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253540 · Mitteilungsvorlage

Parksituation Alt-Tannenbusch, hier: Stolpstraße, Stettiner Straße, Marienburger Straße und Schneidemühler Straße

Nummer
253540
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
14.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Schneidemühler Straße Straße· Dransdorf, Bonn Hauptort
  • Stolpstraße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Stettiner Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Marienburger Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Oppelner Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Alt-Tannenbusch siedlung· Tannenbusch, Bonn
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 11.03.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253540
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Parksituation Alt-Tannenbusch, hier: Stolpstraße,
Stettiner Straße, Marienburger Straße und
Schneidemühler Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.12.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Ende des vergangenen Jahres erreichte die Verwaltung eine Anfrage, ob in der
Stolpstraße, der Stettiner Straße und der Marienburger Straße das Parken auf
dem Gehweg entlang der Garagenhöfe analog zur Situation in der
Schneidemühler Straße durch eine Markierung bzw. Beschilderung legalisiert
werden könnte (vgl. Anlage 1 & 2).
Die Verwaltung hat daraufhin die Situation vor Ort überprüft sowie eine
Aktenrecherche zur Markierung in der Schneidemühler Straße durchgeführt.
Dabei wurde festgestellt, dass keinerlei Unterlagen bzw. Anordnung für die
Markierung in der Schneidemühler Straße vorliegen. Darüber hinaus ist das
Parken in der Stolpstraße, der Stettiner Straße sowie der Marienburger Straße
im aktuellen Zustand als regelwidriges Gehwegparken einzustufen. Die
teilweise vorhandenen Schilder sind nicht seitens der Stadt Bonn angeordnet
und installiert worden und besitzen dadurch keine verkehrsrechtlich bindende
Wirkung. Überdies kann eine Markierung von Senkrechtparkständen aufgrund
der in Verbindung mit dem zugelassenen Längsparken auf der Fahrbahn
gemäß RASt06 (Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen) nicht ausreichenden
Rückstoßtiefen, nicht umgesetzt werden.
In Anbetracht der erfahrungsgemäß angespannten Parksituation im näheren
Umfeld war die Verwaltung jedoch bestrebt, eine Lösung zu erarbeiten, die
sowohl die Vorgaben der anerkannten technischen Regelwerke als auch die
Parksituation berücksichtigt.
Da über die Gehwege keine direkte Erschließung von Gebäudezugängen
erfolgt und die auf der gegenüberliegenden, entlang der Wohnbebauung
befindlichen Gehwege die Mindestbreiten für Neuplanungen (2,50m
Mindestbreite) bereits erfüllen, kann in Abwägung aller Belange aus Sicht der
Verwaltung einer Anordnung von Parkständen nähergetreten werden.
Daher wurden für die drei Straßen, in denen bisher regelwidrig auf dem
Gehweg geparkt wurde, Markierungspläne erarbeitet, die eine
anordnungsfähige Umsetzung von Parkständen ermöglicht (vgl. Anlage 3 – 5).
Da die Restfahrbahnbreite jedoch nur ca. 4,05 m beträgt, ist dies nur in FormSeite 1 von 7
Seite 2
von Schrägparkständen möglich (sh. RASt06, Tabelle 22: Abmessungen von
Parkständen und Flächenbedarf für Pkw im Straßenraum). Um eine Querung
der Straßen im Bereich der Verbindungswege zur Oppelner Straße zu
ermöglichen, sollen dafür allerdings 2,00 m breite Sperrflächen in der Flucht der
Verbindungswege markiert werden (vgl. Anlage 4 – 5), die perspektivisch noch
durch Bordsteinabsenkungen ergänzt werden sollen.
Da der Straßenraum der Schneidemühler Straße im Zuge von städtebaulichen
Entwicklungen in absehbarer Zeit gänzlich überplant werden soll (vgl. DS
252882), sind dort keine kurzfristigen Anpassungen vorgesehen.
Das zukünftige Parkraumangebot in den anderen Straßen würde sich nach
Umsetzung der Maßnahmen wie folgt darstellen:
Straße Anzahl Parkmöglichkeiten
Stolpstraße 15
Stettiner Straße 18
Marienburger Straße 15
Die Anordnung und Umsetzung erfolgt nach Kenntnisnahme in den politischen
Gremien.
Anlage/n
1 Stolpstraße (öffentlich)
2 Schneidemühler Straße (öffentlich)
3 Markierungsplan Stolpstraße (öffentlich)
4 Markierungsplan Stettiner Straße (öffentlich)
5 Markierungsplan Marienburger Straße (öffentlich)Seite 2 von 7
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Seite 4 von 7
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BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
:
:
:
:gesehen
bearbeitet
Amt 61-3
gezeichnet
geändert
61-3 Stadtverkehr
Markierungsplan Stolpstraße
Weber
Amling
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Projekt/Plan:
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Datenstand: 02.11.2026, 17:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de