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253420 · Antrag

Förderzuschüsse für Mietshaussyndikats- und vergleichbare genossenschaftliche Wohnprojekte

Nummer
253420
Art
Antrag
Veröffentlicht
20.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  1. Einreichung erledigt · 20.06.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.07.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253420-01 ST Förderzuschüsse für Mietshaussyndikats- und vergleichbare genossenschaftliche Wohnprojekte
  2. 253420-02 Förderzuschüsse für Mietshaussyndikats- und vergleichbare genossenschaftliche Wohnprojekte

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Antrag
öffentlich
253420
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Prof. Dr. Detmar Jobst
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Claudia Falk
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Fabio Sánchez Copano
18.06.2025
Förderzuschüsse für Mietshaussyndikats- und
vergleichbare genossenschaftliche Wohnprojekte
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Empfehlung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für Mietshausprojekte
und vergleichbare Genossenschaften umzusetzen, das einen einmaligen, nicht
rückzahlbaren Kapitalzuschuss im Regelfall in der Höhe von 10.000 EUR zum
tatsächlich realisierten Projekt beinhaltet.
2. Eine Förderung erhalten Projekte, die mit Mitgliedschaft im
Mietshaussyndikat-Verbund umgesetzt werden. Die dauerhafte Mitgliedschaft
wird gegenüber der Stadt nachgewiesen und von dieser ggf. überprüft. Projekte
von Genossenschaften, die nicht in diesem verbindlichen Modell umgesetzt
werden, müssen vertraglich eine min. 30jährige Nichtveräußerungsbindung,
anteilig geförderten Wohnraum sowie eine maximal durchschnittliche
Neuvertragsmiete verbindlich zusichern.
3. Es stehen entsprechend des Beschlusses zum Haushalt 2025/26 (Drs.
240986-91 ST) zunächst 50.000 EUR zur Verfügung.
4. Eine entsprechende Kontaktstelle für die Förderung soll im Bereich
Wohnbauförderung benannt werden.
Begründung
Auf Grundlage eines Bürgerantrags hat der Bürgerausschuss Ende Juni 2024
die Unterstützung von o.g. Wohnprojekten beschlossen (Drs. 232244-04 AA).
Aus pragmatischen Gründen soll nun die Variante eines direkten
Kapitalzuschusses an entsprechende Genossenschaften (bei Realisierung)
umgesetzt werden, da auf diesem Weg eine Förderung erreicht werden kann,
die keine jahrelange Verwaltung und detaillierte Nachverfolgung von
bereitgestellten Krediten erfordert. Die vertraglichen Kriterien sollen möglichstSeite 1 von 2
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unkompliziert gefasst werden, aber gut überprüfbar sein.
Wohnprojekte nach dem Syndikatsmodell tragen in besonderer Weise zur
langfristigen Sicherung bezahlbaren, gemeinschaftlichen Wohnraums bei, der
dauerhaft dem Markt und der Spekulation entzogen ist. Sie erfüllen damit einen
Gemeinwohlzweck. Sie zu fördern dient dem gesamtstädtischen Interesse.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de