253504 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der KGS Lyngsbergschule zum Schuljahr 2025/2026
Kerndaten
- Nummer
- 253504
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 28.07.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Schulplatz Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 253504 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der KGS Lyngsbergschule zum Schuljahr 2025/2026 Beratungsfolge Rat 04.09.2025 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Für die Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ an einer allgemeinbildenden Schule ist nach § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW die Schulaufsichtsbehörde zuständig. Vor der Einrichtung ist die Zustimmung des Schulträgers einzuholen. Die Untere Schulaufsicht (Schulamt für die Stadt Bonn) hat dem Schulträger Stadt Bonn mit Mail vom 11.07.2025 die KGS Lyngsbergschule als diejenige Schule benannt, an der sie zum kommenden Schuljahr 2025/2026 angesichts der steigenden Nachfrage „Gemeinsames Lernen“ einrichten möchte, und hat um zeitnahe Zustimmung gebeten. Auch der dafür erforderliche Beschluss der Schulkonferenz vom 10.07.2025 wurde dem Schulträger erst am 11.07.2025 übermittelt, weswegen eine entsprechende Vorlage nicht früher erstellt werden konnte. Die Bundesstadt Bonn ist rechtlich verpflichtet, Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Förderbedarf einen Schulplatz im Gemeinsamen Lernen zu ermöglichen. Dieser rechtlichen Verpflichtung kann zum kommenden Schuljahr 2025/26 aufgrund steigender Zahlen bei den Kindern mit festgestelltem Förderbedarf nur entsprochen werden, wenn eine weitere Schule mit dem Angebot des Gemeinsamen Lernens eingerichtet wird. Aufgrund der weiteren verwaltungsinternen und schulischen Abläufe ist die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der KGS Lyngsbergschule zum Schuljahr 2025/2026 nur möglich, wenn sehr zeitnah, spätestens vor dem 26.08.2025 eine abschließende Rückmeldung an die Untere Schulaufsicht erfolgt. Die Lyngsbergschule beabsichtigt, mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 Kinder an ihrer Schule, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, im Gemeinsamen Lernen zu unterrichten. Daher ist die zeitnahe formelle Bestätigung der KGS Lyngsbergschule als Schule des „Gemeinsamen Lernens“ zum Schuljahr 2025/2026 vor dem 27.08.2025 für einen geregelten Ablauf des weiteren Verfahrens zwingend erforderlich und unabweisbar. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt.Seite 1 von 3 Seite 2 Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn stimmt im Wege der Dringlichkeitsent- scheidung der Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ an der städtischen KGS Lyngsbergschule ab dem Schuljahr 2025/2026 zu. Begründung Seit Jahren steigt in Bonn die Zahl der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die ihr Kind in der Regelschule beschulen lassen möchten. Der Rat der Stadt Bonn hat seit Beginn des Inklusionsprozesses wiederholt erklärt, dass die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im „Gemeinsamen Lernen“ aus Sicht des Schulträgers die Aufgabe aller Schulformen sei. Gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW richtet die Schulaufsichtsbehörde „Gemeinsames Lernen“ mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule ein, es sei denn, die Schule ist dafür personell und sächlich nicht ausgestattet und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand dafür ausgestattet werden. Die Zustimmung des Schulträgers bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Bereitstellung der sächlichen Ausstattung. Die Untere Schulaufsicht der Bezirksregierung Köln hat der Stadt Bonn am 11.07.2025 mitgeteilt, die KGS Lyngsbergschule als weitere Schule für „Gemeinsames Lernen“ benennen zu wollen, da der Bedarf an solchen Plätzen weiterhin ansteige und somit zusätzliche Plätze im Gemeinsamen Lernen zur Bedarfsdeckung zu schaffen seien. Die Schulleitung der KGS Lyngsbergschule ist über diesen Vorschlag der Unteren Schulaufsicht bereits informiert worden und hat wiederum ihre Mitwirkungsgremien in Kenntnis gesetzt. Der Eilausschuss der Schulkonferenz hat am 10.07.2025 (gem. § 65 Abs. 2 Nr. 9) beschlossen, dass zum Schuljahr 2025/2026 Gemeinsames Lernen eingerichtet werden soll. Damit ist nunmehr die Erteilung der Zustimmung des Schulträgers erforderlich. Die Verwaltung begrüßt die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der KGS Lyngsbergsschule ausdrücklich. Mit Blick auf die bestehende Haushaltslage können allerdings aus dieser Zustimmung keine finanziellen Ansprüche an den Schulträger zum jetzigen oder einem späteren Zeitpunkt abgeleitet werden. 21.07.2025 gez. Dörner gez. Sabine Kramer Datum Oberbürgermeisterin StadtverordneteSeite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de