253529 · Mitteilungsvorlage
Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für den 8-streifigen Ausbau der Bundesautobahn 59 (A59) zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin-West und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost, von Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650, einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Städte Bonn und Sankt Augustin; 2. Deckblatt
Kerndaten
- Nummer
- 253529
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 13.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Stadthaus
- Berliner Platz
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253529 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für den 8-streifigen Ausbau der Bundesautobahn 59 (A59) zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin- West und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost, von Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650, einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Städte Bonn und Sankt Augustin; 2. Deckblatt Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Das Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für den „8-streifigen Ausbau der Bundesautobahn 59 (A 59) zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin-West und dem Autobahndreieck Bonn- Nordost“ wurde am 13.01.2016 eingeleitet. Nach mehreren Verfahrensschritten und Überarbeitungen haben die Planunterlagen zum 2. Deckblatt im Herbst 2022 und aufgrund eines redaktionellen Fehlers im Zuständigkeitsbereich einer anderen Kommune Anfang 2023 öffentlich ausgelegen (vgl. DS-Nr. 230016). Das Planfeststellungsverfahren betrifft im Wesentlichen Flächen im Stadtgebiet der Stadt Sankt Augustin. Der südliche Planfeststellungsabschnitt erfasst auf einer Abschnittslänge von rund 500 m jedoch auch Flächen innerhalb des Bonner Stadtgebietes, so dass die Stadt Bonn mit Datum vom 27.10.2022 die unter Anlage 1 aufgeführte Stellungnahme abgegeben hat. Aufgrund gesetzlicher Anpassungen bezüglich des Klimaschutzes nach § 17 Abs. 1 FStrG, § 17a FStrG und § 24 Abs. 13 FStrG wurde eine ergänzende Unterlage als Erweiterung des zweiten Deckblattes in das VerfahrenSeite 1 von 11 Seite 2 eingebracht. Mit Schreiben vom 25.05.2025 hat die Bezirksregierung Köln im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens insofern den „Fachbeitrag zum Klimaschutz“ übersandt und um fachliche Stellungnahme sowie um öffentliche Auslegung gebeten. Nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn vom 07.05.2025 erfolgte die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 12.05.2025 bis einschließlich 11.06.2025. Parallel dazu wurde der Fachbeitrag Klimaschutz auch in der Stadt Sankt Augustin öffentlich ausgelegt und auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln, den Internetseiten der Stadt Bonn und der Stadt Sankt Augustin veröffentlicht. Außerdem konnten der Inhalt der Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen (https://uvp-verbund.de/portal/) eingesehen werden. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben betroffen sind, konnte bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis zum 11.07.2025 einschließlich, bei der Bezirksregierung Köln Einwendungen gegen die geänderten Planunterlagen erheben. Die Einwendungen und Stellungnahmen, die bereits zur ersten Offenlage des 2. Deckblatts in das Verfahren eingebracht wurden, bleiben unverändert gültig. Eine erneute Eingabe im Rahmen dieser Offenlage ist bzw. war nicht notwendig. Der von der Bezirksregierung Köln übersandte Fachbeitrag Klimaschutz dient dazu, die mit diesem Straßenbauprojekt verbundenen Auswirkungen auf das globale Klima im Rahmen der Planfeststellung für den Ausbau der Autobahn A 59 fachlich angemessen und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Er bezieht sich auf die ordnungsgemäße Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens, auf die Freisetzung von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) im Sinne des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) sowie deren Berücksichtigung im Abwägungsprozess. Zu dem Fachbeitrag Klimaschutz hat die Stadt Bonn die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme abgegeben. Nähere Informationen zur Berücksichtigung der von der Bundestadt Bonn vorgetragenen Stellungnahmen, zum weiteren Fortgang oder zum voraussichtlichen Abschluss des Planfeststellungsverfahren oder zur zeitlichen Umsetzung der Baumaßnahme liegen der Verwaltung nicht vor. Anlage/n 1 Gesamtstellungnahme mit Resolution A59 (öffentlich) 2 Gesamtstellungnahme Klimabeitrag (öffentlich)Seite 2 von 11 Seite 3 von 11 Seite 4 von 11 Seite 5 von 11 Seite 6 von 11 Seite 7 von 11 Seite 8 von 11 Seite 9 von 11 Seite 10 von 11 Dieses Schreiben wurde auf 100 % Recyclingpapier gedruckt Bürgertelefon: 0228 - 770 Internet: www.bonn.de Öffnungszeiten Mo, Do: 8.00 - 18.00 Uhr Di, Mi, Fr: 8.00 - 13.00 Uhr Zusätzliche telefonische Servicezeit Di, Mi: 13.00 - 16.00 Uhr Öffentliche Verkehrsmittel Bahnen: 61, 62, 66, 67 Busse: 602, 604, 605 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE79 3705 0198 0000 0113 12 BIC: COLSDE33 Volksbank Köln Bonn eG IBAN: DE95 3806 0186 2003 7530 10 BIC: GENODED1BRS — — — Bundesstadt Bonn - Amt 61-4- 53103 Bonn Die Oberbürgermeisterin Bezirksregierung Köln, Herr 50606 Köln Stadtplanungsamt Stadthaus Berliner Platz 2 Ansprechpartner/in (auch für barrierefreie Dokumente) Telefon 0228/77 Telefax - E-Mail Aufzugsgruppe, Etage, Zimmer 2 / 7 C Mein Zeichen 61-4 Datum 16.07.2025 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für den 8-streifigen Aus- bau der Bundesautobahn 59 (A59) zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin-West und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost, von Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650, einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Städte Bonn und Sankt Augustin; 2. Deckblatt Sehr geehrter Herr , vielen Dank für die Unterlagen zu dem o.g. Planfeststellungsverfahren. Zu dem Fachbeitrag Klimaschutz wird seitens der Bundesstadt Bonn die nach- folgende Stellungnahme abgegeben: Belange des Bodenschutzes: Im vorliegenden Fachbeitrag Klimaschutz wird an mehreren Stellen festge- halten, dass „Eingriffe in klimarelevante Böden nicht vorliegen“. Dies ge schieht auf der Bewertungsbasis des FGSV (2023) (Forschungsgesell- schaft für Straßen- und Verkehrswesen). Die Bewertung bezieht sich aus- schließlich auf die THG-Bilanz des Bodens. Es gibt weitere Bewertungsmaßstäbe, an denen man die Klimaleistung von Böden messen kann. Beispielsweise wird hier nicht die z.B. vom Umwelt- bundesamt aufgeführte Kühlleistung des unversiegelten Bodens berück- sichtigt. Bei einer angegebenen Versieglung von 6.5 ha kann man hier von einer Verschlechterung dieser ausgehen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Zürn BeigeordneteSeite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de