253491 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Küsten-Tanne auf dem Baugrundstück Kautexstraße 30-32, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 253491
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.07.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Kautexstraße Hauptort
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253491 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Küsten-Tanne auf dem Baugrundstück Kautexstraße 30-32, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Küsten-Tanne auf dem Baugrundstück Kautex- straße 30-32, 53229 Bonn wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erteilt. Begründung Die letzte Baumkommission tagte am 16.06.2025. Da vorerst keine weiteren Sitzungstermine für die Baumkommission angesetzt sind und eine zeitnahe Entscheidung benötigt wird, soll auf die Beratung in der Baumkommission verzichtet werden. Auf dem Grundstück werden zwei Mehrfamilienhäuser errichtet. Die Baugenehmigung wurde bereits erteilt. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen. Auf dem Grundstück steht in Gebäudenähe eine Küsten-Tanne (Abies grandis) mit einem Stammumfang von ca. 255 cm, einer Höhe von ca. 19 m und einem Kronendurchmesser von 10 m. Der Zustand wurde mit gut bewertet Die Küsten-Tanne muss wegen der Gebäudenähe und der notwendigen Aufstellfläche für den zweiten Rettungsweg für die Feuerwehr über die Balkone entfernt werden. Die Küsten-Tanne kann an diesem Standort nicht gehalten werden. Die Küsten-Tanne, welche man zuvor versucht hat zu halten, wurde nun zur Fällung beantragt. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung des oben genannten Baumes ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.Seite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Als Ersatzpflanzung wird 1 standortgerechter Laubbaum mit Stammumfang von 20 - 25 cm auf demselben Grundstück gefordert. Anlage/n 1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Bauvorhaben Kautexstr. 30-32.Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de