253424 · Antrag
Antrag: Fortschreibung der Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten
Kerndaten
- Nummer
- 253424
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 20.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 253424 Antragsteller/in: Dr. Anne Segbers, Manuel Esser (beide Kinder- und Jugendring Bonn e.V.), Jean Pierre Schneider (Caritas Bonn), Hartmut Genings (Caritas Bonn), Andrea Steuer- nagel (Jugendfarm Bonn e.V.) 18.06.2025 Antrag: Fortschreibung der Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.07.2025 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten ab 2023 werden rückwirkend zum 1.1.2025 wie folgt geändert: 2. Zuwendungsvoraussetzungen 2.2. Die Mindestteilnehmendenzahl für Kursangebote beträgt in der Regel sechs Personen/Paare/Familien. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Zahl unterschritten werden. Ausnahmefälle liegen vor, wenn: 1. ein neues Kursformat oder eine neue Kursreihe eingeführt wird und eine Anschubphase erforderlich ist, 2. pädagogische Gründe eine Durchführung mit weniger als sechs Teilnehmenden erfordern, bzw. für eine spezielle Zielgruppe nötig machen, 3. organisatorische Rahmenbedingungen (z. B. Kursleitung, Wer- bung, Uhrzeit, Ort) eine geringere Teilnehmendenzahl begründen und dies in der nächsten Kursplanung entsprechend Berücksichti- gung findet. Dabei ist eine klare Abgrenzung von Bildungsangeboten für Kursgrup- pen zu Beratungsangeboten sicherzustellen. In jedem Fall ist eine schriftliche Begründung durch die Familienbildungsstätte erforderlich. 3. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 3.3. Die Zuwendung für ein Projekt/einen Kurs beträgt 26,00 Euro pro Un- terrichtsstunde. Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten. Beträgt eine Einheit eines Projektes/Kurses mehr oder weniger als 45 Minuten, wird die Zuwendung entsprechend anteilig berechnetSeite 1 von 3 Seite 2 Begründung Begründung Die aktuellen Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstät- ten, die seit 2023 die förderrechtliche Grundlage für die Arbeit der Familienbil- dungsstätten bilden, werden von den Antragsstellenden im Großen und Gan- zen positiv bewertet. Sie sollen jedoch auf Grund der gemachten praktischen Erfahrungen und wegen der aktuellen Preisentwicklungen in zwei Punkten an- gepasst werden. Zum einen wünschen sich die Familienbildungsstätten eine größere Flexibilität bei der Mindestteilnehmendenzahl ihrer Kursangebote. Neben der bestehenden Ausnahmeregelung für neue Angebote hat sich gezeigt, dass es durchaus Kur- sangebote gibt, bei denen eine kleinere Teilnehmendenzahl pädagogisch sinn- voll ist. Außerdem können bestimmte „äußere“ Rahmenbedingungen dazu führen, dass die Mindestteilnehmendenzahl im Einzelfall unterschritten wird. Die Antragsstellenden schlagen vor, dass diese Unterschreitungen durch das Anrechnen anderer Kursangebote kompensiert werden soll. Zudem schlagen die Antragsstellenden vor, die Zuwendungshöhe pro Unter- richtsstunde auf 26,00 Euro zu erhöhen, um die aktuellen Preisentwicklungen nachzuvollziehen. Die städtische VHS zahlt nach ihren Honorarrichtlinien im Vergleich zurzeit für allgemeinbildende Kurse 52,00 Euro pro 90 min. Unter- richtseinheit, d.h. 26,00 Euro pro 45 min. (vgl. Drs. 232120). Die Änderungen sollen rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten. Zusätzliche Haushaltsmittel werden durch diesen Antrag nicht bereitgestellt; vielmehr geht es um die Auszahlung der bereits durch den Haushalt zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel. Anlage/n 1 Synopse Ziff. 2.2 und 3.3 der Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten (öffentlich)Seite 2 von 3 Aktuelle Fassung Änderungsvorschlag 2. Zuwendungsvoraussetzungen 2.2 Die Teilnehmerzahl bei den Projekten bzw. Kursen beträgt mindestens sechs Personen. Bei Angeboten für Paare mindestens sechs Paare und bei Angeboten für Familien bzw. Eltern(-teile) und Kinder mindestens sechs Familien. Eine Unterschreitung der geforderten Mindestteilnehmerzahl ist nur bei erstmalig durchgeführten Kursen in festgelegten Sozialräumen gemäß 2.4 möglich. 2. Zuwendungsvoraussetzungen 2.2 Die Mindestteilnehmendenzahl für Kursangebote beträgt in der Regel sechs Personen/Paare/Familien. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Zahl unterschritten werden. Ausnahmefälle liegen vor, wenn: 1. ein neues Kursformat oder eine neue Kursreihe eingeführt wird und eine Anschubphase erforderlich ist, 2. pädagogische Gründe eine Durchführung mit weniger als sechs Teilnehmenden erfordern, bzw. für eine spezielle Zielgruppe nötig machen, 3. organisatorische Rahmenbedingungen (z. B. Kursleitung, Werbung, Uhrzeit, Ort) eine geringere Teilnehmendenzahl begründen und dies in der nächsten Kursplanung entsprechend Berücksichtigung findet. Dabei ist eine klare Abgrenzung von Bildungsangeboten für Kursgruppen zu Beratungsangeboten sicherzustellen. In jedem Fall ist eine schriftliche Begründung durch die Familienbildungsstätte erforderlich. 3. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 3.3. Die Zuwendung für ein Projekt/einen Kurs beträgt 21,00 Euro pro Unterrichtsstunde. Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten. Beträgt eine Einheit eines Projektes/Kurses mehr oder weniger als 45 Minuten, wird die Zuwendung entsprechend anteilig berechnet. 3. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 3.3. Die Zuwendung für ein Projekt/einen Kurs beträgt 26,00 Euro pro Unterrichtsstunde. Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten. Beträgt eine Einheit eines Projektes/Kurses mehr oder weniger als 45 Minuten, wird die Zuwendung entsprechend anteilig berechnetSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de