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253492 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Ahornblättrige Platane und drei Berg-Ahorne auf dem Baugrundstück Gerhard-Domagk-Straße 3, 53121 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
253492
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.07.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Gerhard-Domagk-Straße Straße· Endenich, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253492
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Ahornblättrige Platane
und drei Berg-Ahorne auf dem Baugrundstück
Gerhard-Domagk-Straße 3, 53121 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Ahornblättrige Platane und drei Berg-Ahorne auf
dem Baugrundstück Gerhard-Domagk-Straße 3, 53121 Bonn wird im Rahmen
eines Baugenehmigungsverfahrens erteilt.
Begründung
Die letzte Baumkommission tagte am 16.06.2025. Da vorerst keine weiteren
Sitzungstermine für die Baumkommission angesetzt sind und eine zeitnahe
Entscheidung benötigt wird, soll auf die Beratung in der Baumkommission
verzichtet werden.
Auf dem Grundstück soll ein Ersatzneubau des Pharmazeutischen-Chemischen
Institutes errichtet werden. Dazu soll ein bestehender Parkplatz
wiederhergestellt werden.
Für die Realisierung des Bauvorhabens wird die Fällung von 17
satzungsgeschützten Bäumen beantragt, wovon vier, eine Ahornblättrige
Platane und drei Berg-Ahorne, einen Stammumfang von > 200 cm aufweisen.
Das neue Gebäude wird überwiegend auf einer Parkplatzfläche errichtet, auf
der der überwiegende Teil der zu fällenden Bäume in Reihen angeordnet steht.
Die Ahornblättrige Platane (Platanus acerifolia), Baum Nr. 180, weist einen
Stammumfang von 226 cm, eine Höhe von 12 m und einen
Kronendurchmesser von 17 m auf. Der Zustand wurde mit gut bewertet.
Der zweistämmige Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Baum Nr. 187, weist
einen Gesamtstammumfang von 484 cm, einen Kronendurchmesser von 17 m
und eine Höhe von 15 m auf. Der Zustand wurde mit sehr gut bewertet.
Der zweistämmige Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Baum Nr. 188, weistSeite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
einen Gesamtstammumfang von 377 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m
und eine Höhe von 15 m auf. Der Zustand wurde mit gut bewertet.
Der zweistämmige Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Baum Nr. 191, weist
einen Gesamtstammumfang von 342 cm, einen Kronendurchmesser von 17 m
und eine Höhe von 15 m auf. Der Zustand wurde mit sehr gut bewertet.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der oben
genannten Bäume ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum
Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung
zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzungen für die 17 Bäume werden 11 standortgerechte
Laubbäume mit einem Stammumfang von je 18 – 20 cm und 6
standortgerechte Laubbäume mit je einem Stammumfang von 20 – 25 cm
gefordert.
Anlage/n
1 Baum Nr 180, 187, 188, 191 (öffentlich)
2 BaumbestandsplanA0 (öffentlich)Seite 2 von 5
Baum Nr. 180
Baum Nr. 187Seite 3 von 5
Baum Nr.188
Baum Nr. 191Seite 4 von 5
Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 18:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de