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253505-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stadthaus-Kunst erhalten und öffentlich zugänglich machen.

Nummer
253505-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Kulturausschusses 02.09.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253505 Koalitionsantrag: Stadthaus-Kunst erhalten und öffentlich zugänglich machen.

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253505-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Stadthaus-Kunst erhalten und öffentlich zugänglich
machen.
Beratungsfolge
Kulturausschuss 02.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, die künstlerische Ausstattung
des Stadthauses – insbesondere plastische Kunstwerke – im Zuge des Um-
baus angemessen zu sichern und weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich zu
machen. Diese Zielsetzung wird im Rahmen des Projekts „Zukunft Stadthaus-
Areal“ aufgegriffen und unterstützt.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sämtliche Kunstwerke im Rahmen
des Stadthausumbaus abgebaut und eingelagert werden müssen.
In einem ersten Abstimmungsgespräch zwischen Vertreter*innen des Kunst-
museums sowie des Projektteams am 21.07.2025 wurde erörtert, das Thema
‚Kunst am Bau‘ im Rahmen eines eigenständigen Teilprojekts strukturiert zu
bearbeiten.
Das SGB arbeitet aktuell an der Initiierung und Ausgestaltung dieses Teilpro-
jekts; die konkrete organisatorische Verortung wird im weiteren Projektverlauf
abgestimmt. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte geklärt werden:
• Bedarfe für die Interimsunterbringung sowie ggf. Neuverortung einzelner
geeigneter Kunstwerke im öffentlichen Raum,
• Abstimmung mit dem Kunstmuseum hinsichtlich einer möglichen Prä-
sentation bzw. Einlagerung nicht witterungsbeständiger Kunst: für die
Einlagerung müssen durch die Stadt externe Lagerflächen angemietet
werden,Seite 1 von 2
Seite 2
• Prüfung der urheberrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit
Umsetzungen, Versetzungen oder baulichen Veränderungen,
• Durchführung einer Bestandsaufnahme sowie einer Wertschätzung der
Kunstwerke für Versicherungs- und Planungszwecke,
• Entwicklung eines Beitrags zum Auslobungstext für den planerischen
Wettbewerb, der die künstlerische Bedeutung des Gebäudes und ein-
zelner Werke berücksichtigt.
Die Prüfung von Alternativstandorten im öffentlichen Raum, wie im Antrag vor-
geschlagen, wird im weiteren Projektverlauf berücksichtigt. Eine belastbare
Aussage hierzu kann jedoch erst erfolgen, wenn der Umfang der zu sichernden
Werke sowie deren konservatorische Anforderungen vollständig erfasst sind.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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