253452 · Mitteilungsvorlage
Substitutionspraxis Poppelsdorfer Allee Az.: 10622/2024
Kerndaten
- Nummer
- 253452
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 03.07.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Poppelsdorfer Allee Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Aktuelle Informationen der Verwaltung
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253452 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Substitutionspraxis Poppelsdorfer Allee Az.: 10622/2024 Beratungsfolge Rat 03.07.2025 Aktuelle Informationen der Verwaltung Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: In der Poppeldorfer Allee befindet sich seit Sommer 2024 eine Substitutionspraxis in der ein nicht unerheblicher Anteil der örtlichen Substitutionspatienten von zwei Ärzten versorgt wird. Der bisherige Standort musste aufgrund einer privatrechtlichen Räumungsklage aufgegeben werden, sodass diese an die bereits genehmigten Räumlichkeiten in der Poppelsdorfer Allee verlegt wurde. Die Praxisverlegung stellte zunächst kein Problem dar. Da jedoch sich der Patientenstamm und die Praxisfläche vergrößert hatten, war eine neue Baugenehmigung zur Erweiterung der Praxis erforderlich. Nach umfangreichen Gesprächen, Ortsbesichtigungen und Abstimmungen mit den beteiligten Ämtern wurde die Baugenehmigung zur Nutzungserweiterung der Substitutionspraxis am 06.01.2025 erteilt. Diese Genehmigung wurde von einem Nachbarn beklagt und der Klage wurde im Eilverfahren am 02.06.2025 vom Verwaltungsgericht stattgegeben. Somit fällt die Praxis auf ihre ursprüngliche Genehmigung zurück. Gegen den Beschluss wurde vom Antragsteller Beschwerde beim OVG eingelegt. Streitpunkt ist der Gebietserhaltungsanspruch, da das Gebäude im Allgemeinen Wohngebiet liegt und das Verwaltungsgericht die Auffassung vertritt, dass die Gebietsverträglichkeit angesichts der Größenordnung der Praxis und der Öffnungszeiten nicht mehr gegeben ist. Bis jetzt hat die Verwaltung noch keine Nutzungsuntersagung für die erweiterte Nutzung der Praxis erteilt, obwohl dies von einigen Nachbarn direkt eingefordert wurde. Die Weiternutzung der Praxis wie beantragt wurde erstmal nicht beendet, da es sich hier um Menschen handelt, die zwingend auf die Substitution angewiesen sind. Der Praxisinhaber wurde aber direkt aufgefordert, Lösungswege für die Behandlung der überzähligen Patienten aufzuzeigen. Mittlerweile wurde er wegen der beabsichtigten Nutzungsuntersagung für die Praxis angehört.Seite 1 von 2 Seite 2 Der Praxisinhaber sucht derzeit mit Unterstützung der Verwaltung einen zusätzlichen alternativen Standort für die Substitutionspraxis, um die Versorgung der Substitutionspatienten sicherzustellen. Die Verwaltung führt Gespräche zu möglichen Standorten, um vorübergehend zu unterstützen. Hierzu befindet man sich derzeit auch in Abstimmung zu den konkreten Bedarfen. Gleichzeitig werden in einem verwaltungsinternen Abstimmungsprozess alle in Frage kommenden alternativen Lösungsmöglichkeiten eruiert und erarbeitet. Beteiligt sind das Gesundheitsamt, das Amt für Soziales und Wohnen, das Ordnungsamt sowie das Städtische Gebäudemanagement, die auch im engen Austausch mit der Praxis sowie externen Akteuren stehen, um passgenaue Lösungsansätze zu erarbeiten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de