253543 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Umbau des Brunnens "Ria-Maternus-Platz"; hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel
Kerndaten
- Nummer
- 253543
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 07.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Ria-Maternus-Platz Hauptort
- Reuterstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 253543 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Umbau des Brunnens "Ria-Maternus-Platz"; hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.12.2025 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der Umbau des Brunnens am Ria-Maternus-Platz ist dringend erforderlich, die Arbei- ten müssen spätestens im September begonnen werden, was im Wesentlichen damit zusammenhängt, dass die Arbeiten nur unter bestimmten Wetterbedingungen erfol- gen können. Zusätzlich muss der Brunnen zur Gewährleistung einer Mindest- Bauteiltemperatur eingehaust werden. Da entsprechende Mindestanforderungen ab November/ Dezember auch mit einer Einhausung höchstwahrscheinlich nicht mehr oder nur mit extrem hohen Aufwand gewährleistet werden können, bedeutet die zeit- liche Verschiebung nach hinten, dass die Inbetriebnahme des Brunnens ggf. auch bis zum kommenden Frühsommer im nächsten Jahr nicht möglich sein wird. Die Arbeiten werden insbesondere durch fachkundige Nachunternehmer durchge- führt. Der zu beauftragende Nachunternehmer muss rechtzeitig für einen entspre- chenden Beginn seiner Arbeiten informiert werden, auch um das erforderliche Materi- al bereitstellen zu können. Bei einer Verschiebung des Baubeginns in das nächste Frühjahr ist zudem damit zu rechnen, dass sich die Angebotssumme erhöht und der Anteil der städtischen Sowie- so-Kosten dadurch steigt. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für den Umbau des Brunnens „Ria- Maternus-Platz“, in Höhe von 382.000,- EUR wird zugestimmt. FiSt: 5660712012508 Bezeichnung: Ria-Maternus-Platz GO FiPo: 78.5200 Bezeichnung: Ausz.Tiefbaumaßnahm. Ansatz 2025: 1.000 EUR HAR aus 2024: 98.538,80 EUR zusätz. Mittelbedarf: 382.000 EURSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Deckung i.H.v. 382.000EUR erfolgt aus: FiSt: 5660612011643 Bezeichnung: Reuterstr. BN FiPo: 78.5200 Bezeichnung: Ausz.Tiefbaumaßnahm Die Mittel werden benötigt, um den Brunnen ab Mitte September für eine Inbetriebnahme zu ertüchtigen und auch, um das bisherige Verfahren endgültig zu einem Abschluss bringen zu können. Der Brunnen am Ria-Maternus-Platz wies nach Abschluss der Arbeiten zur Umgestaltung des Platzes Undichtigkeiten auf und konnte infolgedessen nicht in Betrieb genommen werden. Ein Gutachten ergab zum einen Ausführungsfehler der bauausführenden Firma aber auch Planungsfehler sowohl auf Seiten des externen Fachplaners als auch Defizite in der Leistungsbeschreibung auf städtischer Seite. Daher sind jetzt Zusatzmaßnahmen zur Ertüchtigung des Brunnens erforderlich. Die Kosten für diese zusätzlich erforderlichen Maßnahmen werden verursachergerecht aufgeteilt. Die entsprechende Vereinbarung (s. Anlage nichtöffentlich) sieht vor, dass die Maßnahmen von einem Nachunternehmer ab Mitte September ausgeführt werden. Die Ausbaukosten des Brunnens im Rahmen der Umgestaltung des Ria-Maternus- Platztes lagen seinerzeit bei 220.000 € (brutto). Die Kostenberechnung für die Ausschreibung lag bei 211.225,00 € (brutto). Die jetzt anfallenden Kosten liegen bei ca. 382.000€ Die Stadt soll jetzt dem Nachunternehmer einen Betrag in Höhe von 382.000 € (brutto) überweisen, damit die Mängelbeseitigung erfolgen kann. Davon wird das seinerzeit beauftragte Ingenieurbüros nach Abschluss der Arbeiten 125.000 € (brutto) an die Stadt Bonn erstatten. Danach verbleibt der städtische Anteil der Sowieso- Kosten bei 257.000 € (brutto). Diese Kosten wären von vornherein entstanden, wenn die Ausschreibung nicht die erwähnten Defizite aufgewiesen hätte, daher handelt es sich um „Sowieso“ Kosten. Eine Vorfinanzierung der Gesamtmaßnahme ist erforderlich und die Gesamtkosten müssen überplanmäßig bereitgestellt werden. Zur Verdeutlichung der Zusammensetzung wird auf die beigefügte Vereinbarung verwiesen 03.08.25/07.08.25 gez. Dörner gez. Haid Datum Oberbürgermeisterin AusschussvorsitzenderSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.01. Gemeindestraßen 1.12.01.01 Verkehrsflächen, Gemeinde Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2025 Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 382.000€ 5660712012508 99.538,80 382.000€ 5660612011643 / 78.5200 „Reuterstr. BN“ Einzahlungen 125.000 EUR Investiver Finanzsaldo 257.000 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Vereinbarung (nichtöffentlich) 2 Zusammenfassung Zahlbeträge gem. Ziff. 1 u. 2. der Vereinbarung (nichtöffentlich)Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de