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253424 · Antrag

Antrag: Fortschreibung der Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten

Nummer
253424
Art
Antrag
Veröffentlicht
20.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 20.06.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 10.07.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.07.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 463,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253424-01 ST Antrag: Fortschreibung der Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten

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Antrag
öffentlich
253424
Antragsteller/in:
Dr. Anne Segbers, Manuel Esser (beide Kinder- und Jugendring Bonn e.V.), Jean
Pierre Schneider (Caritas Bonn), Hartmut Genings (Caritas Bonn), Andrea Steuer-
nagel (Jugendfarm Bonn e.V.)
18.06.2025
Antrag: Fortschreibung der Grundsätze der
Projektförderung der drei Familienbildungsstätten
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.07.2025 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten ab 2023
werden rückwirkend zum 1.1.2025 wie folgt geändert:
2. Zuwendungsvoraussetzungen
2.2. Die Mindestteilnehmendenzahl für Kursangebote beträgt in der Regel
sechs Personen/Paare/Familien.
In begründeten Ausnahmefällen kann diese Zahl unterschritten werden.
Ausnahmefälle liegen vor, wenn:
1. ein neues Kursformat oder eine neue Kursreihe eingeführt wird
und eine Anschubphase erforderlich ist,
2. pädagogische Gründe eine Durchführung mit weniger als sechs
Teilnehmenden erfordern, bzw. für eine spezielle Zielgruppe nötig
machen,
3. organisatorische Rahmenbedingungen (z. B. Kursleitung, Wer-
bung, Uhrzeit, Ort) eine geringere Teilnehmendenzahl begründen
und dies in der nächsten Kursplanung entsprechend Berücksichti-
gung findet.
Dabei ist eine klare Abgrenzung von Bildungsangeboten für Kursgrup-
pen zu Beratungsangeboten sicherzustellen. In jedem Fall ist eine
schriftliche Begründung durch die Familienbildungsstätte erforderlich.
3. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
3.3. Die Zuwendung für ein Projekt/einen Kurs beträgt 26,00 Euro pro Un-
terrichtsstunde. Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten. Beträgt
eine Einheit eines Projektes/Kurses mehr oder weniger als 45 Minuten,
wird die Zuwendung entsprechend anteilig berechnetSeite 1 von 3
Seite 2
Begründung
Begründung
Die aktuellen Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstät-
ten, die seit 2023 die förderrechtliche Grundlage für die Arbeit der Familienbil-
dungsstätten bilden, werden von den Antragsstellenden im Großen und Gan-
zen positiv bewertet. Sie sollen jedoch auf Grund der gemachten praktischen
Erfahrungen und wegen der aktuellen Preisentwicklungen in zwei Punkten an-
gepasst werden.
Zum einen wünschen sich die Familienbildungsstätten eine größere Flexibilität
bei der Mindestteilnehmendenzahl ihrer Kursangebote. Neben der bestehenden
Ausnahmeregelung für neue Angebote hat sich gezeigt, dass es durchaus Kur-
sangebote gibt, bei denen eine kleinere Teilnehmendenzahl pädagogisch sinn-
voll ist. Außerdem können bestimmte „äußere“ Rahmenbedingungen dazu
führen, dass die Mindestteilnehmendenzahl im Einzelfall unterschritten wird.
Die Antragsstellenden schlagen vor, dass diese Unterschreitungen durch das
Anrechnen anderer Kursangebote kompensiert werden soll.
Zudem schlagen die Antragsstellenden vor, die Zuwendungshöhe pro Unter-
richtsstunde auf 26,00 Euro zu erhöhen, um die aktuellen Preisentwicklungen
nachzuvollziehen. Die städtische VHS zahlt nach ihren Honorarrichtlinien im
Vergleich zurzeit für allgemeinbildende Kurse 52,00 Euro pro 90 min. Unter-
richtseinheit, d.h. 26,00 Euro pro 45 min. (vgl. Drs. 232120).
Die Änderungen sollen rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten. Zusätzliche
Haushaltsmittel werden durch diesen Antrag nicht bereitgestellt; vielmehr geht
es um die Auszahlung der bereits durch den Haushalt zur Verfügung gestellten
finanziellen Mittel.
Anlage/n
1 Synopse Ziff. 2.2 und 3.3 der Grundsätze der Projektförderung der drei
Familienbildungsstätten (öffentlich)Seite 2 von 3
Aktuelle Fassung Änderungsvorschlag
2. Zuwendungsvoraussetzungen
2.2 Die Teilnehmerzahl bei den Projekten
bzw. Kursen beträgt mindestens sechs
Personen. Bei Angeboten für Paare
mindestens sechs Paare und bei Angeboten
für Familien bzw. Eltern(-teile) und Kinder
mindestens sechs Familien.
Eine Unterschreitung der geforderten
Mindestteilnehmerzahl ist nur bei erstmalig
durchgeführten Kursen in festgelegten
Sozialräumen gemäß 2.4 möglich.
2. Zuwendungsvoraussetzungen
2.2 Die Mindestteilnehmendenzahl für
Kursangebote beträgt in der Regel sechs
Personen/Paare/Familien.
In begründeten Ausnahmefällen kann diese
Zahl unterschritten werden. Ausnahmefälle
liegen vor, wenn:
1. ein neues Kursformat oder eine
neue Kursreihe eingeführt wird und eine
Anschubphase erforderlich ist,
2. pädagogische Gründe eine
Durchführung mit weniger als sechs
Teilnehmenden erfordern, bzw. für eine
spezielle Zielgruppe nötig machen,
3. organisatorische
Rahmenbedingungen (z. B. Kursleitung,
Werbung, Uhrzeit, Ort) eine geringere
Teilnehmendenzahl begründen und dies
in der nächsten Kursplanung
entsprechend Berücksichtigung findet.
Dabei ist eine klare Abgrenzung von
Bildungsangeboten für Kursgruppen zu
Beratungsangeboten sicherzustellen. In
jedem Fall ist eine schriftliche Begründung
durch die Familienbildungsstätte
erforderlich.
3. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
3.3. Die Zuwendung für ein Projekt/einen
Kurs beträgt 21,00 Euro pro
Unterrichtsstunde. Eine Unterrichtsstunde
entspricht 45 Minuten. Beträgt eine Einheit
eines Projektes/Kurses mehr oder weniger
als 45 Minuten, wird die Zuwendung
entsprechend anteilig berechnet.
3. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
3.3. Die Zuwendung für ein Projekt/einen
Kurs beträgt 26,00 Euro pro
Unterrichtsstunde. Eine Unterrichtsstunde
entspricht 45 Minuten. Beträgt eine Einheit
eines Projektes/Kurses mehr oder weniger
als 45 Minuten, wird die Zuwendung
entsprechend anteilig berechnetSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de