← Vorlagen

253455-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Marktstraße in Bonn-Pützchen

Nummer
253455-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Von-Ketteler-Straße Straße· Pützchen, Beuel Hauptort
  • Marktstraße Straße· Pützchen, Beuel
  • Alte Schulstraße Straße· Pützchen, Beuel
  • Müldorfer Straße Straße· Bechlinghoven, Beuel
  • Everhardstraße Straße· Bechlinghoven, Beuel
  • Am Weidenbach Straße· Bechlinghoven, Beuel
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Bechlinghoven Ortsteil· Beuel
  • Holzlar Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 253455 Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Marktstraße in Bonn-Pützchen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.543 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253455-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im
Bereich Marktstraße in Bonn-Pützchen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Nach Prüfung der verkehrlichen Voraussetzungen, wäre die Anlage eines
Fußgängerüberweges zwar grundsätzlich umsetzbar, wenngleich auch die
Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen diese
innerhalb von Tempo 30 als entbehrlich erachten.
Schulkinder der Marktschule haben allerdings in unmittelbarer Nähe der Schule
die Möglichkeit, die Marktstraße über eine gesicherte Lichtsignalanlage zu
queren. Zudem steht für Kinder aus Richtung Bechlinghoven und Holzlar eine
weitere Lichtsignalanlage an der Kreuzung Alte Schulstraße / Müldorfer Straße
zur Verfügung. Die dazwischenliegenden Seitenstraßen (Von-Ketteler-Straße,
Everhardstraße, Am Weidenbach) befinden sich allesamt, wie bereits
angeführt, innerhalb einer Tempo 30 Zone und sind aufgrund ihrer sehr guten
Sichtbeziehungen in den Einmündungsbereichen zum Queren zumutbar.
Auf der Ostseite der Marktstraße sind die Gehwege zudem im Abschnitt von
der Everhardstraße bis zur LSA vor der Marktschule zwischen 2,0 m und 3,60
m breit, was eine komfortable und sichere Nutzung ermöglicht.
An dem angesprochenen Knotenpunkt Alte Schulstraße / Marktstraße sind
Engstellen aufgrund der gegebenen Bebauungsstruktur im Bereich der
Fahrbahn und Gehwege vorhanden, aus diesem Grund wären Änderungen dort
aufwendig.
Die für eine Tempo-30-Zone ungewöhnliche Vorfahrtsregelung könnte ggf.
geprüft werden.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges würde zudem den Busverkehr
verlangsamen, sodass dies im Widerspruch zu einer ÖPNV-Beschleunigung in
diesem Abschnitt stehen würde.
Der gewünschte Fußgängerüberweg auf der Marktstraße zwischen
Everhardstraße und Von-Ketteler-Straße wäre mit geschätzten
Herstellungskosten in Höhe von ca. 35.000 EURO verbunden, die derzeit im
Haushalt nicht eingeplant sind.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird im Sinne der Stellungnahme abgelehnt, der
Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der
Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem
Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de