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253539-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gleichstellung von Schüler*innen privater Schulen bei der Preisgestaltung für das VRS-Schülerticket

Nummer
253539-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.09.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253539 Bürgerantrag: Gleichstellung von Schüler*innen privater Schulen bei der Preisgestaltung für das VRS-Schülerticket

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253539-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Gleichstellung von Schüler*innen privater Schulen
bei der Preisgestaltung für das VRS-Schülerticket
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
03.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die finanzielle Beteiligung des Schulträgers an Fahrkosten der Schüler*innen
ist in der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schüler-
fahrkostenverordnung - SchfkVO) geregelt. Danach entscheidet jeder Schul-
träger selbstständig im Rahmen dieser Verordnung über Art und Umfang der
Schülerbeförderung (vgl. § 3 SchfkVO). In Bonn gibt es neben der Stadt Bonn
auch noch verschiedene private Schulträger, die über die Fahrkosten und damit
auch das Angebot des Schülertickets in eigener Zuständigkeit selbstständig
entscheiden.
Die Stadt Bonn hat sich im Rahmen der Schülerticket-Modelle für das soge-
nannte Subventionsmodell entschieden. Der monatliche Ticketpreis des Schü-
lertickets im Subventionsmodell ist unabhängig von der jeweiligen Abnahme-
quote an einzelnen Schulen. Ein günstiger Angebotspreis entsteht dadurch,
dass der Ticketpreis für alle Schüler*innen durch Zahlungen der Kommune ge-
senkt wird, wodurch ein einheitlicher und niedrigerer Preis für alle Schü-
ler*innen, unabhängig vom Wohnort, ermöglicht wird.
Zusätzlich zu dieser Preisgestaltung durch den Schulträger im Rahmen der
Wahl des Schülerticketmodells verpflichtet die Schülerfahrkostenverordnung
den Schulträger unter bestimmten Voraussetzungen zur Ermäßigung eines
Schülertickets. Die sich für die Schüler*innen aus der SchfkVO ergebenden
Vergünstigungen des Fahrpreises werden zwischen dem Schulträger und dem
Verkehrsunternehmen intern verrechnet, so dass die Abonnenten des Schüler-
tickets direkt den individuellen, teilweise zusätzlich reduzierten Monatspreis an
das Verkehrsunternehmen zahlen.
Das von der Stadt Bonn gewählte Subventionsmodell für das Schülerticket
kann grundsätzlich von jedem Schulträger mit dem jeweiligen Verkehrsunter-
nehmen vereinbart werden. Ebenso gelten die Vorschriften der Schülerfahrkos-
tenverordnung ebenso für private Schulträger.
Über den Angebotspreis im Rahmen des Subventionsmodells (29,60 Euro im
Schuljahr 2025/2026) hinaus, subventioniert die Stadt Bonn das Schülerticket
für Bonner Schüler*innen zusätzlich um 10,60 Euro, so dass dieses für 19,00 €
monatlich angeboten werden kann. Die Bonner Schüler*innen der städtischenSeite 1 von 2
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Schulen erhalten so ein günstiges Schülerticket, dass jedoch anders als das
Deutschlandticket, nur im VRS Gebiet Gültigkeit besitzt. Die Stadt Bonn hat
sich, anders als andere private Schulträger im Bonner Stadtgebiet, bewusst
gegen das Schülerticket in Form eines Deutschlandtickets entschieden, das nur
zu einem höheren Preis monatlich bezogen werden könnte.
Die Möglichkeit der Subventionierung der Schülertickets der privaten Schulträ-
ger in Bonn besteht nicht. Es würde sich dabei um eine freiwillige Leistung
handeln. Die Übernahme solcher freiwilligen Leistungen benötigt eine
grundsätzliche politische Entscheidung, die bislang nicht vorliegt.
Zudem ist der Leistungsumfang der unterschiedlichen Ticketmodelle nicht iden-
tisch, denn das Seitens des Schulträgers Stadt Bonn angebotene Schülerticket
berechtigt zur Nutzung des ÖPNV im Einzugsgebiet des VRS, während das
Schülerticket als Deutschlandticket den Nahverkehr deutschlandweit abdeckt.
Eine Ungleichbehandlung von gleichen Sachverhalten im Sinne des Artikel 3
GG und dem Bildungszugangsprinzip ist schon aus diesem Grund nicht ersicht-
lich. Ein Zuschuss an private Schulträger, ohne dass diese das Ticketmodell
vom Deutschlandticket in das Subventionsmodell wechseln, wäre demnach
auch gar nicht geeignet, um die Unterschiede in den Ticketmodellen auszuglei-
chen.
Auf die unterschiedliche Tarifgestaltung des Schülertickets bei der Stadt Bonn
und den weiteren privaten Schulträgern in Bonn wird auf der Internetseite der
Stadt Bonn nicht näher eingegangen, da jeder Schulträger eigenständig über
die Fahrkosten entscheidet und über Grundsätze informieren soll. Die Informa-
tion auf der Homepage der Stadt Bonn zum „Schülerticket und Geschwisterer-
mäßigung“ beginnt damit, dass das Schülerticket von allen Schüler*innen der
städtischen Grundschulen, Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gym-
nasien und Gesamtschulen erworben werden kann. Alle weitergehenden Infor-
mationen beziehen sich daher auf Schüler*innen an städtischen Schulen.
Wie die Stadt Bonn als Schulträger sollen auch die privaten Schulträger im
Rahmen ihrer Informations- und Beratungspflicht die Schüler*innen und deren
Eltern über ihre Antragsberechtigung nach Maßgabe des vom Schulträger fest-
gelegten Verfahrens jährlich vor Beginn des Bewilligungszeitraumes eingehend
informieren (vgl. Verwaltungsvorschrift 4.2.2 zu § 4 SchfkVO).
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgebli-
chen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirks-
vertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürge-
ranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de