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253457-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerantrag: Überarbeitung der aktuellen Planung (Beschlussvorlage Nr. 253210) zum Bebauungsplan Nr. 6224-3 „Im Rosenfeld“

Nummer
253457-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253457 Bürgerantrag: Überarbeitung der aktuellen Planung (Beschlussvorlage Nr. 253210) zum Bebauungsplan Nr. 6224-3 „Im Rosenfeld“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253457-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerantrag:
Überarbeitung der aktuellen Planung
(Beschlussvorlage Nr. 253210) zum
Bebauungsplan Nr. 6224-3 „Im Rosenfeld“
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
03.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Ausführungen der Antragssteller beziehen sich auf die von der Verwaltung
eingereichte Beschlussvorlage über das überarbeitete städtebauliche Konzept
und die weiteren Schritte im Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 6224-3 "Im Rosenfeld" (DS Nr. 253210). Für das
betreffende Verfahren wurde zudem ein Änderungsantrag der Koalition
eingereicht, der aktuell im selben Gremienlauf beraten wird.
Die Anliegen der Bürgerinitiative "Rosenfeld - so nicht" sind der Verwaltung
bekannt. Sie wurden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die
im März 2025 durchgeführt wurde, als offizielle Stellungnahme in das Verfahren
eingebracht und bei der Gesamtabwägung (siehe Vorlage DS Nr. 253210)
berücksichtigt.
Aus Sicht der Verwaltung wurde mit der vorgelegten aktualisierten Planung
bereits auf zahlreiche Forderungen der Bürgerinitiative eingegangen, auch
wenn diese nicht vollständig erfüllt werden konnten. Beispielsweise wurde die
für die Nutzung Wohnen zur Verfügung stehende Geschossfläche um 14
Prozent reduziert. Angesichts des aktuellen Verfahrensstandes ist eine
abschließende Bearbeitung aller Themen bislang noch nicht möglich. Zudem
wird der Gestaltungsspielraum durch klare politische und fachliche Vorgaben
begrenzt. Dabei ergeben sich zwar inhaltliche Schnittmengen, jedoch keine
vollständige Übereinstimmung.
Die Verwaltung schlägt vor eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung
durchzuführen, sobald belastbare Ergebnisse zu den ausstehenden Gutachten
im Verfahren vorliegen (siehe Beschlusspunkt 4 in der oben genannten
Vorlage). Außerdem sieht das Baugesetzbuch mit der Veröffentlichung der
Planunterlagen eine weitere Gelegenheit zur Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger im Bebauungsplanverfahren vor (§ 3 (2) BauGB). Eine erneute
Stellungnahme der Bürgerinitiative auf Grundlage des dann vorliegenden
Planungs- und Informationsstandes ist im Rahmen dieser BeteiligungsphaseSeite 1 von 2
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möglich.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de