026 zu verschieben, vorbehaltlich der Unterzeichnung der überarbeiteten Vereinbarung. Die Verschiebung hat zum Vorteil, dass der Brunnen nach der Sanierung bis zum Winter 2026 in Betrieb sein kann und man die Funktionstüchtigkeit des Brunnens über einen längeren Zeitraum prüfen kann. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.01 Gemeindestraßen 1.12.01.01 Verkehrsflächen, Gemeinde Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 382.000€ 5660712012508 99.539€ 382.000€ 5660612011643/78.5200 Einzahlungen 125.000€ Investiver Finanzsaldo 257.000€ Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de