253505-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stadthaus-Kunst erhalten und öffentlich zugänglich machen.
Kerndaten
- Nummer
- 253505-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Stadthaus Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253505-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Stadthaus-Kunst erhalten und öffentlich zugänglich machen. Beratungsfolge Kulturausschuss 02.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, die künstlerische Ausstattung des Stadthauses – insbesondere plastische Kunstwerke – im Zuge des Um- baus angemessen zu sichern und weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese Zielsetzung wird im Rahmen des Projekts „Zukunft Stadthaus- Areal“ aufgegriffen und unterstützt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sämtliche Kunstwerke im Rahmen des Stadthausumbaus abgebaut und eingelagert werden müssen. In einem ersten Abstimmungsgespräch zwischen Vertreter*innen des Kunst- museums sowie des Projektteams am 21.07.2025 wurde erörtert, das Thema ‚Kunst am Bau‘ im Rahmen eines eigenständigen Teilprojekts strukturiert zu bearbeiten. Das SGB arbeitet aktuell an der Initiierung und Ausgestaltung dieses Teilpro- jekts; die konkrete organisatorische Verortung wird im weiteren Projektverlauf abgestimmt. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte geklärt werden: • Bedarfe für die Interimsunterbringung sowie ggf. Neuverortung einzelner geeigneter Kunstwerke im öffentlichen Raum, • Abstimmung mit dem Kunstmuseum hinsichtlich einer möglichen Prä- sentation bzw. Einlagerung nicht witterungsbeständiger Kunst: für die Einlagerung müssen durch die Stadt externe Lagerflächen angemietet werden,Seite 1 von 2 Seite 2 • Prüfung der urheberrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit Umsetzungen, Versetzungen oder baulichen Veränderungen, • Durchführung einer Bestandsaufnahme sowie einer Wertschätzung der Kunstwerke für Versicherungs- und Planungszwecke, • Entwicklung eines Beitrags zum Auslobungstext für den planerischen Wettbewerb, der die künstlerische Bedeutung des Gebäudes und ein- zelner Werke berücksichtigt. Die Prüfung von Alternativstandorten im öffentlichen Raum, wie im Antrag vor- geschlagen, wird im weiteren Projektverlauf berücksichtigt. Eine belastbare Aussage hierzu kann jedoch erst erfolgen, wenn der Umfang der zu sichernden Werke sowie deren konservatorische Anforderungen vollständig erfasst sind. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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