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253441 · Antrag

Koalitionsantrag - Sichere Mobilität von Kindern und Jugendlichen - Tempo 30 ausbauen

Nummer
253441
Art
Antrag
Veröffentlicht
25.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 25.06.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.08.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 28.08.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253441-01 ST Koalitionsantrag - Sichere Mobilität von Kindern und Jugendlichen - Tempo 30 ausbauen

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Antrag
öffentlich
253441
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
25.06.2025
Koalitionsantrag - Sichere Mobilität von Kindern und
Jugendlichen - Tempo 30 ausbauen
Beratungsfolge
Hauptausschuss 28.08.2025 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss an die verabschiedete
Verwaltungsvorschrift zur Novelle der Straßenverkehrsordnung vom 21. März
2025 eingehend zu prüfen, an welchen Stellen im Stadtgebiet rechtssicher
neue Tempo-30-Zonen angeordnet und bestehende Lücken zwischen
Abschnitten geschlossen werden können. Dabei soll besonderes Augenmerk
auf Straßen und Bereiche gelegt werden, die regelmäßig von Kindern und
Jugendlichen genutzt werden – etwa in der Nähe von Sport- und Spielplätzen,
Freizeiteinrichtungen, Jugendzentren oder Musikschulen. Ziel ist es, die
Verkehrssicherheit für junge Menschen spürbar zu erhöhen und sichere Wege
im Alltag zu fördern.
Es soll dabei auch geprüft werden, ob die bereits ausgearbeiteten bzw. gerade
in Bearbeitung befindlichen Schulwegpläne die Voraussetzungen erfüllen, die
die neue Verwaltungsvorschrift zur StVO für „hochfrequentierte Schulwege“
vorsieht (z.B. Abstimmung mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde).
Begründung
Im Rahmen des Prozesses Kinderfreundliche Kommune haben Kinder und
Jugendliche deutlich gemacht, dass sichere und selbstbestimmte Mobilität zu
für sie wichtigen Orten – wie Schulen, Kitas, Spielplätzen oder
Freizeiteinrichtungen – für ihren Alltag von zentraler Bedeutung ist. Besonders
häufig wurde dabei der Wunsch nach einem sicheren Verkehrsraum geäußert,
in dem sie sich angstfrei bewegen können.
Bereits heute gilt vor vielen Schulen und Kitas Tempo 30 – ein bewährtes
Instrument zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Mit vergleichsweise
geringem Aufwand kann diese Maßnahme auf weitere sensiblen Bereiche
ausgeweitet werden, um dem berechtigten Anliegen der jungen Menschen
Rechnung zu tragen.Seite 1 von 2
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Die Stadt Bonn unterstützt seit langem das Ziel, Tempo 30 im Stadtgebiet
umfassender umzusetzen. Dies entspricht auch der Initiative „Lebenswerte
Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ des Deutschen Städtetags, der
sich Bonn angeschlossen hat. Allerdings sind der kommunalen Umsetzung
durch die bisherige Straßenverkehrsordnung enge Grenzen gesetzt.
Mit der Novelle der StVO vom 21. März 2025 wurden neue Ausnahtbestände
eingeführt, die eine rechtssichere Anordnung von Tempo 30 nun in weiteren
Bereichen ermöglichen. Diese neuen rechtlichen Spielräume gilt es zu nutzen,
um gezielt dort für mehr Sicherheit zu sorgen, wo sich Kinder und Jugendliche
regelmäßig im Straßenraum bewegen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de