253496 · Beschlussvorlage
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 253496
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.07.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Münsterplatz
- Bottlerplatz
- Friedensplatz
- Windeckstraße
- Vivatsgasse
- Poststraße
- Markt
- Belderberg
- Franziskanerstraße
- Am Hof
- Am Neutor
- Kaiserplatz
- Am Hauptbahnhof
- Thomas-Mann-Straße
- Berliner Platz
- Oxfordstraße
- Bertha-von-Suttner-Platz
- Acherstraße
- Berliner Freiheit
- Bischofsplatz
- Bonngasse
- Brüdergasse
- Budapester Straße
- Dreieck
- Friedrichstraße
- Fürstenstraße
- Gangolfstraße
- Gerhard-von-Are-Straße
- In der Sürst
- Kasernenstraße
- Kesselgasse
- Marktbrücke
- Maximilianstraße
- Münsterstraße
- Noeggerathstraße
- Rathausgasse
- Remigiusstraße
- Remigiusplatz
- Rheingasse
- Sternstraße
- Sterntorbrücke
- Wenzelgasse
- Wesselstraße
- Wilhelmstraße
- Hermann-Ehlers-Straße
- F
- Mittelstraße
- Gutenbergstraße
- Eifelstraße
- Röhfeldstraße
- Nordfriedhof
- Rheinufer
- Hauptbahnhof
- Siegburger Straße
- Bahnhofstraße
- Villemombler Straße
- Rochusstraße
- Mülheimer Platz
- Maximilianpassage
- Stadthaus
- Martinsplatz
- Adenauerallee
- Bonner Talweg
- Venusberg
- Ippendorf
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (100.000 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 253496 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung Rat 04.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Bonner Weihnachtsmarktes wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Mit E-Mail vom 23. April 2025 beantragte Frau Maike Reinhardt in ihrer Funktion als Geschäftsführerin des city-marketing bonn e.V., dieser als Vertreter des örtlichen innerstädtischen Einzelhandels, gemäß § 6 (1) und (4) des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung zu folgendem Termin: Sonntag, den 30. November 2025, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr. Die Begründung des Antrags umfasst im Wesentlichen die folgenden Ausführungen: Anlass seien die (Teil-)Weihnachtsmärkte in der Bonner City auf dem Münsterplatz, dem Bottlerplatz, dem Friedensplatz, der Windeckstraße, der Vivatsgasse und der Poststraße. Der Gesamtzeitraum der Bonner Weihnachtsmärkte erstrecke sich vom 21. November bis zum 23. Dezember 2025. Weihnachtsmärkte gebe es in Bonn schon sehr lange. Stellten die Weihnachtsmärkte in Bonn früher vorrangig Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern und Händlern eine Einkommensmöglichkeit geboten hätten und die Bevölkerung mit Lebensmitteln für die bevorstehende Adventszeit und das bevorstehende Weihnachtsfest versorgten (Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), stehe heute mehr derSeite 1 von 66 Seite 2 gesellschaftliche und soziale Aspekt dieser Veranstaltungen im Vordergrund (ideelle Funktion der Weihnachtsmärkte). Sie seien zu Treffpunkten und Orten der Geselligkeit und Kommunikation geworden. Erlebnis, Spaß und Genuss seien dabei Bedürfnisse, die Veranstalter erfüllen müssen. Besinnlichkeit, die Einstimmung auf das eigentliche Weihnachtsfest, Atmosphäre, Attraktionen, Emotionen usw. gewännen gegenüber der Einkaufsfunktion an Bedeutung und spiegelten sich deutlich in den Motiven der Befragten beim Besuch eines Weihnachtsmarktes wider (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Nahezu der gesamte Bereich der Bonner Innenstadt werde mit mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt. Die ständige Weiterentwicklung der Sortimente der Standbetreiber, die weihnachtlich hochwertige Optik der Märkte und die musikalischen Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte seien neben den unzähligen caritativen Projekten (z.B. auf der sogenannten „Kirchenmeile“), die im Veranstaltungszeitraum durchgeführt würden, Garant für das hohe Niveau und die ständige Weiterentwicklung der Bonner Weihnachtsmärkte und somit der Weihnachtsstadt Bonn. Diese sich jährlich wiederholende Aktion in der Stadt habe eine große Tradition, sei imageprägend und trage in einer der am dichtesten besiedelten Regionen Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit nationaler und internationaler Bedeutung bei. Karitative Projekte der Bonner Weihnachtsmärkte würden sich am Aktionstag auch bei den Partnern der Gastronomie und des Handels wiederfinden und somit sei der gesamte Bereich zwischen den Bonner Innenstadt-Weihnachtsmärkten einbezogen. Weitere Ausführungen u.a. zu den Besucherzahlen und dem räumlichen Bezug zwischen der Aufstellungsfläche und dem vorgesehenen Bereich der Sonntagsöffnung sind dem als Anlage 2 beigefügten Antragsschreiben zu entnehmen. In seiner Sitzung vom 12. November 2024 hat der Rat der Bundesstadt Bonn die letzte Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) aus Anlass des Bonner Weihnachtsmarktes genehmigt. Bis zum Jahr 2018 gab es jeweils einen gesamtstädtischen verkaufsoffenen Sonntag im Advent. Diese Regelung hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 28. November 2018 durch einstweilige Anordnung auf Antrag der Gewerkschaft ver.di als rechtswidrig erklärt. Aus diesem Grunde ist für jeden verkaufsoffenen Sonntag im Advent für jeden Stadtbezirk eine eigene OBV erforderlich. Nach der erneuten Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) im März 2018 können die Kommunen gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 LÖG NRW durch Ordnungsbehördliche Verordnung an jährlich acht, nichtSeite 2 von 66 Seite 3 unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen die Öffnung von Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden ab 13:00 Uhr im öffentlichen Interesse zulassen, wobei die Höchstzahl von 16 Sonn- und Feiertagen je Gemeinde nicht überschritten werden darf. Eine Anhörung der zu beteiligenden Institutionen (Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer), mit Ausnahme der Gewerkschaften, erscheint aus Sicht der Verwaltung sachlich eigentlich als entbehrlich, da in der im Mai 2025 zwischen den genannten Beteiligten getroffenen sogenannten Konsensvereinbarung sowohl die absolute Anzahl als auch die Anlässe der verkaufsoffenen Sonntage in den einzelnen Stadtbezirken, auch die zu den vorweihnachtlichen Anlässen im Advent, bis Ende 2027 festgeschrieben wurden (siehe Anlage 3). Somit ist das Einverständnis der betroffenen Institutionen zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu den dort genannten Anlässen bis zum Ende der Laufzeit der Konsensvereinbarung schriftlich dokumentiert. Aus Gründen der Rechtssicherheit und im Hinblick auf die formelle Rechtmäßigkeit entsprechender Verordnungen wurden allerdings sicherheitshalber sämtliche zu beteiligenden Institutionen mit E-Mail vom 12. Mai 2025 erneut um Stellungnahme zu dem beantragten Erlass einer OBV aus Anlass „Weihnachten in Bonn“ gebeten. Mit Schreiben vom 12. Mai 2025 teilte der Einzelhandelsverband Bonn- Rhein-Sieg-Euskirchen e.V. mit, dass er als Interessenvertretung des Einzelhandels in der Region alle Maßnahmen befürworte, die zur Stärkung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots beitrügen und ortsnahe Einkaufsmöglichkeiten sicherstellten. Somit würde die vorgesehene Sonntagsöffnung ausdrücklich begrüßt. Das Sekretariat des Stadtdechanten gab per E-Mail vom 12. Mai 2025 das Einverständnis des katholischen Stadtdechanten weiter. Das Büro des Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Bonn erklärte sich mit E-Mail vom 13. Mai 2025 mit Bezug auf die oben genannte Konsensvereinbarung einverstanden. Die an der Konsensvereinbarung nicht beteiligte Gewerkschaft ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen äußerte sich mit E-Mail vom 13. Mai 2025 ebenfallsSeite 3 von 66 Seite 4 und gab im Anschluss an verschiedene Zitate aus der Rechtsprechung an, dass der Anlassbezug nachvollziehbar sei und mit den notwendigen Unterlagen belegt wurde. Ebenso sei den Lageplänen zu entnehmen, dass eine notwendige räumliche Klärung vorgenommen wurde. Grundsätzlich sei man, im Interesse der Beschäftigten, gegen eine sonntägliche Öffnung. Nachfolgend vertritt ver.di die Auffassung, dass Sonntagsöffnungen zur Folge hätten, dass auch Nachbargemeinden ebenfalls Ladenöffnungen an Sonntagen vornähmen. Mehr Ladenöffnungen bedeuteten insoweit immer stets mehr Sonntagsarbeit. In diesem Zusammenhang wird ein Volkswirt zitiert, wonach der Gesamtabsatz der Einzelhändler durch Änderung der Ladenöffnungszeiten nicht verändert werde. Die Verlängerung der Öffnungszeit bringe nur Mehrbelastung und keine Absatzsteigerung. Abschließend wird gebeten, den teilnehmenden Einzelhändlern mitzuteilen, dass Sonntagsarbeit von den Beschäftigten nur auf freiwilliger Basis erfolgen dürfe. Die Gewerkschaft DGB Region Köln-Bonn teilte am selben Tag mit, dass sie sich der Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di anschließe. Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg schrieb am 15. Mai 2025, dass keine Bedenken gegen die Freigabe der Ladenöffnung bestünden, soweit die Anforderungen aus § 6 Abs. 1 LÖG NRW eingehalten würden. Die im Antrag gemachten Angaben zu Umfang und Art der Veranstaltung seien nachvollziehbar und es werde deutlich, dass die Weihnachtsmärkte in der Bonner Innenstadt im Vordergrund stünden und nur unmittelbar anliegende Geschäfte öffnen dürften. Die Handwerkskammer zu Köln antwortete nicht auf das Anhörungsschreiben. Alle Stellungnahmen liegen als Anlage 4 dieser Beschlussvorlage bei. Mit der Novellierung des am 30.03.2018 in Kraft getretenen neuen Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) bezweckte der Gesetzgeber zum einen die Ausweitung der Möglichkeiten (Sachgründe), verkaufsoffene Sonntage zuzulassen, und zum anderen eine Verbesserung der Rechtssicherheit. So ist nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW das Vorliegen eines öffentlichen Interesses Voraussetzung für die Freigabe, wobei in den Ziffern 1-5 einige Beispiele dazu genannt werden:Seite 4 von 66 Seite 5 Nach Ziffer 1 dieser Bestimmung liegt ein öffentliches Interesse insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Satz 3 besagt, dass das Vorliegen eines solchen Zusammenhangs vermutet wird, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Nach einer anzustellenden Prognose muss die voraussichtliche Besucherzahl des Marktes größer sein als die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher bei alleiniger Öffnung der Verkaufsstellen. Die durch den Markt einerseits und eine Ladenöffnung andererseits jeweils für sich ausgelösten Besucherströme müssen ihrer ungefähren Größenordnung nach abgeschätzt und in Relation zueinander gesetzt werden. Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung, im vorliegenden Fall ist es der Bonner Weihnachtsmarkt an verschiedenen Standorten in der Bonner Innenstadt, regelmäßig voraus, dass die Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag. Wieviel mehr an Besuchern erforderlich ist, ist nicht festgelegt. Insofern würden also rein theoretisch einige wenige Personen mehr ausreichen. Gemäß einer Studie des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. stellen die Aktivitäten „Essen und Trinken“ mit 57,5 Prozent eindeutig die Hauptmotive von Verbrauchern beim Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund 35 Prozent steht der „Geschenkekauf“ im Vordergrund (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). In einem „vorsichtig-konservativen“ Ansatz rechnet man auf den Bonner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen Bewertungen der Motive. Demnach wäre mit nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen, die die Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen nutzen würden. Diese Werte korrespondieren auch weitestgehend mit Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) und MK Illumination GmbH. Diese Befragung wurde u.a. auch in Bonn durchgeführt, wobei allerdings die Ergebnisse für Bonn zu einer Auswertung „West“ für Gesamt-NRW zusammengefasst sind. Für Einkäufe oder gar spezifische Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamtSeite 5 von 66 Seite 6 lediglich 37,4 Prozent der rund 1.000 befragten Personen die Innenstädte und Weihnachtsmärkte. Separiert man beim „Einkauf“ weiter, so ergeben sich 21,5 Prozent für allgemeine Einkäufe sowie 15,9 Prozent für spezifische Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und Inszenierung? Was erwarten Besucher und Touristen? Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015 – Kurzfassung; Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung und MK Illumination GmbH, Dresden; S.2). Als Hauptgrund für den Besuch der Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten stehen Aspekte wie „Treffpunkt und Vergnügen“ ganz oben. In Verbindung mit „Bummeln und Freunde“ nennen ca. 43 Prozent diesen „geselligen Anlass“ zum Weihnachtsmarktbesuch. Auf die Frage, warum Besuche/Reisen zu Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten kumuliert 60,5 Prozent der Befragten die Gesichtspunkte „schönes weihnachtliches Ambiente/Stimmung“ und „Stadtbesichtigung“ (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und Inszenierung – Was erwarten Besucher und Touristen, Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015, Präsentation anlässlich eines Expertenseminar zu Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 2016). Ferner liegen für die Bonner Innenstadt seit 2018 automatisierte Passantenfrequenzmessungen vor, die als Mitteilungsvorlage des Amtes für Wirtschaftsförderung im Frühjahr 2019 dem Wirtschafts-, dem Planungsausschuss und der Bezirksvertretung Bonn vorgelegt wurden. Wertet man die dort genutzte Originalquelle www.hystreet.com unter dem Aspekt der Passantenfrequenzen an den Sonntagen im Adventszeitraum 2018 aus, so ist zu erkennen, dass sich die Zahl der Passant mehr als verdoppelt hat. Der Bonner Weihnachtsmarkt wurde am 23. November 2018 eröffnet, ab diesem Tag stiegen die Passantenfrequenzen an den Sonntagen von rund 30.000 an den darauffolgenden Sonntagen kontinuierlich auf knapp 70.000 an. Lediglich der 4. Advent (23.12.) lag wieder etwas niedriger. Hieraus lässt sich schlussfolgern, dass die steigenden Besucherzahlen auf die Attraktivität und Anziehungskraft des Weihnachtsmarktes zurückzuführen sind. Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine schematische Gegenüberstellung der jeweils zu erwartenden Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und den geöffneten Geschäften zur Beurteilung der prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung allein nicht hinreichend aussagekräftig ist. Dies hat das OVG in Münster mit der Eilentscheidung 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass es bei der Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr auch auf den Gesamtcharakter und die besondere Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme. Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es handelt sich bei dem Bonner Weihnachtsmarkt um eine langjährige, traditionelle Festveranstaltung in der Vorweihnachtszeit mit zahlreichen Elementen, die sich vom alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben abheben. Mit den zahlreichenSeite 6 von 66 Seite 7 weihnachtlichen Verkaufsständen, Imbiss- und Getränkeständen, Kinderkarussells und vielfältigen, anderen Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche) Bild der Bonner Innenstadt positiv verändert und ein anders „wahrnehmbares Ortsbild“ erzeugt. Der Weihnachtsmarkt wird regelmäßig nach Titel IV der Gewerbeordnung (GewO) als Jahrmarkt festgesetzt. Da die Angaben des Antragstellers als plausibel anzusehen sind, kann nach Einschätzung der Verwaltung vor diesem Hintergrund davon ausgegangen werden, dass die Attraktivität und Anziehungskraft des traditionellen Weihnachtsmarktes ausreicht, auch den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung an die zu erwartenden Besucherströme Genüge zu tun. Nach Auffassung der Verwaltung ist auch erwiesen, dass die Zahl der Besucher des Weihnachtsmarktes die derjenigen übersteigt, die ausschließlich zum Einkauf die stationären Verkaufsstellen im Stadtbezirk Bonn aufsuchen, wobei es hier natürlich zu Überschneidungen kommt. Ein gewisser Prozentsatz der Gäste wird neben den Angeboten des Weihnachtsmarktes auch das Angebot der für wenige Stunden offenen Geschäfte zum Einkauf nutzen. Die vorgesehene Ladenöffnung (also der örtliche Geltungsbereich) muss in engem räumlichem Bezug zum Marktgeschehen stehen. Je weitreichender die Freigabe erfolgen soll, umso höher muss das Gewicht der für die Ladenöffnung angeführten Sachgründe (jeweiliges Fest) sein. Nach aktueller Rechtsprechung wird eine prägende Wirkung einer Messe/Veranstaltung, hier Weihnachtsmarkt, für einen verkaufsoffenen Sonntag nur dann angenommen, wenn ein enger räumlicher bzw. unmittelbarer Bezug bzw. Zusammenhang zwischen Veranstaltung und geöffneten Geschäften besteht. Der Weihnachtsmarkt in der Bonner Innenstadt wird auf dem Friedensplatz, der Vivatsgasse, dem Bottlerplatz, der Windeckstraße, der Poststraße und dem Münsterplatz sowie den verbindenden Straßen veranstaltet. Dabei findet der Betrieb des Weihnachtsmarktes nicht nur in und vor den eigentlichen Verkaufsständen statt; vielmehr werden die o. g. Bereiche und angrenzenden Randbereiche um den Markt besonders auch an den Wochenendtagen bespielt. Zudem geht gerade an einem Sonntag im Advent die Anziehungswirkung für den Bereich der Innenstadt eindeutig vom Weihnachtsmarkt aus, der in der Bundesstadt Bonn seit Jahren für die Bürger ein fester Bestandteil des jährlichen Veranstaltungskalenders ist.Seite 7 von 66 Seite 8 Der räumliche Geltungsbereich der OBV ist identisch mit dem in der Ordnungsbehördlichen Verordnung aus dem Jahr 2024 festgesetzten. Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass der enge räumliche Bezug des zur Ladenöffnung vorgesehenen Bereichs zur Veranstaltungsfläche, also zu den Standorten der Teilbereiche des Weihnachtsmarkts, welche nahezu die gesamte Bonner Innenstadt umfassen, somit gegeben ist. Auch findet die „Veranstaltung“ Weihnachtsmarkt am selben Tag wie die beantragte Ladenöffnung statt. Die Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 i.V.m. Satz 3 LÖG NRW greift somit ein, so dass davon ausgegangen werden darf, dass die sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse liegt. Von einer Beschränkung der OBV auf bestimmte Sortimente wird im Hinblick auf die besondere Bedeutung dieses traditionellen und seit Jahrzehnten etablierten vorweihnachtlichen Marktes abgesehen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass auch die durch die Novellierung des LÖG NRW formulierten neuen Anforderungen an die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im vorliegenden Fall erfüllt sind und die anliegende OBV folglich im Einklang mit dem geltenden Recht steht. Anlage/n 1 OBV Weihnachtsmarkt 2025 (öffentlich) 2 Antrag VOS Bonn Weihnachtsmarkt 2025-geschwärzt (öffentlich) 3 Anlagen zum Antrag VOS Bonn Weihnachtsmarkt 2025 (öffentlich) 4 Bonner Vereinbarung VOS 2025-2027-geschwärzt (öffentlich) 5 Stellungnahmen VOS Bonn Weihnachtsmarkt-geschwärzt (öffentlich)Seite 8 von 66 Anlage 1 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bonn Vom Auf Grund des § 6 Absatz 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW. 7113), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172), und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1184), wird von der Bundesstadt Bonn als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom xx.xx.xxxx folgende Verordnung erlassen: § 1 Aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bonn dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 30. November 2025, im wie folgt umgrenzten Gebiet: Belderberg - Franziskanerstraße – An der Schlosskirche – Am Hof – Am Neutor - Kaiserplatz - Am Hauptbahnhof - Thomas-Mann-Straße - Berliner Platz - Oxfordstraße - Bertha-von-Suttner-Platz - (alle Straßen beidseitig) in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen an diesem Sonntag außerhalb der in § 1 zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 12 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. § 3 Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 01. Dezember 2025 außer Kraft. Bundesstadt Bonn als örtliche OrdnungsbehördeSeite 9 von 66 1 Betreff: WG: Antrag Verkaufsoffener Sonntag 30.11.2025 I Weihnachtsmarkt Von: Gesendet: Mittwoch, 23. April 2025 17:17 An: Betreff: Antrag Verkaufsoffener Sonntag 30.11.2025 I Weihnachtsmarkt ⚠ Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! ⚠ Sehr geehrte sehr geehrte hiermit beantragen wir als Vertreter des örtlichen innerstädƟschen Einzelhandels gemäß 5 6 (1) und (4) des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung zu folgendem Termin: Anlass: Weihnachten in Bonn (City) Gesamtzeitraum der Bonner Weihnachtsmärkte: 21. November — 23. Dezember 2025 Zeitraum der Öffnung der Geschäfte: Sonntag, 30. November 2025, Aktionszeit: 13.00 — 18.00 Uhr Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von 5 6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) und stellt keinen sƟllen Tag im Sinne der kirchlichen Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt außerhalb der Zeiten des HauptgoƩesdienstes, so dass die BeschäŌigten in ihrer Religionsausübung nicht gehindert sind und Störungen der HauptgoƩesdienste vermieden werden. Mit der Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf Stunden verringert sich die zeitliche Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer des Einzelhandels. 1. Anlassbeschreibung a. Allgemein Die am 30.3.2018 in KraŌ getretene Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG NRW) ermöglicht die Öffnung von Verkaufsstellen an besƟmmten Sonn- und Feiertagen ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen aufgrund ordnungsbehördlicher Verordnung (Anlass im Sinne von 56 Abs. 1 LÖG NRW). Freigaben sind ausschließlich möglich, wenn die der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen zu Grunde liegende Veranstaltung im öffentlichen Interesse ist. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn die Öffnung der Verkaufsstellen neben dem oben genannten Anlassbezug Dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfälƟgen staƟonären Einzelhandelsangebot dient, dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als aƩrakƟver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.Seite 10 von 66 2 Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Veranstaltung viele Besucher, in der Regel nicht nur Einwohner der Stadt Bonn, sondern auch auswärƟge Besucher, im hohen Maße anzieht. Auch der "Masterplan Innere Stadt Bonn" - beschlossen vom Rat der Stadt Bonn am 18.7.2013 - stellt als ein übergeordnetes Ziel dar, die City funkƟonal und gestalterisch zu stärken(hƩp://stadtplan.bonn.de/cms/cms.pl?Amt=Stadtplan&Thema=Planen Bauen&Subthema= MasterpIan%201nnere%20Stadt&act=0) b. Bonner Weihnachtsmärkte (Bonner City) Weihnachtsmärkte gibt es in Bonn schon sehr lange. Stellten die Weihnachtsmärkte in Bonn früher vorrangig Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern und Händlern eine Einkommensmöglichkeit boten und die Bevölkerung mit LebensmiƩeln für die bevorstehende Adventszeit und das bevorstehende Weihnachtsfest versorgten (VersorgungsfunkƟon der Weihnachtsmärkte), steht. heute mehr der gesellschaŌliche und soziale Aspekt dieser Veranstaltungen im Vordergrund (ideelle FunkƟon der Weihnachtsmärkte). Sie sind zu Treffpunkten und Orten der Geselligkeit und KommunikaƟon geworden. Erlebnis, Spaß und Genuss sind dabei Bedürfnisse, die Veranstalter erfüllen müssen. Besinnlichkeit, die EinsƟmmung auf das eigentliche Weihnachtsfest, Atmosphäre, AƩrakƟonen, EmoƟonen usw. gewinnen gegenüber der EinkaufsfunkƟon an Bedeutung und spiegeln sich deutlich in den MoƟven der Befragten beim Besuch eines Weihnachtsmarktes wider (Studie: Weihnachtsmärkte als WirtschaŌsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Nahezu der gesamte Bereich der Bonner Innenstadt wird mit mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt. Die ständige Weiterentwicklung der SorƟmente der Standbetreiber, die weihnachtlich hochwerƟge OpƟk der Märkte und die musikalischen Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte sind neben den unzähligen caritaƟven Projekten (z.B. auf der sogenannten „Kirchenmeile"), die im Veranstaltungszeitraum durchgeführt werden, Garant für das hohe Niveau und die ständige Weiterentwicklung der Bonner Weihnachtsmärkte und somit der Weihnachtsstadt Bonn. Diese sich jährlich wiederholende AkƟon in der Stadt hat eine große TradiƟon, ist imageprägend und trägt in einer der am dichtesten besiedelten Regionen Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit naƟonaler und internaƟonaler Bedeutung bei. KaritaƟve Projekte der Bonner Weihnachtsmärkte werden sich am AkƟonstag auch bei den Partnern der Gastronomie und des Handels wiederfinden und somit der gesamte Bereich zwischen den Bonner Innenstadt Weihnachtsmärkten einbezogen. 