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253496 · Beschlussvorlage

Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bonn

Nummer
253496
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Münsterplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bottlerplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Friedensplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Windeckstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Vivatsgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Poststraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Belderberg Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Franziskanerstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Neutor Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kaiserplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Thomas-Mann-Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Oxfordstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bertha-von-Suttner-Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Acherstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Berliner Freiheit Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bischofsplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonngasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Brüdergasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
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  • Dreieck Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
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  • In der Sürst Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kasernenstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kesselgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Marktbrücke Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
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  • Noeggerathstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
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  • Remigiusplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
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  • Sterntorbrücke Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Wenzelgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Wesselstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Wilhelmstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Hermann-Ehlers-Straße Straße· Gronau, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Mittelstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Gutenbergstraße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Eifelstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Röhfeldstraße Straße· Limperich, Beuel
  • Nordfriedhof Straße· Auerberg, Bonn
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Siegburger Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Bahnhofstraße Straße· Brüser Berg, Hardtberg
  • Villemombler Straße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Rochusstraße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Mülheimer Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Maximilianpassage Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Martinsplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn
  • Bonner Talweg Straße· Südstadt, Bonn
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
  2. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253496
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk
Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus Anlass des Bonner Weihnachtsmarktes wird in der als
Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Mit E-Mail vom 23. April 2025 beantragte Frau Maike Reinhardt in ihrer
Funktion als Geschäftsführerin des city-marketing bonn e.V., dieser als
Vertreter des örtlichen innerstädtischen Einzelhandels, gemäß § 6 (1) und (4)
des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine
Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung zu folgendem Termin: Sonntag,
den 30. November 2025, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr. Die Begründung
des Antrags umfasst im Wesentlichen die folgenden Ausführungen:
Anlass seien die (Teil-)Weihnachtsmärkte in der Bonner City auf dem
Münsterplatz, dem Bottlerplatz, dem Friedensplatz, der Windeckstraße, der
Vivatsgasse und der Poststraße.
Der Gesamtzeitraum der Bonner Weihnachtsmärkte erstrecke sich vom 21.
November bis zum 23. Dezember 2025.
Weihnachtsmärkte gebe es in Bonn schon sehr lange. Stellten die
Weihnachtsmärkte in Bonn früher vorrangig Warenmärkte dar, die
Schaustellern, Handwerkern und Händlern eine Einkommensmöglichkeit
geboten hätten und die Bevölkerung mit Lebensmitteln für die bevorstehende
Adventszeit und das bevorstehende Weihnachtsfest versorgten
(Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), stehe heute mehr derSeite 1 von 66
Seite 2
gesellschaftliche und soziale Aspekt dieser Veranstaltungen im Vordergrund
(ideelle Funktion der Weihnachtsmärkte). Sie seien zu Treffpunkten und Orten
der Geselligkeit und Kommunikation geworden. Erlebnis, Spaß und Genuss
seien dabei Bedürfnisse, die Veranstalter erfüllen müssen. Besinnlichkeit, die
Einstimmung auf das eigentliche Weihnachtsfest, Atmosphäre, Attraktionen,
Emotionen usw. gewännen gegenüber der Einkaufsfunktion an Bedeutung und
spiegelten sich deutlich in den Motiven der Befragten beim Besuch eines
Weihnachtsmarktes wider (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3).
Nahezu der gesamte Bereich der Bonner Innenstadt werde mit mehreren
Teilweihnachtsmärkten bespielt. Die ständige Weiterentwicklung der Sortimente
der Standbetreiber, die weihnachtlich hochwertige Optik der Märkte und die
musikalischen Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte seien neben
den unzähligen caritativen Projekten (z.B. auf der sogenannten „Kirchenmeile“),
die im Veranstaltungszeitraum durchgeführt würden, Garant für das hohe
Niveau und die ständige Weiterentwicklung der Bonner Weihnachtsmärkte und
somit der Weihnachtsstadt Bonn. Diese sich jährlich wiederholende Aktion in
der Stadt habe eine große Tradition, sei imageprägend und trage in einer der
am dichtesten besiedelten Regionen Europas zu einem erheblichen
Standortvorteil mit nationaler und internationaler Bedeutung bei. Karitative
Projekte der Bonner Weihnachtsmärkte würden sich am Aktionstag auch bei
den Partnern der Gastronomie und des Handels wiederfinden und somit sei der
gesamte Bereich zwischen den Bonner Innenstadt-Weihnachtsmärkten
einbezogen.
Weitere Ausführungen u.a. zu den Besucherzahlen und dem räumlichen Bezug
zwischen der Aufstellungsfläche und dem vorgesehenen Bereich der
Sonntagsöffnung sind dem als Anlage 2 beigefügten Antragsschreiben zu
entnehmen.
In seiner Sitzung vom 12. November 2024 hat der Rat der Bundesstadt Bonn
die letzte Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) aus Anlass des Bonner
Weihnachtsmarktes genehmigt.
Bis zum Jahr 2018 gab es jeweils einen gesamtstädtischen verkaufsoffenen
Sonntag im Advent.
Diese Regelung hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 28.
November 2018 durch einstweilige Anordnung auf Antrag der Gewerkschaft
ver.di als rechtswidrig erklärt. Aus diesem Grunde ist für jeden verkaufsoffenen
Sonntag im Advent für jeden Stadtbezirk eine eigene OBV erforderlich.
Nach der erneuten Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) im
März 2018 können die Kommunen gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4
LÖG NRW durch Ordnungsbehördliche Verordnung an jährlich acht, nichtSeite 2 von 66
Seite 3
unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen die Öffnung von
Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden ab 13:00 Uhr im öffentlichen
Interesse zulassen, wobei die Höchstzahl von 16 Sonn- und Feiertagen je
Gemeinde nicht überschritten werden darf.
Eine Anhörung der zu beteiligenden Institutionen (Arbeitgeber- und
Wirtschaftsverbände, Kirchen, Industrie- und Handelskammer,
Handwerkskammer), mit Ausnahme der Gewerkschaften, erscheint aus Sicht
der Verwaltung sachlich eigentlich als entbehrlich, da in der im Mai 2025
zwischen den genannten Beteiligten getroffenen sogenannten
Konsensvereinbarung sowohl die absolute Anzahl als auch die Anlässe der
verkaufsoffenen Sonntage in den einzelnen Stadtbezirken, auch die zu den
vorweihnachtlichen Anlässen im Advent, bis Ende 2027 festgeschrieben
wurden (siehe Anlage 3).
Somit ist das Einverständnis der betroffenen Institutionen zur Freigabe der
verkaufsoffenen Sonntage zu den dort genannten Anlässen bis zum Ende der
Laufzeit der Konsensvereinbarung schriftlich dokumentiert.
Aus Gründen der Rechtssicherheit und im Hinblick auf die formelle
Rechtmäßigkeit entsprechender Verordnungen wurden allerdings
sicherheitshalber sämtliche zu beteiligenden Institutionen mit E-Mail vom 12.
Mai 2025 erneut um Stellungnahme zu dem beantragten Erlass einer OBV aus
Anlass „Weihnachten in Bonn“ gebeten.
Mit Schreiben vom 12. Mai 2025 teilte der Einzelhandelsverband Bonn-
Rhein-Sieg-Euskirchen e.V. mit, dass er als Interessenvertretung des
Einzelhandels in der Region alle Maßnahmen befürworte, die zur Stärkung
eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots beitrügen und ortsnahe
Einkaufsmöglichkeiten sicherstellten. Somit würde die vorgesehene
Sonntagsöffnung ausdrücklich begrüßt.
Das Sekretariat des Stadtdechanten gab per E-Mail vom 12. Mai 2025 das
Einverständnis des katholischen Stadtdechanten weiter.
Das Büro des Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Bonn
erklärte sich mit E-Mail vom 13. Mai 2025 mit Bezug auf die oben genannte
Konsensvereinbarung einverstanden.
Die an der Konsensvereinbarung nicht beteiligte Gewerkschaft ver.di Bezirk
Köln-Bonn-Leverkusen äußerte sich mit E-Mail vom 13. Mai 2025 ebenfallsSeite 3 von 66
Seite 4
und gab im Anschluss an verschiedene Zitate aus der Rechtsprechung an,
dass der Anlassbezug nachvollziehbar sei und mit den notwendigen Unterlagen
belegt wurde. Ebenso sei den Lageplänen zu entnehmen, dass eine
notwendige räumliche Klärung vorgenommen wurde. Grundsätzlich sei man, im
Interesse der Beschäftigten, gegen eine sonntägliche Öffnung.
Nachfolgend vertritt ver.di die Auffassung, dass Sonntagsöffnungen zur Folge
hätten, dass auch Nachbargemeinden ebenfalls Ladenöffnungen an Sonntagen
vornähmen. Mehr Ladenöffnungen bedeuteten insoweit immer stets mehr
Sonntagsarbeit. In diesem Zusammenhang wird ein Volkswirt zitiert, wonach
der Gesamtabsatz der Einzelhändler durch Änderung der Ladenöffnungszeiten
nicht verändert werde. Die Verlängerung der Öffnungszeit bringe nur
Mehrbelastung und keine Absatzsteigerung.
Abschließend wird gebeten, den teilnehmenden Einzelhändlern mitzuteilen,
dass Sonntagsarbeit von den Beschäftigten nur auf freiwilliger Basis erfolgen
dürfe.
Die Gewerkschaft DGB Region Köln-Bonn teilte am selben Tag mit, dass sie
sich der Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di anschließe.
Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg schrieb am 15. Mai
2025, dass keine Bedenken gegen die Freigabe der Ladenöffnung bestünden,
soweit die Anforderungen aus § 6 Abs. 1 LÖG NRW eingehalten würden. Die
im Antrag gemachten Angaben zu Umfang und Art der Veranstaltung seien
nachvollziehbar und es werde deutlich, dass die Weihnachtsmärkte in der
Bonner Innenstadt im Vordergrund stünden und nur unmittelbar anliegende
Geschäfte öffnen dürften.
Die Handwerkskammer zu Köln antwortete nicht auf das
Anhörungsschreiben.
Alle Stellungnahmen liegen als Anlage 4 dieser Beschlussvorlage bei.
Mit der Novellierung des am 30.03.2018 in Kraft getretenen neuen
Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) bezweckte der Gesetzgeber zum einen
die Ausweitung der Möglichkeiten (Sachgründe), verkaufsoffene Sonntage
zuzulassen, und zum anderen eine Verbesserung der Rechtssicherheit.
So ist nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW das Vorliegen eines öffentlichen Interesses
Voraussetzung für die Freigabe, wobei in den Ziffern 1-5 einige Beispiele dazu
genannt werden:Seite 4 von 66
Seite 5
Nach Ziffer 1 dieser Bestimmung liegt ein öffentliches Interesse insbesondere
vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten,
Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Satz 3 besagt, dass das
Vorliegen eines solchen Zusammenhangs vermutet wird, wenn die
Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben
Tag erfolgt.
Nach einer anzustellenden Prognose muss die voraussichtliche Besucherzahl
des Marktes größer sein als die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher bei
alleiniger Öffnung der Verkaufsstellen. Die durch den Markt einerseits und eine
Ladenöffnung andererseits jeweils für sich ausgelösten Besucherströme
müssen ihrer ungefähren Größenordnung nach abgeschätzt und in Relation
zueinander gesetzt werden.
Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer
Anlassveranstaltung, im vorliegenden Fall ist es der Bonner Weihnachtsmarkt
an verschiedenen Standorten in der Bonner Innenstadt, regelmäßig voraus,
dass die Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher
anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag. Wieviel mehr an
Besuchern erforderlich ist, ist nicht festgelegt. Insofern würden also rein
theoretisch einige wenige Personen mehr ausreichen.
Gemäß einer Studie des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und
Marktkaufleute e.V. stellen die Aktivitäten „Essen und Trinken“ mit 57,5 Prozent
eindeutig die Hauptmotive von Verbrauchern beim Weihnachtsmarktbesuch dar
(Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher
Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund 35 Prozent
steht der „Geschenkekauf“ im Vordergrund (Studie: Weihnachtsmärkte als
Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute
e.V., Bonn, S. 3). In einem „vorsichtig-konservativen“ Ansatz rechnet man auf
den Bonner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen Bewertungen der Motive.
Demnach wäre mit nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen, die die
Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen nutzen würden.
Diese Werte korrespondieren auch weitestgehend mit Ergebnissen einer
bundesweiten Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern in der
Weihnachtszeit 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung
(GMA) und MK Illumination GmbH. Diese Befragung wurde u.a. auch in Bonn
durchgeführt, wobei allerdings die Ergebnisse für Bonn zu einer Auswertung
„West“ für Gesamt-NRW zusammengefasst sind.
