253515-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Volt-Anfrage: Bearbeitungszeit von Beurkundungen
Kerndaten
- Nummer
- 253515-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253515-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Volt-Anfrage: Bearbeitungszeit von Beurkundungen Beratungsfolge Hauptausschuss Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu der Kleinen Anfrage zum Thema: Bearbeitungszeit von Beurkundungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Aktuell sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten wie folgt: - Erstbeurkundung von Geburten – ca. 2 Wochen - Erstbeurkundung von Sterbefällen – max. 48 Stunden - Bearbeitung von Urkundenbestellungen für jede Art von Personenstandsurkunden - ca. 2 Wochen In den letzten 24 Monaten sind diese Bearbeitungszeiten sehr schwankend, dies ist zum Teil von der personellen Besetzung des Standesamtes und auch von saisonalen Unterschieden in der Fallanzahl abhängig. (So werden z.B. überdurchschnittlich viele Urkunden zu Beginn eines jeden Jahres angefordert.) Dadurch haben sich bei der Erstbeurkundung von Geburten in den letzten Jahren vereinzelt Bearbeitungszeiten von 4 – 6 Wochen und bei der Ausstellung von Personenstandsurkunden von bis zu 10 Wochen ergeben. Dies kann auch zukünftig nicht immer verhindert werden. 2. Die auf der Homepage angegebene Bearbeitungszeit betrifft nur die Ausstellung von Personenstandsurkunden aufgrund von Anforderungen der Beteiligten (z.B. im Zusammenhang mit Rentenangelegenheiten, Studienbeginn, Anmeldung zu Eheschließungen uvm.). Sie wird regelmäßig an die tatsächlichen Bearbeitungszeiten angepasst und soll den Antragstellenden bei der Planung helfen. Dabei ist die Angabe ein geschätzter Durchschnittswert, denn Urkunden können im Standesamt auch immer direkt persönlich abgeholt werden. Daneben werden sie auf unterschiedlichen Wegen schriftlich bestellt, wobei der Postversand einen Teil der Bearbeitungsdauer ausmacht. Die Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen wurde ungefähr in der Zeit von April 2025 bis Ende Juni 2025 angegeben und ist mittlerweile nicht mehr aktuell. Bei durchschnittlich 1.860 Urkundenausstellungen im Monat (wobei häufig mehrere Urkunden gleichzeitig ausgestellt werden und ein Teil der Urkundenanforderungen von anderen Behörden hier eingeht), betraf dies somit ca. 2.800 Urkundenbestellungen.Seite 1 von 2 Seite 2 3. Hierzu liegen dem Standesamt keine genauen Angaben vor. Soweit dies bekannt ist, haben alle Städte in der Größe von Bonn ähnlich hohe Bearbeitungszeiten und kämpfen mit den gleichen Problemen. 4. Um die Bearbeitungszeiten (in allen Bereichen des Standesamtes) zu verbessern, wurde eine Stelle aus anderen Teilen der Verwaltung abgezogen und für das Standesamt bereit gestellt. Diese muss noch besetzt werden. Darüber hinaus führte ein verstärkter Einsatz von Ausbildungskräften zu einer kurzfristigen Entlastung im Bereich der Urkundenanforderungen. Hierdurch konnten die aktuellen Bearbeitungszeiten erreicht werden. Über weitere Stellenbedarfe wird in Abhängigkeit von der Haushaltssituation entschieden werden müssen. 5. Lediglich bei der Erstbeurkundung von Geburten ist die Mitwirkung der anzeigenden Kliniken für die Bearbeitungsdauer entscheidend. Hier ist leider in den letzten Jahren eine klare Tendenz erkennbar, dass die Krankenhäuser in diesem Bereich Leistungen abbauen. So werden die derzeit noch erforderlichen schriftlichen Anzeigen nur noch von der Uniklinik Bonn (UKB) täglich, von allen übrigen Kliniken 1 - 2 Mal wöchentlich übermittelt. Auch leiten uns die Kliniken im Zusammenhang mit der Beurkundung von Neugeborenen mittlerweile zumeist keine Unterlagen der Eltern zu und geben grundsätzlich keine Unterlagen des Standesamtes an ihre Patienten zurück. Beides hat früher die Bearbeitungszeiten sehr beschleunigt. Verschiedene Gespräche von Seiten des Standesamtes mit den Klinikverwaltungen konnten dies nicht ändern, da die Personalstruktur in den Krankenhäusern solche Serviceleistungen nicht mehr zulassen. In diesem Zusammenhang ist das Standesamt an der Einführung einer digitalen Geburtsanzeige (sowohl für Eltern, als auch für Kliniken) interessiert. Dies konnte allerdings bislang noch nicht umgesetzt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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