2. Besucherprognose Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung (im vorliegenden Fall sind es die Bonner Weihnachtsmärkte in der Bonner Innenstadt), regelmäßig voraus, dass die Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag. Wieviel mehr an Besuchern erforderlich ist, ist nicht festgelegt. Insofern würden also rein theoreƟsch einige wenige Personen mehr ausreichen. Eingangs der nachstehenden Erläuterungen sei erwähnt, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Beschluss vom 9. November 2016 (Aktenzeichen: 3 L 3619/16) festgehalten hat, dass Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte schon wegen ihrer zeitlichen und themaƟschen Einmaligkeit gerade an Wochenenden gut besucht und damit grundsätzlich geeignet sind, hauptsächlicher Grund für den Aufenthalt von Besuchern zu sein. In diesem Kontext sei auch auf eine Vorlage („Freiwilligen ÜbereinkunŌ") zur Sitzung eines „Runden Tisches" im NRW-WirtschaŌsministerium, welche im Vorfeld eines Treffens am 17. März 2017 im NRWWirtschaŌsministerium verteilt wurde, hingewiesen. Das Ministerium selbst haƩe in diesem Vorlageentwurf zur Erstellung von Besucherprognosen folgendes niedergeschrieben: „Wenn vorhanden, können für die Prognosen Vergleiche zu Vorjahren lohnend sein. Dies gilt natürlich insbesondere, wenn es das entsprechende Fest seit Jahren gibt ... "Weiter heißt es in der Vorlage: „ TradiƟonsveranstaltungen werden in der Regel größere Besucherströme auslösen als erstmalige Veranstaltungen. " Für die Bonner Innenstadt liegen seit MiƩe 2018 automaƟsierte Passantenfrequenz Messungen vor (vgl. Anlage „Passantenfrequenzen in der Bonner Innenstadt", die als MiƩeilungsvorlage des Amtes für WirtschaŌsförderung (Drucksache 1910479) im Frühjahr 2019 dem WirtschaŌs-, dem Planungsausschuss und der Bezirksvertretung Bonn vorgelegt worden war). Wertet man die dort genutzte Originalquelle www.hystreet.com speziell unter dem Aspekt der Passantenfrequenzen an den Sonntagen im zurückliegenden Adventszeitraum 2018 aus, ist sehr gut zu erkennen, dass die Zahl derSeite 11 von 66 3 Passanten mehr als verdoppelt hat: Der Bonner Weihnachtsmarkt wurde am 23. November 2018 eröffnet, ab diesem Datum sƟegen die Passantenfrequenzen an den Sonntagen von rund 30.000 an den darauf Sonntagen konƟnuierlich auf knapp 70.000 an. Lediglich der 4. Advent (23.12.) lag wieder etwas niedriger. Am 30.12. war der Weihnachtsmarkt schon lange wieder abgebaut. Passanten an Sonntagen in drei Bonner Innenstadtstraßen im Advent 2018 Quelle: www.hystreet.com (abgerufen am 20.8.2019, eigene Berechnungen) 3. Besucher, die wegen des Einkaufens kommen Aus einer Befragung im Jahr 2005 des Geographischen InsƟtuts der Universität Bonn im AuŌrag der Bonner WirtschaŌsförderung ist bekannt, dass die überwiegende Zahl der Passanten den Weihnachtsmarkt als HauptmoƟv für den Besuch in Bonn hat: Der Bonner Weihnachtsmarkt als HauptmoƟv des Besuchs der Innenstadt 41 %Seite 12 von 66 4 59% Ou II • E en &hebun s an enb fr n nein Dja n = 2103 -5- a. Dies deckt sich auch mit einer Studie des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V.: Die AkƟvitäten „Essen und Trinken" stellen mit 57,5 Prozent eindeuƟg die HauptmoƟve von Verbrauchern beim Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie: Weihnachtsmärkte als WirtschaŌsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund 35 Prozent steht der „Geschenkekauf" im Vordergrund (Studie: Weihnachtsmärkte als WirtschaŌsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). In einem „vorsichƟg konservaƟven" Ansatz rechnen wir auf den Bonner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen Bewertungen der MoƟve. Demnach wäre mit nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen, die die Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen nutzen würden. b. Diese Werte korrespondieren auch weitestgehend mit Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 2015 durch die GesellschaŌ für Markt- und Absatzforschung (GMA) und MK IlluminaƟon GmbH. Diese Befragung wurde u.a. auch in Bonn durchgeführt, wobei allerdings die Ergebnisse für Bonn zu einer Auswertung „West" für Gesamt-NRW zusammengefasst sind. Für Einkäufe oder gar spezifische Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt lediglich 37,4 Prozent der rund 1.000 befragten Personen die Innenstädte und Weihnachtsmärkte. Separiert man beim „Einkauf" weiter, so ergeben sich 21,5 Prozent für allgemeine Einkäufe sowie 15,9 Prozent für spezifische Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt zwischen TradiƟon und Inszenierung? Was erwarten Besucher und Touristen? Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015 — Kurzfassung; GesellschaŌ für Markt- und Absatzforschung und MK IlluminaƟon GmbH, Dresden; S.2). Als Hauptgrund für den Besuch der Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten stehen Aspekte wie „Treffpunkt und Vergnügen" ganz oben. In Verbindung mit „Bummeln und Freunde" nennen ca. 43 Prozent diesen „geselligen Anlass" zum Weihnachtsmarktbesuch. Auf die Frage, warum Besuche/Reisen zu Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten kumuliert 60,5 Prozent der Befragten die Gesichtspunkte „schönes weihnachtliches Ambiente/SƟmmung" und „StadtbesichƟgung" (Der Weihnachtsmarkt zwischen TradiƟon und Inszenierung — Was erwarten Besucher und Touristen, Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015, PräsentaƟon anlässlich eines Expertenseminar zu Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 2016, Chart Nr. Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine schemaƟsche Gegenüberstellung der jeweils zu erwartenden Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und den geöffneten GeschäŌen zur Beurteilung der prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung allein nicht hinreichend aussagekräŌig ist. Dies hat zuletzt das OVG in Münster mit der Eilentscheidung 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass es bei der Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr auch auf den Gesamtcharakter und der besonderen Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme. Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es handelt sich um langjährige, tradiƟonelle Festveranstaltungen in der Vorweihnachtszeit mit zahlreichen Elementen, die sich vom alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben abheben. Mit den zahlreichen weihnachtlichen Verkaufsständen, Imbiss- und Getränkeständen, Kinderkarussells und vielfälƟgen, anderen Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche) Bild der Bonner, Duisdorfer und Bad Godesberger Innenstadt posiƟv verändern und eine anders „wahrnehmbares Ortsbild" erzeugt.Seite 13 von 66 5 4. Räumlicher Bezug Nach aktueller Rechtsprechung wird eine prägende Wirkung einer Messe/Veranstaltung für einen verkaufsoffenen Sonntag nur dann angenommen, wenn ein enger räumlicher bzw. unmiƩelbarer Bezug bzw. Zusammenhang zwischen Veranstaltung und geöffneten GeschäŌen besteht. Die Bonner Innenstadt Weihnachtsmärkte sind auf dem Münsterplatz, dem BoƩlerplatz, dem Friedensplatz, der Windeckstraße, der Vivatsgasse und der Poststraße gelegen. Die Öffnung der Läden in der Bonner Innenstadt bezieht sich auf folgende Straßen: Acherstraße 1 — 30, Am Hof 1 — 36, Am Neutor 1 — 8, Beiderberg 2 - 32, Berliner Freiheit 21, 36, 36A, Bertha-von-SuƩner-PIatz 1 - 25, Bischofsplatz 1-4, Bonngasse 1 — 30, BoƩlerplatz 1 — 12, Brüdergasse 1 — 31, Budapester Straße 1 — 23, Dreieck 1 — 20, Franziskanerstraße 1 - 16 Friedensplatz 1 — 16, Friedrichstraße 1 — 64, Fürstenstraße 1 — 8, Gangolfstraße 2 — 15, Gerhard-von-Are-Straße 1 — 8, In der Sürst 1 — 10, Kaiserplatz gerade Hausnummern 2 - 22, Kasernenstraße 1 — 7b, 22 - 32, Kesselgasse 1 — 5, Markt 1 — 42, Marktbrücke 1 —4, MarƟnsplatz 1 — 9, Maximilianstraße 1 — 46, Münsterplatz 1 — 30, Münsterstraße 1 -20, Noeggerathstraße 1, Oxfordstraße 1 - 24, Poststraße 1 - 36, Rathausgasse 5 — 38, Remigiusstraße 1 — 20, Remigiusplatz 1 — 6, Rheingasse 2, Sternstraße 1 — 100, Sterntorbrücke 1 — 17, Stockenstrasse 1 — 19, Thomas-Mann-Straße 1 — 64, Vivatsgasse 1 — 14, Wenzelgasse 1 — 44, Wesselstraße 1 — 16, Wilhelmstraße 1 — 23, Windeckstraße 1 -7. Da sich die oben genannten Straßen in direkter Umgebung der Weihnachtsmärkte befinden und diese miteinander verbinden, ist der direkte räumliche Bezug gegeben. 5. Flächenverhältnisse Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche der GeschäŌe Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach gegenwärƟger RechtsinterpretaƟon nur dann angenommen, wenn die Verkaufsfläche der GeschäŌe, die geöffnet haben können, ungleich größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes. Um wieviel größer die Verkaufsfläche der GeschäŌe sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quanƟtaƟven Angaben bzw. auch keine allgemeinen Näherungswerte. Bonn-City: insgesamt nehmen die Bonner Weihnachtsmärkte in der Bonner Innenstadt eine Fläche von rund 14.000 Quadratmetern ein. Diese Flächen sind auf den Münsterplatz, den BoƩlerplatz, den Friedensplatz, die Windeckstraße, die Vivatsgasse und die Poststraße aufgeteilt. Dem steht eine theoreƟsch maximale Gesamtverkaufsfläche der Bonner Innenstadt von rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach COMFORT Städtereport Bonn 2016) gegenüber. Damit ist die Fläche der Weihnachtsmärke zunächst kleiner als die Verkaufsfläche der GeschäŌe, die in der Bonner Innenstadt theoreƟsch geöffnet haben können. Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im DurchschniƩ etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler nicht regelmäßig an den Öffnungen (diese AuskunŌ erteilte der HauptgeschäŌsführer des Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des HauptgeschäŌsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im DurchschniƩ mit einer Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In Anbetracht der Bedeutung der Weihnachtszeit für die Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir für Bonn während des verkaufsoffenen Sonntags am 17.12. von einer „Nichtbeteiligungsquote" von lediglich 15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädƟschen Verkaufsfläche, ergibt sich eine potenƟell „geöffnete Fläche" von 251.200 bis 266.900 Quadratmetern.Seite 14 von 66 6 Die FlächenrelaƟonen relaƟvieren sich zudem auch insofern, als dass sich die ermiƩelte Verkaufsfläche des innerstädƟschen Einzelhandels in Bonn teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen") Betrachtung würde das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günsƟger" sein. Die aus städtebaulichen Gründen gewollte Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden. 6. Fazit Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt — auch im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach sind die Bonner Weihnachtsmärkte selbst für den Sonntag prägend und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex Mit den besten Grüßen Nachfolgend per Link noch diverse Anlagen: hƩps://we.tl/t-RiIARXhatR Anlage 1 - Sammlung ZeitungsarƟkel 2024 Anlage 2 - Pressetext 2023 Veranstalter Anlage 3 – Kundengewinnungsrate Galeria KauĬof Mit den besten Grüßen INVALID HTMLSeite 15 von 66 Nr. 285 – Samstag, 7. Dezember 2024 31 BEKANNTMACHUNG STELLENANGEBOTE JOB KARRIERE So vieles hätten wir gemeinsam noch erleben wollen. Du wirst für immer fehlen! Anneliese Schenkel * 29. Mai 1955 † 25. November 2024 In Liebe: Tanja und Florian mit Justus, Fiona und Anni Dominik sowie alle Familienangehörige Der Wortgottesdienst wird gehalten am Mittwoch, dem 11. Dezember 2024, um 11:00 Uhr in der kath. Kirche St. Matthäus in 53859 Niederkassel, Annostraße 11. Anschließend ist die Urnenbeisetzung auf dem Friedhof in 53859 Niederkassel, Pastor Grimm Straße. geb. Friedsam Von Kranz und Blumenspenden bitten wir abzusehen. Kondolenzanschrift: Anneliese Schenkel c/o Bestattungen Hoss & Fömpe Hermann Ehlers Straße 48, 53840 Troisdorf Außendienstmitarbeiter (m/w/d) befristet 1 Jahr für den Raum Bonn, Siegburg Lust auf Veränderung ? Du hast Interesse am Handel? Du möchtest am Wochenende nicht arbeiten und mehr Zeit für Freunde und Familie haben? Du wolltest schon immer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung? Du willst Spaß an der Arbeit und im Team haben? Wir betreuen einen festen Kundenstamm im Lebensmitteleinzelhandel. Wir sorgen für perfekte Warenpräsentation und optimale Verfügbarkeit der Produkte unseres Kunden MARS WRIGLEY im Regal, an der Kasse und in der Zweitplatzierung. Schicke Deine aussagefähigen Bewerbungsunterlagen, möglichst per Mail, an: bewerbung@mizcombera.de COMBERA GmbH, BVF – Bonn, Selkamp 12, 44287 Dortmund Mitarb. f. Verkauf / Büro TZ 20 Std./Woche sowie 538 € n. Siegb. ges. Tel. 08031-31590 (Mo – Fr) personal@asr-autoschilder.de ASR Autoschilder GmbH Sie möchten eine Anzeige aufgeben und das am liebsten persönlich? 