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253442 · Mitteilungsvorlage

Zukünftige Ausrichtung Heilpädagogischer Gruppen in städt. Kitas

Nummer
253442
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
28.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Medinghoven siedlung· Duisdorf, Hardtberg Hauptort
  • Buschackerweg Straße· Brüser Berg, Hardtberg
  • Waldenburger Ring Straße· Meßdorf, Bonn
  • Pappelweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Sommerbergweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Warschauer Straße Straße· Auerberg, Bonn
  • Basaltstraße Straße· Hoholz, Beuel
  • Wilhelmstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.10.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.07.2025 Aktuelle Informationen der Verwaltung
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253442
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Zukünftige Ausrichtung Heilpädagogischer
Gruppen in städt. Kitas
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.07.2025 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.10.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Landschaftsverband Rheinland hat die Bundesstadt Bonn als Trägerin von
heilpädagogischen Einrichtungen darüber informiert und aufgetragen Heilpäd-
agogische Kindertagesstätten zu inklusiven Bildungseinrichtungen weiterzu-
entwickeln.
Ziel ist, dass der Umstellungsprozess in KiBiz-finanzierte Einrichtungen, begin-
nend ab 1. Januar 2022, bis zum Jahresende 2026 abgeschlossen sein soll. In
Einzelfällen kann die Umstellung um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
In heilpädagogischen Gruppen und Einrichtungen werden in der Regel Kinder
mit einem besonders hohen Teilhabebedarf betreut, welcher durch kleine
Gruppensettings, erhöhten Personalschlüssel oder durch die Anforderungen an
ein multiprofessionelles Team gedeckt werden kann.
Dieser Aufforderung und aufgrund des Verständnisses eines inklusiven Bil-
dungsangebotes für alle Kinder in der Bundesstadt Bonn wurden bzw. werden
sukzessiv die drei städtischen heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen
aufgelöst und mit einem heilpädagogischen Gruppenangebot in Regeleinrich-
tungen integriert. Im nächsten Schritt sollen die heilpädagogischen Gruppen-
einheiten in eine inklusive individuelle Förderung in Regelgruppen überführt
werden.
Bislang wurde eine Gruppe aus der ehemaligen heilpädagogischen Einrichtung
in Medinghoven, Buschackerweg, in die städt. Kita im Montessori Kinderhaus
im Waldenburger Ring 44 integriert. Zwei Gruppen aus der ehemaligen heil-
pädagogischen Einrichtung im Pappelweg wurden in die städt. Kita im Som-
merbergweg und eine Gruppe in die städt. Kita an der Warschauer Straße ver-
lagert. Die zurzeit noch existierende heilpädagogische Kita in der Basaltstraße
wird nach Fertigstellung des Umbaus in der Wilhelmstraße (ehemalige alte
VHS) mit zwei heilpädagogischen Gruppen dorthin umziehen. Aktuell ist mit
einer baulichen Fertigstellung im 4. Quartal 2026 zu rechnen.
Mit dem Umzug wird die städtische Kindertagesstätte in der Wilhelmstraße als
inklusive Einrichtung konzipiert.
Zur Vorbereitung auf den Umzug im Kindergartenjahr 2026/2027 ist es bereits
erforderlich, dass zum neuen Kindergartenjahr 2025/2026 eine heilpädagogi-
sche Gruppe von den zurzeit noch vorhandenen vier Gruppen abgebaut wird.Seite 1 von 2
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Dieses ist möglich, da ca. 12 Kinder in die Schule verabschiedet werden, so
dass zum neuen Kindergartenjahr 2025/2026 die verbleibenden Kinder in drei
Heilpädagogischen Gruppen in der Basaltstraße betreut werden können.
Die Rahmenbedingungen für eine gelingende und kindorientierte Förderung
aller Kinder zu entwickeln und die vorhandenen Strukturen in eine inklusive
Ausrichtung zu überführen, muss sorgfältig vorbereitet und begleitet werden.
Dadurch können Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut und
gefördert werden, unabhängig von dem jeweiligen Förderbedarf. Im Rahmen
der BTHG-Umsetzung sollte ein besonderes Augenmerk auf die heilpädagogi-
schen Gruppen und Einrichtungen, in denen ausschließlich Kinder mit beson-
ders erhöhten Förderbedarfen betreut werden, gelegt werden. Um im Rahmen
der Verpflichtungserklärung aus der UN-Behindertenrechtskonvention Rech-
nung zu tragen, wonach Menschen mit Behinderung innerhalb des allgemeinen
Bildungssystems zu unterstützen und inklusiv zu bilden und zu fördern sind,
setzt die städt. Kita im Sommerbergweg diesen Weg konsequent fort und stellt
die gemeinsame Förderung aller Kinder in Regeleinrichtung bereits zum kom-
menden Kita-Jahr 2025/2026 um. Dieser Bildungsanspruch soll nun auch für
Kinder mit besonders hohem Teilhabebedarf in der Kindertageseinrichtung
Sommerbergweg verwirklicht werden.
Das bedeutet, dass die noch vorhandenen zwei heilpädagogischen Gruppen
zum neuen Kita-Jahr 2025/2026 vorzeitig aufgelöst werden und nicht bis zum
Ende 2026 damit gewartet wird. Die verbleibenden Kinder aus der heilpädago-
gischen Gruppe können auf die sechs KiBiz-Gruppen verteilt und inklusiv ge-
fördert und betreut werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de