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253543 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Umbau des Brunnens "Ria-Maternus-Platz"; hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel

Nummer
253543
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
07.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Ria-Maternus-Platz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 253543-02 Umbau des Brunnens "Ria-Maternus-Platz"; hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel

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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
253543
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Umbau des Brunnens "Ria-Maternus-Platz"; hier:
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.12.2025 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Umbau des Brunnens am Ria-Maternus-Platz ist dringend erforderlich, die Arbei-
ten müssen spätestens im September begonnen werden, was im Wesentlichen damit
zusammenhängt, dass die Arbeiten nur unter bestimmten Wetterbedingungen erfol-
gen können. Zusätzlich muss der Brunnen zur Gewährleistung einer Mindest-
Bauteiltemperatur eingehaust werden. Da entsprechende Mindestanforderungen ab
November/ Dezember auch mit einer Einhausung höchstwahrscheinlich nicht mehr
oder nur mit extrem hohen Aufwand gewährleistet werden können, bedeutet die zeit-
liche Verschiebung nach hinten, dass die Inbetriebnahme des Brunnens ggf. auch bis
zum kommenden Frühsommer im nächsten Jahr nicht möglich sein wird.
Die Arbeiten werden insbesondere durch fachkundige Nachunternehmer durchge-
führt. Der zu beauftragende Nachunternehmer muss rechtzeitig für einen entspre-
chenden Beginn seiner Arbeiten informiert werden, auch um das erforderliche Materi-
al bereitstellen zu können.
Bei einer Verschiebung des Baubeginns in das nächste Frühjahr ist zudem damit zu
rechnen, dass sich die Angebotssumme erhöht und der Anteil der städtischen Sowie-
so-Kosten dadurch steigt.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für den Umbau des Brunnens „Ria-
Maternus-Platz“, in Höhe von 382.000,- EUR wird zugestimmt.
FiSt: 5660712012508
Bezeichnung: Ria-Maternus-Platz GO
FiPo: 78.5200
Bezeichnung: Ausz.Tiefbaumaßnahm.
Ansatz 2025: 1.000 EUR
HAR aus 2024: 98.538,80 EUR
zusätz. Mittelbedarf: 382.000 EURSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Deckung i.H.v. 382.000EUR erfolgt aus:
FiSt: 5660612011643
Bezeichnung: Reuterstr. BN
FiPo: 78.5200
Bezeichnung: Ausz.Tiefbaumaßnahm
Die Mittel werden benötigt, um den Brunnen ab Mitte September für eine
Inbetriebnahme zu ertüchtigen und auch, um das bisherige Verfahren endgültig zu
einem Abschluss bringen zu können.
Der Brunnen am Ria-Maternus-Platz wies nach Abschluss der Arbeiten zur
Umgestaltung des Platzes Undichtigkeiten auf und konnte infolgedessen nicht in
Betrieb genommen werden. Ein Gutachten ergab zum einen Ausführungsfehler der
bauausführenden Firma aber auch Planungsfehler sowohl auf Seiten des externen
Fachplaners als auch Defizite in der Leistungsbeschreibung auf städtischer Seite.
Daher sind jetzt Zusatzmaßnahmen zur Ertüchtigung des Brunnens erforderlich. Die
Kosten für diese zusätzlich erforderlichen Maßnahmen werden verursachergerecht
aufgeteilt. Die entsprechende Vereinbarung (s. Anlage nichtöffentlich) sieht vor, dass
die Maßnahmen von einem Nachunternehmer ab Mitte September ausgeführt
werden.
Die Ausbaukosten des Brunnens im Rahmen der Umgestaltung des Ria-Maternus-
Platztes lagen seinerzeit bei 220.000 € (brutto). Die Kostenberechnung für die
Ausschreibung lag bei 211.225,00 € (brutto). Die jetzt anfallenden Kosten liegen bei
ca. 382.000€
Die Stadt soll jetzt dem Nachunternehmer einen Betrag in Höhe von 382.000 €
(brutto) überweisen, damit die Mängelbeseitigung erfolgen kann. Davon wird das
seinerzeit beauftragte Ingenieurbüros nach Abschluss der Arbeiten 125.000 € (brutto)
an die Stadt Bonn erstatten. Danach verbleibt der städtische Anteil der Sowieso-
Kosten bei 257.000 € (brutto). Diese Kosten wären von vornherein entstanden,
wenn die Ausschreibung nicht die erwähnten Defizite aufgewiesen hätte, daher
handelt es sich um „Sowieso“ Kosten.
Eine Vorfinanzierung der Gesamtmaßnahme ist erforderlich und die Gesamtkosten
müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.
Zur Verdeutlichung der Zusammensetzung wird auf die beigefügte Vereinbarung
verwiesen
03.08.25/07.08.25 gez. Dörner gez. Haid
Datum Oberbürgermeisterin AusschussvorsitzenderSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.01. Gemeindestraßen 1.12.01.01 Verkehrsflächen, Gemeinde
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in 2025
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 382.000€ 5660712012508 99.538,80 382.000€ 5660612011643
/ 78.5200
„Reuterstr. BN“
Einzahlungen 125.000 EUR
Investiver
Finanzsaldo
257.000 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Vereinbarung (nichtöffentlich)
2 Zusammenfassung Zahlbeträge gem. Ziff. 1 u. 2. der Vereinbarung (nichtöffentlich)Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de