253455-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Marktstraße in Bonn-Pützchen
Kerndaten
- Nummer
- 253455-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Von-Ketteler-Straße Hauptort
- Marktstraße
- Alte Schulstraße
- Müldorfer Straße
- Everhardstraße
- Am Weidenbach
- Pützchen
- Bechlinghoven
- Holzlar
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253455-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Marktstraße in Bonn-Pützchen Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Nach Prüfung der verkehrlichen Voraussetzungen, wäre die Anlage eines Fußgängerüberweges zwar grundsätzlich umsetzbar, wenngleich auch die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen diese innerhalb von Tempo 30 als entbehrlich erachten. Schulkinder der Marktschule haben allerdings in unmittelbarer Nähe der Schule die Möglichkeit, die Marktstraße über eine gesicherte Lichtsignalanlage zu queren. Zudem steht für Kinder aus Richtung Bechlinghoven und Holzlar eine weitere Lichtsignalanlage an der Kreuzung Alte Schulstraße / Müldorfer Straße zur Verfügung. Die dazwischenliegenden Seitenstraßen (Von-Ketteler-Straße, Everhardstraße, Am Weidenbach) befinden sich allesamt, wie bereits angeführt, innerhalb einer Tempo 30 Zone und sind aufgrund ihrer sehr guten Sichtbeziehungen in den Einmündungsbereichen zum Queren zumutbar. Auf der Ostseite der Marktstraße sind die Gehwege zudem im Abschnitt von der Everhardstraße bis zur LSA vor der Marktschule zwischen 2,0 m und 3,60 m breit, was eine komfortable und sichere Nutzung ermöglicht. An dem angesprochenen Knotenpunkt Alte Schulstraße / Marktstraße sind Engstellen aufgrund der gegebenen Bebauungsstruktur im Bereich der Fahrbahn und Gehwege vorhanden, aus diesem Grund wären Änderungen dort aufwendig. Die für eine Tempo-30-Zone ungewöhnliche Vorfahrtsregelung könnte ggf. geprüft werden. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges würde zudem den Busverkehr verlangsamen, sodass dies im Widerspruch zu einer ÖPNV-Beschleunigung in diesem Abschnitt stehen würde. Der gewünschte Fußgängerüberweg auf der Marktstraße zwischen Everhardstraße und Von-Ketteler-Straße wäre mit geschätzten Herstellungskosten in Höhe von ca. 35.000 EURO verbunden, die derzeit im Haushalt nicht eingeplant sind.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird im Sinne der Stellungnahme abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de