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253420-02 · Beschlussvorlage

Förderzuschüsse für Mietshaussyndikats- und vergleichbare genossenschaftliche Wohnprojekte

Nummer
253420-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.07.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  1. Sitzung des Rates 08.09.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 253420 Förderzuschüsse für Mietshaussyndikats- und vergleichbare genossenschaftliche Wohnprojekte

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Beschlussvorlage
öffentlich
253420-02
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderzuschüsse für Mietshaussyndikats- und
vergleichbare genossenschaftliche Wohnprojekte
Beratungsfolge
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für Mietshauspro-
jekte und vergleichbare Genossenschaften umzusetzen, das einen ein-
maligen, nicht rückzahlbaren Kapitalzuschuss im Regelfall in der Höhe
von 10.000 EUR zum tatsächlich realisierten Projekt beinhaltet.
2. Eine Förderung erhalten Projekte, die mit Mitgliedschaft im Mietshaus-
syndikat-Verbund umgesetzt werden. Die dauerhafte Mitgliedschaft wird
gegenüber der Stadt nachgewiesen und von dieser ggf. überprüft. Pro-
jekte von Genossenschaften, die nicht in diesem verbindlichen Modell
umgesetzt werden, müssen vertraglich eine min. 30-jährige Nichtver-
äußerungsbindung, anteilig geförderten Wohnraum sowie eine maximal
durchschnittliche Neuvertragsmiete verbindlich zusichern.
3. Es stehen entsprechend des Beschlusses zum Haushalt 2025/26 (DS
240986-91 ST) zunächst 50.000 EUR zur Verfügung.
4. Eine entsprechende Kontaktstelle für die Förderung soll im Bereich
Wohnbauförderung benannt werden.
Begründung
Der o.g. Beschlussvorschlag geht auf einen Antrag von Bündnis 90/GRÜNE,
SPD, DIE LINKE und Volt (DS 253420) zurück, der in der Sitzung des Aus-
schusses für Soziales, Migration und Gesundheit am 09.07.2025 mit Mehrheit
gegen BBB angenommen wurde.
Der Antrag war wie folgt begründet:
Auf Grundlage eines Bürgerantrags hat der Bürgerausschuss Ende Juni 2024Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
die Unterstützung von o.g. Wohnprojekten beschlossen (DS 232244-04 AA).
Aus pragmatischen Gründen soll nun die Variante eines direkten Kapitalzu-
schusses an entsprechende Genossenschaften (bei Realisierung) umgesetzt
werden, da auf diesem Weg eine Förderung erreicht werden kann, die keine
jahrelange Verwaltung und detaillierte Nachverfolgung von bereitgestellten
Krediten erfordert. Die vertraglichen Kriterien sollen möglichst unkompliziert
gefasst werden, aber gut überprüfbar sein.
Wohnprojekte nach dem Syndikatsmodell tragen in besonderer Weise zur lang-
fristigen Sicherung bezahlbaren, gemeinschaftlichen Wohnraums bei, der dau-
erhaft dem Markt und der Spekulation entzogen ist. Sie erfüllen damit einen
Gemeinwohlzweck. Sie zu fördern dient dem gesamtstädtischen Interesse.
Die Stellungnahme (253420-01 ST) der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut
Die Verwaltung sieht angesichts des völlig erschöpften Bonner Wohnungsmark-
tes und den kontinuierlichen Steigerungen bei den Durchschnittsmieten ebenso
die Notwendigkeit der Schaffung von zusätzlichen Möglichkeiten zur Ankurbe-
lung des vor allem preisgedämpften Wohnungsbaus. Sie erarbeitet auf Basis
der im Antrag formulierten Eckdaten derzeit Richtlinien für ein städtisches För-
derprogramm für Projekte, die in Form des Mietshäusersyndikats oder ver-
gleichbaren Genossenschaften realisiert werden sollen.
Kontaktstelle für die Anträge ist die Bewilligungsbehörde für Wohnraumförder-
mittel im Amt für Soziales und Wohnen. Eine Prüfung der Bonität der Antrag-
stellenden ist jedoch im Amt für Soziales und Wohnen aus fachlichen Gründen
nicht möglich.
Die Verwaltung wird im jeweiligen Einzelfall eine ersatzweise und/oder zusätzli-
che Förderung nach den Bestimmungen zur Wohnraumförderung des Landes
NRW prüfen, die grundsätzlich auch für die Rechtsform des Mietshäusersyndi-
kats möglich ist.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de