253523 · Mitteilungsvorlage
Anhörung des Naturschutzbeirates zur 206. Änderung des FNP "Innovationsdreieck"
Kerndaten
- Nummer
- 253523
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Immenburgstraße Hauptort
- Am Dickobskreuz
- Weststadt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253523 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Anhörung des Naturschutzbeirates zur 206. Änderung des FNP "Innovationsdreieck" Beratungsfolge Naturschutzbeirat 03.09.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Gemäß des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 11.04.1990 „Beiräte bei den Landschaftsbehörden, Landschaftswacht“ sowie der Mitteilungsvorlage DS 1610095NV3 wird der Naturschutzbeirat (NB) vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde in angemessener Form und Frist angehört (1.2.7 Beiratserlass / § 70 LNatSchG). Die Anhörung des Naturschutzbeirates bei bedeutenden Bebauungsplänen sowie bei Flächennutzungsplanänderungen erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Nimmt der Naturschutzbeirat oder vertretend der Vorsitz des Beirates Stellung, berücksichtigt die UNB die Einwendungen und Empfehlungen des Naturschutzbeirates in ihrer Stellungnahme, soweit diese ihren Aufgabenbereich betreffen. In der nächstmöglichen Sitzung wird der Naturschutzbeirat über die eingereichte Stellungnahme der UNB sowie des Naturschutzbeirats in Form einer Mitteilungsvorlage unterrichtet. Beide Stellungnahmen sind der Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt. Der Naturschutzbeirat wurde durch die UNB im 206. Flächennutzungsplan- Änderungsverfahren "Innovationsdreieck" beteiligt. Anlage/n 1 Stellungnahme der UNB- 206 FNP-Innovationsdreieck (öffentlich) 2 Stellungnahme NB - 206 FNP- Innovationsdreieck (öffentlich)Seite 1 von 4 Anlage 1 NATURSCHUTZFACHLICHE STELLUNGNAHME DER UNTEREN NATURSCHUTZBEHÖRDE Vorhaben 206. FNP-Änderung Lage Stadtbezirk Bonn, OT Weststadt Verfahren Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB B-Plan 6422-2 „Innovationsdreieck“ Das ca. 15,5 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt nördlich der Immenburgstraße und umfasst u.a. das Gelände des seit Ende 2011 leerstehenden und verfallenen ehemaligen Schlachthofs, unbefestigte Stellplatzflächen, Brachflächen, Ruderalflächen des angrenzenden Bahngeländes sowie Teilflächen der MVA und der Papiersortieranlage. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht direkt betroffen. Allerdings reicht die Biotop-Verbundfläche „Bahntrasse und aufgelassene Kiesgrube im Westen von Bonn“ mit besonderer Bedeutung in den nordwestlichen Teil des Plangebiets. Die Änderung des Flächennutzungsplans soll im Parallelverfahren zur Erstellung des B-Plans Nr. 6422-2 „Innovationsdreieck“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt die Fläche zwischen der Immenburgstraße und der Straße Am Dickobskreuz als Flächen für Bahnanlagen dar. Gegen die geplante Änderung bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken. Im Rahmen des parallellaufenden B-Plan-Verfahrens hat sich die Untere Naturschutzbehörde für Artenschutzmaßnahmen im nordöstlichen Teil des Plangebiets sowie für die Anlage eines Grünstreifens entlang der Bahnlinie zur Pflege und Entwicklung für Natur und Landschaft eingesetzt, der als Lebensraum für die Mauereidechse ausgestaltet wird. BISHERIGE DARSTELLUNG Flächen für Bahnanlagen KÜNFTIGE DARSTELLUNG gewerbliche Baufläche (G)Seite 2 von 4 BETEILIGUNG DES NATURSCHUTZBEIRATES Da es sich im vorliegenden Fall um eine Änderung des Flächennutzungsplans handelt, wurde der Naturschutzbeirat gemäß des Beiratserlasses (RdErl. MURL 1990), im Rahmen der „Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)“ durch die UNB beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten (Anlage 1). Nimmt der Naturschutzbeirat oder vertretend der Vorsitzende des Beirates Stellung, berücksichtigt die Untere Naturschutzbehörde die Einwendungen und Empfehlungen des Naturschutzbeirates in ihrer Stellungnahme, soweit diese ihren Aufgabenbereich betreffen.Seite 3 von 4 Anlage 2 STELLUNGNAHME DES NATURSCHUTZBEIRATES Vorhaben 206. FNP-Änderung Lage Stadtbezirk Bonn, OT Weststadt Verfahren Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB B-Plan 6422-2 „Innovationsdreieck“ Der Vorsitzende nimmt wie folgt stellvertretend für den Naturschutzbeirat Stellung (E- Mail vom 26.06.2025): Zur 206. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bonn nimmt der Vorsitzende des Naturschutzbeirats in Vertretung des Gremiums wie folgt Stellung: Zunächst beanstandet der Beirat, dass erneut ein Flächennutzungsplan im Nachgang zu bereits fertiggestellten Bebauungsplänen geändert wird. Das widerspricht der den Planungsverfahren zugrundeliegenden Rechtssystematik: Bebauungspläne sollen sich in übergreifende städtebauliche Konzepte einpassen, die durch FNP dargestellt werden. Durch das mittlerweile in Bonn übliche Verfahren werden leider zu oft städtebauliche Gesamtkonzepte punktuellen Investorenwünschen untergeordnet. Das Ergebnis ist ein städtebaulicher, stadtökologischer und kleinklimatischer Flickenteppich, der in der Gesamtheit die Lebensqualität der Bürger*innen beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall sind fast alle ökologisch problematischen Entscheidungen bereits im Bebauungsplan getroffen worden, zu dem eine Stellungnahme vorliegt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die geringe Zahl von Einwendungen unsererseits zum FNP unter dieser Vorgabe nicht als Zustimmung verstanden werden darf. Wir unterstützen nachdrücklich die Forderung der Unteren Naturschutzbehörde, wegen der Vorkommen planungsrelevanter Arten wie Zaun- und Mauereidechse und Mauersegler eine vertiefte Artenschutzprüfung durchzuführen. Die hier in Frage stehende Fläche ist als ehemaliges Bahngelände relativ wenig versiegelt und hat dadurch eine Bedeutung für den Klima- und Überflutungsschutz. Legt man den Bebauungsplan zugrunde, wird es zu großflächigen Überbauungen kommen. Wir halten deshalb Ersatz in unmittelbarer Nähe für dringend geboten.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de