← Vorlagen

253448-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Bürgerantrag: Einführung von Zeichen 295 und Rad-Piktogrammen auf der Bornheimer Straße

Nummer
253448-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Guido-Westerwelle-Brücke Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Thomastraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Am Alten Friedhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 253448 Bürgerantrag: Einführung von Zeichen 295 und Rad-Piktogrammen auf der Bornheimer Straße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.921 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253448-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Einführung von
Zeichen 295 und Rad-Piktogrammen auf der
Bornheimer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bornheimer Straße wird, wie vom Antragsteller richtig geschildert, für den
Zeitraum bis zur Fertigstellung der Rampe zwischen Guido-Westerwelle-Brücke
und der Rampe Thomastraße gemäß Bundesfernstraßengesetz im
Zweirichtungsverkehr auf der klassifizierten Bundesstraße B56 nach Abschluss
der Bauarbeiten wieder geöffnet.
Das endgültige Verkehrskonzept sieht eine Verlegung der Bundesstraße vor,
so dass der Durchgangs-Kfz-Verkehr nicht mehr über die Bornheimer Straße,
sondern über die geplante Rampe Am Alten Friedhof/Thomastraße auf die
Guido-Westerwelle-Brücke geführt wird.
Vor dem Umbau der Bornheimer Straße fuhren dort rund 17.000 Kfz an
durchschnittlichen Werktagen. Die Verwaltung hat aber mit DS-Nr. 253173 eine
angepasste Variante der Verkehrsführung für den Zwischenzustand nach
Abschluss der Bauarbeiten in der Bornheimer Straße und vor Fertigstellung der
Rampe vorgelegt, die bereits eine Reduktion der Verkehrsmenge auf rund
10.000-12.000 Kfz täglich erwarten lässt.
Grundsätzlich ist die Bornheimer Straße bereits für den endgültigen Zustand
hergestellt worden, die Fahrbahnquerschnitte wurden verringert und mehr
Fokus auf breitere Gehwege und Aufenthaltsflächen gelegt. Radverkehr fährt
im Mischverkehr auf der Fahrbahn.
Für das vom Antragsteller geforderte Verkehrszeichnen 295 (durchgezogene
Linie und damit einhergehendes Überholverbot) heißt es in der
Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO):
„Das Zeichen ist zur Trennung des für den Gegenverkehr bestimmten Teils der
Fahrbahn in der Regel dann anzuordnen, wenn die Straße mehr als einen
Fahrstreifen je Richtung aufweist. In diesen Fällen ist die
Fahrstreifenbegrenzung in der Regel als Doppellinie auszubilden. Auf Straßen
mit nur einem Fahrstreifen je Richtung ist das Zeichen nur dann anzuordnen,
wenn das Befahren des für den Gegenverkehr bestimmten Teils der FahrbahnSeite 1 von 3
Seite 2
aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zugelassen werden kann.“
Diese Bedingungen sind aus Sicht der Verwaltung nicht erfüllt. Zudem soll die
Bornheimer Straße im Zuge der geplanten Umlegung der B56 perspektivisch in
eine Tempo 30- Zone umgewandelt werden. In Tempo 30-Zonen sind gemäß
StVO keine durchgehenden Mittelmarkierungen oder Zeichen 295
(Überholverbot) zulässig. Diese müssten also bei der Umwandlung wieder
entfernt werden.
Bereits vor dieser künftigen Umwandlung in eine Tempo 30-Zone werden im
betreffenden Bereich streckenbezogen zudem wegen mehrerer
Fußgängerüberwege Temporeduzierungen auf 30 km/h angeordnet.
Bezüglich der Fahrradpiktogrammketten weist die Verwaltung darauf hin, dass
Piktogrammketten gemäß Erlass vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr des Landes NRW vom 25.01.2025 in besonderen Einzelfällen
aufgebracht werden können. Dabei sollen Piktogrammketten aber nur in
Ausnahmefällen aufgebracht werden und müssen gut begründet sein; das
Ministerium weist im Erlass darauf hin, dass zu bedenken ist, dass Radverkehr
auf der Fahrbahn im Mischverkehr auf Stadtstraßen, in denen keine gesonderte
Radverkehrsanlage vorhanden ist, den Normalfall darstellt, auf den für
gewöhnlich nicht gesondert hingewiesen werden muss. Auch sind die
Piktogrammketten in erster Linie für Lückenschlüsse im Radverkehrsnetz
gedacht. Das ist in der Bornheimer Straße nicht der Fall.
Die Bornheimer Straße wurde explizit mit dem Gedanken, dass Radverkehr im
Mischverkehr fährt, umgestaltet. Auch zuvor gab es lediglich
Fahrradschutzstreifen, die verkehrsrechtlich ebenfalls einen Teil der Fahrbahn
und keine gesonderte Radverkehrsführung darstellen.
Grundsätzlich gilt für alle Verkehrsteilnehmer die StVO, das heißt für den vom
Antragsteller beschriebenen Fall, dass ein Kfz-Fahrer einen Radfahrer
überholen möchte, dass er dies nur darf, wenn er die gesetzlich
vorgeschriebenen 1,50 m Überholabstand einhalten kann. Die Verwaltung sieht
darin aber keine Notwendigkeit ein generelles Überholverbot auf dem
gesamten Abschnitt von 500 m anzuordnen. Es spricht nichts dagegen, dass
bei ausreichend vorhandenem Platz (z.B. wenn die Gegenfahrbahn frei ist)
überholt wird.
Sowohl aus straßenverkehrsbehördlicher als auch aus verkehrsplanerischer
Sicht wird daher von den beantragten Maßnahmen derzeit abgeraten. Die
Verwaltung wird die vom Antragsteller geschilderten Bedenken aber zum
Anlass nehmen, die Verkehrssituation auf der Bornheimer Straße nach
Wiederherstellung des Zweirichtungsverkehrs besonders im Auge zu behalten.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt. Damit ist das nach §24 GO NRW
vorgesehene Verfahren für Bürgeranträge abgeschlossen.
Anlage/nSeite 2 von 3
Seite 3
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 01:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de