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253504 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der KGS Lyngsbergschule zum Schuljahr 2025/2026

Nummer
253504
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
28.07.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Schulplatz Straße· Friesdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
253504
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der
KGS Lyngsbergschule zum Schuljahr 2025/2026
Beratungsfolge
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Für die Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ an einer allgemeinbildenden
Schule ist nach § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW die Schulaufsichtsbehörde
zuständig. Vor der Einrichtung ist die Zustimmung des Schulträgers einzuholen.
Die Untere Schulaufsicht (Schulamt für die Stadt Bonn) hat dem Schulträger
Stadt Bonn mit Mail vom 11.07.2025 die KGS Lyngsbergschule als diejenige
Schule benannt, an der sie zum kommenden Schuljahr 2025/2026 angesichts
der steigenden Nachfrage „Gemeinsames Lernen“ einrichten möchte, und hat
um zeitnahe Zustimmung gebeten.
Auch der dafür erforderliche Beschluss der Schulkonferenz vom 10.07.2025
wurde dem Schulträger erst am 11.07.2025 übermittelt, weswegen eine
entsprechende Vorlage nicht früher erstellt werden konnte.
Die Bundesstadt Bonn ist rechtlich verpflichtet, Schülerinnen und Schülern mit
einem festgestellten Förderbedarf einen Schulplatz im Gemeinsamen Lernen
zu ermöglichen. Dieser rechtlichen Verpflichtung kann zum kommenden
Schuljahr 2025/26 aufgrund steigender Zahlen bei den Kindern mit
festgestelltem Förderbedarf nur entsprochen werden, wenn eine weitere Schule
mit dem Angebot des Gemeinsamen Lernens eingerichtet wird. Aufgrund der
weiteren verwaltungsinternen und schulischen Abläufe ist die Einrichtung des
Gemeinsamen Lernens an der KGS Lyngsbergschule zum Schuljahr
2025/2026 nur möglich, wenn sehr zeitnah, spätestens vor dem 26.08.2025
eine abschließende Rückmeldung an die Untere Schulaufsicht erfolgt. Die
Lyngsbergschule beabsichtigt, mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 Kinder
an ihrer Schule, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird,
im Gemeinsamen Lernen zu unterrichten.
Daher ist die zeitnahe formelle Bestätigung der KGS Lyngsbergschule als
Schule des „Gemeinsamen Lernens“ zum Schuljahr 2025/2026 vor dem
27.08.2025 für einen geregelten Ablauf des weiteren Verfahrens zwingend
erforderlich und unabweisbar.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird
genehmigt.Seite 1 von 3
Seite 2
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn stimmt im Wege der Dringlichkeitsent-
scheidung der Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ an der städtischen
KGS Lyngsbergschule ab dem Schuljahr 2025/2026 zu.
Begründung
Seit Jahren steigt in Bonn die Zahl der Eltern von Kindern mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die ihr Kind in der Regelschule
beschulen lassen möchten.
Der Rat der Stadt Bonn hat seit Beginn des Inklusionsprozesses wiederholt
erklärt, dass die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf im „Gemeinsamen Lernen“ aus Sicht des Schulträgers
die Aufgabe aller Schulformen sei.
Gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW richtet die Schulaufsichtsbehörde
„Gemeinsames Lernen“ mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen
Schule ein, es sei denn, die Schule ist dafür personell und sächlich nicht
ausgestattet und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand dafür ausgestattet
werden. Die Zustimmung des Schulträgers bezieht sich in diesem
Zusammenhang auf die Bereitstellung der sächlichen Ausstattung.
Die Untere Schulaufsicht der Bezirksregierung Köln hat der Stadt Bonn am
11.07.2025 mitgeteilt, die KGS Lyngsbergschule als weitere Schule für
„Gemeinsames Lernen“ benennen zu wollen, da der Bedarf an solchen Plätzen
weiterhin ansteige und somit zusätzliche Plätze im Gemeinsamen Lernen zur
Bedarfsdeckung zu schaffen seien.
Die Schulleitung der KGS Lyngsbergschule ist über diesen Vorschlag der
Unteren Schulaufsicht bereits informiert worden und hat wiederum ihre
Mitwirkungsgremien in Kenntnis gesetzt. Der Eilausschuss der Schulkonferenz
hat am 10.07.2025 (gem. § 65 Abs. 2 Nr. 9) beschlossen, dass zum Schuljahr
2025/2026 Gemeinsames Lernen eingerichtet werden soll.
Damit ist nunmehr die Erteilung der Zustimmung des Schulträgers erforderlich.
Die Verwaltung begrüßt die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der
KGS Lyngsbergsschule ausdrücklich. Mit Blick auf die bestehende
Haushaltslage können allerdings aus dieser Zustimmung keine finanziellen
Ansprüche an den Schulträger zum jetzigen oder einem späteren Zeitpunkt
abgeleitet werden.
21.07.2025 gez. Dörner gez. Sabine Kramer
Datum Oberbürgermeisterin StadtverordneteSeite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de