253420 · Antrag
Förderzuschüsse für Mietshaussyndikats- und vergleichbare genossenschaftliche Wohnprojekte
Kerndaten
- Nummer
- 253420
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 20.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
- Markt
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
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Antrag öffentlich 253420 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Prof. Dr. Detmar Jobst SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Claudia Falk Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fabio Sánchez Copano 18.06.2025 Förderzuschüsse für Mietshaussyndikats- und vergleichbare genossenschaftliche Wohnprojekte Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Empfehlung Inhalt des Antrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für Mietshausprojekte und vergleichbare Genossenschaften umzusetzen, das einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Kapitalzuschuss im Regelfall in der Höhe von 10.000 EUR zum tatsächlich realisierten Projekt beinhaltet. 2. Eine Förderung erhalten Projekte, die mit Mitgliedschaft im Mietshaussyndikat-Verbund umgesetzt werden. Die dauerhafte Mitgliedschaft wird gegenüber der Stadt nachgewiesen und von dieser ggf. überprüft. Projekte von Genossenschaften, die nicht in diesem verbindlichen Modell umgesetzt werden, müssen vertraglich eine min. 30jährige Nichtveräußerungsbindung, anteilig geförderten Wohnraum sowie eine maximal durchschnittliche Neuvertragsmiete verbindlich zusichern. 3. Es stehen entsprechend des Beschlusses zum Haushalt 2025/26 (Drs. 240986-91 ST) zunächst 50.000 EUR zur Verfügung. 4. Eine entsprechende Kontaktstelle für die Förderung soll im Bereich Wohnbauförderung benannt werden. Begründung Auf Grundlage eines Bürgerantrags hat der Bürgerausschuss Ende Juni 2024 die Unterstützung von o.g. Wohnprojekten beschlossen (Drs. 232244-04 AA). Aus pragmatischen Gründen soll nun die Variante eines direkten Kapitalzuschusses an entsprechende Genossenschaften (bei Realisierung) umgesetzt werden, da auf diesem Weg eine Förderung erreicht werden kann, die keine jahrelange Verwaltung und detaillierte Nachverfolgung von bereitgestellten Krediten erfordert. Die vertraglichen Kriterien sollen möglichstSeite 1 von 2 Seite 2 unkompliziert gefasst werden, aber gut überprüfbar sein. Wohnprojekte nach dem Syndikatsmodell tragen in besonderer Weise zur langfristigen Sicherung bezahlbaren, gemeinschaftlichen Wohnraums bei, der dauerhaft dem Markt und der Spekulation entzogen ist. Sie erfüllen damit einen Gemeinwohlzweck. Sie zu fördern dient dem gesamtstädtischen Interesse. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de