253461-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Maßnahmen gegen Dauerparken im verkehrsberuhigten Bereich "Im großen Garten/Am Apfelbaum" in Bonn-Buschdorf
Kerndaten
- Nummer
- 253461-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.07.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Im großen Garten Hauptort
- Am Apfelbaum
- Buschdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253461-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Maßnahmen gegen Dauerparken im verkehrsberuhigten Bereich "Im großen Garten/Am Apfelbaum" in Bonn-Buschdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Stellungnahme zu DS.Nr. 253461: „Maßnahmen gegen Dauerparken im verkehrsberuhigten Bereich Im großen Garten/Am Apfelbaum in Bonn- Buschdorf: Die Verwaltung hat das Anliegen vor Ort überprüft. Bei den Straßen „Im großen Garten/Am Apfelbaum“ handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. In solchen Bereichen ist das Parken in gekennzeichneten Flächen gestattet. Diese im öffentlichen Verkehrsraum vorhandenen Parkplätze sind nach den gesetzlichen Regelungen und der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nutzbar, somit auch für Wohnmobile. Für Anhänger besteht eine gesetzliche Regelung, wonach diese ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden dürfen. Das Parken mit Parkscheiben darf gemäß § 13 Abs. 2 StVO i. V. m. VwV StVO zu § 13 Abs. 2 nur in Haltverbotszonen und Parkraumbewirtschaftungszonen sowie in Verbindung mit der Beschilderung Parken und Parken auf Gehwegen erfolgen. In verkehrsberuhigten Bereichen darf jedoch in ausgewiesenen Flächen geparkt werden, ansonsten gilt ein gesetzliches Parkverbot, das nur den Bedürfnissen von Fußgängern und Kindern, nicht dem durchfahrenden Verkehr, dient. Eine Beschilderung, wie beantragt kommt daher nicht in Betracht. Die Verwaltung sieht daher keine Möglichkeit zur Aufstellung der beantragen Schilder. Für das Abstellen von Anhängern ohne Zugfahrzeug über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen, rät die Verwaltung den Verkehrsaußendienst zu kontaktieren. Beschlussvorschlag:Seite 1 von 2 Seite 2 Der Antrag auf Maßnahmen gegen Dauerparken im Bereich Im großen Garten/Am Apfelbaum in Bonn-Buschdorf wird abgelehnt. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de