53757 St. Augustin Schreibwaren-Zeitschriften | Dirk Meier Mittelstr. 110 | Tel.: 02241 926520 Ihre Annahmestelle für Anzeigen Statt Karten Einfacher und schneller infor- mieren Sie mit einer Familien- anzeige in Kölner S t a d t - A n z e i g e r / Kölnische Rund- schau MIT VERKAUFSOFFENEM SONNTAG 08.12.2024 von 13.00 bis 18.00 Uhr WEIHNACHTSMARKT Besuchen Sie gerne unsere Webseite www.bonn-city.de Öffentliche Versteigerung Namens und für Rechnung des Berechtigten versteigern wir die Betriebs- und Geschäftsausstattung eines Fitnessstudios in Sankt Augustin Aufgerufen werden Profi-Fitnessgeräte jeglicher Art: Crosstrainer, Laufbänder, Ergometer, Brust-, Schultertrainer, Lat Trainer, Hanteln (kurz und lang), Hantelbänke, Boxring etc. Termin: Fr. 13.12.2024; 16.00 Uhr Vorbesichtigung: 14.00 Uhr – 15.45 Uhr Anschrift: Gutenbergstraße 1 - 3 53757 Sankt Augustin Bezahlung: Barzahlung oder ec-Karte (Girocard) Keine Kreditkartenzahlung möglich Anmeldung: Wir bitten um vorherige Anmeldung bis spätestens Do. 12.12.2024, 15.00 Uhr, Zutritt nur mit vorheriger Anmeldung!! Das entsprechende Formular hierzu finden Sie unter: www.kvo-odenthal.de Bitte am Tag der Versteigerung letzte Informationen auf unserer Homepage abrufen! KVO Insolvenzverwertung ; www.kvo-odenthal.de Sachverständiger u. Taxator, Versteigerer § 34b Abs. 1 Eifelstr. 16, 53757 Sankt Augustin, Tel. 02241 – 127260 - Versteigerungen - Betriebsauflösungen - Wertgutachten - Immobiliengutachter - Unternehmensverkäufe - Immobilienverkäufe R H E I N S I E G F O R U M // 2 0 : 0 0 U H R 2025 0 6 . 0 3 . S I E G B U R G Die erfolgreichste Musicalgala mit den Starsolisten der Musicalszene R H E I N S I E G F O R U M // 2 0 : 0 0 U H R2025 2 3 . 0 3 . S I E G B U R G Röhfeldstr. 27 53227 Bonn-Beuel Mo.-Fr. 8-17 Uhr Sa. 8-13 Uhr Tel.: 0228 - 46 69 89 Mail: info@franz-aachen.com Web: www.franz-aachen.com BEIM SCHENKEN AN DEN SOMMER DENKEN MARKISEN & NEUBEZÜGE* ZU COOLEN PREISEN! *GILT AUCH FÜR NEUBEZZZUG ALLER FABRIKATE DIE BESTE ZEIT IST JETZT! Rat der Bundesstadt Bonn Am Donnerstag, 12.12.2024, 17 Uhr, findet im Gustav-Stresemann- Institut eine Ratssitzung statt. Vorsorglich wird hiermit auch auf eine mögliche Fortsetzung der Sitzung an dem auf den Sitzungstag folgenden Montag ab 19 Uhr hingewiesen. Ferner kann sich die Reihenfolge der zu behandelnden Tagesordnungspunkte aufgrund eines Beschlusses des Rates noch ändern. Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 54 vom 4.12.2024 öffentlich bekannt gemacht und im Internet unter www.bonn.sitzung-online.de veröffentlicht. Ein- zelheiten können Sie im Ratsbüro unter ratsbuero@bonn.de erfragen. Hier erhal- ten Sie auch Auskunft über die Einlasskarten. Die Ratssitzung wird live im Internet auf www.bonn.de/livestream übertragen. Bezugsmöglichkeiten des Amtsblattes: Abholung in den Bezirksrathäusern, Versand per Mail: Tel. 77 24 71, Download unter www.bonn.de/amtsblatt. Öffentliche Bekanntmachung Hinweisbekanntmachung des Rhein-Sieg-Kreises zur Sitzung des Kreistages Am Donnerstag, 12.12.2024, 16:00 Uhr, findet im Dr.-Franz-Möller-Saal, Kreishaus in Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, die Sitzung des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises statt. Die Tagesordnung ist auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen bekannt gemacht worden. Auf die Bekanntmachung wird hiermit nach § 6 Abs. 1 i.V.m. § 8 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) hingewiesen. Siegburg, den 03.12.2024 gez. Sebastian Schuster Landrat 63. Sitzung des Verwaltungsrates der RSAG AöR Der Verwaltungsrat der RSAG AöR tagt am 12. Dezember 2024. Der Tagesordnungspunkt 3 wird der Beschluss der Abfall- und Gebühren- satzung der RSAG AöR für den Rhein-Sieg-Kreis sein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes in der 63. Sitzung des Verwaltungsrates der RSAG AöR am Donnerstag, den 12. Dezember 2024 ab 16:00 Uhr im Kreishaus Siegburg, Raum A 1.16 (Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg) im Rahmen der Sitzung des Kreistages eingeladen. Hinweisbekanntmachung Jahresabschluss 2023 der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg-Kreis mbH Die Geschäftsführung der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein- Sieg-Kreis mbH weist darauf hin, dass die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlus- ses und des Lageberichts satzungsgemäß auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ vom 09.12. bis 20.12.2024 bekannt gemacht wird. Sankt Augustin, 07.12.2024 Die Geschäftsführung Statt Karten Einschlafen dürfen, wenn man das Leben nicht mehr selbst gestalten kann, ist der Weg zur Freiheit und der Trost für alle. Hermann Hesse Viel zu schnell bist du von mir gegangen, aber ich bin dankbar für die wunderschöne gemeinsame Zeit mit dir. Ich nehme Abschied von meinem lieben Mann Rudolf (Rudi) Ziller * 3. April 1944 † 1. Dezember 2024 In Liebe und Dankbarkeit Ira Traueranschrift: Ira Heidinger c/o Bestattungshaus Kümpel, Alte Lohmarer Str. 6, 53721 Siegburg Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung im Michaelsgarten findet statt am Mittwoch, dem 18. Dezember 2024 um 11 Uhr in der Kapelle auf dem Nordfriedhof in Siegburg, Alte Lohmarer Str. 10. Von Kranz- und Blumenspenden bitten wir abzusehen.Anlage 1/1Seite 16 von 66 14 KÖLN Freitag, 06. Dezember 2024 Allgemeines Verschiedenes Für die historisch bedeutsame Bastei, die durch alters- und nutzungsbedingte Schäden seit mehreren Jahren nicht mehr für die öffentliche Nutzung zugänglich ist, zeichnet sich eine mögliche Lö- sung ab. „Es konnte ein Vorhaben- träger gefunden werden, der bereit ist, die komplexen baulichen An- forderungen bei der Sanierung an- zugehen und dabei sowohl die Be- lange des Denkmalschutzes als auch die Bedürfnisse der Stadtge- sellschaft zu berücksichtigen“, teilte die Stadt am Donnerstag mit. Einen Namen des Bastei-Retters nannte sie allerdings nicht. Die Bastei wird seit April 2022 durch ein Stützgerüst abgesichert. Nötig wurde die Abstützung wegen massiver Schäden an der hochkom- plexen Tragwerkskonstruktion. „Um dem Vorhabenträger zu er- möglichen, die notwendigen Pla- nungen zu konkretisieren, schlägt die Verwaltung eine Anhandgabe an den Vorhabenträger für rund ein Jahr vor“, heißt es. In dieser Zeit können durch den späteren Bau- herrn detaillierte Pläne erarbeitet und abgestimmt, die vertraglichen Bedingungen geklärt und ein Be- triebskonzept vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, wie eine öf- fentliche und gastronomische Nut- zung möglich ist. Die Sanierung und Rekonstruktion werde in enger Abstimmung mit dem Denkmal- schutz erfolgen. Erfüllen diese Pläne auf beiden Seiten übereinstimmend die not- wendigen Voraussetzungen, könn- te in einem zweiten Schritt Ende 2025 die Beschlussfassung im Rat folgen, mit der die Bastei dem möglichen Bauherrn im Rahmen eines Erbbauvertrages übertragen wird. Die Sanierung der Bastei wird nicht billig. Nach einer groben Kal- kulation sind mindestens 20 Mil- lionen Euro fällig, der Aufwand ist enorm. 2018 hatte die Stadt die Bastei von der Köln-Messe gekauft, der Rat forderte 2020 von der Stadt eine Aussage über die Sanierungs- kosten. 1924 hatte Architekt Wilhelm Ri- phahn die Reste eines früheren preußischen Festungsturms ge- nutzt und baute darauf das vom Ex- pressionismus inspirierte Gebäu- de. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Bastei zerstört, 1958 stand sie wie- der und das Restaurant öffnete. Ab den späten 1990er-Jahren durften sich nur noch geschlossene Gesell- schaften dort treffen, der Brand- schutz und die Rettungswege machten Probleme. Köln – Einst war die Bastei ein Edel-Restaurant und Anziehungspunkt. Gegessen wird dort schon lange nicht mehr. Seit Jahren gammelt das marode und leerstehende Gebäude am Rheinufer vor sich hin. Doch jetzt verkündet die Stadt eine Lösung. DDiiee BBaasstteeii ssoollllDie Bastei soll ggeerreetttteett wweerrddeenngerettet werden Köln – Im Kölner Hauptbahnhof (A- Passage der Colonaden) sind am Mittwoch kurz nach Mitternacht mehrere Obdachlose aneinander- geraten. Zuerst stritten sich drei Männer (38, 43), der Jüngere schlug einem der beiden anderen ins Ge- sicht. Ein vierter Manne mischte sich ein und traf den zweiten 43- jährigen am Kinn – der wurde be- wusstlos. Jetzt kamen zwei Bundes- polizisten dazu, sie brachten die beiden Schläger zu Boden und fi- xierten sie. Doch als wäre dies noch nicht genug Tumult, mischte sich ein 18-jähriger Pole ebenfalls ein. Er versuchte, die Maßnahmen zu behindern und rannte so auf die Beamten zu, dass er ebenfalls zu Boden gebracht werden musste. Auf dem Boden leistete er Wider- stand, indem er sich sperrte, sich mit seinem Körpergewicht auf den Rücken eines 41-jährigen Beamten legte und sich an dessen Weste fest- hielt. Mit geballter Kraft konnten weitere Einsatzkräfte den 18-Jähri- ge schließlich von dem Polizisten trennen und ebenfalls fixieren. Die Beamten fesselten die drei Straftä- ter und brachten sie zur Dienststel- le. Beim 38-Jährigen (stammt aus Jünkerath) wurden zwei Promille festgestellt, auch die anderen Män- ner waren betrunken. Der 18-jähri- ge randalierte in der Wache, trat gegen eine Tür und spuckte um sich. Er wurde in Gewahrsam ge- nommen, es gab Strafanzeigen we- gen Körperverletzung und Wider- stands im Polizeigewahrsam. Einer der Polizisten verletzte sich an Knie und Hüfte. Die Streithähne blieben weitestgehend unverletzt. Herzlichen Glückwunsch! Liebe Leserinnen und Leser, wir nehmen gerne weiterhin Gratulationen bei Geburtstagen, Trauungen, Hochzeitstagen oder Geburten inklusive Foto entgegen. Aufgrund der DSGVO ist es notwendig, dass dies im Einverständnis der/den genannten oder abge- bildeten Person(en) bzw. deren gesetzlichen Vertretern geschieht. Ihre EXPRESS-Lokalredaktion Fax 02 21/2 24-21 36 E-Mail koeln@express.de ... zum Geburtstag! Herbert Dewitz zum 50. ... zum Namenstag! Allen, die Nikolaus, Denise oder Henrike heißen. Köln – Ein toter Radfahrer beschäf- tigt derzeit die Kölner Polizei. Denn die Umstände des Todes 66-Jähri- gen sind noch unklar. Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, hat ein 19 Jahre alter Autofahrer am Mittwochnachmit- tag auf der Godorfer Straße im Stadtteil Immendorf einen mut- maßlich gestürzten und tödlich verletzten Fahrradfahrer (66) auf- gefunden. Trotz eingeleiteter Reanima- tionsmaßnahmen war der Mann laut Zeugen noch an der Unfallstel- le seinen schweren Verletzungen erlegen. Ein Verkehrsunfallaufnah- meteam der Polizei sicherte die Spuren am Unfallort, der sich auf Höhe der dortigen Grundschule be- findet. Die Polizei sperrte den Be- reich vorübergehend ab . Was die Todesursache war, muss nun noch geklärt werden. „Das Ver- kehrskommissariat 2 hat die Er- mittlungen aufgenommen und prüft, ob ein internistischer Notfall oder eine andere Ursache zum Sturz geführt hat“, so ein Sprecher. Die Kölner Polizei sucht nun Zeu- gen und bittet alle, die Hinweise zum Unfallgeschehen geben kön- nen, sich unter der Rufnummer 0221/229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de zu melden. Stellenmarkt Vermischtes Musik Heute Termine und Anfangszeiten ohne Gewähr Theater Heute Termine und Anfangszeiten ohne Gewähr Ein Stützgerüst musste aufgebaut werden. Foto: Arton Krasniqi Die Colonaden Foto: Alexander Roll Ein Polizist steht vor einem Strei- fenwagen. Foto: dpa Die Bastei am Rheinufer ist ein markantes Gebäude. Foto: Martina Goyert Investor gefunden: Gastro wieder möglichWilde Prügelei im Hauptbahnhof Autofahrer findet Toten auf der Godorfer Straße in Immendorf – Polizei sucht Zeugen 66-Jähriger stirbt nach Sturz mit Fahrrad Leverkusen · Porschestr. 9 · Tel 02171-76 48 999 · tägl 10-23h Eintritt FKK-Luderland.sex· von 10-13 h und ab 17 h19.99 FKK-VERENA.sex ·A40 Dortmund-Dorstfeld - Kressenweg 6 - tgl. 10-23h · Tel 0231/6185263 Eintritt 19.99Tägl.& ab 17h von 10-13h Hausbesuche! Attraktiv, zärtlich, sehr vollbusig (55). 0163/7681862. Hübsche Frühlingsbiene Hausbesuche, 0178/8645281. Frechen, tantrahautnah.de Tel.02234/8981410 Cassiopeia Bühne Bergisch Gladbacher Str. 499-501 t 0221 937 87 87 • cassiopeia-buehne.de d Fr. & Sa. & So. 15 Uhr: Nikolaus Spezial – Pup- penspiel und Nikolausprogramm für Kinder von 3 - 6 Jahren. 1) „Kleiner Drache, wünsch dir was“ Mu- sikalisches Puppenspiel. 2) Wir singen gemeinsam Adventslieder. 3) Besuch des Nikolaus. Voranmeldung nötig! FWT: Freies Werkstatt Theater Zugweg 10 t 327817, fwt-koeln.de, qultor.de d 20h Premiere: Itirazim var | Ich widerspreche. Dokumentarisches Musiktheater über queeres Le- ben in Deutschland und der Türkei. Koproduktion Katharsis Kollektiv & FWT CASAMAX Theater Berrenrather Str. 177, t 0221-447661 d 10 Uhr: HEUREKA! Ein gutes Wunder braucht seine Zeit. Für forschende Menschen ab 6 Jahren (Nur mit Vorbestellung) Bürgerhaus Stollwerck - Theater 509 Dreikönigenstr. 23, t 991108-0 d 20.00 Danko Rabrenovic "Yu-Box" Balkanizer Standup Musical Theater am Dom Glockengasse 11, Opern Passagen, t 2580153 d 20 Uhr: Auf ein Neues, Komödie mit Sabine Postel u. Heinrich Schafmeister Theater der Keller Siegburger Str. 233w t 0221 318059 d 20 Uhr: DER BAU von Franz Kafka d 20 Uhr: DER REICHSBÜRGER. Treffpunkt am Neumarkt. Menschlichkeit hat einen Ort BethelBitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende! Spendenkonto 4077, Sparkasse Bielefeld, BLZ 480 501 61 v. Bodelschwinghsche Anstalten Bethel, Bielefeld Horizont Theater Thürmchenswall 25, t 13 16 04 Freitag, 06.12.2024 d 16h Kinderweihnachtspar- ty (Eintritt frei) d 20h Unbeschreiblich weiblich: Femme!, Gastspiel theakult MIT VERKAUFSOFFENEM SONNTAG 08.12.2024 von 13.00 bis 18.00 Uhr WEIHNACHTSMARKT Besuchen Sie gerne unsere Webseite www.bonn-city.de Röhfeldstr. 27 · 53227 Bonn-Beuel · www.franz-aachen.com › PLANEN › HAUBEN › VORHÄNGE › PERGOLA- UND GLASDACH-VERKLEIDUNGEN VOR KÄLTE, NÄSSE UND SCHMUTZ PERFEKTER SCHUTZ Pantheon Theater Siegburger Str. 42, 53229 Bonn t 0228- 212521 d 20 Uhr: Zucchini Sistaz: "Weihnachten mit den Zucchini Sistaz"Anlage 1/2Seite 17 von 66 B O N N28 Samstag/Sonntag, 30. Nov./1. Dez. 2024 G E N E R A L - A N Z E I G E RIIIMIT VERKAUFSOFFENEM SONNTAG 08.12.2024 von 13.00 bis 18.00 Uhr WEIHNACHTSMARKT Besuchen Sie gerne unsere Webseite www.bonn-city.de› PLANEN › HAUBEN › VORHÄNGE › PERGOLA- UND GLASDACH-VERKLEIDUNGEN Röhfeldstr. 27 · 53227 Bonn-Beuel · www.franz-aachen.com Infos & Termin unter: 0228 - 46 69 89 VOR KÄLTE, NÄSSE UND SCHMUTZ PERFEKTER SCHUTZ Aktionsverkauf 29.11./30.11. Yamaha nach Umbau bis zu -35% Piano-Rumler.deHöffner Möbelgesellschaft GmbH & Co. KG • Auf der Grefenfurth 5 • 51503 Rösrath Tel. 02205/734-0 • Öffnungszeiten: Mo-Do von 10-19 Uhr, Fr-Sa von 10-20 Uhr VERKAUFSOFFENER SONNTAG IN RÖSRATH 1. DEZEMBER| 13–18Uhr WinterWinterMarktMarktMIT TOLLEN AKTIONEN FÜR GROSS UND KLEIN! EÛLRCP IJGNNCJ Ek‘F QAFPCGLCPUCPIQR?RR Ugp pc_jgqgcpcl Gfpc Uúlqafc @mll* Rcj8 .006+01 43 40 uuu,qafpcglcpcg+ijgnncj,bc REPUBLIK MOLDAU: Raisa Pavlova flieht vor den Kämpfen in der Ukraine, unsere Mitarbeiterin Svetlana Bujac bietet ihr Hilfe an. © Peter Bräunig KRIEGEN SETZEN WIR HOFFNUNG ENTGEGEN Mit Ihrer Spende rettet ÄRZTE OHNE GRENZEN Leben: Mit 52 Euro können wir zum Beispiel 40 Menschen auf der Flucht drei Monate lang mit den wichtigsten Medikamenten versorgen. Private Spender*innen ermöglichen unsere weltweite Hilfe – jede Spende macht uns stark Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE72 3702 0500 0009 7097 00 BIC: BFSWDE33XXX www.aerzte-ohne-grenzen.de/spenden © Xaviar Mouton – Unsplash Kuren für Mütter und ihre Kinder. Jetzt spenden! Spendenkonto Bank für Sozialwirtschaft IBAN DE13 7002 0500 0008 8555 04 Vielen Dank!Schnellere Vermittlung Hilfesuchender BONN. Seit Mitte November sind die Rufnummer 116117 des ambulanten Patientenservices und die Notruf- nummer 112 in Bonn elektronisch di- rekt miteinander vernetzt. Ziel ist laut Mitteilung der Verwaltung eine noch bessere Steuerung Hilfesuchender in der ambulanten Akut- und Notfallver- sorgung. Die Bonner Leitstelle von Feuer- wehr und Rettungsdienst und die Kassenärztliche Vereinigung Nord- rhein (KVNO) haben hierzu gemein- sam eine neue digitale Schnittstelle implementiert. „Diese verbindet die beiden Einsatzleitsysteme und er- möglicht bei Bedarf die schnelle und unkomplizierte Übergabe von anru- fenden Patientinnen und Patienten“, teilt die Stadt mit. Nach einer ausgie- bigen Testphase seit Juli 2024 ist das Pilotprojekt in Bonn am 13. Novem- ber in den Live-Betrieb gestartet. Bonner, die sich nun an den Notruf 112 wenden, werden ab sofort nach einem standardisierten Abfragepro- tokoll von den jeweiligen Disponen- ten medizinisch ersteingeschätzt. Sofern es sich nicht um einen akuten medizinischen Notfall handelt, der unmittelbar rettungsdienstlich ver- sorgt werden muss, erfolgt die Über- gabe an die 116117 beziehungsweise den ambulanten Bereich. Dank der neuen digitalen Schnittstelle werden dabei die bereits telefonisch erfassten Informationen – darunter etwa wich- tige Parameter wie Ortsrahmendaten und medizinische Angaben – gleich an die andere Stelle mit übermittelt und müssen dort nicht erneut abge- fragt werden. DasVerfahren gilt auch in umgekehrter Richtung. Stadt und KVNO weisen darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin den Unterschied zwischen beiden Nummern beachten sollten. Die 112 ist nur für echte Notfälle, also lebensbedrohliche Situationen. Die 116117 hilft bei allen dringlichen, aber nicht lebensbedrohlichen Anliegen der medizinischen Versorgung. buj Zwei wichtige Rufnummern vernetzt Drei Brände in einer Nacht VON NICOLAS OTTERSBACH BONN. Es ist ein piepsender Rauch- melder, der die Frau gegen 5 Uhr aus dem Schlaf reißt. Noch nicht ganz bei Sinnen geht sie in die Küche. „Ich habe den Rauch gerochen und dach- te, ich hätte etwas auf dem Herd ver- gessen“, erzählt sie. Doch dort ist al- les in Ordnung. Sie sucht weiter und öffnet die Wohnungstür. Der Rauch schlägt ihr wie eine Wand entgegen. „Die schwarze Qualmwolke kam di- rekt auf mich zu“, sagt sie einen Tag danach. Drei Stockwerke tiefer, im Keller des Wohnhauses in der Duisdorfer Bahnhofstraße, ist in der Nacht auf Freitag ein Stromverteilerkasten in Brand geraten. Erst kokeln nur die Ka- belummantelungen, dann fängt der Kasten Feuer – und schließlich alles, was in dem Kellerraum untergebracht war. Der Rauch zieht nicht nur durch Schächte nach draußen und aus den Gullydeckeln, sondern auch durch das Treppenhaus bis ins Dachge- schoss. Einen Fluchtweg gibt es für die dortigen Wohnungen nicht mehr. Die Frau ruft in Panik ihren Sohn an, der in der Nachbarschaft wohnt. Es sind lebensrettende Tipps, die er ihr gibt. „Er hat gesagt, dass ich einen nassen Lappen vor den Mund halten und ans Fenster gehen soll“, erzählt die Frau. Sie geht sogar noch weiter und klettert in Panik auf den Sims davor. Es ist der zweite von insgesamt drei Bränden, die in der Nacht auf Frei- tag im Duisdorfer Zentrum wüteten. Zum Glück: „Dadurch waren die Ein- satzkräfte schon in der Nähe und die Eingriffszeiten viel kürzer“, sagt der Bonner Feuerwehrsprecher Frank Frenser. Hätten die beiden Bewohne- rinnen noch ein paar Minuten länger ausharren müssen, hätten sie mögli- cherweise noch mehr giftigen Rauch eingeatmet. So konnten sie aber schnell genug mit einer Drehleiter ge- rettet werden. Zweieinhalb Stunden früher: Ville- mombler Straße, Ecke Rochusstraße. Vor fast genau zwei Jahren verwüste- te ein Feuer das Ladenlokal im Erd- geschoss. Gerade ist es renoviert und frisch vermietet – und jetzt brennt es schon wieder. Gummifußmatten, die im Hauseingang liegen, sind in Brand gesteckt worden, wie die Ermitt- lungen der Polizei später ergeben. Mehmet Öcan gehört das Gebäude, in dem er und andere in den oben liegenden Wohnungen leben. „Der Nachbar hat Fensterscheiben klirren gehört, den Rauch gesehen und ist dann durch das Haus gerannt und hat alle geweckt“, erzählt der 50-Jährige. Um sich zu retten, rennen die Men- schen mit dem, was sie im Bett anha- ben, ins Freie. Öcan steht am Tag danach vor dem Ladenlokal. Der Rauch hat alles oberhalb der Hüfte schwarz gefärbt. „Seit zwei Wochen räume ich jeden Tag Alkoholflaschen hier weg“, sagt der 50-Jährige. Offenbar halten sich immer wieder Personen im Hausein- gang auf – möglicherweise auch in der Brandnacht. „Ich vermute, dass ihnen zu kalt war und sie deshalb ein Feuer gemacht haben“, erzählt Öcan. Belegen kann er das nicht.„Aber es ist schon komisch, wenn einfach Gum- mifußmatten brennen.“ Die Bonner Feuerwehr, zu der Hauptamtliche wie Freiwillige ge- hören, kommt in der Nacht nicht zur Ruhe. Noch bevor sie von der Bahn- hofstraße abgerückt sind – zuvor ha- ben sie den Brand im Keller gelöscht –, geht gegen 7 Uhr der nächste Notruf ein. Ähnlich wie bei Brand Nummer zwei gibt es einen technischen De- fekt. Der wiederum führt zu einem Schmorbrand an einer Leitung im Wäschekeller. Das Feuer kann aller- dings schnell gelöscht werden. „So eine Serie von Einsätzen ist ex- trem selten“, sagt Frenser, der selbst schon viele Jahre bei der Feuerwehr ist. Dass Verteilerkästen durch De- fekte in Brand geraten, komme sel- ten, aber dennoch immer wieder vor. Laut eines Sprechers von Bonn-Netz können Überlastungen an den Kästen selbst zu solchen Bränden führen. Die Bewohner hätten sich laut Frenser richtig verhalten. „Wenn der Flucht- weg nicht mehr genutzt werden kann, sollte man sich an einem Fenster in Sicherheit bringen und auf sich auf- merksam machen.“ Auch wenn die Betroffenen das Un- glück ohne größere gesundheitliche Folgen überstanden haben – sie alle konnten nach einer kurzen Behand- lung das Krankenhaus am Freitag wieder verlassen – haben sie noch viel Arbeit vor sich. Mehmet Öcan muss Haus und Ladenlokal erneut sanie- ren, ist aber zuversichtlich, dass die Versicherung die Kosten dafür über- nimmt. In der Bahnhofstraße könn- te es bis 2026 dauern, bis die Räume wieder bewohnbar sind. Denn dort hat nicht nur der Rauch Schaden an- gerichtet, sondern womöglich ist die gesamte Hauselektrik nun hinüber. „Ich muss nun gucken, wo ich unter- komme. Erst einmal kann ich zu mei- ner Freundin und meiner Familie“, sagt die Frau aus dem Dachgeschoss. Was danach kommt? „Ich weiß es nicht.