Für Einkäufe oder gar spezifische Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamtSeite 5 von 66
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lediglich 37,4 Prozent der rund 1.000 befragten Personen die Innenstädte und
Weihnachtsmärkte. Separiert man beim „Einkauf“ weiter, so ergeben sich 21,5
Prozent für allgemeine Einkäufe sowie 15,9 Prozent für spezifische
Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und
Inszenierung? Was erwarten Besucher und Touristen? Ergebnisse einer
bundesweiten Befragung im Dezember 2015 – Kurzfassung; Gesellschaft für
Markt- und Absatzforschung und MK Illumination GmbH, Dresden; S.2). Als
Hauptgrund für den Besuch der Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten
stehen Aspekte wie „Treffpunkt und Vergnügen“ ganz oben. In Verbindung mit
„Bummeln und Freunde“ nennen ca. 43 Prozent diesen „geselligen Anlass“ zum
Weihnachtsmarktbesuch. Auf die Frage, warum Besuche/Reisen zu
Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten kumuliert 60,5 Prozent der
Befragten die Gesichtspunkte „schönes weihnachtliches Ambiente/Stimmung“
und „Stadtbesichtigung“ (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und
Inszenierung – Was erwarten Besucher und Touristen, Ergebnisse einer
bundesweiten Befragung im Dezember 2015, Präsentation anlässlich eines
Expertenseminar zu Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 2016).
Ferner liegen für die Bonner Innenstadt seit 2018 automatisierte
Passantenfrequenzmessungen vor, die als Mitteilungsvorlage des Amtes für
Wirtschaftsförderung im Frühjahr 2019 dem Wirtschafts-, dem
Planungsausschuss und der Bezirksvertretung Bonn vorgelegt wurden.
Wertet man die dort genutzte Originalquelle www.hystreet.com unter dem
Aspekt der Passantenfrequenzen an den Sonntagen im Adventszeitraum 2018
aus, so ist zu erkennen, dass sich die Zahl der Passant mehr als verdoppelt
hat. Der Bonner Weihnachtsmarkt wurde am 23. November 2018 eröffnet, ab
diesem Tag stiegen die Passantenfrequenzen an den Sonntagen von rund
30.000 an den darauffolgenden Sonntagen kontinuierlich auf knapp 70.000 an.
Lediglich der 4. Advent (23.12.) lag wieder etwas niedriger. Hieraus lässt sich
schlussfolgern, dass die steigenden Besucherzahlen auf die Attraktivität und
Anziehungskraft des Weihnachtsmarktes zurückzuführen sind.
Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine
schematische Gegenüberstellung der jeweils zu erwartenden Besucherzahlen
einer Anlassveranstaltung und den geöffneten Geschäften zur Beurteilung der
prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung allein nicht hinreichend
aussagekräftig ist. Dies hat das OVG in Münster mit der Eilentscheidung 4 B
520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L
1840/17) vom 5. Mai 2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass es bei
der Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages anlässlich einer
Veranstaltung vielmehr auch auf den Gesamtcharakter und die besondere
Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme.
Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es handelt sich bei dem
Bonner Weihnachtsmarkt um eine langjährige, traditionelle Festveranstaltung in
der Vorweihnachtszeit mit zahlreichen Elementen, die sich vom
alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben abheben. Mit den zahlreichenSeite 6 von 66
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weihnachtlichen Verkaufsständen, Imbiss- und Getränkeständen,
Kinderkarussells und vielfältigen, anderen Programmpunkten, wird das
bekannte (alltägliche) Bild der Bonner Innenstadt positiv verändert und ein
anders „wahrnehmbares Ortsbild“ erzeugt.
Der Weihnachtsmarkt wird regelmäßig nach Titel IV der Gewerbeordnung
(GewO) als Jahrmarkt festgesetzt.
Da die Angaben des Antragstellers als plausibel anzusehen sind, kann nach
Einschätzung der Verwaltung vor diesem Hintergrund davon ausgegangen
werden, dass die Attraktivität und Anziehungskraft des traditionellen
Weihnachtsmarktes ausreicht, auch den Anforderungen der aktuellen
Rechtsprechung an die zu erwartenden Besucherströme Genüge zu tun. Nach
Auffassung der Verwaltung ist auch erwiesen, dass die Zahl der Besucher des
Weihnachtsmarktes die derjenigen übersteigt, die ausschließlich zum Einkauf
die stationären Verkaufsstellen im Stadtbezirk Bonn aufsuchen, wobei es hier
natürlich zu Überschneidungen kommt. Ein gewisser Prozentsatz der Gäste
wird neben den Angeboten des Weihnachtsmarktes auch das Angebot der für
wenige Stunden offenen Geschäfte zum Einkauf nutzen.
Die vorgesehene Ladenöffnung (also der örtliche Geltungsbereich) muss in
engem räumlichem Bezug zum Marktgeschehen stehen. Je weitreichender die
Freigabe erfolgen soll, umso höher muss das Gewicht der für die Ladenöffnung
angeführten Sachgründe (jeweiliges Fest) sein.
Nach aktueller Rechtsprechung wird eine prägende Wirkung einer
Messe/Veranstaltung, hier Weihnachtsmarkt, für einen verkaufsoffenen
Sonntag nur dann angenommen, wenn ein enger räumlicher bzw. unmittelbarer
Bezug bzw. Zusammenhang zwischen Veranstaltung und geöffneten
Geschäften besteht.
Der Weihnachtsmarkt in der Bonner Innenstadt wird auf dem Friedensplatz, der
Vivatsgasse, dem Bottlerplatz, der Windeckstraße, der Poststraße und dem
Münsterplatz sowie den verbindenden Straßen veranstaltet.
Dabei findet der Betrieb des Weihnachtsmarktes nicht nur in und vor den
eigentlichen Verkaufsständen statt; vielmehr werden die o. g. Bereiche und
angrenzenden Randbereiche um den Markt besonders auch an den
Wochenendtagen bespielt.
Zudem geht gerade an einem Sonntag im Advent die Anziehungswirkung für
den Bereich der Innenstadt eindeutig vom Weihnachtsmarkt aus, der in der
Bundesstadt Bonn seit Jahren für die Bürger ein fester Bestandteil des
jährlichen Veranstaltungskalenders ist.Seite 7 von 66
Seite 8
Der räumliche Geltungsbereich der OBV ist identisch mit dem in der
Ordnungsbehördlichen Verordnung aus dem Jahr 2024 festgesetzten.
Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass der enge räumliche Bezug des zur
Ladenöffnung vorgesehenen Bereichs zur Veranstaltungsfläche, also zu den
Standorten der Teilbereiche des Weihnachtsmarkts, welche nahezu die
gesamte Bonner Innenstadt umfassen, somit gegeben ist.
Auch findet die „Veranstaltung“ Weihnachtsmarkt am selben Tag wie die
beantragte Ladenöffnung statt.
Die Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 i.V.m. Satz 3 LÖG NRW
greift somit ein, so dass davon ausgegangen werden darf, dass die
sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse liegt.
Von einer Beschränkung der OBV auf bestimmte Sortimente wird im Hinblick
auf die besondere Bedeutung dieses traditionellen und seit Jahrzehnten
etablierten vorweihnachtlichen Marktes abgesehen.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass auch die durch die Novellierung des LÖG
NRW formulierten neuen Anforderungen an die Freigabe eines verkaufsoffenen
Sonntags im vorliegenden Fall erfüllt sind und die anliegende OBV folglich im
Einklang mit dem geltenden Recht steht.
Anlage/n
1 OBV Weihnachtsmarkt 2025 (öffentlich)
2 Antrag VOS Bonn Weihnachtsmarkt 2025-geschwärzt (öffentlich)
3 Anlagen zum Antrag VOS Bonn Weihnachtsmarkt 2025 (öffentlich)
4 Bonner Vereinbarung VOS 2025-2027-geschwärzt (öffentlich)
5 Stellungnahmen VOS Bonn Weihnachtsmarkt-geschwärzt (öffentlich)Seite 8 von 66
Anlage 1
Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen
aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bonn
Vom
Auf Grund des § 6 Absatz 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW.
7113), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172),
und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden –
Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980
(GV. NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10.
Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1184), wird von der Bundesstadt Bonn als örtlicher
Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom xx.xx.xxxx folgende
Verordnung erlassen:
§ 1
Aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bonn dürfen Verkaufsstellen am Sonntag,
dem 30. November 2025, im wie folgt umgrenzten Gebiet:
Belderberg - Franziskanerstraße – An der Schlosskirche – Am Hof –
Am Neutor - Kaiserplatz - Am Hauptbahnhof - Thomas-Mann-Straße -
Berliner Platz - Oxfordstraße - Bertha-von-Suttner-Platz -
(alle Straßen beidseitig)
in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen an diesem Sonntag
außerhalb der in § 1 zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann
nach § 12 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu
5.000,00 Euro geahndet werden.
§ 3
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 01.
Dezember 2025 außer Kraft.
Bundesstadt Bonn
als örtliche OrdnungsbehördeSeite 9 von 66
1
Betreff: WG: Antrag Verkaufsoffener Sonntag 30.11.2025 I Weihnachtsmarkt
Von:
Gesendet: Mittwoch, 23. April 2025 17:17
An:
Betreff: Antrag Verkaufsoffener Sonntag 30.11.2025 I Weihnachtsmarkt
⚠ Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! ⚠
Sehr geehrte
sehr geehrte
hiermit beantragen wir als Vertreter des örtlichen innerstädƟschen Einzelhandels gemäß 5 6 (1) und (4) des Gesetzes
zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung zu folgendem
Termin:
Anlass: Weihnachten in Bonn (City) Gesamtzeitraum der Bonner Weihnachtsmärkte: 21. November — 23.
Dezember 2025 Zeitraum der Öffnung der Geschäfte: Sonntag, 30. November 2025, Aktionszeit: 13.00 — 18.00 Uhr
Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von 5 6 Abs. 5
Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) und stellt keinen sƟllen Tag im Sinne der kirchlichen Begrifflichkeit dar. Die
Öffnung der Verkaufsstellen entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt außerhalb der Zeiten des
HauptgoƩesdienstes, so dass die BeschäŌigten in ihrer Religionsausübung nicht gehindert sind und Störungen der
HauptgoƩesdienste vermieden werden. Mit der Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf Stunden verringert sich
die zeitliche Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer des Einzelhandels.
1. Anlassbeschreibung
a. Allgemein
Die am 30.3.2018 in KraŌ getretene Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG NRW) ermöglicht die Öffnung
von Verkaufsstellen an besƟmmten Sonn- und Feiertagen ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden aus Anlass von
örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen aufgrund ordnungsbehördlicher Verordnung
(Anlass im Sinne von 56 Abs. 1 LÖG NRW).
Freigaben sind ausschließlich möglich, wenn die der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen zu Grunde liegende
Veranstaltung im öffentlichen Interesse ist. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn die Öffnung
der Verkaufsstellen neben dem oben genannten Anlassbezug
Dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfälƟgen staƟonären Einzelhandelsangebot dient, dem
Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, der Belebung der Innenstädte,
Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als
aƩrakƟver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und
Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.Seite 10 von 66
2
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Veranstaltung viele Besucher, in der Regel nicht nur Einwohner der
Stadt Bonn, sondern auch auswärƟge Besucher, im hohen Maße anzieht.
Auch der "Masterplan Innere Stadt Bonn" - beschlossen vom Rat der Stadt Bonn am 18.7.2013 - stellt als ein
übergeordnetes Ziel dar, die City funkƟonal und gestalterisch zu
stärken(hƩp://stadtplan.bonn.de/cms/cms.pl?Amt=Stadtplan&Thema=Planen Bauen&Subthema=
MasterpIan%201nnere%20Stadt&act=0)
b. Bonner Weihnachtsmärkte (Bonner City)
Weihnachtsmärkte gibt es in Bonn schon sehr lange. Stellten die Weihnachtsmärkte in Bonn früher vorrangig
Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern und Händlern eine Einkommensmöglichkeit boten und die
Bevölkerung mit LebensmiƩeln für die bevorstehende Adventszeit und das bevorstehende Weihnachtsfest
versorgten (VersorgungsfunkƟon der Weihnachtsmärkte), steht. heute mehr der gesellschaŌliche und soziale Aspekt
dieser Veranstaltungen im Vordergrund (ideelle FunkƟon der Weihnachtsmärkte). Sie sind zu Treffpunkten und Orten
der Geselligkeit und KommunikaƟon geworden. Erlebnis, Spaß und Genuss sind dabei Bedürfnisse, die Veranstalter
erfüllen müssen. Besinnlichkeit, die EinsƟmmung auf das eigentliche Weihnachtsfest, Atmosphäre, AƩrakƟonen,
EmoƟonen usw. gewinnen gegenüber der EinkaufsfunkƟon an Bedeutung und spiegeln sich deutlich in den MoƟven
der Befragten beim Besuch eines Weihnachtsmarktes wider (Studie: Weihnachtsmärkte als WirtschaŌsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3).
