← Vorlagen

253523 · Mitteilungsvorlage

Anhörung des Naturschutzbeirates zur 206. Änderung des FNP "Innovationsdreieck"

Nummer
253523
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
05.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Immenburgstraße Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Am Dickobskreuz Straße· Weststadt, Bonn
  • Weststadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 03.09.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 281,9 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.311 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
253523
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Anhörung des Naturschutzbeirates zur 206.
Änderung des FNP "Innovationsdreieck"
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 03.09.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Gemäß des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft vom 11.04.1990 „Beiräte bei den Landschaftsbehörden,
Landschaftswacht“ sowie der Mitteilungsvorlage DS 1610095NV3 wird der
Naturschutzbeirat (NB) vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen
der Unteren Naturschutzbehörde in angemessener Form und Frist angehört
(1.2.7 Beiratserlass / § 70 LNatSchG).
Die Anhörung des Naturschutzbeirates bei bedeutenden Bebauungsplänen
sowie bei Flächennutzungsplanänderungen erfolgt durch die Untere
Naturschutzbehörde (UNB) im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Nimmt der Naturschutzbeirat oder vertretend der Vorsitz des Beirates Stellung,
berücksichtigt die UNB die Einwendungen und Empfehlungen des
Naturschutzbeirates in ihrer Stellungnahme, soweit diese ihren
Aufgabenbereich betreffen. In der nächstmöglichen Sitzung wird der
Naturschutzbeirat über die eingereichte Stellungnahme der UNB sowie des
Naturschutzbeirats in Form einer Mitteilungsvorlage unterrichtet. Beide
Stellungnahmen sind der Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt.
Der Naturschutzbeirat wurde durch die UNB im 206. Flächennutzungsplan-
Änderungsverfahren "Innovationsdreieck" beteiligt.
Anlage/n
1 Stellungnahme der UNB- 206 FNP-Innovationsdreieck (öffentlich)
2 Stellungnahme NB - 206 FNP- Innovationsdreieck (öffentlich)Seite 1 von 4
Anlage 1
NATURSCHUTZFACHLICHE STELLUNGNAHME DER UNTEREN NATURSCHUTZBEHÖRDE
Vorhaben 206. FNP-Änderung
Lage Stadtbezirk Bonn, OT Weststadt
Verfahren Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange nach § 4 (2) BauGB
B-Plan 6422-2 „Innovationsdreieck“
Das ca. 15,5 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt
nördlich der Immenburgstraße und umfasst u.a. das Gelände des seit Ende 2011
leerstehenden und verfallenen ehemaligen Schlachthofs, unbefestigte
Stellplatzflächen, Brachflächen, Ruderalflächen des angrenzenden Bahngeländes
sowie Teilflächen der MVA und der Papiersortieranlage.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem
Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder
schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den
Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht direkt betroffen.
Allerdings reicht die Biotop-Verbundfläche „Bahntrasse und aufgelassene Kiesgrube
im Westen von Bonn“ mit besonderer Bedeutung in den nordwestlichen Teil des
Plangebiets.
Die Änderung des Flächennutzungsplans soll im Parallelverfahren zur Erstellung des
B-Plans Nr. 6422-2 „Innovationsdreieck“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt die Fläche
zwischen der Immenburgstraße und der Straße Am Dickobskreuz als Flächen für
Bahnanlagen dar.
Gegen die geplante Änderung bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine
Bedenken.
Im Rahmen des parallellaufenden B-Plan-Verfahrens hat sich die Untere
Naturschutzbehörde für Artenschutzmaßnahmen im nordöstlichen Teil des
Plangebiets sowie für die Anlage eines Grünstreifens entlang der Bahnlinie zur Pflege
und Entwicklung für Natur und Landschaft eingesetzt, der als Lebensraum für die
Mauereidechse ausgestaltet wird.
BISHERIGE DARSTELLUNG Flächen für Bahnanlagen
KÜNFTIGE DARSTELLUNG gewerbliche Baufläche (G)Seite 2 von 4
BETEILIGUNG DES NATURSCHUTZBEIRATES
Da es sich im vorliegenden Fall um eine Änderung des Flächennutzungsplans handelt,
wurde der Naturschutzbeirat gemäß des Beiratserlasses (RdErl. MURL 1990), im
Rahmen der „Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)“ durch die UNB beteiligt und um Abgabe einer
Stellungnahme gebeten (Anlage 1).
Nimmt der Naturschutzbeirat oder vertretend der Vorsitzende des Beirates Stellung,
berücksichtigt die Untere Naturschutzbehörde die Einwendungen und Empfehlungen
des Naturschutzbeirates in ihrer Stellungnahme, soweit diese ihren Aufgabenbereich
betreffen.Seite 3 von 4
Anlage 2
STELLUNGNAHME DES NATURSCHUTZBEIRATES
Vorhaben 206. FNP-Änderung
Lage Stadtbezirk Bonn, OT Weststadt
Verfahren Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange nach § 4 (2) BauGB
B-Plan 6422-2 „Innovationsdreieck“
Der Vorsitzende nimmt wie folgt stellvertretend für den Naturschutzbeirat Stellung (E-
Mail vom 26.06.2025):
Zur 206. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bonn nimmt der Vorsitzende
des Naturschutzbeirats in Vertretung des Gremiums wie folgt Stellung:
Zunächst beanstandet der Beirat, dass erneut ein Flächennutzungsplan im Nachgang
zu bereits fertiggestellten Bebauungsplänen geändert wird. Das widerspricht der den
Planungsverfahren zugrundeliegenden Rechtssystematik: Bebauungspläne sollen
sich in übergreifende städtebauliche Konzepte einpassen, die durch FNP dargestellt
werden. Durch das mittlerweile in Bonn übliche Verfahren werden leider zu oft
städtebauliche Gesamtkonzepte punktuellen Investorenwünschen untergeordnet. Das
Ergebnis ist ein städtebaulicher, stadtökologischer und kleinklimatischer
Flickenteppich, der in der Gesamtheit die Lebensqualität der Bürger*innen
beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall sind fast alle ökologisch problematischen
Entscheidungen bereits im Bebauungsplan getroffen worden, zu dem eine
Stellungnahme vorliegt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die geringe Zahl von
Einwendungen unsererseits zum FNP unter dieser Vorgabe nicht als Zustimmung
verstanden werden darf. Wir unterstützen nachdrücklich die Forderung der Unteren
Naturschutzbehörde, wegen der Vorkommen planungsrelevanter Arten wie Zaun- und
Mauereidechse und Mauersegler eine vertiefte Artenschutzprüfung durchzuführen. Die
hier in Frage stehende Fläche ist als ehemaliges Bahngelände relativ wenig versiegelt
und hat dadurch eine Bedeutung für den Klima- und Überflutungsschutz. Legt man den
Bebauungsplan zugrunde, wird es zu großflächigen Überbauungen kommen. Wir
halten deshalb Ersatz in unmittelbarer Nähe für dringend geboten.Seite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de