“ Sie ist froh, dass ihr nicht mehr zugestoßen ist. Feuerwehr im Dauereinsatz in der Duisdorfer Mitte. Es sind teils dramatische Szenen, die sich abspielen Der erste Brand wütete an einem Ladenlokal in der Rochusstraße, Ecke Villemombler Straße. FOTOS: FELSMANN (2)/OTTERSBACH (2) Die brennenden Gummifußmatten haben alles oberhalb der Hüfte in schwarzen Rauch gehüllt. In einem Mehrfamilienhaus an der Bahnhofstraße geriet ein Stromver- teilerkasten im Keller in Brand. Die Feuerwehr rettete zwei Bewoh- nerinnen mit einer Drehleiter aus einem Dachgeschoss.Anlage 1/3Seite 18 von 66 G E N E R A L - A N Z E I G E R VI 19Donnerstag, 5. Dezember 2024Bonn lädt zum letzten verkaufsoffenen Sonntag in diesem Jahr ein Für fünf Stunden haben die Besucherinnen und Besucher der Bundes- stadt am Sonntagnachmittag die Möglichkeit, die festlich dekorierte Innenstadt zu erle- ben, durch zahlreiche Geschäf- te zu bummeln und sich von der herrlichen Weihnachts- stimmung verzaubern zu las- sen. Die Veranstaltung ist ein absolutes Highlight im vor- weihnachtlichen Trubel und lockt mit einem entspannten Mix aus Shopping, Kultur und Genuss. Bonn bietet eine ideale Gelegenheit, die Vorfreude auf Weihnachten mit einem ganz besonderen Erlebnis zu ver- binden. Ob jung oder alt, Ein- heimischer oder Gast – am 8. Dezember öffnet Bonn sprich- wörtlich seine Türen, um die Adventszeit in ihrer schönsten Form gemeinsam zu feiern. Einkaufen in festlicher Atmosphäre Ob man auf der Suche nach dem perfekten Weihnachts- geschenk ist oder einfach nur das schöne weihnachtliche Ambiente genießen möchte – an diesem Sonntag kommen große und kleine Menschen auf ihre Kosten. Die Geschäfte im Bonner Zentrum zwischen Belderberg, Franziskanerstra- ße, An der Schlosskirche, Am Hof, Am Neutor, Kaiserplatz, Am Hauptbahnhof, Thomas- Mann-Straße, Berliner Platz, Oxfordstraße und Bertha-von- Suttner-Platz bieten ein brei- tes Sortiment und laden zum entspannten Stöbern ein. Die Stadt hat sich dabei ganz be- sonders herausgeputzt: Die lie- bevoll gestalteten Schaufenster und die atmosphärischeWeih- nachtsbeleuchtung sorgen für einen festlich-romantischen Rahmen. „Wir möchten den Bonnerinnen und Bonnern sowie unseren Gästen aus nah und fern einen stimmungs- vollen Tag bereiten. Gerade in der hektischen Vorweih- nachtszeit ist es schön, einen Ort zu haben, an dem man zur Ruhe kommen und trotzdem die weihnachtliche Vorfreude spüren kann“, macht Maike Reinhardt, Geschäftsführerin von city-marketing bonn e. V. Lust auf diesen besonderen zweiten Advent. „Im Vergleich zu anderen Shopping-Events steht in Bonn die Verbindung von Gemeinschaft und Genuss im Vordergrund“, betont sie. „Der Sonntag lädt ein, die Vor- weihnachtszeit stressfrei, fami- liär und mit dem besonderen Bonner Charme zu erleben.“ Bonner Weihnachtsmarkt Parallel zum verkaufsoffenen Sonntag hat natürlich auch der Bonner Weihnachtsmarkt geöffnet. Über 165 Stände bie- ten eine beeindruckende Viel- falt an kunsthandwerklichen und kulinarischen Köstlich- keiten, von handgefertigtem Schmuck bis zu exotischen Delikatessen wie ungarischen Langos und Pasta aus dem Käselaib. Neben traditionel- len Weihnachtsleckereien wie Lebkuchen und Bratäpfeln gibt es auch vegane und Bio-Optio- nen. Attraktionen wie das Kin- der-Weihnachtshaus am Mül- heimer Platz und kostenlose Kasperletheateraufführungen am Sterntor machen den Markt zu einem Erlebnis für die ganze Familie. Öffnungszeiten, An- fahrtstipps und Programm- highlights sind auf der Web- seite der Stadt Bonn zu finden, die täglich aktuelle Meldungen bereitstellt. Dreikönigsmarkt Neu in diesem Jahr: Der Weih- nachtsmarkt endet schon am 22. Dezember, einen Tag frü- her als üblich, um die Abbau- arbeiten sicherer zu gestalten und den Standbetreiber mehr Zeit für dasWeihnachtsfest mit ihren Familien zu geben. Dafür dürfen sich Besucher auf den erstmals stattfindenden Drei- königsmarkt freuen, der vom 27. Dezember bis 6. Januar auf dem Remigiusplatz die Glüh- weinzeit verlängert und mit zusätzlichen Ständen eine fest- liche Atmosphäre in die Nach- weihnachtszeit bringt. Gemeinsames Erlebnis Besonders Familien dürften am verkaufsoffenen Sonntag auf ihre Kosten kommen. Ne- ben umfangreichen Einkaufs- möglichkeiten und dem schö- nenWeihnachtsmarkt lockt vor allem der vorweihnachtliche Lichterglanz und gediegene Karussells für die Kleinen. „Es geht uns darum, Bonn als Stadt der Begegnung zu präsentieren – gerade in der Weihnachts- zeit möchten wir Menschen zusammenbringen“, betont Maike Reinhardt. Besonderes Flair Der verkaufsoffene Sonntag am 8. Dezember ist Teil einer Reihe von Veranstaltungen, die in Bonn über das Jahr hin- weg stattfanden. Dazu gehö- ren Events wie „BonnFest“ im September oder „Bonn leuch- tet“ im November. Die Öffnung der Geschäfte an ausgewählten Sonntagen bietet eine willkom- mene Gelegenheit, die Innen- stadt zu beleben und den Ein- zelhandel zu stärken. Auch für den letzten verkaufsoffenen Sonntag des Jahres rechnen dieVerantwortlichen mit einer großen Besucherzahl, was die Bedeutung solcher Tage für die lokaleWirtschaft unterstreicht. ÖPNV nutzen Die Besucherinnen und Be- sucher sollten sich auf einen erhöhten Andrang einstellen. Doch dafür können sie auch mit erweiterten Verkehrs- und Parkplatzangeboten rechnen. Der öffentliche Nahverkehr wird entsprechend verstärkt. Allerdings wird geraten, dass unbedingt der ÖPNV für die entspannte Anreise genutzt werden soll. hob www.bonn-city.de Am kommenden Sonntag verwandelt sich die Innenstadt in eine stimmungsvolle Weihnachtswelt. Unter dem Motto „Mach hoch die Tür“ öffnen zahlreiche Geschäfte von 13 bis 18 Uhr ihre Türen Wer sich bei der Shoppingtour stärken möchte, findet am Weih- nachtsmarkt einiges. FOTOS: RANDOLF BUNGE/CITY-MARKETING BONN Der Bonner Weihnachtsmarkt mit seinen schön geschmückten Ständen zieht jedes Jahr Besucher von nah und fern an. Das Bonner Riesenrad und der große Tannenbaum am Beethoven- Denkmal sind ein echter Hingucker. „Gerade in der Weihnachtszeit möchten wir Menschen zusammenbringen“ Maike Reinhardt Geschäftsführerin City-Marketing Bonn Maike Reinhardt, Geschäftsfüh- rerin von City-Marketing Bonn FOTO: JULIAN ERKSMEYERFriedrichstr.45/ Ecke Wenzelgasse 53111 Bonn www.intersport-sportpartner.de 0228-98393-0 2000m2 Sport und Freizeit auf 4 Etagen Top Auswahl Top Marken Top Angebote Top Atmosphäre Top Erreichbarkeit Top Friedrichstraße Marktgarage 140 m, Stiftsgarage 190 m Bertha-von-Suttner Platz 30m ANZEIGE BONN ERLEBEN WEIHNACHTSMARKT MIT VERKAUFSOFFENEM SONNTAG AM 08.12.2024 VON 13:00 BIS 18:00 UHRDie Geschenk- idee seit über 25Jahren Erzgebirgische Volkskunst Öffnungszeiten: Di–Fr: 15:00–19:00 Uhr Sa: 10:00–14:00 Uhr sowie jederzeit nach Vereinbarung An den Samstagen im Advent von 10:00–16:00 Uhr geöffnet Erzgebirgische An den Samstagen im Advent von 10:00–16:00 Uhr geöffnet ORIGINAL AUS DEN TRADITIONS- WERKSTÄTTEN IM ERZGEBIRGE Helga Brinsa Selhofer Str. 84c . 53604 Bad Honnef Tel.: 0 22 24 / 94 05 47Spannende Events und tolle Angebote findest du auf unserer Website: www.puppenkoenig.de Puppenkönig Erlebniswelt Bonn - Gangolfstr. 8-10, 53111 Bonn Jetzt anmelden! Hier kreieren Kinder! Schokoladen-Workshops am 08.12, 15.12, 21.12, 22.12, 28.12 SCHOKO-ATELIER DUBAI STYLE Der Nikolaus kommt am 07.12.2024! Weitere Schnäppchen findest du vor Ort und in unserem Onlineshop. exklusive Angebote zur Vorweihnachtszeit! ENTDECKE UNSERE KÖNIGLICHEN ANGEBOTE UVP: 199,97€ UVP: 79,99€ UVP: 29,99€ UVP: 39,99€ UVP: 129,98€ 119,98€ 95,99€ 51,99€ 19,99€ 22,95€MIT VERKAUFSOFFENEM SONNTAG 08.12.2024 von 13.00 bis 18.00 Uhr WEIHNACHTSMARKT Besuchen Sie gerne unsere Webseite www.bonn-city.deAnlage 2Seite 19 von 66 B O N N22 Samstag/Sonntag, 7./8. Dezember 2024 G E N E R A L - A N Z E I G E RV-VIRestaurant Che Falafel schließt VON JONAS DIRKER BONN. Es passt ins Bild, dass Betrei- ber Mostafa Elhady die Schließung seines arabischen Restaurants in der Maximilianpassage mit einem großen Schild verkündet. Nach fünf Jahren, in denen der Betrieb Corona-Krise und schwerwiegen- den Hochwasserschäden zu trot- zen hatte, ist Schluss. Verantwort- lich dafür macht der Betreiber auch die deutsche Kundschaft, die dem Lokal nach Äußerungen zum Nahost-Konflikt zu großen Teilen ferngeblieben sein soll. Knapp 80 Prozent der deutschen Kunden habe er verloren, schreibt Elhady auf dem Schild, das deut- lich sichtbar vor dem Eingang seines Lokals an der Wand lehnt. „Wegen Zionismus und der Juden- heuchelei dieser Gesellschaft“ sei das Restaurant nicht zu halten. „Wenn man in Deutschland Juden kritisiert, ist man der Böse. Wenn man Israel erwähnt, haben die Leute die Hosen voll“, sagt er, an- gesprochen auf die ausgehängte Botschaft. Seit mehr als einem Jahr macht der Lokalbetreiber mit israelkri- tischen Plakatierungen auf sich aufmerksam. Im November 2023 hatte die Polizei Bonn ein Schild zum Nahost-Konflikt wegen des Verdachts auf Volksverhetzung zeitweise konfisziert. Die Staats- anwaltschaft Bonn hatte weiter- gehende Ermittlungen mit der Be- gründung abgelehnt, in dem Plakat lediglich eine zulässige Meinungs- äußerung im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt zu sehen. Elhady berichtet zudem von weiteren Ermittlungen und Pro- zessen wegen Volksverhetzung. Auch aufgrund des neuen Schildes habe es eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Volksverhetzung gegeben, teilte die Polizei Bonn auf Anfrage mit. „Ich wurde immer freigesprochen“, gibt sich der Res- taurantbetreiber selbstsicher und hebt die Justiz und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit lobend hervor. Eine gesellschaftliche Meinungs- freiheit bestehe beim Thema Nah- ost-Konflikt dennoch nicht, ist er überzeugt und sieht dafür in der ausbleibenden Kundschaft einen Beleg. Ein weiterer Grund für die Schließung seien die viel zu hohen Mietkosten – seinen Angaben nach rund 5000 Euro. Der rund andert- halb Jahre andauernde Schließung der Passage aufgrund des mas- siven Wasserrohrbruchs im Juni 2021 habe bei vielen Mietern zu finanziellen Problemen geführt. Von den Versprechungen, die ihm vor dem Einzug Ende 2019 gemacht wurden, sei nichts ein- getroffen, kritisiert der 51-Jährige. Auch andere aktuelle und ehema- lige Mieter der Passage hatten zu- letzt gegenüber dem GA schwere Vorwürfe gegen die Eigentümer und Erbauer des Einkaufszen- trums erhoben. Der Leerstand in der Passage, die der Bayeri- sche Versorgungskammer gehört, nimmt sichtbar zu. Das Restau- rant Che Falafel wird das neunte von 22 Ladenlokalen werden, das geschlossen bleibt. „Bis nächste Woche noch, dann mache ich zu“, sagt Elhady. Den Armentisch und seine Obdach- losenaktionen, mit denen er seit seinem Einzug zahlreiche bedürf- tige Menschen versorgt hat, will der Bonner Restaurant-Betreiber auf privatem Weg weiterführen. Man solle ihn dafür „bitte kontak- tieren!“ heißt es auf dem Schild vor seinem Laden im kleinge- druckten Text. Betreiber: Israelkritische Haltung schreckt deutsche Kunden ab 10,6 Millionen Euro für Gynäkologie BONN. Das Johanniter-Krankenhaus Bonn hat einen Förderbescheid über rund 10,6 Millionen Euro von NRW-Gesundheitsminister Karl-Jo- sef Laumann entgegengenommen. Ziel ist es dem Krankenhaus zufol- ge, die Kapazitäten in der gynäko- logischenVersorgung baulich zu er- weitern.„Durch einen Anbau sollen Gynäkologie und Geburtshilfe um insgesamt 22 Betten aufgestockt sowie die Kreißsäle des Kranken- hauses modernisiert und erweitert werden“, teilt die Einrichtung mit. Die Förderung erfolge im Rah- men des Investitionsprogramms Krankenhaus-Einzelförderung. Für das Programm sei für die aktuelle Wahlperiode der Förderschwer- punkt auf die Umsetzung des neuen Krankenhausplans gelegt worden. Dafür stelle die Landesregierung insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. In einer ersten Förder- runde, in der nun auch die Förde- rung des Johanniter-Krankenhauses Bonn erfolge, würden insgesamt 409 Millionen von den 2,5 Milliarden Euro für bauliche Maßnahmen zur Umsetzung der Krankenhauspla- nung bereitgestellt. Die weiteren Mittel würden über die nächsten Jahre sukzessive an Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen verteilt. dsf Förderung für das Johanniter-Krankenhaus Repair-Café auf dem Venusberg BONN. Das nächste Repair-Café Ve- nusberg/Ippendorf findet an die- sem Samstag, 7. Dezember, 10 bis 14 Uhr, in den Räumlichkeiten des Gemeindehauses am HaagerWeg 40 statt. Das teilt die Auferstehungs- gemeinde Bonn-Venusberg mit. Es können demnach wieder Kleinge- räte und Fahrräder vorbeigebracht werden. Eine Anmeldung vorab sei nicht notwendig, heißt es vonseiten der Veranstalter. dsf Mit Hustenbonbons auf Stimmenfang VON BERND EYERMANN BONN. Es wird vermutlich kalt wer- den in diesem Winter-Wahlkampf. Und der eine oder andere Wähler dürfte auch mit einer Erkältung zu kämpfen haben. Und wenn man schon einen Mediziner als Kandi- daten hat, was liegt da näher, als beides zu verbinden und im Wahl- kampf Hustenbonbons zu verteilen? „Gute Besserung wünscht Prof. Dr. Hendrik Streeck“ soll auf den Tüt- chen einer Firma stehen, mit der die Bonner CDU bis zum Wahltag am 23. Februar eine eher ungewöhn- liche Partnerschaft eingegangen ist. Den Parteifreunden gefiel es, als Streeck am Donnerstagabend beim Kreisparteitag im Beueler Brücken- forum die Hustenbonbon-Idee vor- stellte. Und auch bei der Präsenta- tion der Hundeleckerlis, mit denen der Virologe und Hundefreund für sich werben will, war die Freude bei den gut 100 Parteimitgliedern im Saal groß. Die beiden eher unpolitischen Give-aways, wie das Wahlkampf- material neudeutsch heißt, sind Teil einerWahlkampf-Linie, die den Kandidaten und die Stadt Bonn vor allem mit den Themen Gesundheit, Wirtschaft und Wissenschaft in Ver- bindung bringen soll. Und so sollen die Plakate mit den etwas holprigen Slogans„Wissen schafftWirtschaft“, „Wissen schafft Gesundheit“ oder „Wissen schafft Streeck“ daher- kommen. Laut dem Kandidaten soll die Botschaft dahinter lauten: „Wenn wir es schaffen, hier bei uns die Unternehmen und Start-ups an- zusiedeln, die mit denWissenschaft- lern kooperieren, dann ist das etwas, wo Wissen Wirtschaft schafft.