Nahezu der gesamte Bereich der Bonner Innenstadt wird mit mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt. Die ständige
Weiterentwicklung der SorƟmente der Standbetreiber, die weihnachtlich hochwerƟge OpƟk der Märkte und die
musikalischen Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte sind neben den unzähligen caritaƟven Projekten (z.B.
auf der sogenannten „Kirchenmeile"), die im Veranstaltungszeitraum durchgeführt werden, Garant für das hohe
Niveau und die ständige Weiterentwicklung der Bonner Weihnachtsmärkte und somit der Weihnachtsstadt Bonn.
Diese sich jährlich wiederholende AkƟon in der Stadt hat eine große TradiƟon, ist imageprägend und trägt in einer der
am dichtesten besiedelten Regionen Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit naƟonaler und
internaƟonaler Bedeutung bei. KaritaƟve Projekte der Bonner Weihnachtsmärkte werden sich am AkƟonstag auch
bei den Partnern der Gastronomie und des Handels wiederfinden und somit der gesamte Bereich zwischen den
Bonner Innenstadt Weihnachtsmärkten einbezogen.
2. Besucherprognose
Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung (im vorliegenden Fall sind
es die Bonner Weihnachtsmärkte in der Bonner Innenstadt), regelmäßig voraus, dass die Anlassveranstaltung ohne
die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag. Wieviel mehr an
Besuchern erforderlich ist, ist nicht festgelegt. Insofern würden also rein theoreƟsch einige wenige Personen mehr
ausreichen.
Eingangs der nachstehenden Erläuterungen sei erwähnt, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Beschluss vom
9. November 2016 (Aktenzeichen: 3 L 3619/16) festgehalten hat, dass Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte schon
wegen ihrer zeitlichen und themaƟschen Einmaligkeit gerade an Wochenenden gut besucht und damit grundsätzlich
geeignet sind, hauptsächlicher Grund für den Aufenthalt von Besuchern zu sein.
In diesem Kontext sei auch auf eine Vorlage („Freiwilligen ÜbereinkunŌ") zur Sitzung eines „Runden Tisches" im
NRW-WirtschaŌsministerium, welche im Vorfeld eines Treffens am 17. März 2017 im NRWWirtschaŌsministerium
verteilt wurde, hingewiesen. Das Ministerium selbst haƩe in diesem Vorlageentwurf zur Erstellung von
Besucherprognosen folgendes niedergeschrieben: „Wenn vorhanden, können für die Prognosen Vergleiche zu
Vorjahren lohnend sein. Dies gilt natürlich insbesondere, wenn es das entsprechende Fest seit Jahren gibt ... "Weiter
heißt es in der Vorlage: „ TradiƟonsveranstaltungen werden in der Regel größere Besucherströme auslösen als
erstmalige Veranstaltungen. "
Für die Bonner Innenstadt liegen seit MiƩe 2018 automaƟsierte Passantenfrequenz Messungen vor (vgl. Anlage
„Passantenfrequenzen in der Bonner Innenstadt", die als MiƩeilungsvorlage des Amtes für WirtschaŌsförderung
(Drucksache 1910479) im Frühjahr 2019 dem WirtschaŌs-, dem Planungsausschuss und der Bezirksvertretung Bonn
vorgelegt worden war).
Wertet man die dort genutzte Originalquelle www.hystreet.com speziell unter dem Aspekt der Passantenfrequenzen
an den Sonntagen im zurückliegenden Adventszeitraum 2018 aus, ist sehr gut zu erkennen, dass die Zahl derSeite 11 von 66
3
Passanten mehr als verdoppelt hat: Der Bonner Weihnachtsmarkt wurde am 23. November 2018 eröffnet, ab
diesem Datum sƟegen die Passantenfrequenzen an den Sonntagen von rund 30.000 an den darauf Sonntagen
konƟnuierlich auf knapp 70.000 an. Lediglich der 4. Advent (23.12.) lag wieder etwas niedriger. Am 30.12. war der
Weihnachtsmarkt schon lange wieder abgebaut.
Passanten an Sonntagen in drei Bonner
Innenstadtstraßen im Advent 2018
Quelle: www.hystreet.com (abgerufen am 20.8.2019, eigene Berechnungen)
3. Besucher, die wegen des Einkaufens kommen
Aus einer Befragung im Jahr 2005 des Geographischen InsƟtuts der Universität Bonn im AuŌrag der
Bonner WirtschaŌsförderung ist bekannt, dass die überwiegende Zahl der Passanten den Weihnachtsmarkt als
HauptmoƟv für den Besuch in Bonn hat:
Der Bonner Weihnachtsmarkt als HauptmoƟv
des Besuchs der Innenstadt
41 %Seite 12 von 66
4
59%
Ou II • E en &hebun s an enb fr
n
nein
Dja
n = 2103
-5-
a. Dies deckt sich auch mit einer Studie des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V.: Die
AkƟvitäten „Essen und Trinken" stellen mit 57,5 Prozent eindeuƟg die HauptmoƟve von Verbrauchern beim
Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie: Weihnachtsmärkte als WirtschaŌsfaktor, Bundesverband Deutscher
Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund 35
Prozent steht der „Geschenkekauf" im Vordergrund (Studie: Weihnachtsmärkte als WirtschaŌsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). In einem „vorsichƟg konservaƟven"
Ansatz rechnen wir auf den Bonner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen Bewertungen der MoƟve. Demnach wäre
mit nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen, die die Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen nutzen
würden.
b. Diese Werte korrespondieren auch weitestgehend mit Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 2015 durch die GesellschaŌ für Markt- und Absatzforschung
(GMA) und MK IlluminaƟon GmbH. Diese Befragung wurde u.a. auch in Bonn durchgeführt, wobei allerdings die
Ergebnisse für Bonn zu einer Auswertung „West" für Gesamt-NRW zusammengefasst sind.
Für Einkäufe oder gar spezifische Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt lediglich 37,4 Prozent der rund 1.000
befragten Personen die Innenstädte und Weihnachtsmärkte. Separiert man beim „Einkauf" weiter, so ergeben sich
21,5 Prozent für allgemeine Einkäufe sowie 15,9 Prozent für spezifische Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt
zwischen TradiƟon und Inszenierung? Was erwarten Besucher und Touristen? Ergebnisse einer bundesweiten
Befragung im Dezember 2015 — Kurzfassung; GesellschaŌ für Markt- und Absatzforschung und MK IlluminaƟon
GmbH, Dresden; S.2). Als Hauptgrund für den Besuch der Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten stehen
Aspekte wie „Treffpunkt und Vergnügen" ganz oben. In Verbindung mit „Bummeln und Freunde" nennen ca. 43
Prozent diesen „geselligen Anlass" zum Weihnachtsmarktbesuch. Auf die Frage, warum Besuche/Reisen zu
Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten kumuliert 60,5 Prozent der Befragten die Gesichtspunkte
„schönes weihnachtliches Ambiente/SƟmmung" und „StadtbesichƟgung" (Der Weihnachtsmarkt zwischen TradiƟon
und Inszenierung — Was erwarten Besucher und Touristen, Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember
2015, PräsentaƟon anlässlich eines Expertenseminar zu Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 2016, Chart
Nr.
Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine schemaƟsche Gegenüberstellung der jeweils
zu erwartenden Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und den geöffneten GeschäŌen zur Beurteilung der
prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung allein nicht hinreichend aussagekräŌig ist. Dies hat zuletzt das OVG
in Münster mit der Eilentscheidung 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L
1840/17) vom 5. Mai 2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass es bei der Genehmigung eines
verkaufsoffenen Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr auch auf den Gesamtcharakter und der
besonderen Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme.
Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es handelt sich um langjährige, tradiƟonelle
Festveranstaltungen in der Vorweihnachtszeit mit zahlreichen Elementen, die sich vom alltäglichen/normalen
(wochentäglichen) Leben abheben. Mit den zahlreichen weihnachtlichen Verkaufsständen, Imbiss- und
Getränkeständen, Kinderkarussells und vielfälƟgen, anderen Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche) Bild
der Bonner, Duisdorfer und Bad Godesberger Innenstadt posiƟv verändern und eine anders „wahrnehmbares
Ortsbild" erzeugt.Seite 13 von 66
5
4. Räumlicher Bezug
Nach aktueller Rechtsprechung wird eine prägende Wirkung einer Messe/Veranstaltung für einen verkaufsoffenen
Sonntag nur dann angenommen, wenn ein enger räumlicher bzw. unmiƩelbarer Bezug bzw. Zusammenhang
zwischen Veranstaltung und geöffneten GeschäŌen besteht.
Die Bonner Innenstadt Weihnachtsmärkte sind auf dem Münsterplatz, dem BoƩlerplatz, dem Friedensplatz, der
Windeckstraße, der Vivatsgasse und der Poststraße gelegen.
Die Öffnung der Läden in der Bonner Innenstadt bezieht sich auf folgende Straßen:
Acherstraße 1 — 30, Am Hof 1 — 36, Am Neutor 1 — 8,
Beiderberg 2 - 32, Berliner Freiheit 21, 36, 36A,
Bertha-von-SuƩner-PIatz 1 - 25, Bischofsplatz 1-4, Bonngasse 1 — 30, BoƩlerplatz
1 — 12, Brüdergasse 1 — 31, Budapester Straße 1 — 23, Dreieck 1 — 20, Franziskanerstraße 1 - 16 Friedensplatz
1 — 16, Friedrichstraße 1 — 64, Fürstenstraße 1 — 8, Gangolfstraße 2 — 15,
Gerhard-von-Are-Straße 1 — 8, In der Sürst 1 — 10, Kaiserplatz gerade Hausnummern 2 - 22,
Kasernenstraße 1 — 7b, 22 - 32, Kesselgasse 1 — 5, Markt 1 — 42, Marktbrücke
1 —4, MarƟnsplatz 1 — 9, Maximilianstraße 1 — 46, Münsterplatz 1 — 30, Münsterstraße 1 -20, Noeggerathstraße
1,
Oxfordstraße 1 - 24, Poststraße 1 - 36, Rathausgasse 5 — 38, Remigiusstraße 1
— 20, Remigiusplatz 1 — 6, Rheingasse 2, Sternstraße 1 — 100, Sterntorbrücke 1
— 17, Stockenstrasse 1 — 19, Thomas-Mann-Straße 1 — 64, Vivatsgasse 1 — 14, Wenzelgasse 1 — 44,
Wesselstraße 1 — 16, Wilhelmstraße 1 — 23, Windeckstraße
1 -7.
Da sich die oben genannten Straßen in direkter Umgebung der Weihnachtsmärkte befinden und diese miteinander
verbinden, ist der direkte räumliche Bezug gegeben.
5. Flächenverhältnisse Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche der GeschäŌe
Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach gegenwärƟger
RechtsinterpretaƟon nur dann angenommen, wenn die Verkaufsfläche der GeschäŌe, die geöffnet haben können,
ungleich größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes. Um wieviel größer die Verkaufsfläche der GeschäŌe sein
darf bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quanƟtaƟven Angaben bzw. auch keine allgemeinen
Näherungswerte.
Bonn-City: insgesamt nehmen die Bonner Weihnachtsmärkte in der Bonner Innenstadt eine Fläche von rund
14.000 Quadratmetern ein. Diese Flächen sind auf den Münsterplatz, den BoƩlerplatz, den Friedensplatz, die
Windeckstraße, die Vivatsgasse und die Poststraße aufgeteilt.
Dem steht eine theoreƟsch maximale Gesamtverkaufsfläche der Bonner Innenstadt von rund 314.000
Quadratmetern (Angaben nach COMFORT Städtereport Bonn 2016) gegenüber. Damit ist die Fläche der
Weihnachtsmärke zunächst kleiner als die Verkaufsfläche der GeschäŌe, die in der Bonner Innenstadt theoreƟsch
geöffnet haben können.
Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den
vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen Geltungsbereich einer
Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin,
der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im DurchschniƩ etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler nicht
regelmäßig an den Öffnungen (diese AuskunŌ erteilte der HauptgeschäŌsführer des Handelsverbandes
Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des HauptgeschäŌsführer des
Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im DurchschniƩ mit einer
Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In Anbetracht der Bedeutung der Weihnachtszeit für die
Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir für Bonn während des verkaufsoffenen Sonntags am 17.12. von
einer „Nichtbeteiligungsquote" von lediglich 15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur
vorhandenen innerstädƟschen Verkaufsfläche, ergibt sich eine potenƟell „geöffnete Fläche" von 251.200 bis
266.900 Quadratmetern.Seite 14 von 66
6
Die FlächenrelaƟonen relaƟvieren sich zudem auch insofern, als dass sich die ermiƩelte Verkaufsfläche des
innerstädƟschen Einzelhandels in Bonn teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen
(„erdgeschossigen") Betrachtung würde das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günsƟger" sein. Die aus
städtebaulichen Gründen gewollte Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung
vorgebracht werden.
