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253424-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Antrag: Fortschreibung der Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten

Nummer
253424-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Lennéstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.07.2025 Kenntnisnahme
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  1. 253424 Antrag: Fortschreibung der Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253424-01 ST
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Antrag: Fortschreibung der Grundsätze der
Projektförderung der drei Familienbildungsstätten
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.07.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn fördert die drei
Familienbildungsstätten Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr, Haus der Fami-
lie und Werkstatt Friedenserziehung seit 2023 mit Zuwendungen zu Leistungen
zur Förderung der Erziehung in der Familie im Rahmen einer eigenen Förder-
richtlinie im Rahmen einer Projektförderung (s. DS 220842).Es werden dabei
Angebote gefördert, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen
von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen ein-
gehen, Familien in ihrer Gesundheitskompetenz stärken, die Familie zur Mitar-
beit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbar-
schaftshilfe besser befähigen, sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft
und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten.
Nach Ziff. 2.2 der Förderrichtlinie erfolgt die Zuwendung bislang bei den Projek-
ten bzw. Kursen, wenn die Teilnehmerzahl mindestens sechs Personen be-
trägt. Bei Angeboten für Paare mindestens sechs Paare und bei Angeboten für
Familien bzw. Eltern(-teile) und Kinder mindestens sechs Familien.
Eine Unterschreitung der geforderten Mindestteilnehmerzahl ist derzeit bei
erstmalig durchgeführten Kursen gemäß Ziff. 2.4 möglich.
Nach Ziff. 3.3 der Richtlinie erfolgt die Zuwendung bislang über einen Satz von
21 Euro pro Unterrichtsstunde. Die Förderung erfolgt dabei in Anlehnung an die
Honorarrichtlinie der Volkshochschule der Bundesstadt Bonn. Die letzten Jahre
haben gezeigt, dass dies nicht mehr auskömmlich ist und somit eine Erhöhung
erforderlich werden lässt.
Die Erhöhung der Stundensätze je Unterrichtseinheit ist aus Sicht des Amtes
für Kinder, Jugend und Familie erforderlich und angemessen. Mit der Be-
schlussvorlage 253416 empfiehlt die Verwaltung bereits eine Zuwendung für
ein Projekt/einen Kurs ab 2025 in Höhe von 25 Euro pro Unterrichtsstunde. Auf
diesen Stundensatz wurde sich mit den drei Familienberatungsstätten bereits
im Vorfeld verständigt.
Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2025/2026 insgesamt bis zu einer
Höhe von 200.000,00 Euro jährlich enthalten. Die Förderung der Kurse erfolgt
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Übersteigt das An-Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
tragsvolumen (womit hier auszugehen ist) die zur Verfügung stehenden Mittel
im städtischen Haushalt, erfolgt eine anteilige Bewilligung der Zuschussmittel.
Bei einer geringeren Zahl an geförderten Kursen besteht das Dilemma, mög-
lichst viele Kursteilnehmer insgesamt zu erreichen. Eine Erweiterung der Aus-
nahmegründe bei der Mindestteilnehmerzahl würde möglicherweise auch dazu
führen, dass die Gesamtzahl der Kursteilnehmer geringer wird und insgesamt
weniger Teilnehmer erreicht werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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