“ Anfang Januar will die CDU – so wie es mit den anderen Parteien in Bonn vereinbart sei – ihren Wahl- kampf starten. An der Spitze steht dann ein neuer Vorsitzender: NRW- Staatskanzleichef sowie Bundes- rats- und Europaminister Natha- nael Liminski. Die Parteimitglieder wählten den 39-Jährigen ohne Gegenkandidaten mit 102 von 106 Stimmen (96,2 Prozent) zum Nach- folger von Christoph Jansen, der als Büroleiter der stellvertretenden CDU-Generalsekretärin nach Berlin gewechselt ist. Liminski ist in Bonn geboren und in Sankt Augustin- Hangelar aufgewachsen. Mit seiner Frau und den vier Kindern wohnt er in Düsseldorf. In seiner Vorstellungsrede sagte er, für ihn sei der Kreisvorsitz eine „große Ehre und eine politische Heimkehr“. In Bonn habe sein po- litisches Engagement begonnen, er sei hier in der Schüler-Union, der Jungen Union, im RCDS und auch in der CDU tätig gewesen.Vielleicht sei es ein „ungewöhnlicher Perso- nalvorschlag“, ihn nun in der Bun- desstadt an die Spitze der Kreispar- tei zu wählen, meinte der zumeist in Düsseldorf, Berlin und Brüssel aktive CDU-Politiker. Er sei auch zunächst selbst nicht so überzeugt gewesen, dass er die richtige Lösung sei. Aber als viele Verantwortungs- träger ihm gut zugesprochen hätten, habe er seine Zusage gegeben. Liminski sicherte der Kreispartei zu, sich trotz all seiner Aufgaben – er ist auch nochVorsitzender des CDU-Be- zirks Mittelrhein – intensiv um die Be- lange der Bonner CDU zu kümmern. Und er habe sich vorgenommen, mit den hiesigen Parteifreunden das Jahr 2025 zu einem „echten Erfolgsjahr“ zu machen, in dem Hendrik Streeck zum Bundestagsabgeordneten, Gui- do Déus zum Oberbürgermeister und die Rats- sowie die Bezirksfraktionen zu stärksten Kräften in ihren Vertre- tungen gewählt werden. Streeck will mit Leckerlis, Bonbons und Botschaf- ten den Anfang machen. Die CDU und ihr Kandidat Hendrik Streeck machen Wahlkampf passend zur Jahreszeit Hendrik Streeck beim CDU-Parteitag zwischen Nathanael Liminski (links) und dem Landtagsabgeordneten Christos Katzidis. FOTO: WESTHOFF Kennedybrücke wird geprüft VON SASCHA STIENEN BONN. Alle sechs Jahre wird die Ken- nedybrücke einer Hauptbauwerks- prüfung unterzogen. Von Montag, 9. Dezember, bis Donnerstag, 19. Dezember, steht die nächste Unter- suchung an. Dadurch wird es nach Angaben der Stadt bis Freitag, 13. Dezember, zu Verkehrsbeeinträchti- gungen für den Fuß- und Radverkehr kommen. Um ausreichend Platz für das Ab- stellen des Brückenuntersichtgeräts zu haben, sollen die Rad- und Geh- wege auf je einer Seite der Brücke von Montag, 9. Dezember, 6 Uhr, bis Freitag, 13. Dezember, um 18 Uhr, je- weils etwa zwei bis zweieinhalb Tage teilweise gesperrt werden. Radfahren- de und Fußgänger müssen daher in dieser Zeit die Brücke auf der jeweils anderen Seite überqueren. Busse und Bahnen sowie der In- dividualverkehr sind nach Anga- ben der Stadt nicht betroffen und können uneingeschränkt genutzt werden. Die Bauwerksprüfung der Stahlbrücke werde voraussichtlich am 19. Dezember abgeschlossen sein. Das Tiefbauamt der Stadt Bonn bittet alleVerkehrsteilnehmenden um Verständnis für die notwendigen Ein- schränkungen und um gegenseitige Rücksichtnahme. Die Brückenprüfung erfolgt alle drei Jahre imWechsel als Haupt- und ein- fache Prüfung. Notwendig werdende Sanierungsmaßnahmen können so laut Stadt frühzeitig geplant werden. Das Prüfen der Brücke geschieht mit einem besagtem Brückenunter- sichtgerät, das auf der Brücke im Geh- und Radwegbereich abgestellt wird. Mit dem Spezialgerät bringen sich Brückenprüfer in die Position, um jedes Bauteil der Brücke „handnah“ in Augenschein zu nehmen. Dabei wird überprüft, ob Risse bestehen, die Stahlbauteile noch intakt sind oder die Korrosionsschutzbeschichtung ausreichend vorhanden ist. Beeinträchtigung für Radler und Fußgänger Der Imbiss Che Falafel in der Maximilianpassage. Das Schild, das auf die bevorstehende Schließung hinweist, enthält deutliche politische Botschaften. FOTO: WESTHOFF „Bis nächste Woche noch, dann mache ich zu“ Mostafa Elhady RestaurantbetreiberMIT VERKAUFSOFFENEM SONNTAG 08.12.2024 von 13.00 bis 18.00 Uhr WEIHNACHTSMARKT Besuchen Sie gerne unsere Webseite www.bonn-city.deAnlage 1/4Seite 20 von 66 Name Organisation Standort Name Anfang Stunde/Anfang Besucherfrequenz Kunden Conversion Rate Galeria Karstadt Kaufhof 6417 GK Bonn 10.12.2023 13:00:00 2467 520 21,1 Galeria Karstadt Kaufhof 6417 GK Bonn 10.12.2023 14:00:00 2805 655 23,4 Galeria Karstadt Kaufhof 6417 GK Bonn 10.12.2023 15:00:00 2849 604 21,2 Galeria Karstadt Kaufhof 6417 GK Bonn 10.12.2023 16:00:00 2389 601 25,2 Galeria Karstadt Kaufhof 6417 GK Bonn 10.12.2023 17:00:00 1737 452 26,0 12.247 2.832 23,1Anlage 3Seite 21 von 66 Seite 22 von 66 Seite 23 von 66 Seite 24 von 66 Seite 25 von 66 1 Von: > Gesendet: Montag, 12. Mai 2025 13:47 An: Betreff: Re: Antrag Verkaufsoffener Sonntag 30.11.2025 I Weihnachtsmarkt Seh geehrte Msgr. Hofmann ist mit dem Antrag einverstanden. Freundliche Grüße Gesendet von Outlook für Android Von: > Gesendet: Montag, Mai 12, 2025 11:04:00 AM An: Sekretariat, Bonner Muenster <sekretariat@bonner-muenster.de> Betreff: Antrag Verkaufsoffener Sonntag 30.11.2025 I Weihnachtsmarkt Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stadtdechant Hofmann, mit untenstehender E-Mail vom 23. April 2025 beantragt der City-marketing Bonn e.V., vertreten durch seine Vorsitzende Frau Maike Reinhardt, gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) einen verkaufsoffenen Sonntag zum Anlass „Weihnachten in Bonn“ am Sonntag, den 30. November 2025, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr in der Bonner Innenstadt. Die detaillierten Ausführungen zu dem Antrag entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Antrag und den beigefügten Anlagen. Gemäß § 6 Abs. 4 Satz 7 LÖG NRW bitte ich Sie um Stellungnahme zu dem beantragten Erlass einer entsprechenden Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV). Sollte die Verwaltung nach Bewertung der einzuholenden Stellungnahmen zu dem Ergebnis kommen, eine Beschlussvorlage im Sinne des Antragstellers vorzulegen, würde die vom Rat der Bundesstadt Bonn zu beschließende OBV für den beantragten räumlichen Geltungsbereich vorgeschlagen werden. Falls Sie mit einer namentlichen Nennung in der Beschlussvorlage nicht einverstanden sein sollten, geben Sie mir bitte einen entsprechenden Hinweis. Ihrer Antwort sehe ich bis zum 02.06.2025 entgegen. Mit freundlichen Grüßen Im AuftragSeite 26 von 66 2 Bundesstadt Bonn Bürgerdienste Gewerbeangelegenheiten und Sondernutzungen Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn Internet: www.bonn.de Von: > Gesendet: Mittwoch, 23. April 2025 17:17 An: Betreff: Antrag Verkaufsoffener Sonntag 30.11.2025 I Weihnachtsmarkt ⚠ Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! ⚠ Sehr geehrte sehr geehrte hiermit beantragen wir als Vertreter des örtlichen innerstädtischen Einzelhandels gemäß 5 6 (1) und (4) des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung zu folgendem Termin: Anlass: Weihnachten in Bonn (City) Gesamtzeitraum der Bonner Weihnachtsmärkte: 21. November — 23. Dezember 2025 Zeitraum der Öffnung der Geschäfte: Sonntag, 30. November 2025, Aktionszeit: 13.00 — 18.00 Uhr Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von 5 6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) und stellt keinen stillen Tag im Sinne der kirchlichen Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes, so dass die Beschäftigten in ihrer Religionsausübung nicht gehindert sind und Störungen der Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf Stunden verringert sich die zeitliche Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer des Einzelhandels. 1. Anlassbeschreibung a. Allgemein Die am 30.3.2018 in Kraft getretene Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG NRW) ermöglicht die Öffnung von Verkaufsstellen an bestimmten Sonn- und Feiertagen ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen aufgrund ordnungsbehördlicher Verordnung (Anlass im Sinne von 56 Abs. 1 LÖG NRW). Freigaben sind ausschließlich möglich, wenn die der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen zu Grunde liegende Veranstaltung im öffentlichen Interesse ist. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn die Öffnung der Verkaufsstellen neben dem oben genannten Anlassbezug Dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient, dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, der BelebungSeite 27 von 66 3 der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Veranstaltung viele Besucher, in der Regel nicht nur Einwohner der Stadt Bonn, sondern auch auswärtige Besucher, im hohen Maße anzieht. Auch der "Masterplan Innere Stadt Bonn" - beschlossen vom Rat der Stadt Bonn am 18.7.2013 - stellt als ein übergeordnetes Ziel dar, die City funktional und gestalterisch zu stärken(http://stadtplan.bonn.de/cms/cms.pl?Amt=Stadtplan&Thema=Planen Bauen&Subthema= MasterpIan%201nnere%20Stadt&act=0) b. Bonner Weihnachtsmärkte (Bonner City) Weihnachtsmärkte gibt es in Bonn schon sehr lange. Stellten die Weihnachtsmärkte in Bonn früher vorrangig Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern und Händlern eine Einkommensmöglichkeit boten und die Bevölkerung mit Lebensmitteln für die bevorstehende Adventszeit und das bevorstehende Weihnachtsfest versorgten (Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), steht. heute mehr der gesellschaftliche und soziale Aspekt dieser Veranstaltungen im Vordergrund (ideelle Funktion der Weihnachtsmärkte). Sie sind zu Treffpunkten und Orten der Geselligkeit und Kommunikation geworden. Erlebnis, Spaß und Genuss sind dabei Bedürfnisse, die Veranstalter erfüllen müssen. Besinnlichkeit, die Einstimmung auf das eigentliche Weihnachtsfest, Atmosphäre, Attraktionen, Emotionen usw. gewinnen gegenüber der Einkaufsfunktion an Bedeutung und spiegeln sich deutlich in den Motiven der Befragten beim Besuch eines Weihnachtsmarktes wider (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Nahezu der gesamte Bereich der Bonner Innenstadt wird mit mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt. Die ständige Weiterentwicklung der Sortimente der Standbetreiber, die weihnachtlich hochwertige Optik der Märkte und die musikalischen Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte sind neben den unzähligen caritativen Projekten (z.B. auf der sogenannten „Kirchenmeile"), die im Veranstaltungszeitraum durchgeführt werden, Garant für das hohe Niveau und die ständige Weiterentwicklung der Bonner Weihnachtsmärkte und somit der Weihnachtsstadt Bonn. Diese sich jährlich wiederholende Aktion in der Stadt hat eine große Tradition, ist imageprägend und trägt in einer der am dichtesten besiedelten Regionen Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit nationaler und internationaler Bedeutung bei. Karitative Projekte der Bonner Weihnachtsmärkte werden sich am Aktionstag auch bei den Partnern der Gastronomie und des Handels wiederfinden und somit der gesamte Bereich zwischen den Bonner Innenstadt Weihnachtsmärkten einbezogen. 