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253473-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Geislarstraße/Ortseingang Geislar

Nummer
253473-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.06.2026
Letzte Änderung
26.10.2026
  • Geislarstraße Straße· Vilich, Beuel Hauptort
  • Geislar Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253473 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Geislarstraße/Ortseingang Geislar

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253473-03 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen
im Bereich Geislarstraße/Ortseingang Geislar
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Die Verwaltung hält an den bestehenden ÖPNV-Kissen fest, da
diese das effektivste Mittel zur Einhaltung der vorgeschriebenen
Höchstgeschwindigkeit von 30km/h darstellen.
2. Die Verwaltung empfiehlt einen Fußgängerüberweg über die
Geislarstraße auf Höhe des Vilicher Bachs einzurichten.
Begründung:
Zu 1.
Die Verwaltung hält an den bestehenden Fahrbahnschwellen (ÖPNV-Kissen) in
der Geislarstraße fest, da diese im Vergleich zu rein optischen Maßnahmen
das effektivste Mittel zur Einhaltung der vorgeschriebenen
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h darstellen. Ohne diese Barrieren ist
erfahrungsgemäß mit einer Zunahme von Geschwindigkeitsüberschreitungen
zu rechnen, während die Überrollgeräusche bei Einhaltung des Tempos und
technisch einwandfreien Fahrzeugen als moderat zu bewerten sind. Die
Verwaltung hat bereits mehrere Geschwindigkeitsmessungen auf der
Geislarstraße durchgeführt, wobei die Überschreitungsquote als gering
einzustufen ist. Weitere Geschwindigkeitskontrollen werden in der
Geislarstraße im Bereich des Schulweges/Vilicher Bach eingeplant. Zur
weiteren Unterstützung der Akzeptanz und als permanente Erinnerung an die
geltende Höchstgeschwindigkeit wird zusätzlich die Aufbringung von
großflächigen „30“-Piktogrammen auf der Fahrbahn empfohlen.
Die vorgeschlagenen Grünbeete zur Fahrbahnverengung werden als Ersatz für
die ÖPNV-Kissen kritisch gesehen. Da die Linien 540 und 640 diesen Abschnitt
befahren, würden alternierende Verengungen die Fahrdynamik des
Busverkehrs durch häufiges Abbremsen und Ausweichen bei Gegenverkehr
negativ beeinflussen. Dies beeinträchtigt auch den Fahrgastkomfort von
stehenden Fahrgästen.
Zu 2.
Um das im Bürgerantrag formulierte Ziel einer verbesserten Querungssicherheit
zu unterstützen, befürwortet die Verwaltung die Einrichtung eines
Fußgängerüberwegs (FGÜ) über die Geislarstraße auf Höhe des VilicherSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bachs. Dieser Standort ist aus verkehrsplanerischer Sicht besonders sinnvoll,
um die Querungen des Fußverkehrs – insbesondere im Rahmen der
Schulwegsicherung für die Adelheidisschule sowie für den Freizeitverkehr
entlang des Bachs – sicher zu bündeln. Da durch haltende Fahrzeuge im
direkten Umfeld der Glascontainer die Sichtbeziehungen auf den FGÜ
eingeschränkt werden könnten, sollten diese an einen geeigneten
Alternativstandort versetzt werden. Bei einem entsprechenden Beschluss wird
die Verwaltung in Abstimmung mit bonnorange die Suche nach einem
geeigneten Alternativstandort für die Glascontainer aufnehmen. Die
durchgeführte Verkehrszählung bestätigt zudem, dass die Kfz-Belastung
innerhalb des von den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) empfohlenen Einsatzbereichs liegt.
Die SWB Bus und Bahn hat betriebliche Bedenken geäußert, da ein FGÜ die
ÖPNV-Beschleunigung beeinträchtigen könnte. Zudem wird auf potenzielle
Risiken durch verbotswidrig fahrende Radfahrer auf dem Überweg
hingewiesen. In der fachlichen Abwägung bewertet die Verwaltung die
Sicherheit der Fußgänger (insbesondere Kinder) jedoch höher als die
geringfügigen Zeitverluste für den Linienverkehr. Da in diesem Abschnitt bereits
Tempo 30 gilt, lässt sich der FGÜ gut in das vorhandene Verkehrsgefüge
integrieren. Die Priorität liegt hierbei auf der Verbesserung der
Querungssicherheit, deren Bedeutung die geringfügigen Auswirkungen auf den
Verkehrsfluss übersteigt.
Um den technischen Bedenken der SWB Bus und Bahn hinsichtlich drohender
Aufsetzschäden und des Fahrgastkomforts dennoch Rechnung zu tragen, wird
der FGÜ ohne eine vollflächige Plateauaufpflasterung, sondern in
konventioneller, StVO-konformer Markierungs- und Beleuchtungsweise
empfohlen. Da die Gehwegbereiche zudem teilweise bereits abgesenkt sind,
wäre eine künstliche Anhebung der Fahrbahn auch baulich nicht zielführend.
Durch diese Umsetzung wird dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und
Bürger sowie der Schulwegsicherung Vorrang eingeräumt, ohne die technische
Befahrbarkeit der Strecke für die Linienbusse einzuschränken.
Die voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung der Maßnahme unter Nutzung
der abgesenkten Bordsteine (Markierung und Beschilderung, Beleuchtung,
taktile Leitelemente) belaufen sich nach aktueller Schätzung auf eine
Größenordnung von insgesamt etwa 13.500 €. Bei gleichbleibendem
Kostenrahmen ist eine Finanzierung über den Titel ‚kleinere
Straßenbaumaßnahmen‘ vorgesehen. Derzeit erarbeitet die Verwaltung einen
Prozess, der die Umsetzung von FGÜs im Stadtgebiet organisieren und
priorisieren soll. Die dazugehörige Beschlussvorlage DS 260571 wird in Kürze
in die politischen Gremien gehen, sodass der Zeitpunkt der Umsetzung der
Maßnahme nach Reihenfolge in der Prioriserung noch offen ist.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Beschlussvorschlag:Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der
Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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