253473-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Geislarstraße/Ortseingang Geislar
Kerndaten
- Nummer
- 253473-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.06.2026
- Letzte Änderung
- 26.10.2026
Orte
- Geislarstraße Hauptort
- Geislar
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253473-03 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Geislarstraße/Ortseingang Geislar Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Die Verwaltung hält an den bestehenden ÖPNV-Kissen fest, da diese das effektivste Mittel zur Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h darstellen. 2. Die Verwaltung empfiehlt einen Fußgängerüberweg über die Geislarstraße auf Höhe des Vilicher Bachs einzurichten. Begründung: Zu 1. Die Verwaltung hält an den bestehenden Fahrbahnschwellen (ÖPNV-Kissen) in der Geislarstraße fest, da diese im Vergleich zu rein optischen Maßnahmen das effektivste Mittel zur Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h darstellen. Ohne diese Barrieren ist erfahrungsgemäß mit einer Zunahme von Geschwindigkeitsüberschreitungen zu rechnen, während die Überrollgeräusche bei Einhaltung des Tempos und technisch einwandfreien Fahrzeugen als moderat zu bewerten sind. Die Verwaltung hat bereits mehrere Geschwindigkeitsmessungen auf der Geislarstraße durchgeführt, wobei die Überschreitungsquote als gering einzustufen ist. Weitere Geschwindigkeitskontrollen werden in der Geislarstraße im Bereich des Schulweges/Vilicher Bach eingeplant. Zur weiteren Unterstützung der Akzeptanz und als permanente Erinnerung an die geltende Höchstgeschwindigkeit wird zusätzlich die Aufbringung von großflächigen „30“-Piktogrammen auf der Fahrbahn empfohlen. Die vorgeschlagenen Grünbeete zur Fahrbahnverengung werden als Ersatz für die ÖPNV-Kissen kritisch gesehen. Da die Linien 540 und 640 diesen Abschnitt befahren, würden alternierende Verengungen die Fahrdynamik des Busverkehrs durch häufiges Abbremsen und Ausweichen bei Gegenverkehr negativ beeinflussen. Dies beeinträchtigt auch den Fahrgastkomfort von stehenden Fahrgästen. Zu 2. Um das im Bürgerantrag formulierte Ziel einer verbesserten Querungssicherheit zu unterstützen, befürwortet die Verwaltung die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) über die Geislarstraße auf Höhe des VilicherSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bachs. Dieser Standort ist aus verkehrsplanerischer Sicht besonders sinnvoll, um die Querungen des Fußverkehrs – insbesondere im Rahmen der Schulwegsicherung für die Adelheidisschule sowie für den Freizeitverkehr entlang des Bachs – sicher zu bündeln. Da durch haltende Fahrzeuge im direkten Umfeld der Glascontainer die Sichtbeziehungen auf den FGÜ eingeschränkt werden könnten, sollten diese an einen geeigneten Alternativstandort versetzt werden. Bei einem entsprechenden Beschluss wird die Verwaltung in Abstimmung mit bonnorange die Suche nach einem geeigneten Alternativstandort für die Glascontainer aufnehmen. Die durchgeführte Verkehrszählung bestätigt zudem, dass die Kfz-Belastung innerhalb des von den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) empfohlenen Einsatzbereichs liegt. Die SWB Bus und Bahn hat betriebliche Bedenken geäußert, da ein FGÜ die ÖPNV-Beschleunigung beeinträchtigen könnte. Zudem wird auf potenzielle Risiken durch verbotswidrig fahrende Radfahrer auf dem Überweg hingewiesen. In der fachlichen Abwägung bewertet die Verwaltung die Sicherheit der Fußgänger (insbesondere Kinder) jedoch höher als die geringfügigen Zeitverluste für den Linienverkehr. Da in diesem Abschnitt bereits Tempo 30 gilt, lässt sich der FGÜ gut in das vorhandene Verkehrsgefüge integrieren. Die Priorität liegt hierbei auf der Verbesserung der Querungssicherheit, deren Bedeutung die geringfügigen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss übersteigt. Um den technischen Bedenken der SWB Bus und Bahn hinsichtlich drohender Aufsetzschäden und des Fahrgastkomforts dennoch Rechnung zu tragen, wird der FGÜ ohne eine vollflächige Plateauaufpflasterung, sondern in konventioneller, StVO-konformer Markierungs- und Beleuchtungsweise empfohlen. Da die Gehwegbereiche zudem teilweise bereits abgesenkt sind, wäre eine künstliche Anhebung der Fahrbahn auch baulich nicht zielführend. Durch diese Umsetzung wird dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger sowie der Schulwegsicherung Vorrang eingeräumt, ohne die technische Befahrbarkeit der Strecke für die Linienbusse einzuschränken. Die voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung der Maßnahme unter Nutzung der abgesenkten Bordsteine (Markierung und Beschilderung, Beleuchtung, taktile Leitelemente) belaufen sich nach aktueller Schätzung auf eine Größenordnung von insgesamt etwa 13.500 €. Bei gleichbleibendem Kostenrahmen ist eine Finanzierung über den Titel ‚kleinere Straßenbaumaßnahmen‘ vorgesehen. Derzeit erarbeitet die Verwaltung einen Prozess, der die Umsetzung von FGÜs im Stadtgebiet organisieren und priorisieren soll. Die dazugehörige Beschlussvorlage DS 260571 wird in Kürze in die politischen Gremien gehen, sodass der Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme nach Reihenfolge in der Prioriserung noch offen ist. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Beschlussvorschlag:Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de