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253529 · Mitteilungsvorlage

Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für den 8-streifigen Ausbau der Bundesautobahn 59 (A59) zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin-West und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost, von Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650, einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Städte Bonn und Sankt Augustin; 2. Deckblatt

Nummer
253529
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
13.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 08.09.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 13,1 MB Öffnen ↗

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253529
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Planfeststellung nach dem
Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m.
dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für den
8-streifigen Ausbau der Bundesautobahn 59 (A59)
zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin-
West und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost, von
Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650, einschließlich
der notwendigen Folgemaßnahmen an
Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der
erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf den
Gebieten der Städte Bonn und Sankt Augustin; 2.
Deckblatt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme
Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Das Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für
den „8-streifigen Ausbau der Bundesautobahn 59 (A 59) zwischen dem
Autobahndreieck Sankt Augustin-West und dem Autobahndreieck Bonn-
Nordost“ wurde am 13.01.2016 eingeleitet. Nach mehreren Verfahrensschritten
und Überarbeitungen haben die Planunterlagen zum 2. Deckblatt im Herbst
2022 und aufgrund eines redaktionellen Fehlers im Zuständigkeitsbereich einer
anderen Kommune Anfang 2023 öffentlich ausgelegen (vgl. DS-Nr. 230016).
Das Planfeststellungsverfahren betrifft im Wesentlichen Flächen im Stadtgebiet
der Stadt Sankt Augustin. Der südliche Planfeststellungsabschnitt erfasst auf
einer Abschnittslänge von rund 500 m jedoch auch Flächen innerhalb des
Bonner Stadtgebietes, so dass die Stadt Bonn mit Datum vom 27.10.2022 die
unter Anlage 1 aufgeführte Stellungnahme abgegeben hat.
Aufgrund gesetzlicher Anpassungen bezüglich des Klimaschutzes nach § 17
Abs. 1 FStrG, § 17a FStrG und § 24 Abs. 13 FStrG wurde eine ergänzende
Unterlage als Erweiterung des zweiten Deckblattes in das VerfahrenSeite 1 von 11
Seite 2
eingebracht. Mit Schreiben vom 25.05.2025 hat die Bezirksregierung Köln im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens insofern den „Fachbeitrag zum
Klimaschutz“ übersandt und um fachliche Stellungnahme sowie um öffentliche
Auslegung gebeten.
Nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn vom
07.05.2025 erfolgte die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 12.05.2025 bis
einschließlich 11.06.2025. Parallel dazu wurde der Fachbeitrag Klimaschutz
auch in der Stadt Sankt Augustin öffentlich ausgelegt und auf der Internetseite
der Bezirksregierung Köln, den Internetseiten der Stadt Bonn und der Stadt
Sankt Augustin veröffentlicht. Außerdem konnten der Inhalt der
Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen über das zentrale
Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen (https://uvp-verbund.de/portal/)
eingesehen werden. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben betroffen
sind, konnte bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h.
bis zum 11.07.2025 einschließlich, bei der Bezirksregierung Köln
Einwendungen gegen die geänderten Planunterlagen erheben.
Die Einwendungen und Stellungnahmen, die bereits zur ersten Offenlage des
2. Deckblatts in das Verfahren eingebracht wurden, bleiben unverändert gültig.
Eine erneute Eingabe im Rahmen dieser Offenlage ist bzw. war nicht
notwendig.
Der von der Bezirksregierung Köln übersandte Fachbeitrag Klimaschutz dient
dazu, die mit diesem Straßenbauprojekt verbundenen Auswirkungen auf das
globale Klima im Rahmen der Planfeststellung für den Ausbau der Autobahn
A 59 fachlich angemessen und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen
zu berücksichtigen. Er bezieht sich auf die ordnungsgemäße Ermittlung,
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens, auf die
Freisetzung von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) im Sinne des
Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) sowie deren Berücksichtigung im
Abwägungsprozess.
Zu dem Fachbeitrag Klimaschutz hat die Stadt Bonn die als Anlage 2
beigefügte Stellungnahme abgegeben.
Nähere Informationen zur Berücksichtigung der von der Bundestadt Bonn
vorgetragenen Stellungnahmen, zum weiteren Fortgang oder zum
voraussichtlichen Abschluss des Planfeststellungsverfahren oder zur zeitlichen
Umsetzung der Baumaßnahme liegen der Verwaltung nicht vor.
Anlage/n
1 Gesamtstellungnahme mit Resolution A59 (öffentlich)
2 Gesamtstellungnahme Klimabeitrag (öffentlich)Seite 2 von 11
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Seite 10 von 11
Dieses Schreiben wurde auf
100 % Recyclingpapier gedruckt
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—
—
—
Bundesstadt Bonn - Amt 61-4- 53103 Bonn Die Oberbürgermeisterin
Bezirksregierung Köln,
Herr
50606 Köln
Stadtplanungsamt
Stadthaus
Berliner Platz 2
Ansprechpartner/in
(auch für barrierefreie Dokumente)
Telefon 0228/77
Telefax -
E-Mail
Aufzugsgruppe, Etage, Zimmer 2 / 7 C
Mein Zeichen 61-4
Datum 16.07.2025
Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m.
dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für den 8-streifigen Aus-
bau der Bundesautobahn 59 (A59) zwischen dem Autobahndreieck
Sankt Augustin-West und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost, von
Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650, einschließlich der notwendigen
Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der
erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der
Städte Bonn und Sankt Augustin; 2. Deckblatt
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für die Unterlagen zu dem o.g. Planfeststellungsverfahren. Zu
dem Fachbeitrag Klimaschutz wird seitens der Bundesstadt Bonn die nach-
folgende Stellungnahme abgegeben:
Belange des Bodenschutzes:
Im vorliegenden Fachbeitrag Klimaschutz wird an mehreren Stellen festge-
halten, dass „Eingriffe in klimarelevante Böden nicht vorliegen“. Dies ge
schieht auf der Bewertungsbasis des FGSV (2023) (Forschungsgesell-
schaft für Straßen- und Verkehrswesen). Die Bewertung bezieht sich aus-
schließlich auf die THG-Bilanz des Bodens.
Es gibt weitere Bewertungsmaßstäbe, an denen man die Klimaleistung von
Böden messen kann. Beispielsweise wird hier nicht die z.B. vom Umwelt-
bundesamt aufgeführte Kühlleistung des unversiegelten Bodens berück-
sichtigt. Bei einer angegebenen Versieglung von 6.5 ha kann man hier von
einer Verschlechterung dieser ausgehen.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez. Zürn
BeigeordneteSeite 11 von 11

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Datenstand: 02.11.2026, 20:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de