6. Fazit
Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt — auch im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle relevanten
Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen.
Demnach sind die Bonner Weihnachtsmärkte selbst für den Sonntag prägend und die beantragte Sonntagsöffnung
wird lediglich als Annex
Mit den besten Grüßen
Nachfolgend per Link noch diverse Anlagen: hƩps://we.tl/t-RiIARXhatR
Anlage 1 - Sammlung ZeitungsarƟkel 2024
Anlage 2 - Pressetext 2023 Veranstalter
Anlage 3 – Kundengewinnungsrate Galeria KauĬof
Mit den besten Grüßen
INVALID HTMLSeite 15 von 66
Nr. 285 – Samstag, 7. Dezember 2024 31
BEKANNTMACHUNG
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Schenkel
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† 25. November 2024
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dem 11. Dezember 2024, um 11:00 Uhr in der kath. Kirche St. Matthäus
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Anschließend ist die Urnenbeisetzung auf dem Friedhof in
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geb. Friedsam
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Rat der Bundesstadt Bonn
Am Donnerstag, 12.12.2024, 17 Uhr, findet im Gustav-Stresemann-
Institut eine Ratssitzung statt.
Vorsorglich wird hiermit auch auf eine mögliche Fortsetzung der Sitzung an dem
auf den Sitzungstag folgenden Montag ab 19 Uhr hingewiesen. Ferner kann sich
die Reihenfolge der zu behandelnden Tagesordnungspunkte aufgrund eines
Beschlusses des Rates noch ändern.
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 54 vom 4.12.2024 öffentlich bekannt
gemacht und im Internet unter www.bonn.sitzung-online.de veröffentlicht. Ein-
zelheiten können Sie im Ratsbüro unter ratsbuero@bonn.de erfragen. Hier erhal-
ten Sie auch Auskunft über die Einlasskarten. Die Ratssitzung wird live im Internet
auf www.bonn.de/livestream übertragen.
Bezugsmöglichkeiten des Amtsblattes: Abholung in den
Bezirksrathäusern, Versand per Mail: Tel. 77 24 71, Download
unter www.bonn.de/amtsblatt.
Öffentliche Bekanntmachung
Hinweisbekanntmachung des Rhein-Sieg-Kreises
zur Sitzung des Kreistages
Am Donnerstag, 12.12.2024, 16:00 Uhr, findet im Dr.-Franz-Möller-Saal, Kreishaus
in Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, die Sitzung des Kreistages
des Rhein-Sieg-Kreises statt. Die Tagesordnung ist auf der Internetseite des
Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen bekannt
gemacht worden.
Auf die Bekanntmachung wird hiermit nach § 6 Abs. 1 i.V.m. § 8 der Verordnung
über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht
(Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) hingewiesen.
Siegburg, den 03.12.2024
gez. Sebastian Schuster
Landrat
63. Sitzung des Verwaltungsrates der RSAG AöR
Der Verwaltungsrat der RSAG AöR tagt am 12. Dezember 2024. Der
Tagesordnungspunkt 3 wird der Beschluss der Abfall- und Gebühren-
satzung der RSAG AöR für den Rhein-Sieg-Kreis sein.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zur Beratung dieses
Tagesordnungspunktes in der 63. Sitzung des Verwaltungsrates der
RSAG AöR am Donnerstag, den 12. Dezember 2024 ab 16:00 Uhr
im Kreishaus Siegburg, Raum A 1.16 (Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721
Siegburg) im Rahmen der Sitzung des Kreistages eingeladen.
Hinweisbekanntmachung
Jahresabschluss 2023 der
Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg-Kreis mbH
Die Geschäftsführung der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-
Sieg-Kreis mbH weist darauf hin, dass die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Verwendung des Ergebnisses sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlus-
ses und des Lageberichts satzungsgemäß auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises
unter www.rhein-sieg-kreis.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ vom 09.12. bis
20.12.2024 bekannt gemacht wird.
Sankt Augustin, 07.12.2024 Die Geschäftsführung
Statt Karten
Einschlafen dürfen, wenn man das Leben
nicht mehr selbst gestalten kann,
ist der Weg zur Freiheit und der Trost für alle.
Hermann Hesse
Viel zu schnell bist du von mir gegangen,
aber ich bin dankbar für die wunderschöne
gemeinsame Zeit mit dir.
Ich nehme Abschied von meinem lieben Mann
Rudolf (Rudi) Ziller
* 3. April 1944 † 1. Dezember 2024
In Liebe und Dankbarkeit
Ira
Traueranschrift: Ira Heidinger c/o Bestattungshaus Kümpel,
Alte Lohmarer Str. 6, 53721 Siegburg
Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung im Michaelsgarten findet
statt am Mittwoch, dem 18. Dezember 2024 um 11 Uhr in der Kapelle auf dem
Nordfriedhof in Siegburg, Alte Lohmarer Str. 10.
Von Kranz- und Blumenspenden bitten wir abzusehen.Anlage 1/1Seite 16 von 66
14 KÖLN Freitag, 06. Dezember 2024
Allgemeines
Verschiedenes
Für die historisch bedeutsame
Bastei, die durch alters- und
nutzungsbedingte Schäden seit
mehreren Jahren nicht mehr für die
öffentliche Nutzung zugänglich
ist, zeichnet sich eine mögliche Lö-
sung ab. „Es konnte ein Vorhaben-
träger gefunden werden, der bereit
ist, die komplexen baulichen An-
forderungen bei der Sanierung an-
zugehen und dabei sowohl die Be-
lange des Denkmalschutzes als
auch die Bedürfnisse der Stadtge-
sellschaft zu berücksichtigen“,
teilte die Stadt am Donnerstag mit.
Einen Namen des Bastei-Retters
nannte sie allerdings nicht.
Die Bastei wird seit April 2022
durch ein Stützgerüst abgesichert.
Nötig wurde die Abstützung wegen
massiver Schäden an der hochkom-
plexen Tragwerkskonstruktion.
„Um dem Vorhabenträger zu er-
möglichen, die notwendigen Pla-
nungen zu konkretisieren, schlägt
die Verwaltung eine Anhandgabe
an den Vorhabenträger für rund ein
Jahr vor“, heißt es. In dieser Zeit
können durch den späteren Bau-
herrn detaillierte Pläne erarbeitet
und abgestimmt, die vertraglichen
Bedingungen geklärt und ein Be-
triebskonzept vorgelegt werden,
aus dem hervorgeht, wie eine öf-
fentliche und gastronomische Nut-
zung möglich ist. Die Sanierung
und Rekonstruktion werde in enger
Abstimmung mit dem Denkmal-
schutz erfolgen.
Erfüllen diese Pläne auf beiden
Seiten übereinstimmend die not-
wendigen Voraussetzungen, könn-
te in einem zweiten Schritt Ende
2025 die Beschlussfassung im Rat
folgen, mit der die Bastei dem
möglichen Bauherrn im Rahmen
eines Erbbauvertrages übertragen
wird.
Die Sanierung der Bastei wird
nicht billig. Nach einer groben Kal-
kulation sind mindestens 20 Mil-
lionen Euro fällig, der Aufwand ist
enorm. 2018 hatte die Stadt die
Bastei von der Köln-Messe gekauft,
der Rat forderte 2020 von der Stadt
eine Aussage über die Sanierungs-
kosten.
1924 hatte Architekt Wilhelm Ri-
phahn die Reste eines früheren
preußischen Festungsturms ge-
nutzt und baute darauf das vom Ex-
pressionismus inspirierte Gebäu-
de. Im Zweiten Weltkrieg wurde die
Bastei zerstört, 1958 stand sie wie-
der und das Restaurant öffnete. Ab
den späten 1990er-Jahren durften
sich nur noch geschlossene Gesell-
schaften dort treffen, der Brand-
schutz und die Rettungswege
machten Probleme.
Köln – Einst war die Bastei ein Edel-Restaurant und Anziehungspunkt.
Gegessen wird dort schon lange nicht mehr. Seit Jahren gammelt
das marode und leerstehende Gebäude am Rheinufer vor sich
hin. Doch jetzt verkündet die Stadt eine Lösung.
DDiiee BBaasstteeii ssoollllDie Bastei soll
ggeerreetttteett wweerrddeenngerettet werden
Köln – Im Kölner Hauptbahnhof (A-
Passage der Colonaden) sind am
Mittwoch kurz nach Mitternacht
mehrere Obdachlose aneinander-
geraten. Zuerst stritten sich drei
Männer (38, 43), der Jüngere schlug
einem der beiden anderen ins Ge-
sicht. Ein vierter Manne mischte
sich ein und traf den zweiten 43-
jährigen am Kinn – der wurde be-
wusstlos. Jetzt kamen zwei Bundes-
polizisten dazu, sie brachten die
beiden Schläger zu Boden und fi-
xierten sie. Doch als wäre dies noch
nicht genug Tumult, mischte sich
ein 18-jähriger Pole ebenfalls ein.
Er versuchte, die Maßnahmen zu
behindern und rannte so auf die
Beamten zu, dass er ebenfalls zu
Boden gebracht werden musste.
Auf dem Boden leistete er Wider-
stand, indem er sich sperrte, sich
mit seinem Körpergewicht auf den
Rücken eines 41-jährigen Beamten
legte und sich an dessen Weste fest-
hielt. Mit geballter Kraft konnten
weitere Einsatzkräfte den 18-Jähri-
ge schließlich von dem Polizisten
trennen und ebenfalls fixieren. Die
Beamten fesselten die drei Straftä-
ter und brachten sie zur Dienststel-
le.
Beim 38-Jährigen (stammt aus
Jünkerath) wurden zwei Promille
festgestellt, auch die anderen Män-
ner waren betrunken. Der 18-jähri-
ge randalierte in der Wache, trat
gegen eine Tür und spuckte um
sich. Er wurde in Gewahrsam ge-
nommen, es gab Strafanzeigen we-
gen Körperverletzung und Wider-
stands im Polizeigewahrsam. Einer
der Polizisten verletzte sich an Knie
und Hüfte. Die Streithähne blieben
weitestgehend unverletzt.
Herzlichen
Glückwunsch!
Liebe Leserinnen und Leser,
wir nehmen gerne weiterhin Gratulationen bei Geburtstagen,
Trauungen, Hochzeitstagen oder Geburten inklusive Foto
entgegen. Aufgrund der DSGVO ist es notwendig, dass
dies im Einverständnis der/den genannten oder abge-
bildeten Person(en) bzw. deren gesetzlichen Vertretern
geschieht.
Ihre EXPRESS-Lokalredaktion
Fax 02 21/2 24-21 36
E-Mail koeln@express.de
... zum Geburtstag!
Herbert Dewitz zum 50.
... zum Namenstag!
Allen, die Nikolaus, Denise oder
Henrike heißen.
Köln – Ein toter Radfahrer beschäf-
tigt derzeit die Kölner Polizei. Denn
die Umstände des Todes 66-Jähri-
gen sind noch unklar.
Wie die Polizei am Donnerstag
mitteilte, hat ein 19 Jahre alter
Autofahrer am Mittwochnachmit-
tag auf der Godorfer Straße im
Stadtteil Immendorf einen mut-
maßlich gestürzten und tödlich
verletzten Fahrradfahrer (66) auf-
gefunden.
Trotz eingeleiteter Reanima-
tionsmaßnahmen war der Mann
laut Zeugen noch an der Unfallstel-
le seinen schweren Verletzungen
erlegen. Ein Verkehrsunfallaufnah-
meteam der Polizei sicherte die
Spuren am Unfallort, der sich auf
Höhe der dortigen Grundschule be-
findet. Die Polizei sperrte den Be-
reich vorübergehend ab .
Was die Todesursache war, muss
nun noch geklärt werden. „Das Ver-
kehrskommissariat 2 hat die Er-
mittlungen aufgenommen und
prüft, ob ein internistischer Notfall
oder eine andere Ursache zum Sturz
geführt hat“, so ein Sprecher.
Die Kölner Polizei sucht nun Zeu-
gen und bittet alle, die Hinweise
zum Unfallgeschehen geben kön-
nen, sich unter der Rufnummer
0221/229-0 oder per E-Mail an
poststelle.koeln@polizei.nrw.de
zu melden.
Stellenmarkt
Vermischtes
Musik Heute
Termine und Anfangszeiten ohne Gewähr
Theater Heute
Termine und Anfangszeiten ohne Gewähr
Ein Stützgerüst musste aufgebaut
werden. Foto: Arton Krasniqi
Die Colonaden Foto: Alexander Roll
Ein Polizist steht vor einem Strei-
fenwagen. Foto: dpa
Die Bastei am Rheinufer ist ein
markantes Gebäude.
