253501 · Beschlussvorlage: Einleitung
Sanierung der Flutlichtanlagen auf den Sportplätzen Graurheindorf und Hohe Straße
Kerndaten
- Nummer
- 253501
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 21.07.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Graurheindorf Hauptort
- Hohe Straße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 253501 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Sanierung der Flutlichtanlagen auf den Sportplätzen Graurheindorf und Hohe Straße Beratungsfolge Sportausschuss 27.08.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der energetischen Sanierung der Flutlichtanlagen auf den Sportplätzen Graurheindorf und Hohe Straße bei gleichzeitiger Umrüstung auf eine LED- Beleuchtung wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Leistungsphasen der Planung zu beauftragen, das Vergabeverfahren einzuleiten und Förderanträge nach der Kommunalrichtlinie zu stellen. Begründung Mit Beschluss des Rates vom 18.04.2024 ist die Verwaltung beauftragt worden, ein Konzept für die energetische Sanierung der Flutlichtanlagen auf den Bonner Sportplätzen zu entwickeln, die noch nicht über eine LED-Beleuchtung verfügen (DS 240357). Für die Umsetzung der Maßnahmen sind bei der Finanzstelle 5520008019000 für die Haushaltsjahre 2025/2026 und die Mittelfristige Finanzplanung 2027- 2029 jährlich Investitionsmittel in Höhe von jeweils 400.000 EUR vorgesehen. Die Verwaltung hatte in der Beschlussvorlage DS 240357 insgesamt 13 Sportplätze aufgeführt, die noch mit alten Scheinwerfern ausgestattet sind. Nach näherer Prüfung der Flutlichtanlagen sind die Flutlichtanlagen auf den Sportplätzen Graurheindorf und Hohe Straße stark sanierungsbedürftig. Diese beiden Flutlichtanlagen sollen mit hoher Priorität auf eine moderne LED- Beleuchtung umgerüstet werden. Bei den zwei Plätzen handelt es sich um ältere, sanierungsbedürftige Anlagen mit sehr hoher Auslastung und einem großen Energiesparpotential. Die Sportplätze verfügen bereits über einen Kunstrasenbelag und es sind aktuell keine weiteren Umbaumaßnahmen geplant. Auf diesen Anlagen wurden die bestehenden Masten auf Standsicherheit und eine nachhaltige Weiterverwendung hin überprüft. Um eine lange Standzeit zu gewährleisten,Seite 1 von 2 Seite 2 wurden Korrosionsschutz- und teilweise Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt. *** Die Verwaltung wird für die LED-Beleuchtung einen Förderantrag nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) stellen. Nach dieser Richtlinie ergibt sich ein Förderhöchstsatz von 25% der förderfähigen Gesamtausgaben. Die Maßnahmen können erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides umgesetzt werden. *** Die Planungskosten für alle Leistungsphasen betragen rund 40.000 EUR. Die Kostenberechnung für die Umsetzung der Maßnahmen beläuft sich für beide Anlagen auf 170.000 EUR. Die Mittel stehen im Etat des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung. Vergabeart öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2025-xxxxx X VOB UVgO VgV Herbst 2025 170.000 EUR Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 78.5300 5520008019000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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