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253535 · Informationsbrief

Informationsbrief - Neuordnung der Parkstände in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
253535
Art
Informationsbrief
Veröffentlicht
31.07.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Julius-Plücker-Straße Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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An die Hauseigentümer*innen und Anwohner*innen der Julius-Plücker-Straße
Neuordnung der Parkstände in der Julius-Plücker-Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 31. Januar 2023 wurde für den nördlichen Bereich
der Julius-Plücker-Straße die Anordnung eines Haltverbots beschlossen. Am 02. Februar 2023
wurde beim Verwaltungsgericht Köln Rechtsschutz gegen die beabsichtigte Errichtung des Haltver-
bots eingereicht. Die Anordnung des Verkehrszeichens durch die Verwaltung erfolgte am 27. Feb-
ruar 2023; umgesetzt wurde sie am 28. März 2023.
Gegen die Anordnung des absoluten Haltverbots wurde am 06. April 2023 Klage beim Verwaltungs-
gericht Köln eingereicht. Am 09. Mai 2023 fand ein vom Gericht einberufener Ortstermin zur nicht
öffentlichen Erörterung mit dessen Vertretern und Vertretern der Verwaltung statt. Nach richterlicher
Auffassung bestanden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Haltverbots für die gesamte Länge der
Julius-Plücker-Straße, allerdings sei die Beibehaltung des gekippten Parkens auf dem rechten
Randstreifen dauerhaft ohne entsprechendes Einverständnis der Eigentümer*innen nicht möglich.
Zudem müsse geklärt werden, ob die weiteren baulichen und rechtlichen Voraussetzungen für ein
zulässiges Parken unter Nutzung des Randstreifens vorliegen beziehungsweise noch geschaffen
werden müssen. Ein Parken am rechten Fahrbahnrand sei jedenfalls nicht zulässig, solange gleich-
zeitig linksseitig ein Gehwegparken gestattet sei, da die Restfahrbahnbreite zu eng sei (unter 3,00
Meter). Daher empfahl das Gericht der Verwaltung, bezüglich eines Ausbaus des Randstreifens in
Kontakt mit den Eigentümer*innen zu treten.
Zur Beilegung des Streitverfahrens schlug das Gericht vor, die Haltverbotsschilder abzuhängen und
ein Gesamtkonzept für die Julius-Plücker-Straße zu erarbeiten, welches die berechtigten Interessen
aller Verkehrsteilnehmer (Fußgänger – Gehwegbreite; Fahrradfahrer – ausreichende Restfahrbahn-
breite; Pkw-Fahrer – Parkraum und Restfahrbahnbreite) berücksichtigt. Da die Beteiligten dem Vor-
schlag zustimmten, wurde das Klageverfahren seitens des Verwaltungsgerichts Köln mit Beschluss
vom 09. Mai 2023 eingestellt.
Mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 hat die Verwaltung entsprechend der Empfehlung des Ge-
richts das grundsätzliche Interesse an der Schaffung baulicher und rechtlicher Voraussetzungen für
ein zulässiges Parken im Bereich des Randstreifens bei den Eigentümer*innen abgefragt. Bei der
Prüfung der Rückmeldungen wurde festgestellt, dass kein einheitliches beziehungsweise überwie-
gendes Interesse an einem potenziellen Ausbau des Randstreifens besteht.
Die Verwaltung ist dem Vorschlag des Verwaltungsgerichts gefolgt und hat ein verkehrsplanerisches
Gesamtkonzept für die Julius-Plücker-Straße erarbeitet, um die berechtigten Interessen aller Ver-
kehrsteilnehmer berücksichtigen zu können. Es wurden drei potentielle Varianten zur Anordnung
von Parkmöglichkeiten entwickelt, welche grundsätzlich allesamt die erforderlichen Mindestgehweg-
breiten und Mindestfahrbahnbreiten einhalten (vergleiche Drucksache 222358-02 im städtischen
Ratsinformationssystem ALLRIS):
https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2017782).Seite 1 von 3
Variante 1 – Parken auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung links:
In Variante 1 ist das Parken in Fahrtrichtung links auf der Fahrbahn vorgesehen. Der Gehweg würde
dabei in voller Breite freigehalten. Die Fahrbahnbreite variiert, abzüglich der mit 2,00 Meter Breite
markierten Parkstände, zwischen 3,40 Meter und 3,70 Meter. Da für die Öffnung von Einbahnstra-
ßen für gegen gerichteten Radverkehr eine Breite von 3,50 Meter vorhanden sein sollte, mindestens
jedoch 3,00 Meter bei ausreichenden Ausweichflächen, stellt dies für den Radverkehr die ungüns-
tigste Variante dar.
Variante 2 – Gekipptes Parken in Fahrtrichtung links:
Analog zur Variante 1 wird das Parken hier in Fahrtrichtung links angeordnet, jedoch ähnlich wie im
Bestand als gekipptes Parken auf dem Gehweg. Durch eine Markierung soll allerdings eine Geh-
wegbreite von 2,00 Meter abmarkiert werden, sodass ein Begegnungsverkehr von Fußgänger*innen
mit Rollstuhlfahrer*innen oder Kinderwagen grundsätzlich möglich wäre. Durch die Anordnung von
gekipptem Parken würde sich die Restfahrbahnbreite auf circa 4,00 Meter erhöhen. Ein Begeg-
nungsverkehr zwischen Pkw und Radfahrenden würde aufgrund der größeren Flächenverfügbarkeit
sicherer werden.
Variante 3 – Parken auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung rechts:
In Variante 3 ist das Parken in Fahrtrichtung rechts der Fahrbahn am Fahrbahnrand angeordnet.
Der linksseitige Gehweg würde in seiner gesamten Breite freigehalten. Zudem bestünde für den
entgegen der Einbahnstraße verkehrenden Radverkehr keine Dooring-Gefahr mehr. Die zur Verfü-
gung stehende Fahrbahnbreite liegt bei gut 3,50 Meter.
oBei allen Varianten wurden zudem an den Stichwegen zu den rechtsseitigen Wohnblöcken Unter-
brechungen in der Parkmarkierung vorgesehen, um eine Querung der Straße zu ermöglichen. Dies
gilt ebenso für die Standorte der Müllcontainer, um eine Erreichbarkeit für Bonnorange zu gewähr-
leisten.
Da es sich nicht um baulich beziehungsweise durch Markierung einzeln abgetrennte Parkstände
handelt, könnten in allen Varianten circa 36 bis 40 Parkmöglichkeiten erhalten bleiben.
Weiteres Vorgehen:
Die Stadtverwaltung bittet innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieses Schreibens um Rück-
meldung zu den vorgeschlagenen Varianten. Per E-Mail an: verkehrslenkung@bonn.de oder posta-
lisch an die Straßenverkehrsbehörde der Bundesstadt Bonn.
Ansprechpartner:
Für Fragen zum Verfahren:
Bürgerdienste der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz
Monika Russo, Telefon 0228 - 77 33 38
monika.russo@bonn.de
Fragen zum Konzept:
Stadtplanungsamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2
Stephan Weber, Telefon 0228 - 77 44 80
stephan.weber1@bonn.deSeite 2 von 3
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Informations-
brief ebenfalls an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Juli 2025
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Bürgerdienste/Verkehrslenkung, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Ge-
druckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem RecyclingpapierSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de