253527-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Kontrollen des Alkoholverzehrverbots an den Kiosken in der Bonner Altstadt
Kerndaten
- Nummer
- 253527-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253527-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 17.07.2025 Bürgerantrag: Kontrollen des Alkoholverzehrverbots an den Kiosken in der Bonner Altstadt Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der kommunale Ordnungsdienst kontrolliert die Einhaltung des Alkohol- Verzehr-Verbotes an den Kiosken in der Altstadt bereits im Auftrag durch das Gewerbeamt, eigeninitiativ und aufgrund von eingehenden Beschwerden. Das Konzept für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit stellt auch die Altstadt als Kontrollpunkt in den Fokus, die durch angepasste personelle Ausstattung gezielt kontrolliert werden soll. Aktuell finden die Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten statt. Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Der Bürgerantrag ist somit im Sinne der Stellungnahme erledigt. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de