← Vorlagen

253452 · Mitteilungsvorlage

Substitutionspraxis Poppelsdorfer Allee Az.: 10622/2024

Nummer
253452
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Poppelsdorfer Allee Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  1. Sitzung des Rates 07.07.2025 Aktuelle Informationen der Verwaltung
  2. Sitzung des Rates 04.09.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,1 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.938 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
253452
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Substitutionspraxis Poppelsdorfer Allee
Az.: 10622/2024
Beratungsfolge
Rat 03.07.2025 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der Poppeldorfer Allee befindet sich seit Sommer 2024 eine
Substitutionspraxis in der ein nicht unerheblicher Anteil der örtlichen
Substitutionspatienten von zwei Ärzten versorgt wird.
Der bisherige Standort musste aufgrund einer privatrechtlichen Räumungsklage
aufgegeben werden, sodass diese an die bereits genehmigten Räumlichkeiten
in der Poppelsdorfer Allee verlegt wurde.
Die Praxisverlegung stellte zunächst kein Problem dar. Da jedoch sich der
Patientenstamm und die Praxisfläche vergrößert hatten, war eine neue
Baugenehmigung zur Erweiterung der Praxis erforderlich.
Nach umfangreichen Gesprächen, Ortsbesichtigungen und Abstimmungen mit
den beteiligten Ämtern wurde die Baugenehmigung zur Nutzungserweiterung
der Substitutionspraxis am 06.01.2025 erteilt. Diese Genehmigung wurde von
einem Nachbarn beklagt und der Klage wurde im Eilverfahren am 02.06.2025
vom Verwaltungsgericht stattgegeben. Somit fällt die Praxis auf ihre
ursprüngliche Genehmigung zurück. Gegen den Beschluss wurde vom
Antragsteller Beschwerde beim OVG eingelegt.
Streitpunkt ist der Gebietserhaltungsanspruch, da das Gebäude im
Allgemeinen Wohngebiet liegt und das Verwaltungsgericht die Auffassung
vertritt, dass die Gebietsverträglichkeit angesichts der Größenordnung der
Praxis und der Öffnungszeiten nicht mehr gegeben ist.
Bis jetzt hat die Verwaltung noch keine Nutzungsuntersagung für die erweiterte
Nutzung der Praxis erteilt, obwohl dies von einigen Nachbarn direkt
eingefordert wurde. Die Weiternutzung der Praxis wie beantragt wurde erstmal
nicht beendet, da es sich hier um Menschen handelt, die zwingend auf die
Substitution angewiesen sind. Der Praxisinhaber wurde aber direkt
aufgefordert, Lösungswege für die Behandlung der überzähligen Patienten
aufzuzeigen. Mittlerweile wurde er wegen der beabsichtigten
Nutzungsuntersagung für die Praxis angehört.Seite 1 von 2
Seite 2
Der Praxisinhaber sucht derzeit mit Unterstützung der Verwaltung einen
zusätzlichen alternativen Standort für die Substitutionspraxis, um die
Versorgung der Substitutionspatienten sicherzustellen.
Die Verwaltung führt Gespräche zu möglichen Standorten, um vorübergehend
zu unterstützen. Hierzu befindet man sich derzeit auch in Abstimmung zu den
konkreten Bedarfen.
Gleichzeitig werden in einem verwaltungsinternen Abstimmungsprozess alle in
Frage kommenden alternativen Lösungsmöglichkeiten eruiert und erarbeitet.
Beteiligt sind das Gesundheitsamt, das Amt für Soziales und Wohnen, das
Ordnungsamt sowie das Städtische Gebäudemanagement, die auch im engen
Austausch mit der Praxis sowie externen Akteuren stehen, um passgenaue
Lösungsansätze zu erarbeiten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de