Foto: Martina Goyert
Investor gefunden: Gastro wieder möglichWilde Prügelei im
Hauptbahnhof
Autofahrer findet Toten auf der Godorfer Straße in Immendorf – Polizei sucht Zeugen
66-Jähriger stirbt nach Sturz mit Fahrrad
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d Fr. & Sa. & So. 15 Uhr: Nikolaus Spezial – Pup-
penspiel und Nikolausprogramm für Kinder von 3 -
6 Jahren. 1) „Kleiner Drache, wünsch dir was“ Mu-
sikalisches Puppenspiel. 2) Wir singen gemeinsam
Adventslieder. 3) Besuch des Nikolaus.
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Vielen Dank!Schnellere
Vermittlung
Hilfesuchender
BONN. Seit Mitte November sind die
Rufnummer 116117 des ambulanten
Patientenservices und die Notruf-
nummer 112 in Bonn elektronisch di-
rekt miteinander vernetzt. Ziel ist laut
Mitteilung der Verwaltung eine noch
bessere Steuerung Hilfesuchender in
der ambulanten Akut- und Notfallver-
sorgung.
Die Bonner Leitstelle von Feuer-
wehr und Rettungsdienst und die
Kassenärztliche Vereinigung Nord-
rhein (KVNO) haben hierzu gemein-
sam eine neue digitale Schnittstelle
implementiert. „Diese verbindet die
beiden Einsatzleitsysteme und er-
möglicht bei Bedarf die schnelle und
unkomplizierte Übergabe von anru-
fenden Patientinnen und Patienten“,
teilt die Stadt mit. Nach einer ausgie-
bigen Testphase seit Juli 2024 ist das
Pilotprojekt in Bonn am 13. Novem-
ber in den Live-Betrieb gestartet.
Bonner, die sich nun an den Notruf
112 wenden, werden ab sofort nach
einem standardisierten Abfragepro-
tokoll von den jeweiligen Disponen-
ten medizinisch ersteingeschätzt.
Sofern es sich nicht um einen akuten
medizinischen Notfall handelt, der
unmittelbar rettungsdienstlich ver-
sorgt werden muss, erfolgt die Über-
gabe an die 116117 beziehungsweise
den ambulanten Bereich. Dank der
neuen digitalen Schnittstelle werden
dabei die bereits telefonisch erfassten
Informationen – darunter etwa wich-
tige Parameter wie Ortsrahmendaten
und medizinische Angaben – gleich
an die andere Stelle mit übermittelt
und müssen dort nicht erneut abge-
fragt werden. DasVerfahren gilt auch
in umgekehrter Richtung.
Stadt und KVNO weisen darauf hin,
dass Bürgerinnen und Bürger auch
weiterhin den Unterschied zwischen
beiden Nummern beachten sollten.
Die 112 ist nur für echte Notfälle, also
lebensbedrohliche Situationen. Die
116117 hilft bei allen dringlichen, aber
nicht lebensbedrohlichen Anliegen
der medizinischen Versorgung. buj
Zwei wichtige
Rufnummern vernetzt
Drei Brände in einer Nacht
VON NICOLAS OTTERSBACH
BONN. Es ist ein piepsender Rauch-
melder, der die Frau gegen 5 Uhr aus
dem Schlaf reißt. Noch nicht ganz
bei Sinnen geht sie in die Küche. „Ich
habe den Rauch gerochen und dach-
te, ich hätte etwas auf dem Herd ver-
gessen“, erzählt sie. Doch dort ist al-
les in Ordnung. Sie sucht weiter und
öffnet die Wohnungstür. Der Rauch
schlägt ihr wie eine Wand entgegen.
„Die schwarze Qualmwolke kam di-
rekt auf mich zu“, sagt sie einen Tag
danach.
Drei Stockwerke tiefer, im Keller
des Wohnhauses in der Duisdorfer
Bahnhofstraße, ist in der Nacht auf
Freitag ein Stromverteilerkasten in
Brand geraten. Erst kokeln nur die Ka-
belummantelungen, dann fängt der
Kasten Feuer – und schließlich alles,
was in dem Kellerraum untergebracht
war. Der Rauch zieht nicht nur durch
Schächte nach draußen und aus den
Gullydeckeln, sondern auch durch
das Treppenhaus bis ins Dachge-
schoss. Einen Fluchtweg gibt es für die
dortigen Wohnungen nicht mehr. Die
Frau ruft in Panik ihren Sohn an, der
in der Nachbarschaft wohnt. Es sind
lebensrettende Tipps, die er ihr gibt.
„Er hat gesagt, dass ich einen nassen
Lappen vor den Mund halten und ans
Fenster gehen soll“, erzählt die Frau.
Sie geht sogar noch weiter und klettert
in Panik auf den Sims davor.
Es ist der zweite von insgesamt drei
Bränden, die in der Nacht auf Frei-
tag im Duisdorfer Zentrum wüteten.
Zum Glück: „Dadurch waren die Ein-
satzkräfte schon in der Nähe und die
Eingriffszeiten viel kürzer“, sagt der
Bonner Feuerwehrsprecher Frank
Frenser. Hätten die beiden Bewohne-
rinnen noch ein paar Minuten länger
ausharren müssen, hätten sie mögli-
cherweise noch mehr giftigen Rauch
eingeatmet. So konnten sie aber
schnell genug mit einer Drehleiter ge-
rettet werden.
Zweieinhalb Stunden früher: Ville-
mombler Straße, Ecke Rochusstraße.
Vor fast genau zwei Jahren verwüste-
te ein Feuer das Ladenlokal im Erd-
geschoss. Gerade ist es renoviert und
frisch vermietet – und jetzt brennt es
schon wieder. Gummifußmatten, die
im Hauseingang liegen, sind in Brand
gesteckt worden, wie die Ermitt-
lungen der Polizei später ergeben.
Mehmet Öcan gehört das Gebäude,
in dem er und andere in den oben
liegenden Wohnungen leben. „Der
Nachbar hat Fensterscheiben klirren
gehört, den Rauch gesehen und ist
dann durch das Haus gerannt und hat
alle geweckt“, erzählt der 50-Jährige.
Um sich zu retten, rennen die Men-
schen mit dem, was sie im Bett anha-
ben, ins Freie.
Öcan steht am Tag danach vor
dem Ladenlokal. Der Rauch hat alles
oberhalb der Hüfte schwarz gefärbt.
„Seit zwei Wochen räume ich jeden
Tag Alkoholflaschen hier weg“, sagt
der 50-Jährige. Offenbar halten sich
immer wieder Personen im Hausein-
gang auf – möglicherweise auch in
der Brandnacht. „Ich vermute, dass
ihnen zu kalt war und sie deshalb ein
Feuer gemacht haben“, erzählt Öcan.
Belegen kann er das nicht.„Aber es ist
schon komisch, wenn einfach Gum-
mifußmatten brennen.“
Die Bonner Feuerwehr, zu der
Hauptamtliche wie Freiwillige ge-
hören, kommt in der Nacht nicht zur
Ruhe. Noch bevor sie von der Bahn-
hofstraße abgerückt sind – zuvor ha-
ben sie den Brand im Keller gelöscht
–, geht gegen 7 Uhr der nächste Notruf
ein. Ähnlich wie bei Brand Nummer
zwei gibt es einen technischen De-
fekt. Der wiederum führt zu einem
Schmorbrand an einer Leitung im
Wäschekeller. Das Feuer kann aller-
dings schnell gelöscht werden.
„So eine Serie von Einsätzen ist ex-
trem selten“, sagt Frenser, der selbst
schon viele Jahre bei der Feuerwehr
ist. Dass Verteilerkästen durch De-
fekte in Brand geraten, komme sel-
ten, aber dennoch immer wieder vor.
Laut eines Sprechers von Bonn-Netz
können Überlastungen an den Kästen
selbst zu solchen Bränden führen. Die
Bewohner hätten sich laut Frenser
richtig verhalten. „Wenn der Flucht-
weg nicht mehr genutzt werden kann,
sollte man sich an einem Fenster in
Sicherheit bringen und auf sich auf-
merksam machen.“
Auch wenn die Betroffenen das Un-
glück ohne größere gesundheitliche
Folgen überstanden haben – sie alle
konnten nach einer kurzen Behand-
lung das Krankenhaus am Freitag
wieder verlassen – haben sie noch viel
Arbeit vor sich. Mehmet Öcan muss
Haus und Ladenlokal erneut sanie-
ren, ist aber zuversichtlich, dass die
Versicherung die Kosten dafür über-
nimmt. In der Bahnhofstraße könn-
te es bis 2026 dauern, bis die Räume
wieder bewohnbar sind. Denn dort
hat nicht nur der Rauch Schaden an-
gerichtet, sondern womöglich ist die
gesamte Hauselektrik nun hinüber.
„Ich muss nun gucken, wo ich unter-
komme. Erst einmal kann ich zu mei-
ner Freundin und meiner Familie“,
sagt die Frau aus dem Dachgeschoss.
Was danach kommt? „Ich weiß es
nicht.“ Sie ist froh, dass ihr nicht mehr
zugestoßen ist.
Feuerwehr im Dauereinsatz in der Duisdorfer Mitte. Es sind teils dramatische Szenen, die sich abspielen
Der erste Brand wütete an einem Ladenlokal in der Rochusstraße, Ecke Villemombler Straße. FOTOS: FELSMANN (2)/OTTERSBACH (2)
Die brennenden Gummifußmatten
haben alles oberhalb der Hüfte in
schwarzen Rauch gehüllt.
In einem Mehrfamilienhaus an der
Bahnhofstraße geriet ein Stromver-
teilerkasten im Keller in Brand.
Die Feuerwehr rettete zwei Bewoh-
nerinnen mit einer Drehleiter aus
einem Dachgeschoss.Anlage 1/3Seite 18 von 66
G E N E R A L - A N Z E I G E R VI 19Donnerstag, 5. Dezember 2024Bonn lädt zum letzten verkaufsoffenen Sonntag
in diesem Jahr ein
Für fünf Stunden haben
die Besucherinnen und
Besucher der Bundes-
stadt am Sonntagnachmittag
die Möglichkeit, die festlich
dekorierte Innenstadt zu erle-
ben, durch zahlreiche Geschäf-
te zu bummeln und sich von
der herrlichen Weihnachts-
stimmung verzaubern zu las-
sen. Die Veranstaltung ist ein
absolutes Highlight im vor-
weihnachtlichen Trubel und
lockt mit einem entspannten
Mix aus Shopping, Kultur und
Genuss. Bonn bietet eine ideale
Gelegenheit, die Vorfreude auf
Weihnachten mit einem ganz
besonderen Erlebnis zu ver-
binden. Ob jung oder alt, Ein-
heimischer oder Gast – am 8.
Dezember öffnet Bonn sprich-
wörtlich seine Türen, um die
Adventszeit in ihrer schönsten
Form gemeinsam zu feiern.
Einkaufen in festlicher
Atmosphäre
Ob man auf der Suche nach
dem perfekten Weihnachts-
geschenk ist oder einfach nur
das schöne weihnachtliche
Ambiente genießen möchte –
an diesem Sonntag kommen
große und kleine Menschen
auf ihre Kosten. Die Geschäfte
im Bonner Zentrum zwischen
Belderberg, Franziskanerstra-
ße, An der Schlosskirche, Am
Hof, Am Neutor, Kaiserplatz,
Am Hauptbahnhof, Thomas-
Mann-Straße, Berliner Platz,
Oxfordstraße und Bertha-von-
Suttner-Platz bieten ein brei-
tes Sortiment und laden zum
entspannten Stöbern ein. Die
Stadt hat sich dabei ganz be-
sonders herausgeputzt: Die lie-
bevoll gestalteten Schaufenster
und die atmosphärischeWeih-
nachtsbeleuchtung sorgen für
einen festlich-romantischen
Rahmen. „Wir möchten den
Bonnerinnen und Bonnern
sowie unseren Gästen aus nah
und fern einen stimmungs-
vollen Tag bereiten. Gerade
in der hektischen Vorweih-
nachtszeit ist es schön, einen
Ort zu haben, an dem man zur
Ruhe kommen und trotzdem
die weihnachtliche Vorfreude
spüren kann“, macht Maike
Reinhardt, Geschäftsführerin
von city-marketing bonn e. V.
Lust auf diesen besonderen
zweiten Advent. „Im Vergleich
zu anderen Shopping-Events
steht in Bonn die Verbindung
von Gemeinschaft und Genuss
im Vordergrund“, betont sie.
