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253543-02 · Beschlussvorlage

Umbau des Brunnens "Ria-Maternus-Platz"; hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel

Nummer
253543-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Ria-Maternus-Platz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 08.09.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 253543 Umbau des Brunnens "Ria-Maternus-Platz"; hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel

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Beschlussvorlage
öffentlich
253543-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Umbau des Brunnens "Ria-Maternus-Platz"; hier:
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel
Beratungsfolge
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Begründung der Eilbedürftigkeit:
Zur Kostentragung der erforderlichen Arbeiten für eine Inbetriebnahme des
Brunnens am Ria-Maternus-Platz wird zurzeit eine außergerichtliche
Vereinbarung zwischen Ingenieurbüro, Baufirma und Verwaltung verhandelt.
Für den Abschluss (Unterschrift) der Vereinbarung ist die Verfügbarkeit
überplanmäßiger Haushaltsmittel zwingend erforderlich.
Die Entscheidung des Rates ist daher noch vor der Wahl erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für den Umbau des Brunnens „Ria-
Maternus-Platz“, in Höhe von 382.000,- EUR wird zugestimmt.
FiSt: 5660712012508
Bezeichnung: Ria-Maternus-Platz GO
FiPo: 78.5200
Bezeichnung: Ausz.Tiefbaumaßnahm.
Ansatz 2025: 1.000 EUR
HAR aus 2024: 98.538,80 EUR
zusätz. Mittelbedarf: 382.000 EUR
Die Deckung i.H.v. 382.000EUR erfolgt aus:
FiSt: 5660612011643
Bezeichnung: Reuterstr. BN
FiPo: 78.5200
Bezeichnung: Ausz.Tiefbaumaßnahmen
Begründung
Die Verwaltung hatte zur Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel eine
Dringlichkeitsentscheidung durch den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen
und Vergabe vorgelegt und erhalten (DS 253543).Seite 1 von 3
Seite 2
Das Ratsbüro hat nach erneuter Prüfung festgestellt, dass nicht der Ausschuss
für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe, sondern der Rat das zuständige
Gremium für die überplanmäßige Mittelbereitstellung ist.
Daher ist der entsprechende Beschluss nunmehr durch den Rat erforderlich.
Die Mittel werden benötigt, um den Brunnen Ria-Maternus-Platz für eine
Inbetriebnahme zu ertüchtigen und auch, um das bisherige Verfahren endgültig
zu einem Abschluss bringen zu können.
Der Brunnen am Ria-Maternus-Platz wies nach Abschluss der Arbeiten zur
Umgestaltung des Platzes Undichtigkeiten auf und konnte infolgedessen nicht
in Betrieb genommen werden. Ein Gutachten ergab einen Ausführungsfehler
der bauausführenden Firma aber auch Planungsfehler sowohl auf Seiten des
externen Fachplaners als auch Defizite in der Leistungsbeschreibung auf
städtischer Seite. Daher sind jetzt Zusatzmaßnahmen zur Ertüchtigung des
Brunnens erforderlich. Die Kosten für diese zusätzlich erforderlichen
Maßnahmen sollen verursachergerecht aufgeteilt werden.
In einem Termin am 7.7.2025 wurde zwischen dem Ingenieurbüro, der
Baufirma und der Stadt Bonn die Kostenaufteilung besprochen. Im Anschluss
an den Termin wurde vom städtischen Rechtsbeistand eine schriftliche
Vereinbarung formuliert, die den Beteiligten zur Unterzeichnung zugesendet
wurde. Drei Wochen nach Versand der Vereinbarung erhielt die Verwaltung
jedoch ein Schreiben der Baufirma mit Änderungswünschen. Am 6.8.2025 hat
das beteiligte Ingenieurbüro erklärt, dass man den Änderungswünschen der
Baufirma nicht zustimme. Auch die Verwaltung wird den Änderungswünschen
nicht zustimmen. Die Änderungswünsche sind also unter den Beteiligten erneut
zu diskutieren. Die Verwaltung geht davon aus, dass gute Aussichten auf eine
Einigung und den Abschluss der Vereinbarung bestehen, da im Grundsatz
Einigkeit bestanden hat. Um die Vereinbarung nach Einigung verwaltungsseitig
unterschreiben zu können, ist die Verfügbarkeit der überplanmäßigen Mittel
notwendig.
Für die Vereinbarung sind bis dato folgende Richtgrößen maßgebend und
mündlich vereinbart:
Die Ausbaukosten des Brunnens im Rahmen der Umgestaltung des Ria-
Maternus-Platztes lagen seinerzeit bei 220.000 € (brutto).
Die Kostenberechnung für die Ausschreibung lag bei 211.225,00 € (brutto). Die
jetzt anfallenden Kosten liegen bei ca. 382.000 €.
Die Stadt soll jetzt dem Nachunternehmer einen Betrag in Höhe von 382.000 €
(brutto) überweisen, damit die Mängelbeseitigung erfolgen kann. Davon wird
das seinerzeit beauftragte Ingenieurbüros nach Abschluss der Arbeiten
125.000 € (brutto) an die Stadt Bonn erstatten. Danach verbleibt der städtische
Anteil bei 257.000 € (brutto).
Diese Kosten wären von vornherein entstanden, wenn die Ausschreibung nicht
die erwähnten Defizite aufgewiesen hätte.
Eine Vorfinanzierung der Gesamtmaßnahme ist erforderlich und die
Gesamtkosten müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.
Durch die eingetretene Verzögerung beim Abschluss der Vereinbarung ist der
vorgesehene Zeitplan der Sanierung des Brunnens ab Mitte September 2025
leider nicht mehr realisierbar. Die Beauftragung des erforderlichen
Nachunternehmers verzögert sich und aufgrund der Lieferzeiten des Materials
würde sich die Ausführung in eine ungünstige JahreszeitSeite 2 von 3
Seite 3
(November/Dezember) verschieben. Die Übernahme der Gewährleistung
seitens der Baufirma dürfte aus diesem Grund abgelehnt werden.
Aus diesen fachlichen Gründen hat sich die Verwaltung daher entschieden, die
Ausführung in das Frühjahr 2026 zu verschieben, vorbehaltlich der
Unterzeichnung der überarbeiteten Vereinbarung.
Die Verschiebung hat zum Vorteil, dass der Brunnen nach der Sanierung bis
zum Winter 2026 in Betrieb sein kann und man die Funktionstüchtigkeit des
Brunnens über einen längeren Zeitraum prüfen kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.01 Gemeindestraßen 1.12.01.01 Verkehrsflächen, Gemeinde
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 382.000€ 5660712012508 99.539€ 382.000€ 5660612011643/78.5200
Einzahlungen 125.000€
Investiver
Finanzsaldo
257.000€
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de