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253491 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Küsten-Tanne auf dem Baugrundstück Kautexstraße 30-32, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
253491
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.07.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Kautexstraße Straße· Bechlinghoven, Beuel Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253491
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Küsten-Tanne auf dem
Baugrundstück Kautexstraße 30-32, 53229 Bonn
im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Küsten-Tanne auf dem Baugrundstück Kautex-
straße 30-32, 53229 Bonn wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
erteilt.
Begründung
Die letzte Baumkommission tagte am 16.06.2025. Da vorerst keine weiteren
Sitzungstermine für die Baumkommission angesetzt sind und eine zeitnahe
Entscheidung benötigt wird, soll auf die Beratung in der Baumkommission
verzichtet werden.
Auf dem Grundstück werden zwei Mehrfamilienhäuser errichtet. Die
Baugenehmigung wurde bereits erteilt. Die Bauarbeiten haben bereits
begonnen.
Auf dem Grundstück steht in Gebäudenähe eine Küsten-Tanne (Abies grandis)
mit einem Stammumfang von ca. 255 cm, einer Höhe von ca. 19 m und einem
Kronendurchmesser von 10 m. Der Zustand wurde mit gut bewertet
Die Küsten-Tanne muss wegen der Gebäudenähe und der notwendigen
Aufstellfläche für den zweiten Rettungsweg für die Feuerwehr über die Balkone
entfernt werden. Die Küsten-Tanne kann an diesem Standort nicht gehalten
werden.
Die Küsten-Tanne, welche man zuvor versucht hat zu halten, wurde nun zur
Fällung beantragt.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung des oben
genannten Baumes ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum
Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung
zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.Seite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Als Ersatzpflanzung wird 1 standortgerechter Laubbaum mit Stammumfang von
20 - 25 cm auf demselben Grundstück gefordert.
Anlage/n
1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 5
Seite 3 von 5
Seite 4 von 5
Bauvorhaben Kautexstr. 30-32.Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 21:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de