„Der Sonntag lädt ein, die Vor-
weihnachtszeit stressfrei, fami-
liär und mit dem besonderen
Bonner Charme zu erleben.“
Bonner Weihnachtsmarkt
Parallel zum verkaufsoffenen
Sonntag hat natürlich auch
der Bonner Weihnachtsmarkt
geöffnet. Über 165 Stände bie-
ten eine beeindruckende Viel-
falt an kunsthandwerklichen
und kulinarischen Köstlich-
keiten, von handgefertigtem
Schmuck bis zu exotischen
Delikatessen wie ungarischen
Langos und Pasta aus dem
Käselaib. Neben traditionel-
len Weihnachtsleckereien wie
Lebkuchen und Bratäpfeln gibt
es auch vegane und Bio-Optio-
nen. Attraktionen wie das Kin-
der-Weihnachtshaus am Mül-
heimer Platz und kostenlose
Kasperletheateraufführungen
am Sterntor machen den Markt
zu einem Erlebnis für die ganze
Familie. Öffnungszeiten, An-
fahrtstipps und Programm-
highlights sind auf der Web-
seite der Stadt Bonn zu finden,
die täglich aktuelle Meldungen
bereitstellt.
Dreikönigsmarkt
Neu in diesem Jahr: Der Weih-
nachtsmarkt endet schon am
22. Dezember, einen Tag frü-
her als üblich, um die Abbau-
arbeiten sicherer zu gestalten
und den Standbetreiber mehr
Zeit für dasWeihnachtsfest mit
ihren Familien zu geben. Dafür
dürfen sich Besucher auf den
erstmals stattfindenden Drei-
königsmarkt freuen, der vom
27. Dezember bis 6. Januar auf
dem Remigiusplatz die Glüh-
weinzeit verlängert und mit
zusätzlichen Ständen eine fest-
liche Atmosphäre in die Nach-
weihnachtszeit bringt.
Gemeinsames Erlebnis
Besonders Familien dürften
am verkaufsoffenen Sonntag
auf ihre Kosten kommen. Ne-
ben umfangreichen Einkaufs-
möglichkeiten und dem schö-
nenWeihnachtsmarkt lockt vor
allem der vorweihnachtliche
Lichterglanz und gediegene
Karussells für die Kleinen. „Es
geht uns darum, Bonn als Stadt
der Begegnung zu präsentieren
– gerade in der Weihnachts-
zeit möchten wir Menschen
zusammenbringen“, betont
Maike Reinhardt.
Besonderes Flair
Der verkaufsoffene Sonntag
am 8. Dezember ist Teil einer
Reihe von Veranstaltungen,
die in Bonn über das Jahr hin-
weg stattfanden. Dazu gehö-
ren Events wie „BonnFest“ im
September oder „Bonn leuch-
tet“ im November. Die Öffnung
der Geschäfte an ausgewählten
Sonntagen bietet eine willkom-
mene Gelegenheit, die Innen-
stadt zu beleben und den Ein-
zelhandel zu stärken. Auch für
den letzten verkaufsoffenen
Sonntag des Jahres rechnen
dieVerantwortlichen mit einer
großen Besucherzahl, was die
Bedeutung solcher Tage für die
lokaleWirtschaft unterstreicht.
ÖPNV nutzen
Die Besucherinnen und Be-
sucher sollten sich auf einen
erhöhten Andrang einstellen.
Doch dafür können sie auch
mit erweiterten Verkehrs- und
Parkplatzangeboten rechnen.
Der öffentliche Nahverkehr
wird entsprechend verstärkt.
Allerdings wird geraten, dass
unbedingt der ÖPNV für die
entspannte Anreise genutzt
werden soll. hob
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Am kommenden Sonntag verwandelt sich die Innenstadt in eine stimmungsvolle Weihnachtswelt. Unter dem
Motto „Mach hoch die Tür“ öffnen zahlreiche Geschäfte von 13 bis 18 Uhr ihre Türen
Wer sich bei der Shoppingtour stärken möchte, findet am Weih-
nachtsmarkt einiges. FOTOS: RANDOLF BUNGE/CITY-MARKETING BONN
Der Bonner Weihnachtsmarkt mit seinen schön geschmückten
Ständen zieht jedes Jahr Besucher von nah und fern an.
Das Bonner Riesenrad und der große Tannenbaum am Beethoven-
Denkmal sind ein echter Hingucker.
„Gerade in der
Weihnachtszeit
möchten wir
Menschen
zusammenbringen“
Maike Reinhardt
Geschäftsführerin City-Marketing
Bonn
Maike Reinhardt, Geschäftsfüh-
rerin von City-Marketing Bonn
FOTO: JULIAN ERKSMEYERFriedrichstr.45/ Ecke Wenzelgasse 53111 Bonn
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B O N N22 Samstag/Sonntag, 7./8. Dezember 2024 G E N E R A L - A N Z E I G E RV-VIRestaurant Che Falafel schließt
VON JONAS DIRKER
BONN. Es passt ins Bild, dass Betrei-
ber Mostafa Elhady die Schließung
seines arabischen Restaurants in
der Maximilianpassage mit einem
großen Schild verkündet. Nach
fünf Jahren, in denen der Betrieb
Corona-Krise und schwerwiegen-
den Hochwasserschäden zu trot-
zen hatte, ist Schluss. Verantwort-
lich dafür macht der Betreiber
auch die deutsche Kundschaft, die
dem Lokal nach Äußerungen zum
Nahost-Konflikt zu großen Teilen
ferngeblieben sein soll.
Knapp 80 Prozent der deutschen
Kunden habe er verloren, schreibt
Elhady auf dem Schild, das deut-
lich sichtbar vor dem Eingang
seines Lokals an der Wand lehnt.
„Wegen Zionismus und der Juden-
heuchelei dieser Gesellschaft“ sei
das Restaurant nicht zu halten.
„Wenn man in Deutschland Juden
kritisiert, ist man der Böse. Wenn
man Israel erwähnt, haben die
Leute die Hosen voll“, sagt er, an-
gesprochen auf die ausgehängte
Botschaft.
Seit mehr als einem Jahr macht
der Lokalbetreiber mit israelkri-
tischen Plakatierungen auf sich
aufmerksam. Im November 2023
hatte die Polizei Bonn ein Schild
zum Nahost-Konflikt wegen des
Verdachts auf Volksverhetzung
zeitweise konfisziert. Die Staats-
anwaltschaft Bonn hatte weiter-
gehende Ermittlungen mit der Be-
gründung abgelehnt, in dem Plakat
lediglich eine zulässige Meinungs-
äußerung im Zusammenhang mit
dem Nahost-Konflikt zu sehen.
Elhady berichtet zudem von
weiteren Ermittlungen und Pro-
zessen wegen Volksverhetzung.
Auch aufgrund des neuen Schildes
habe es eine Strafanzeige wegen
des Verdachts auf Volksverhetzung
gegeben, teilte die Polizei Bonn
auf Anfrage mit. „Ich wurde immer
freigesprochen“, gibt sich der Res-
taurantbetreiber selbstsicher und
hebt die Justiz und das Prinzip der
Rechtsstaatlichkeit lobend hervor.
Eine gesellschaftliche Meinungs-
freiheit bestehe beim Thema Nah-
ost-Konflikt dennoch nicht, ist er
überzeugt und sieht dafür in der
ausbleibenden Kundschaft einen
Beleg.
Ein weiterer Grund für die
Schließung seien die viel zu hohen
Mietkosten – seinen Angaben nach
rund 5000 Euro. Der rund andert-
halb Jahre andauernde Schließung
der Passage aufgrund des mas-
siven Wasserrohrbruchs im Juni
2021 habe bei vielen Mietern zu
finanziellen Problemen geführt.
Von den Versprechungen, die
ihm vor dem Einzug Ende 2019
gemacht wurden, sei nichts ein-
getroffen, kritisiert der 51-Jährige.
Auch andere aktuelle und ehema-
lige Mieter der Passage hatten zu-
letzt gegenüber dem GA schwere
Vorwürfe gegen die Eigentümer
und Erbauer des Einkaufszen-
trums erhoben. Der Leerstand
in der Passage, die der Bayeri-
sche Versorgungskammer gehört,
nimmt sichtbar zu. Das Restau-
rant Che Falafel wird das neunte
von 22 Ladenlokalen werden, das
geschlossen bleibt.
„Bis nächste Woche noch, dann
mache ich zu“, sagt Elhady. Den
Armentisch und seine Obdach-
losenaktionen, mit denen er seit
seinem Einzug zahlreiche bedürf-
tige Menschen versorgt hat, will
der Bonner Restaurant-Betreiber
auf privatem Weg weiterführen.
Man solle ihn dafür „bitte kontak-
tieren!“ heißt es auf dem Schild
vor seinem Laden im kleinge-
druckten Text.
Betreiber: Israelkritische Haltung schreckt deutsche Kunden ab
10,6 Millionen
Euro für
Gynäkologie
BONN. Das Johanniter-Krankenhaus
Bonn hat einen Förderbescheid
über rund 10,6 Millionen Euro von
NRW-Gesundheitsminister Karl-Jo-
sef Laumann entgegengenommen.
Ziel ist es dem Krankenhaus zufol-
ge, die Kapazitäten in der gynäko-
logischenVersorgung baulich zu er-
weitern.„Durch einen Anbau sollen
Gynäkologie und Geburtshilfe um
insgesamt 22 Betten aufgestockt
sowie die Kreißsäle des Kranken-
hauses modernisiert und erweitert
werden“, teilt die Einrichtung mit.
Die Förderung erfolge im Rah-
men des Investitionsprogramms
Krankenhaus-Einzelförderung. Für
das Programm sei für die aktuelle
Wahlperiode der Förderschwer-
punkt auf die Umsetzung des neuen
Krankenhausplans gelegt worden.
Dafür stelle die Landesregierung
insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur
Verfügung. In einer ersten Förder-
runde, in der nun auch die Förde-
rung des Johanniter-Krankenhauses
Bonn erfolge, würden insgesamt 409
Millionen von den 2,5 Milliarden
Euro für bauliche Maßnahmen zur
Umsetzung der Krankenhauspla-
nung bereitgestellt. Die weiteren
Mittel würden über die nächsten
Jahre sukzessive an Krankenhäuser
in Nordrhein-Westfalen verteilt. dsf
Förderung für das
Johanniter-Krankenhaus
Repair-Café auf
dem Venusberg
BONN. Das nächste Repair-Café Ve-
nusberg/Ippendorf findet an die-
sem Samstag, 7. Dezember, 10 bis
14 Uhr, in den Räumlichkeiten des
Gemeindehauses am HaagerWeg 40
statt. Das teilt die Auferstehungs-
gemeinde Bonn-Venusberg mit. Es
können demnach wieder Kleinge-
räte und Fahrräder vorbeigebracht
werden. Eine Anmeldung vorab sei
nicht notwendig, heißt es vonseiten
der Veranstalter. dsf
Mit Hustenbonbons auf Stimmenfang
VON BERND EYERMANN
BONN. Es wird vermutlich kalt wer-
den in diesem Winter-Wahlkampf.
Und der eine oder andere Wähler
dürfte auch mit einer Erkältung zu
kämpfen haben. Und wenn man
schon einen Mediziner als Kandi-
daten hat, was liegt da näher, als
beides zu verbinden und im Wahl-
kampf Hustenbonbons zu verteilen?
„Gute Besserung wünscht Prof. Dr.
Hendrik Streeck“ soll auf den Tüt-
chen einer Firma stehen, mit der die
Bonner CDU bis zum Wahltag am
23. Februar eine eher ungewöhn-
liche Partnerschaft eingegangen ist.
Den Parteifreunden gefiel es, als
Streeck am Donnerstagabend beim
Kreisparteitag im Beueler Brücken-
forum die Hustenbonbon-Idee vor-
stellte. Und auch bei der Präsenta-
tion der Hundeleckerlis, mit denen
der Virologe und Hundefreund für
sich werben will, war die Freude
bei den gut 100 Parteimitgliedern
im Saal groß.
Die beiden eher unpolitischen
Give-aways, wie das Wahlkampf-
material neudeutsch heißt, sind
Teil einerWahlkampf-Linie, die den
Kandidaten und die Stadt Bonn vor
allem mit den Themen Gesundheit,
Wirtschaft und Wissenschaft in Ver-
bindung bringen soll. Und so sollen
die Plakate mit den etwas holprigen
Slogans„Wissen schafftWirtschaft“,
„Wissen schafft Gesundheit“ oder
„Wissen schafft Streeck“ daher-
kommen. Laut dem Kandidaten
soll die Botschaft dahinter lauten:
„Wenn wir es schaffen, hier bei uns
die Unternehmen und Start-ups an-
zusiedeln, die mit denWissenschaft-
lern kooperieren, dann ist das etwas,
wo Wissen Wirtschaft schafft.“
Anfang Januar will die CDU – so
wie es mit den anderen Parteien in
Bonn vereinbart sei – ihren Wahl-
kampf starten. An der Spitze steht
dann ein neuer Vorsitzender: NRW-
Staatskanzleichef sowie Bundes-
rats- und Europaminister Natha-
nael Liminski. Die Parteimitglieder
wählten den 39-Jährigen ohne
Gegenkandidaten mit 102 von 106
Stimmen (96,2 Prozent) zum Nach-
folger von Christoph Jansen, der
als Büroleiter der stellvertretenden
CDU-Generalsekretärin nach Berlin
gewechselt ist. Liminski ist in Bonn
geboren und in Sankt Augustin-
Hangelar aufgewachsen. Mit seiner
Frau und den vier Kindern wohnt er
in Düsseldorf.
