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253425 · Mitteilungsvorlage

Aktuelle Auswirkungen der neuen Integrationskursverordnung

Nummer
253425
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253425
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Aktuelle Auswirkungen der neuen
Integrationskursverordnung
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Integrationskurse vermitteln die Sprache, Rechtsordnung, Kultur und
Geschichte Deutschlands und sind anerkannter Teil des Integrationsprozesses
zugewanderter Menschen. Sie fördern ihre Integration in die Gesellschaft und
in den Arbeitsmarkt.
Ende letzten Jahres hat die Bundesregierung eine neue
Integrationskursverordnung beschlossen mit dem Ziel, die Kurse effektiver und
kostengünstiger zu gestalten. Die Umsetzung dieser Änderungen erfolgt über
die fünfte Verordnung zur Integrationskursverordnung (IntV).
Zu den wesentlichen Änderungen gehören:
· Die Angebotsvielfalt der Kurse wurde reduziert.
· Spezielle Integrationskurse für Jugendliche, Frauen und Eltern
werden nicht mehr angeboten.
· Die Wiederholung von Kursen ist nur noch eingeschränkt möglich.
· Die Erstattung von Fahrtkosten findet nur in Ausnahmefällen statt.
· Die Berufssprachkurse wurden gekürzt.
Diese Veränderungen in der Integrationskursverordnung und die Kürzungen im
Bereich der Berufssprachkurse haben bereits jetzt Auswirkungen auf die
Kursträger.
Aus Sicht von Bonner Integrationskursträgern (z.B. Bildungswerk interKultur,
Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V., BildungsForum
Lernwelten) bringen die neuen Regelungen viel Unruhe; insgesamt gibt es
weniger Kurse. Die speziellen Integrationskurse für Jugendliche, Frauen und
Eltern können seit Mai 2025 nicht mehr angeboten werden; vorher begonnene
Kurse können fortgesetzt werden.Seite 1 von 2
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Integrationskursträger, die sich auf diese Angebote für besondere Zielgruppen
spezialisiert haben und in der Integrationsarbeit gut vernetzt sind bieten ihnen
oft weitere unterstützende Angebote an. Bei kleineren Trägern besteht zudem
die Gefahr, dass sie entfallende Förderungen nicht auffangen können.
Langfristig könnte damit die Trägervielfalt verlorengehen.
Mit dem neuen Kurs für gering Literalisierte wurde ein Angebot für Menschen
geschaffen, die bisher im Alphabetisierungskurs unterfordert waren und den
allgemeinen Integrationskurs nicht geschafft haben. Insgesamt sollen die Kurse
homogener besetzt werden, damit die Kursteilnehmenden ähnliche
Startchancen haben.
Am 14.06.2025 wurde bekannt, dass der Bund weitere 300 Millionen Euro für
Integrationskurse zur Verfügung stellt. Die Finanzierung von Angeboten ist
damit zunächst sicherer geworden. Über den weiteren Fortgang informiert die
Verwaltung ggf. in der Sitzung.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de