253540 · Mitteilungsvorlage
Parksituation Alt-Tannenbusch, hier: Stolpstraße, Stettiner Straße, Marienburger Straße und Schneidemühler Straße
Kerndaten
- Nummer
- 253540
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 14.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Schneidemühler Straße Hauptort
- Stolpstraße
- Stettiner Straße
- Marienburger Straße
- Oppelner Straße
- Bonn
- Alt-Tannenbusch
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.413 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 253540 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Parksituation Alt-Tannenbusch, hier: Stolpstraße, Stettiner Straße, Marienburger Straße und Schneidemühler Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.12.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Ende des vergangenen Jahres erreichte die Verwaltung eine Anfrage, ob in der Stolpstraße, der Stettiner Straße und der Marienburger Straße das Parken auf dem Gehweg entlang der Garagenhöfe analog zur Situation in der Schneidemühler Straße durch eine Markierung bzw. Beschilderung legalisiert werden könnte (vgl. Anlage 1 & 2). Die Verwaltung hat daraufhin die Situation vor Ort überprüft sowie eine Aktenrecherche zur Markierung in der Schneidemühler Straße durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass keinerlei Unterlagen bzw. Anordnung für die Markierung in der Schneidemühler Straße vorliegen. Darüber hinaus ist das Parken in der Stolpstraße, der Stettiner Straße sowie der Marienburger Straße im aktuellen Zustand als regelwidriges Gehwegparken einzustufen. Die teilweise vorhandenen Schilder sind nicht seitens der Stadt Bonn angeordnet und installiert worden und besitzen dadurch keine verkehrsrechtlich bindende Wirkung. Überdies kann eine Markierung von Senkrechtparkständen aufgrund der in Verbindung mit dem zugelassenen Längsparken auf der Fahrbahn gemäß RASt06 (Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen) nicht ausreichenden Rückstoßtiefen, nicht umgesetzt werden. In Anbetracht der erfahrungsgemäß angespannten Parksituation im näheren Umfeld war die Verwaltung jedoch bestrebt, eine Lösung zu erarbeiten, die sowohl die Vorgaben der anerkannten technischen Regelwerke als auch die Parksituation berücksichtigt. Da über die Gehwege keine direkte Erschließung von Gebäudezugängen erfolgt und die auf der gegenüberliegenden, entlang der Wohnbebauung befindlichen Gehwege die Mindestbreiten für Neuplanungen (2,50m Mindestbreite) bereits erfüllen, kann in Abwägung aller Belange aus Sicht der Verwaltung einer Anordnung von Parkständen nähergetreten werden. Daher wurden für die drei Straßen, in denen bisher regelwidrig auf dem Gehweg geparkt wurde, Markierungspläne erarbeitet, die eine anordnungsfähige Umsetzung von Parkständen ermöglicht (vgl. Anlage 3 – 5). Da die Restfahrbahnbreite jedoch nur ca. 4,05 m beträgt, ist dies nur in FormSeite 1 von 7 Seite 2 von Schrägparkständen möglich (sh. RASt06, Tabelle 22: Abmessungen von Parkständen und Flächenbedarf für Pkw im Straßenraum). Um eine Querung der Straßen im Bereich der Verbindungswege zur Oppelner Straße zu ermöglichen, sollen dafür allerdings 2,00 m breite Sperrflächen in der Flucht der Verbindungswege markiert werden (vgl. Anlage 4 – 5), die perspektivisch noch durch Bordsteinabsenkungen ergänzt werden sollen. Da der Straßenraum der Schneidemühler Straße im Zuge von städtebaulichen Entwicklungen in absehbarer Zeit gänzlich überplant werden soll (vgl. DS 252882), sind dort keine kurzfristigen Anpassungen vorgesehen. Das zukünftige Parkraumangebot in den anderen Straßen würde sich nach Umsetzung der Maßnahmen wie folgt darstellen: Straße Anzahl Parkmöglichkeiten Stolpstraße 15 Stettiner Straße 18 Marienburger Straße 15 Die Anordnung und Umsetzung erfolgt nach Kenntnisnahme in den politischen Gremien. Anlage/n 1 Stolpstraße (öffentlich) 2 Schneidemühler Straße (öffentlich) 3 Markierungsplan Stolpstraße (öffentlich) 4 Markierungsplan Stettiner Straße (öffentlich) 5 Markierungsplan Marienburger Straße (öffentlich)Seite 2 von 7 Seite 3 von 7 Seite 4 von 7 2,95 2,65 44,6 4,8 5,4 5,95 BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab : : : :gesehen bearbeitet Amt 61-3 gezeichnet geändert 61-3 Stadtverkehr Markierungsplan Stolpstraße Weber Amling 1 : 25005/2025 05/2025Seite 5 von 7 50,55 2,95 5,4 2,65 5,95 4,8 2,5 1,5 BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab : : : :gesehen bearbeitet Amt 61-3 gezeichnet geändert 61-3 Stadtverkehr Markierungsplan Stettiner Straße Weber Amling 1 : 25005/2025 05/2025Seite 6 von 7 44,6 4,8 5,4 2,95 2,65 5,95 2,5 1,5 BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab : : : :gesehen bearbeitet Amt 61-3 gezeichnet geändert 61-3 Stadtverkehr Markierungsplan Marienburger Straße Weber Amling 1 : 25005/2025 05/2025Seite 7 von 7
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de