In seiner Vorstellungsrede sagte
er, für ihn sei der Kreisvorsitz eine
„große Ehre und eine politische
Heimkehr“. In Bonn habe sein po-
litisches Engagement begonnen, er
sei hier in der Schüler-Union, der
Jungen Union, im RCDS und auch
in der CDU tätig gewesen.Vielleicht
sei es ein „ungewöhnlicher Perso-
nalvorschlag“, ihn nun in der Bun-
desstadt an die Spitze der Kreispar-
tei zu wählen, meinte der zumeist
in Düsseldorf, Berlin und Brüssel
aktive CDU-Politiker. Er sei auch
zunächst selbst nicht so überzeugt
gewesen, dass er die richtige Lösung
sei. Aber als viele Verantwortungs-
träger ihm gut zugesprochen hätten,
habe er seine Zusage gegeben.
Liminski sicherte der Kreispartei zu,
sich trotz all seiner Aufgaben – er ist
auch nochVorsitzender des CDU-Be-
zirks Mittelrhein – intensiv um die Be-
lange der Bonner CDU zu kümmern.
Und er habe sich vorgenommen, mit
den hiesigen Parteifreunden das Jahr
2025 zu einem „echten Erfolgsjahr“
zu machen, in dem Hendrik Streeck
zum Bundestagsabgeordneten, Gui-
do Déus zum Oberbürgermeister und
die Rats- sowie die Bezirksfraktionen
zu stärksten Kräften in ihren Vertre-
tungen gewählt werden. Streeck will
mit Leckerlis, Bonbons und Botschaf-
ten den Anfang machen.
Die CDU und ihr Kandidat Hendrik Streeck machen Wahlkampf passend zur Jahreszeit
Hendrik Streeck beim CDU-Parteitag zwischen Nathanael Liminski (links) und
dem Landtagsabgeordneten Christos Katzidis. FOTO: WESTHOFF
Kennedybrücke
wird
geprüft
VON SASCHA STIENEN
BONN. Alle sechs Jahre wird die Ken-
nedybrücke einer Hauptbauwerks-
prüfung unterzogen. Von Montag,
9. Dezember, bis Donnerstag, 19.
Dezember, steht die nächste Unter-
suchung an. Dadurch wird es nach
Angaben der Stadt bis Freitag, 13.
Dezember, zu Verkehrsbeeinträchti-
gungen für den Fuß- und Radverkehr
kommen.
Um ausreichend Platz für das Ab-
stellen des Brückenuntersichtgeräts
zu haben, sollen die Rad- und Geh-
wege auf je einer Seite der Brücke
von Montag, 9. Dezember, 6 Uhr, bis
Freitag, 13. Dezember, um 18 Uhr, je-
weils etwa zwei bis zweieinhalb Tage
teilweise gesperrt werden. Radfahren-
de und Fußgänger müssen daher in
dieser Zeit die Brücke auf der jeweils
anderen Seite überqueren.
Busse und Bahnen sowie der In-
dividualverkehr sind nach Anga-
ben der Stadt nicht betroffen und
können uneingeschränkt genutzt
werden. Die Bauwerksprüfung der
Stahlbrücke werde voraussichtlich
am 19. Dezember abgeschlossen
sein. Das Tiefbauamt der Stadt Bonn
bittet alleVerkehrsteilnehmenden um
Verständnis für die notwendigen Ein-
schränkungen und um gegenseitige
Rücksichtnahme.
Die Brückenprüfung erfolgt alle drei
Jahre imWechsel als Haupt- und ein-
fache Prüfung. Notwendig werdende
Sanierungsmaßnahmen können so
laut Stadt frühzeitig geplant werden.
Das Prüfen der Brücke geschieht
mit einem besagtem Brückenunter-
sichtgerät, das auf der Brücke im Geh-
und Radwegbereich abgestellt wird.
Mit dem Spezialgerät bringen sich
Brückenprüfer in die Position, um
jedes Bauteil der Brücke „handnah“
in Augenschein zu nehmen. Dabei
wird überprüft, ob Risse bestehen, die
Stahlbauteile noch intakt sind oder
die Korrosionsschutzbeschichtung
ausreichend vorhanden ist.
Beeinträchtigung für
Radler und Fußgänger
Der Imbiss Che Falafel in der Maximilianpassage. Das Schild, das auf die bevorstehende Schließung hinweist, enthält
deutliche politische Botschaften. FOTO: WESTHOFF
„Bis nächste Woche
noch, dann mache
ich zu“
Mostafa Elhady
RestaurantbetreiberMIT VERKAUFSOFFENEM SONNTAG
08.12.2024 von 13.00 bis 18.00 Uhr
WEIHNACHTSMARKT
Besuchen Sie gerne unsere Webseite
www.bonn-city.deAnlage 1/4Seite 20 von 66
Name Organisation Standort Name Anfang Stunde/Anfang Besucherfrequenz Kunden Conversion Rate
Galeria Karstadt Kaufhof 6417 GK Bonn 10.12.2023 13:00:00 2467 520 21,1
Galeria Karstadt Kaufhof 6417 GK Bonn 10.12.2023 14:00:00 2805 655 23,4
Galeria Karstadt Kaufhof 6417 GK Bonn 10.12.2023 15:00:00 2849 604 21,2
Galeria Karstadt Kaufhof 6417 GK Bonn 10.12.2023 16:00:00 2389 601 25,2
Galeria Karstadt Kaufhof 6417 GK Bonn 10.12.2023 17:00:00 1737 452 26,0
12.247 2.832 23,1Anlage 3Seite 21 von 66
Seite 22 von 66
Seite 23 von 66
Seite 24 von 66
Seite 25 von 66
1
Von: >
Gesendet: Montag, 12. Mai 2025 13:47
An:
Betreff: Re: Antrag Verkaufsoffener Sonntag 30.11.2025 I Weihnachtsmarkt
Seh geehrte
Msgr. Hofmann ist mit dem Antrag einverstanden.
Freundliche Grüße
Gesendet von Outlook für Android
Von: >
Gesendet: Montag, Mai 12, 2025 11:04:00 AM
An: Sekretariat, Bonner Muenster <sekretariat@bonner-muenster.de>
Betreff: Antrag Verkaufsoffener Sonntag 30.11.2025 I Weihnachtsmarkt
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Stadtdechant Hofmann,
mit untenstehender E-Mail vom 23. April 2025 beantragt der City-marketing Bonn e.V., vertreten durch
seine Vorsitzende Frau Maike Reinhardt, gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) einen verkaufsoffenen Sonntag zum Anlass „Weihnachten in Bonn“ am
Sonntag, den 30. November 2025, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr in der Bonner Innenstadt.
Die detaillierten Ausführungen zu dem Antrag entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Antrag und den
beigefügten Anlagen.
Gemäß § 6 Abs. 4 Satz 7 LÖG NRW bitte ich Sie um Stellungnahme zu dem beantragten Erlass einer
entsprechenden Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV).
Sollte die Verwaltung nach Bewertung der einzuholenden Stellungnahmen zu dem Ergebnis kommen, eine
Beschlussvorlage im Sinne des Antragstellers vorzulegen, würde die vom Rat der Bundesstadt Bonn zu
beschließende OBV für den beantragten räumlichen Geltungsbereich vorgeschlagen werden.
Falls Sie mit einer namentlichen Nennung in der Beschlussvorlage nicht einverstanden sein sollten, geben
Sie mir bitte einen entsprechenden Hinweis.
Ihrer Antwort sehe ich bis zum 02.06.2025 entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im AuftragSeite 26 von 66
2
Bundesstadt Bonn
Bürgerdienste
Gewerbeangelegenheiten und Sondernutzungen
Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Internet: www.bonn.de
Von: >
Gesendet: Mittwoch, 23. April 2025 17:17
An:
Betreff: Antrag Verkaufsoffener Sonntag 30.11.2025 I Weihnachtsmarkt
⚠ Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! ⚠
Sehr geehrte
sehr geehrte
hiermit beantragen wir als Vertreter des örtlichen innerstädtischen Einzelhandels gemäß 5 6 (1) und (4) des
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine Ausnahme der Sonn- und
Feiertagsregelung zu folgendem Termin:
Anlass: Weihnachten in Bonn (City) Gesamtzeitraum der Bonner Weihnachtsmärkte: 21. November — 23.
Dezember 2025 Zeitraum der Öffnung der Geschäfte: Sonntag, 30. November 2025, Aktionszeit: 13.00 — 18.00 Uhr
Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von 5 6 Abs. 5
Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) und stellt keinen stillen Tag im Sinne der kirchlichen Begrifflichkeit
dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt außerhalb der Zeiten
des Hauptgottesdienstes, so dass die Beschäftigten in ihrer Religionsausübung nicht gehindert sind und
Störungen der Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf
Stunden verringert sich die zeitliche Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer des Einzelhandels.
1. Anlassbeschreibung
a. Allgemein
Die am 30.3.2018 in Kraft getretene Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG NRW) ermöglicht
die Öffnung von Verkaufsstellen an bestimmten Sonn- und Feiertagen ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf
Stunden aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen aufgrund
ordnungsbehördlicher Verordnung (Anlass im Sinne von 56 Abs. 1 LÖG NRW).
Freigaben sind ausschließlich möglich, wenn die der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen zu Grunde
liegende Veranstaltung im öffentlichen Interesse ist. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere dann vor,
wenn die Öffnung der Verkaufsstellen neben dem oben genannten Anlassbezug
Dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot
dient, dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, der BelebungSeite 27 von 66
3
der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder die überörtliche Sichtbarkeit der
jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen
Einrichtungen steigert.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Veranstaltung viele Besucher, in der Regel nicht nur
Einwohner der Stadt Bonn, sondern auch auswärtige Besucher, im hohen Maße anzieht.
Auch der "Masterplan Innere Stadt Bonn" - beschlossen vom Rat der Stadt Bonn am 18.7.2013 - stellt als
ein übergeordnetes Ziel dar, die City funktional und gestalterisch zu
stärken(http://stadtplan.bonn.de/cms/cms.pl?Amt=Stadtplan&Thema=Planen Bauen&Subthema=
MasterpIan%201nnere%20Stadt&act=0)
b. Bonner Weihnachtsmärkte (Bonner City)
Weihnachtsmärkte gibt es in Bonn schon sehr lange. Stellten die Weihnachtsmärkte in Bonn früher
vorrangig Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern und Händlern eine Einkommensmöglichkeit
boten und die Bevölkerung mit Lebensmitteln für die bevorstehende Adventszeit und das bevorstehende
Weihnachtsfest versorgten (Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), steht. heute mehr der
gesellschaftliche und soziale Aspekt dieser Veranstaltungen im Vordergrund (ideelle Funktion der
Weihnachtsmärkte). Sie sind zu Treffpunkten und Orten der Geselligkeit und Kommunikation geworden.
Erlebnis, Spaß und Genuss sind dabei Bedürfnisse, die Veranstalter erfüllen müssen. Besinnlichkeit, die
Einstimmung auf das eigentliche Weihnachtsfest, Atmosphäre, Attraktionen, Emotionen usw. gewinnen
gegenüber der Einkaufsfunktion an Bedeutung und spiegeln sich deutlich in den Motiven der Befragten
beim Besuch eines Weihnachtsmarktes wider (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3).
Nahezu der gesamte Bereich der Bonner Innenstadt wird mit mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt.
Die ständige Weiterentwicklung der Sortimente der Standbetreiber, die weihnachtlich hochwertige Optik
der Märkte und die musikalischen Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte sind neben den
unzähligen caritativen Projekten (z.B. auf der sogenannten „Kirchenmeile"), die im Veranstaltungszeitraum
durchgeführt werden, Garant für das hohe Niveau und die ständige Weiterentwicklung der Bonner
Weihnachtsmärkte und somit der Weihnachtsstadt Bonn. Diese sich jährlich wiederholende Aktion in der
Stadt hat eine große Tradition, ist imageprägend und trägt in einer der am dichtesten besiedelten
Regionen Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit nationaler und internationaler Bedeutung bei.
Karitative Projekte der Bonner Weihnachtsmärkte werden sich am Aktionstag auch bei den Partnern der
Gastronomie und des Handels wiederfinden und somit der gesamte Bereich zwischen den Bonner
Innenstadt Weihnachtsmärkten einbezogen.
