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253515-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Volt-Anfrage: Bearbeitungszeit von Beurkundungen

Nummer
253515-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253515-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Volt-Anfrage: Bearbeitungszeit von Beurkundungen
Beratungsfolge
Hauptausschuss Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu der Kleinen Anfrage zum Thema: Bearbeitungszeit von Beurkundungen
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Aktuell sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten wie folgt:
- Erstbeurkundung von Geburten – ca. 2 Wochen
- Erstbeurkundung von Sterbefällen – max. 48 Stunden
- Bearbeitung von Urkundenbestellungen für jede Art von
Personenstandsurkunden - ca. 2 Wochen
In den letzten 24 Monaten sind diese Bearbeitungszeiten sehr
schwankend, dies ist zum Teil von der personellen Besetzung des
Standesamtes und auch von saisonalen Unterschieden in der
Fallanzahl abhängig. (So werden z.B. überdurchschnittlich viele
Urkunden zu Beginn eines jeden Jahres angefordert.)
Dadurch haben sich bei der Erstbeurkundung von Geburten in den
letzten Jahren vereinzelt Bearbeitungszeiten von 4 – 6 Wochen und bei
der Ausstellung von Personenstandsurkunden von bis zu 10 Wochen
ergeben. Dies kann auch zukünftig nicht immer verhindert werden.
2. Die auf der Homepage angegebene Bearbeitungszeit betrifft nur die
Ausstellung von Personenstandsurkunden aufgrund von Anforderungen
der Beteiligten (z.B. im Zusammenhang mit Rentenangelegenheiten,
Studienbeginn, Anmeldung zu Eheschließungen uvm.). Sie wird
regelmäßig an die tatsächlichen Bearbeitungszeiten angepasst und soll
den Antragstellenden bei der Planung helfen. Dabei ist die Angabe ein
geschätzter Durchschnittswert, denn Urkunden können im Standesamt
auch immer direkt persönlich abgeholt werden. Daneben werden sie auf
unterschiedlichen Wegen schriftlich bestellt, wobei der Postversand
einen Teil der Bearbeitungsdauer ausmacht.
Die Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen wurde ungefähr in der Zeit von
April 2025 bis Ende Juni 2025 angegeben und ist mittlerweile nicht mehr
aktuell.
Bei durchschnittlich 1.860 Urkundenausstellungen im Monat (wobei
häufig mehrere Urkunden gleichzeitig ausgestellt werden und ein Teil
der Urkundenanforderungen von anderen Behörden hier eingeht), betraf
dies somit ca. 2.800 Urkundenbestellungen.Seite 1 von 2
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3. Hierzu liegen dem Standesamt keine genauen Angaben vor. Soweit
dies bekannt ist, haben alle Städte in der Größe von Bonn ähnlich hohe
Bearbeitungszeiten und kämpfen mit den gleichen Problemen.
4. Um die Bearbeitungszeiten (in allen Bereichen des Standesamtes) zu
verbessern, wurde eine Stelle aus anderen Teilen der Verwaltung
abgezogen und für das Standesamt bereit gestellt. Diese muss noch
besetzt werden. Darüber hinaus führte ein verstärkter Einsatz von
Ausbildungskräften zu einer kurzfristigen Entlastung im Bereich der
Urkundenanforderungen. Hierdurch konnten die aktuellen
Bearbeitungszeiten erreicht werden. Über weitere Stellenbedarfe wird in
Abhängigkeit von der Haushaltssituation entschieden werden müssen.
5. Lediglich bei der Erstbeurkundung von Geburten ist die Mitwirkung der
anzeigenden Kliniken für die Bearbeitungsdauer entscheidend. Hier ist
leider in den letzten Jahren eine klare Tendenz erkennbar, dass die
Krankenhäuser in diesem Bereich Leistungen abbauen.
So werden die derzeit noch erforderlichen schriftlichen Anzeigen nur
noch von der Uniklinik Bonn (UKB) täglich, von allen übrigen Kliniken 1 -
2 Mal wöchentlich übermittelt. Auch leiten uns die Kliniken im
Zusammenhang mit der Beurkundung von Neugeborenen mittlerweile
zumeist keine Unterlagen der Eltern zu und geben grundsätzlich keine
Unterlagen des Standesamtes an ihre Patienten zurück. Beides hat
früher die Bearbeitungszeiten sehr beschleunigt. Verschiedene
Gespräche von Seiten des Standesamtes mit den Klinikverwaltungen
konnten dies nicht ändern, da die Personalstruktur in den
Krankenhäusern solche Serviceleistungen nicht mehr zulassen.
In diesem Zusammenhang ist das Standesamt an der Einführung einer
digitalen Geburtsanzeige (sowohl für Eltern, als auch für Kliniken)
interessiert. Dies konnte allerdings bislang noch nicht umgesetzt
werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de