253492 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Ahornblättrige Platane und drei Berg-Ahorne auf dem Baugrundstück Gerhard-Domagk-Straße 3, 53121 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 253492
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.07.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Gerhard-Domagk-Straße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253492 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Ahornblättrige Platane und drei Berg-Ahorne auf dem Baugrundstück Gerhard-Domagk-Straße 3, 53121 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Ahornblättrige Platane und drei Berg-Ahorne auf dem Baugrundstück Gerhard-Domagk-Straße 3, 53121 Bonn wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erteilt. Begründung Die letzte Baumkommission tagte am 16.06.2025. Da vorerst keine weiteren Sitzungstermine für die Baumkommission angesetzt sind und eine zeitnahe Entscheidung benötigt wird, soll auf die Beratung in der Baumkommission verzichtet werden. Auf dem Grundstück soll ein Ersatzneubau des Pharmazeutischen-Chemischen Institutes errichtet werden. Dazu soll ein bestehender Parkplatz wiederhergestellt werden. Für die Realisierung des Bauvorhabens wird die Fällung von 17 satzungsgeschützten Bäumen beantragt, wovon vier, eine Ahornblättrige Platane und drei Berg-Ahorne, einen Stammumfang von > 200 cm aufweisen. Das neue Gebäude wird überwiegend auf einer Parkplatzfläche errichtet, auf der der überwiegende Teil der zu fällenden Bäume in Reihen angeordnet steht. Die Ahornblättrige Platane (Platanus acerifolia), Baum Nr. 180, weist einen Stammumfang von 226 cm, eine Höhe von 12 m und einen Kronendurchmesser von 17 m auf. Der Zustand wurde mit gut bewertet. Der zweistämmige Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Baum Nr. 187, weist einen Gesamtstammumfang von 484 cm, einen Kronendurchmesser von 17 m und eine Höhe von 15 m auf. Der Zustand wurde mit sehr gut bewertet. Der zweistämmige Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Baum Nr. 188, weistSeite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) einen Gesamtstammumfang von 377 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 15 m auf. Der Zustand wurde mit gut bewertet. Der zweistämmige Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Baum Nr. 191, weist einen Gesamtstammumfang von 342 cm, einen Kronendurchmesser von 17 m und eine Höhe von 15 m auf. Der Zustand wurde mit sehr gut bewertet. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der oben genannten Bäume ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzungen für die 17 Bäume werden 11 standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von je 18 – 20 cm und 6 standortgerechte Laubbäume mit je einem Stammumfang von 20 – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Baum Nr 180, 187, 188, 191 (öffentlich) 2 BaumbestandsplanA0 (öffentlich)Seite 2 von 5 Baum Nr. 180 Baum Nr. 187Seite 3 von 5 Baum Nr.188 Baum Nr. 191Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de