253495-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einstufung der Straße "Weiers Wiesen" als verkehrsberuhigter Bereich
Kerndaten
- Nummer
- 253495-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Weiers Wiesen Hauptort
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253495-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einstufung der Straße "Weiers Wiesen" als verkehrsberuhigter Bereich Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Aus verkehrlicher Sicht bestehen gegen die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße „Weiers Wiesen“ ab Höhe Nummer 3 grundsätzlich keine Bedenken. Es handelt sich um eine Mischverkehrsfläche ohne Gehwege mit abschnittsweise ca. 4,50 m Breite, die niveaugleich und einheitlich gepflastert ausgebaut ist. Es sind gekennzeichnete Flächen zum Parken vorhanden. Im Bereich vor Hausnummer 3 sind Elemente zur Verkehrsberuhigung in Form einer Aufpflasterung vorhanden. Auch die Länge des verkehrsberuhigten Bereichs von knapp über 350 m ist aufgrund des kurvigen Verlaufs aus verkehrlicher Sicht vertretbar. Beschlussvorschlag für die BV Beuel: Die BV Beuel stimmt dem Anliegen zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (ab Höhe Nummer 3) zu und betrachtet den Bürgerantrag durch die Stellungnahme der Verwaltung als erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de