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253468-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Maßnahmen im Umfeld des geplanten ZOB in Bezug auf die Obdachlosen- und Drogenszene

Nummer
253468-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Rathausgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Neutor Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Südstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Kenntnisnahme
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  1. 253468 Bürgerantrag: Maßnahmen im Umfeld des geplanten ZOB in Bezug auf die Obdachlosen- und Drogenszene

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253468-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Maßnahmen im Umfeld des
geplanten ZOB in Bezug auf die Obdachlosen- und
Drogenszene
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
03.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Für die Stadtverwaltung spielt die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie das
Sicherheitsgefühl des Einzelnen eine zentrale Rolle. Durch regelmäßige
Präsenzstreifen des kommunalen Ordnungsdienstes in Zusammenarbeit mit
der Polizei, präventive Maßnahmen und gezielte Kontrollen soll das
Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt werden. Dies ist auch im Leitziel
des Konzeptes für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit festgehalten, an dessen
konkreter Umsetzung die Stadtverwaltung bereits arbeitet.
Die Mitarbeitenden der Wache GABI befinden sich täglich im Bereich des
Busbahnhofes, um die dortige Drogen- und Alkoholikerszene zu kontrollieren,
Ordnungswidrigkeiten zu ahnden und das Sicherheitsgefühl des Einzelnen zu
stärken.
Die Stadt Bonn arbeitet zudem gemeinsam mit Trägern der Suchthilfe, dem
Ordnungsamt und der Polizei an Maßnahmen, um sowohl die Situation vor Ort
zu verbessern als auch betroffenen Menschen angemessene Hilfen
anzubieten. Dazu gehört u.a.:
aufsuchende Sozialarbeit, verstärkte Präsenz vor Ort, niederschwellige
Hilfeangebote und strukturierte Aufenthaltsalternativen. Ein zentraler Akteur ist
der VFG, der mit seinen verschiedenen Angeboten niederschwellige Hilfen
leistet.
Dazu gehören:
- das Kontaktcafe, Ambulante Pflege mit Kleiderkammer (ein Ort für
suchtkranke oder wohnungslose Menschen mit Möglichkeit zur Beratung,
Ruhe, Körperpflege, Wäsche und einer warmen Mahlzeit)
- Aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork und mobile Hilfen in Bahnhofsnähe zur
Vermittlung in weiterführende Hilfen)Seite 1 von 3
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- Substitutionsambulanz (Betreuung von Opiatabhängigen im Rahmen ärztlich
begleiteter Substitution)
- Tagesstrukturierende Angebote wie der Bonner Feger
- Drogentherapeutische Ambulanz mit Drogenkonsumraum
- Medizinische Ambulanz
Ziel dieser Maßnahmen ist es, Hilfe, statt Verdrängung zu bieten und den
öffentlichen Raum gleichzeitig für alle sicherer und lebenswerter zu gestalten.
Eine Umsiedelung der Anlaufstellen in andere Stadtteile ist keine geeignete
Option, da die damit verbundenen Probleme nicht gelöst, sondern lediglich
verlagert würden und auch der intensive Kontakt zu der Szene nicht möglich
wäre. Damit wäre den Bewohner*innen von Poppelsdorf, Südstadt und
Innenstadt geholfen, aber es wären ähnliche Beschwerden von Anwohnenden
der neuen Standorte der Einrichtungen zu erwarten.
Zudem würde eine Verlagerung von Angeboten in andere Stadtteile
zwangsläufig dazu führen, dass die Hilfsangebote nicht mehr angenommen
werden. Für die Wirksamkeit der Angebote ist es daher unerlässlich, dass diese
sich dort etablieren, wo die Betroffenen sich aufhalten.
Damit der Busbahnhof wie auch die nähere Umgebung von allen Bürger*innen
genutzt werden kann, ohne sich unsicher zu fühlen, wurde dort die ohnehin
hohe Präsenz von Polizei, Ordnungsamt und den Streetworkern der
Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe noch weiter verstärkt.
Im Jahr 2023 wurde der „Szenebereich“ am Busbahnhof nach Umbau für die
Szene wieder geöffnet, da die Zerstreuung bzw. Umsiedlung der Szene zu
mehr Belästigungen und Unmut in der Bürgerschaft geführt hat.
Aufgrund der geltenden Freizügigkeit kann den Menschen ihr Aufenthaltsort
nicht vorgeschrieben werden.
Die Haltestelle Markt wird nicht dauerhaft entfallen. Es liegt jedoch ein
politischer Auftrag vor, dass zukünftig die Linienleistung an der Haltestelle
reduziert werden soll, um den Abschnitt Rathausgasse – Am Hof – Am Neutor
vom Busverkehr zu entlasten und dort im Rahmen der Umgestaltung zu Uni
trifft City die Aufenthaltsqualität für den Rad- und Fußverkehr zu steigern.
Lediglich während der Baumaßnahme zu Uni trifft City kann die Haltestelle
Markt nicht angefahren werden, da die Rathausgasse für den
Durchgangsverkehr gesperrt werden muss. Entsprechende Umleitungsrouten
für die Busverkehre werden im Zuge der weiteren Planungen zu Uni trifft City
entwickelt und berücksichtigt.
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRWSeite 2 von 3
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für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de