2. Besucherprognose Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung (im vorliegenden Fall sind es die Bonner Weihnachtsmärkte in der Bonner Innenstadt), regelmäßig voraus, dass die Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag. Wieviel mehr an Besuchern erforderlich ist, ist nicht festgelegt. Insofern würden also rein theoretisch einige wenige Personen mehr ausreichen. Eingangs der nachstehenden Erläuterungen sei erwähnt, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Beschluss vom 9. November 2016 (Aktenzeichen: 3 L 3619/16) festgehalten hat, dass Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte schon wegen ihrer zeitlichen und thematischen Einmaligkeit gerade an Wochenenden gut besucht und damit grundsätzlich geeignet sind, hauptsächlicher Grund für den Aufenthalt von Besuchern zu sein.Seite 28 von 66 4 In diesem Kontext sei auch auf eine Vorlage („Freiwilligen Übereinkunft") zur Sitzung eines „Runden Tisches" im NRW-Wirtschaftsministerium, welche im Vorfeld eines Treffens am 17. März 2017 im NRWWirtschaftsministerium verteilt wurde, hingewiesen. Das Ministerium selbst hatte in diesem Vorlageentwurf zur Erstellung von Besucherprognosen folgendes niedergeschrieben: „Wenn vorhanden, können für die Prognosen Vergleiche zu Vorjahren lohnend sein. Dies gilt natürlich insbesondere, wenn es das entsprechende Fest seit Jahren gibt ... "Weiter heißt es in der Vorlage: „ Traditionsveranstaltungen werden in der Regel größere Besucherströme auslösen als erstmalige Veranstaltungen. " Für die Bonner Innenstadt liegen seit Mitte 2018 automatisierte Passantenfrequenz Messungen vor (vgl. Anlage „Passantenfrequenzen in der Bonner Innenstadt", die als Mitteilungsvorlage des Amtes für Wirtschaftsförderung (Drucksache 1910479) im Frühjahr 2019 dem Wirtschafts-, dem Planungsausschuss und der Bezirksvertretung Bonn vorgelegt worden war). Wertet man die dort genutzte Originalquelle www.hystreet.com speziell unter dem Aspekt der Passantenfrequenzen an den Sonntagen im zurückliegenden Adventszeitraum 2018 aus, ist sehr gut zu erkennen, dass die Zahl der Passanten mehr als verdoppelt hat: Der Bonner Weihnachtsmarkt wurde am 23. November 2018 eröffnet, ab diesem Datum stiegen die Passantenfrequenzen an den Sonntagen von rund 30.000 an den darauf Sonntagen kontinuierlich auf knapp 70.000 an. Lediglich der 4. Advent (23.12.) lag wieder etwas niedriger. Am 30.12. war der Weihnachtsmarkt schon lange wieder abgebaut.Seite 29 von 66 5Seite 30 von 66 6 3. Besucher, die wegen des Einkaufens kommen Aus einer Befragung im Jahr 2005 des Geographischen Instituts der Universität Bonn im Auftrag der Bonner Wirtschaftsförderung ist bekannt, dass die überwiegende Zahl der Passanten den Weihnachtsmarkt als Hauptmotiv für den Besuch in Bonn hat: Der Bonner Weihnachtsmarkt als Hauptmotiv des Besuchs der Innenstadt 41 % 59% Ou II • E en &hebun s an enb fr n nein Dja n = 2103Seite 31 von 66 7 -5- a. Dies deckt sich auch mit einer Studie des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V.: Die Aktivitäten „Essen und Trinken" stellen mit 57,5 Prozent eindeutig die Hauptmotive von Verbrauchern beim Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund 35 Prozent steht der „Geschenkekauf" im Vordergrund (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). In einem „vorsichtig konservativen" Ansatz rechnen wir auf den Bonner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen Bewertungen der Motive. Demnach wäre mit nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen, die die Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen nutzen würden. b. Diese Werte korrespondieren auch weitestgehend mit Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) und MK Illumination GmbH. Diese Befragung wurde u.a. auch in Bonn durchgeführt, wobei allerdings die Ergebnisse für Bonn zu einer Auswertung „West" für Gesamt-NRW zusammengefasst sind. Für Einkäufe oder gar spezifische Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt lediglich 37,4 Prozent der rund 1.000 befragten Personen die Innenstädte und Weihnachtsmärkte. Separiert man beim „Einkauf" weiter, so ergeben sich 21,5 Prozent für allgemeine Einkäufe sowie 15,9 Prozent für spezifische Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und Inszenierung? Was erwarten Besucher und Touristen? Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015 — Kurzfassung; Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung und MK Illumination GmbH, Dresden; S.2). Als Hauptgrund für den Besuch der Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten stehen Aspekte wie „Treffpunkt und Vergnügen" ganz oben. In Verbindung mit „Bummeln und Freunde" nennen ca. 43 Prozent diesen „geselligen Anlass" zum Weihnachtsmarktbesuch. Auf die Frage, warum Besuche/Reisen zu Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten kumuliert 60,5 Prozent der Befragten die Gesichtspunkte „schönes weihnachtliches Ambiente/Stimmung" und „Stadtbesichtigung" (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und Inszenierung — Was erwarten Besucher und Touristen, Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015, Präsentation anlässlich eines Expertenseminar zu Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 2016, Chart Nr. Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine schematische Gegenüberstellung der jeweils zu erwartenden Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und den geöffneten Geschäften zur Beurteilung der prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung allein nicht hinreichend aussagekräftig ist. Dies hat zuletzt das OVG in Münster mit der Eilentscheidung 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass es bei der Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr auch auf den Gesamtcharakter und der besonderen Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme. Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es handelt sich um langjährige, traditionelle Festveranstaltungen in der Vorweihnachtszeit mit zahlreichen Elementen, die sich vom alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben abheben. Mit den zahlreichen weihnachtlichen Verkaufsständen, Imbiss- und Getränkeständen, Kinderkarussells und vielfältigen, anderen Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche) Bild der Bonner, Duisdorfer und Bad Godesberger Innenstadt positiv verändern und eine anders „wahrnehmbares Ortsbild" erzeugt. 4. Räumlicher Bezug Nach aktueller Rechtsprechung wird eine prägende Wirkung einer Messe/Veranstaltung für einen verkaufsoffenen Sonntag nur dann angenommen, wenn ein enger räumlicher bzw. unmittelbarer Bezug bzw. Zusammenhang zwischen Veranstaltung und geöffneten Geschäften besteht.Seite 32 von 66 8 Die Bonner Innenstadt Weihnachtsmärkte sind auf dem Münsterplatz, dem Bottlerplatz, dem Friedensplatz, der Windeckstraße, der Vivatsgasse und der Poststraße gelegen. Die Öffnung der Läden in der Bonner Innenstadt bezieht sich auf folgende Straßen: Acherstraße 1 — 30, Am Hof 1 — 36, Am Neutor 1 — 8, Beiderberg 2 - 32, Berliner Freiheit 21, 36, 36A, Bertha-von-Suttner-PIatz 1 - 25, Bischofsplatz 1-4, Bonngasse 1 — 30, Bottlerplatz 1 — 12, Brüdergasse 1 — 31, Budapester Straße 1 — 23, Dreieck 1 — 20, Franziskanerstraße 1 - 16 Friedensplatz 1 — 16, Friedrichstraße 1 — 64, Fürstenstraße 1 — 8, Gangolfstraße 2 — 15, Gerhard-von-Are-Straße 1 — 8, In der Sürst 1 — 10, Kaiserplatz gerade Hausnummern 2 - 22, Kasernenstraße 1 — 7b, 22 - 32, Kesselgasse 1 — 5, Markt 1 — 42, Marktbrücke 1 —4, Martinsplatz 1 — 9, Maximilianstraße 1 — 46, Münsterplatz 1 — 30, Münsterstraße 1 -20, Noeggerathstraße 1, Oxfordstraße 1 - 24, Poststraße 1 - 36, Rathausgasse 5 — 38, Remigiusstraße 1 — 20, Remigiusplatz 1 — 6, Rheingasse 2, Sternstraße 1 — 100, Sterntorbrücke 1 — 17, Stockenstrasse 1 — 19, Thomas-Mann-Straße 1 — 64, Vivatsgasse 1 — 14, Wenzelgasse 1 — 44, Wesselstraße 1 — 16, Wilhelmstraße 1 — 23, Windeckstraße 1 -7. Da sich die oben genannten Straßen in direkter Umgebung der Weihnachtsmärkte befinden und diese miteinander verbinden, ist der direkte räumliche Bezug gegeben. 5. Flächenverhältnisse Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche der Geschäfte Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann angenommen, wenn die Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes. Um wieviel größer die Verkaufsfläche der Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch keine allgemeinen Näherungswerte. Bonn-City: insgesamt nehmen die Bonner Weihnachtsmärkte in der Bonner Innenstadt eine Fläche von rund 14.000 Quadratmetern ein. Diese Flächen sind auf den Münsterplatz, den Bottlerplatz, den Friedensplatz, die Windeckstraße, die Vivatsgasse und die Poststraße aufgeteilt. Dem steht eine theoretisch maximale Gesamtverkaufsfläche der Bonner Innenstadt von rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach COMFORT Städtereport Bonn 2016) gegenüber. Damit ist die Fläche der Weihnachtsmärke zunächst kleiner als die Verkaufsfläche der Geschäfte, die in der Bonner Innenstadt theoretisch geöffnet haben können. Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler nicht regelmäßig an den Öffnungen (diese Auskunft erteilte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In Anbetracht der Bedeutung der Weihnachtszeit für die Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir für Bonn während des verkaufsoffenen Sonntags am 17.12. von einer „Nichtbeteiligungsquote" von lediglich 15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöffnete Fläche" von 251.200 bis 266.900 Quadratmetern.Seite 33 von 66 9 Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch insofern, als dass sich die ermittelte Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels in Bonn teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen") Betrachtung würde das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günstiger" sein. Die aus städtebaulichen Gründen gewollte Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden. 6. Fazit Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt — auch im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach sind die Bonner Weihnachtsmärkte selbst für den Sonntag prägend und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex Mit den besten Grüßen Nachfolgend per Link noch diverse Anlagen: https://we.tl/t-RiIARXhatR Anlage 1 - Sammlung Zeitungsartikel 2024 Anlage 2 - Pressetext 2023 Veranstalter Anlage 3 – Kundengewinnungsrate Galeria Kaufhof Mit den besten GrüßenSeite 34 von 66 10 INVALID HTML Bleiben Sie mit unseren städtischen Newslettern auf dem Laufenden. Alle Informationen zum Abo finden Sie auf www.bonn.de/newsletter Recyclingpapierfreundlichste Stadt Deutschlands 2010 bis 2023. Die Bundesstadt Bonn sucht Verstärkung! Bewerben Sie sich jetzt unter: https://karriere.bonn.de/ Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss.Seite 35 von 66 1 Von: Superintendentur | Ev. Kirchenkreis Bonn <superintendentur@bonn- evangelisch.de> Gesendet: Dienstag, 13. Mai 2025 08:18 An: Betreff: AW: Antrag Verkaufsoffener Sonntag 30.11.2025 I Weihnachtsmarkt Sehr geehrte wir sind einverstanden, da in der Bonner Vereinigung für diese Veranstaltung der verkaufsoffene Sonntag angegeben ist. Mit freundlichen Grüßen Evangelischer Kirchenkreis Bonn Büro des Superintendenten Adenauerallee 37 - 53113 Bonn Telefon: 0228-6880-300 Telefax: 0228-6880-9300 e@mail: superintendentur@bonn-evangelisch.de Von: Gesendet: Montag, 12. Mai 2025 11:03 An: Superintendentur | Ev. Kirchenkreis Bonn <superintendentur@bonn-evangelisch.de>; Superintendentur | Ev. Kirchenkreis Bonn <info@bonn-evangelisch.de> Betreff: Antrag Verkaufsoffener Sonntag 30.11.2025 I Weihnachtsmarkt Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Superintendent Pistorius, mit untenstehender E-Mail vom 23. April 2025 beantragt der City-markeƟng Bonn e.V., vertreten durch seine Vorsitzende gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine
Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de