253457-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerantrag: Überarbeitung der aktuellen Planung (Beschlussvorlage Nr. 253210) zum Bebauungsplan Nr. 6224-3 „Im Rosenfeld“
Kerndaten
- Nummer
- 253457-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253457-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerantrag: Überarbeitung der aktuellen Planung (Beschlussvorlage Nr. 253210) zum Bebauungsplan Nr. 6224-3 „Im Rosenfeld“ Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Ausführungen der Antragssteller beziehen sich auf die von der Verwaltung eingereichte Beschlussvorlage über das überarbeitete städtebauliche Konzept und die weiteren Schritte im Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6224-3 "Im Rosenfeld" (DS Nr. 253210). Für das betreffende Verfahren wurde zudem ein Änderungsantrag der Koalition eingereicht, der aktuell im selben Gremienlauf beraten wird. Die Anliegen der Bürgerinitiative "Rosenfeld - so nicht" sind der Verwaltung bekannt. Sie wurden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die im März 2025 durchgeführt wurde, als offizielle Stellungnahme in das Verfahren eingebracht und bei der Gesamtabwägung (siehe Vorlage DS Nr. 253210) berücksichtigt. Aus Sicht der Verwaltung wurde mit der vorgelegten aktualisierten Planung bereits auf zahlreiche Forderungen der Bürgerinitiative eingegangen, auch wenn diese nicht vollständig erfüllt werden konnten. Beispielsweise wurde die für die Nutzung Wohnen zur Verfügung stehende Geschossfläche um 14 Prozent reduziert. Angesichts des aktuellen Verfahrensstandes ist eine abschließende Bearbeitung aller Themen bislang noch nicht möglich. Zudem wird der Gestaltungsspielraum durch klare politische und fachliche Vorgaben begrenzt. Dabei ergeben sich zwar inhaltliche Schnittmengen, jedoch keine vollständige Übereinstimmung. Die Verwaltung schlägt vor eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung durchzuführen, sobald belastbare Ergebnisse zu den ausstehenden Gutachten im Verfahren vorliegen (siehe Beschlusspunkt 4 in der oben genannten Vorlage). Außerdem sieht das Baugesetzbuch mit der Veröffentlichung der Planunterlagen eine weitere Gelegenheit zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Bebauungsplanverfahren vor (§ 3 (2) BauGB). Eine erneute Stellungnahme der Bürgerinitiative auf Grundlage des dann vorliegenden Planungs- und Informationsstandes ist im Rahmen dieser BeteiligungsphaseSeite 1 von 2 Seite 2 möglich. Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de