← zurück zu 253461

253461-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Maßnahmen gegen Dauerparken im verkehrsberuhigten Bereich "Im großen Garten/Am Apfelbaum" in Bonn-Buschdorf

Nummer
253461-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.07.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Im großen Garten Straße· Tannenbusch, Bonn Hauptort
  • Am Apfelbaum Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 253461 Bürgerantrag: Maßnahmen gegen Dauerparken im verkehrsberuhigten Bereich "Im großen Garten/Am Apfelbaum" in Bonn-Buschdorf

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.366 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253461-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Maßnahmen gegen Dauerparken im
verkehrsberuhigten Bereich "Im großen Garten/Am
Apfelbaum" in Bonn-Buschdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Stellungnahme zu DS.Nr. 253461: „Maßnahmen gegen Dauerparken im
verkehrsberuhigten Bereich Im großen Garten/Am Apfelbaum in Bonn-
Buschdorf:
Die Verwaltung hat das Anliegen vor Ort überprüft.
Bei den Straßen „Im großen Garten/Am Apfelbaum“ handelt es sich um einen
verkehrsberuhigten Bereich. In solchen Bereichen ist das Parken in
gekennzeichneten Flächen gestattet. Diese im öffentlichen Verkehrsraum
vorhandenen Parkplätze sind nach den gesetzlichen Regelungen und der dazu
ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung für alle
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nutzbar, somit auch für
Wohnmobile. Für Anhänger besteht eine gesetzliche Regelung, wonach diese
ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden dürfen.
Das Parken mit Parkscheiben darf gemäß § 13 Abs. 2 StVO i. V. m. VwV StVO
zu § 13 Abs. 2 nur in Haltverbotszonen und Parkraumbewirtschaftungszonen
sowie in Verbindung mit der Beschilderung Parken und Parken auf Gehwegen
erfolgen. In verkehrsberuhigten Bereichen darf jedoch in ausgewiesenen
Flächen geparkt werden, ansonsten gilt ein gesetzliches Parkverbot, das nur
den Bedürfnissen von Fußgängern und Kindern, nicht dem durchfahrenden
Verkehr, dient. Eine Beschilderung, wie beantragt kommt daher nicht in
Betracht.
Die Verwaltung sieht daher keine Möglichkeit zur Aufstellung der beantragen
Schilder.
Für das Abstellen von Anhängern ohne Zugfahrzeug über einen Zeitraum von
mehr als zwei Wochen, rät die Verwaltung den Verkehrsaußendienst zu
kontaktieren.
Beschlussvorschlag:Seite 1 von 2
Seite 2
Der Antrag auf Maßnahmen gegen Dauerparken im Bereich Im großen
Garten/Am Apfelbaum in Bonn-Buschdorf wird abgelehnt. Der Antragstellende
wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über
die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit
diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24
GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 08:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de