2. Besucherprognose
Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung (im vorliegenden
Fall sind es die Bonner Weihnachtsmärkte in der Bonner Innenstadt), regelmäßig voraus, dass die
Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige
verkaufsoffene Sonntag. Wieviel mehr an Besuchern erforderlich ist, ist nicht festgelegt. Insofern würden
also rein theoretisch einige wenige Personen mehr ausreichen.
Eingangs der nachstehenden Erläuterungen sei erwähnt, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf im
Beschluss vom 9. November 2016 (Aktenzeichen: 3 L 3619/16) festgehalten hat, dass Veranstaltungen wie
Weihnachtsmärkte schon wegen ihrer zeitlichen und thematischen Einmaligkeit gerade an Wochenenden
gut besucht und damit grundsätzlich geeignet sind, hauptsächlicher Grund für den Aufenthalt von
Besuchern zu sein.Seite 28 von 66
4
In diesem Kontext sei auch auf eine Vorlage („Freiwilligen Übereinkunft") zur Sitzung eines „Runden
Tisches" im NRW-Wirtschaftsministerium, welche im Vorfeld eines Treffens am 17. März 2017 im
NRWWirtschaftsministerium verteilt wurde, hingewiesen. Das Ministerium selbst hatte in diesem
Vorlageentwurf zur Erstellung von Besucherprognosen folgendes niedergeschrieben: „Wenn vorhanden,
können für die Prognosen Vergleiche zu Vorjahren lohnend sein. Dies gilt natürlich insbesondere, wenn es
das entsprechende Fest seit Jahren gibt ... "Weiter heißt es in der Vorlage: „ Traditionsveranstaltungen
werden in der Regel größere Besucherströme auslösen als erstmalige Veranstaltungen. "
Für die Bonner Innenstadt liegen seit Mitte 2018 automatisierte Passantenfrequenz Messungen vor (vgl.
Anlage „Passantenfrequenzen in der Bonner Innenstadt", die als Mitteilungsvorlage des Amtes für
Wirtschaftsförderung (Drucksache 1910479) im Frühjahr 2019 dem Wirtschafts-, dem Planungsausschuss
und der Bezirksvertretung Bonn vorgelegt worden war).
Wertet man die dort genutzte Originalquelle www.hystreet.com speziell unter dem Aspekt der
Passantenfrequenzen an den Sonntagen im zurückliegenden Adventszeitraum 2018 aus, ist sehr gut zu
erkennen, dass die Zahl der Passanten mehr als verdoppelt hat: Der Bonner Weihnachtsmarkt wurde am
23. November 2018 eröffnet, ab diesem Datum stiegen die Passantenfrequenzen an den Sonntagen von
rund 30.000 an den darauf Sonntagen kontinuierlich auf knapp 70.000 an. Lediglich der 4. Advent (23.12.)
lag wieder etwas niedriger. Am 30.12. war der Weihnachtsmarkt schon lange wieder abgebaut.Seite 29 von 66
5Seite 30 von 66
6
3. Besucher, die wegen des Einkaufens kommen
Aus einer Befragung im Jahr 2005 des Geographischen Instituts der Universität Bonn im Auftrag der
Bonner Wirtschaftsförderung ist bekannt, dass die überwiegende Zahl der Passanten den Weihnachtsmarkt
als Hauptmotiv für den Besuch in Bonn hat:
Der Bonner Weihnachtsmarkt als Hauptmotiv
des Besuchs der Innenstadt
41 %
59%
Ou II • E en &hebun s an enb fr
n
nein
Dja
n =
2103Seite 31 von 66
7
-5-
a. Dies deckt sich auch mit einer Studie des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute
e.V.: Die Aktivitäten „Essen und Trinken" stellen mit 57,5 Prozent eindeutig die Hauptmotive von
Verbrauchern beim Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund 35
Prozent steht der „Geschenkekauf" im Vordergrund (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). In einem „vorsichtig
konservativen" Ansatz rechnen wir auf den Bonner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen Bewertungen der
Motive. Demnach wäre mit nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen, die die Weihnachtsmärkte
auch zum Einkaufen nutzen würden.
b. Diese Werte korrespondieren auch weitestgehend mit Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und
Absatzforschung (GMA) und MK Illumination GmbH. Diese Befragung wurde u.a. auch in Bonn
durchgeführt, wobei allerdings die Ergebnisse für Bonn zu einer Auswertung „West" für Gesamt-NRW
zusammengefasst sind.
Für Einkäufe oder gar spezifische Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt lediglich 37,4 Prozent der rund
1.000 befragten Personen die Innenstädte und Weihnachtsmärkte. Separiert man beim „Einkauf" weiter,
so ergeben sich 21,5 Prozent für allgemeine Einkäufe sowie 15,9 Prozent für spezifische
Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und Inszenierung? Was erwarten Besucher
und Touristen? Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015 — Kurzfassung; Gesellschaft
für Markt- und Absatzforschung und MK Illumination GmbH, Dresden; S.2). Als Hauptgrund für den Besuch
der Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten stehen Aspekte wie „Treffpunkt und Vergnügen" ganz
oben. In Verbindung mit „Bummeln und Freunde" nennen ca. 43 Prozent diesen „geselligen Anlass" zum
Weihnachtsmarktbesuch. Auf die Frage, warum Besuche/Reisen zu Weihnachtsmärkten gezielt geplant
werden, nannten kumuliert 60,5 Prozent der Befragten die Gesichtspunkte „schönes weihnachtliches
Ambiente/Stimmung" und „Stadtbesichtigung" (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und Inszenierung
— Was erwarten Besucher und Touristen, Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015,
Präsentation anlässlich eines Expertenseminar zu Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 2016, Chart
Nr.
Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine schematische Gegenüberstellung
der jeweils zu erwartenden Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und den geöffneten Geschäften zur
Beurteilung der prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung allein nicht hinreichend aussagekräftig ist.
Dies hat zuletzt das OVG in Münster mit der Eilentscheidung 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und
4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass es
bei der Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr auch auf
den Gesamtcharakter und der besonderen Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme.
Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es handelt sich um langjährige, traditionelle
Festveranstaltungen in der Vorweihnachtszeit mit zahlreichen Elementen, die sich vom
alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben abheben. Mit den zahlreichen weihnachtlichen
Verkaufsständen, Imbiss- und Getränkeständen, Kinderkarussells und vielfältigen, anderen
Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche) Bild der Bonner, Duisdorfer und Bad Godesberger
Innenstadt positiv verändern und eine anders „wahrnehmbares Ortsbild" erzeugt.
4. Räumlicher Bezug
Nach aktueller Rechtsprechung wird eine prägende Wirkung einer Messe/Veranstaltung für einen
verkaufsoffenen Sonntag nur dann angenommen, wenn ein enger räumlicher bzw. unmittelbarer Bezug
bzw. Zusammenhang zwischen Veranstaltung und geöffneten Geschäften besteht.Seite 32 von 66
8
Die Bonner Innenstadt Weihnachtsmärkte sind auf dem Münsterplatz, dem Bottlerplatz, dem
Friedensplatz, der Windeckstraße, der Vivatsgasse und der Poststraße gelegen.
Die Öffnung der Läden in der Bonner Innenstadt bezieht sich auf folgende Straßen:
Acherstraße 1 — 30, Am Hof 1 — 36, Am Neutor 1 — 8,
Beiderberg 2 - 32, Berliner Freiheit 21, 36, 36A,
Bertha-von-Suttner-PIatz 1 - 25, Bischofsplatz 1-4, Bonngasse 1 — 30, Bottlerplatz
1 — 12, Brüdergasse 1 — 31, Budapester Straße 1 — 23, Dreieck 1 — 20, Franziskanerstraße 1 - 16
Friedensplatz
1 — 16, Friedrichstraße 1 — 64, Fürstenstraße 1 — 8, Gangolfstraße 2 — 15,
Gerhard-von-Are-Straße 1 — 8, In der Sürst 1 — 10, Kaiserplatz gerade Hausnummern 2 - 22,
Kasernenstraße 1 — 7b, 22 - 32, Kesselgasse 1 — 5, Markt 1 — 42, Marktbrücke
1 —4, Martinsplatz 1 — 9, Maximilianstraße 1 — 46, Münsterplatz 1 — 30, Münsterstraße 1 -20,
Noeggerathstraße 1,
Oxfordstraße 1 - 24, Poststraße 1 - 36, Rathausgasse 5 — 38, Remigiusstraße 1
— 20, Remigiusplatz 1 — 6, Rheingasse 2, Sternstraße 1 — 100, Sterntorbrücke 1
— 17, Stockenstrasse 1 — 19, Thomas-Mann-Straße 1 — 64, Vivatsgasse 1 — 14, Wenzelgasse 1 —
44, Wesselstraße 1 — 16, Wilhelmstraße 1 — 23, Windeckstraße
1 -7.
Da sich die oben genannten Straßen in direkter Umgebung der Weihnachtsmärkte befinden und diese
miteinander verbinden, ist der direkte räumliche Bezug gegeben.
5. Flächenverhältnisse Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche der Geschäfte
Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach
gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann angenommen, wenn die Verkaufsfläche der Geschäfte, die
geöffnet haben können, ungleich größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes. Um wieviel größer die
Verkaufsfläche der Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quantitativen
Angaben bzw. auch keine allgemeinen Näherungswerte.
Bonn-City: insgesamt nehmen die Bonner Weihnachtsmärkte in der Bonner Innenstadt eine Fläche von
rund 14.000 Quadratmetern ein. Diese Flächen sind auf den Münsterplatz, den Bottlerplatz, den
Friedensplatz, die Windeckstraße, die Vivatsgasse und die Poststraße aufgeteilt.
Dem steht eine theoretisch maximale Gesamtverkaufsfläche der Bonner Innenstadt von rund 314.000
Quadratmetern (Angaben nach COMFORT Städtereport Bonn 2016) gegenüber. Damit ist die Fläche
der Weihnachtsmärke zunächst kleiner als die Verkaufsfläche der Geschäfte, die in der Bonner
Innenstadt theoretisch geöffnet haben können.
Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in
den vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen Geltungsbereich
einer Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich
etwa in Berlin, der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der
Einzelhändler nicht regelmäßig an den Öffnungen (diese Auskunft erteilte der Hauptgeschäftsführer des
Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des
Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist
bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In
Anbetracht der Bedeutung der Weihnachtszeit für die Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir
für Bonn während des verkaufsoffenen Sonntags am 17.12. von einer „Nichtbeteiligungsquote" von
lediglich 15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen
Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöffnete Fläche" von 251.200 bis 266.900 Quadratmetern.Seite 33 von 66
9
Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch insofern, als dass sich die ermittelte Verkaufsfläche des
innerstädtischen Einzelhandels in Bonn teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen
(„erdgeschossigen") Betrachtung würde das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günstiger" sein. Die
aus städtebaulichen Gründen gewollte Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-Kriterium für eine
Sonntagsöffnung vorgebracht werden.
6. Fazit
Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt — auch im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle
relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von
Verkaufsstellen stehen. Demnach sind die Bonner Weihnachtsmärkte selbst für den Sonntag prägend und
die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex
Mit den besten Grüßen
Nachfolgend per Link noch diverse Anlagen: https://we.tl/t-RiIARXhatR
Anlage 1 - Sammlung Zeitungsartikel 2024
Anlage 2 - Pressetext 2023 Veranstalter
Anlage 3 – Kundengewinnungsrate Galeria Kaufhof
Mit den besten GrüßenSeite 34 von 66
10
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Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss.Seite 35 von 66
1
Von: Superintendentur | Ev. Kirchenkreis Bonn <superintendentur@bonn-
evangelisch.de>
Gesendet: Dienstag, 13. Mai 2025 08:18
An:
Betreff: AW: Antrag Verkaufsoffener Sonntag 30.11.2025 I Weihnachtsmarkt
Sehr geehrte
wir sind einverstanden, da in der Bonner Vereinigung für diese Veranstaltung der verkaufsoffene Sonntag
angegeben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Evangelischer Kirchenkreis Bonn
Büro des Superintendenten
Adenauerallee 37 - 53113 Bonn
Telefon: 0228-6880-300
Telefax: 0228-6880-9300
e@mail: superintendentur@bonn-evangelisch.de
Von:
Gesendet: Montag, 12. Mai 2025 11:03
An: Superintendentur | Ev. Kirchenkreis Bonn <superintendentur@bonn-evangelisch.de>; Superintendentur | Ev.
Kirchenkreis Bonn <info@bonn-evangelisch.de>
Betreff: Antrag Verkaufsoffener Sonntag 30.11.2025 I Weihnachtsmarkt
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Superintendent Pistorius,
mit untenstehender E-Mail vom 23. April 2025 beantragt der City-markeƟng Bonn e.V., vertreten durch seine
Vorsitzende gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

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Datenstand: 02.11.2026, 22:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de