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253389-02 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Obdachlosenunterkunft Karl-Finkelnburg-Straße 50 Drucksachengruppe 253389

Nummer
253389-02
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
19.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Karl-Finkelnburg-Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253389 BBB-Antrag Bürogebäude Karl-Finkelburg-Straße 50

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Große Anfrage
öffentlich
253389-02Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Fragesteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marcel Schmitt
Michael Rosenbaum
BBB-Ratsfraktion
03.06.2026, gez. BBM Yildiz
BBB-Anfrage: Obdachlosenunterkunft Karl-
Finkelnburg-Straße 50
Drucksachengruppe 253389
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie hoch war die Anzahl der polizeilichen Einsätze im Zusammenhang mit
der städtischen Unterkunft an der Karl-Finkelnburg-Straße 50 in den Jahren
2024, 2025 und im ersten Quartal des laufenden Jahres und wie viele daraus
resultierende Ermittlungsverfahren wurden in den genannten Zeitabschnitten
eingeleitet?
2. Welche Ursachen lagen den unter Ziffer 1 gefragten Einsätzen jeweils
zugrunde und welche Deliktarten mit welcher Fallzahl waren Grundlage der in
den o.g. Zeiträumen eingeleiteten Ermittlungsverfahren?
3. Wie hoch war die Anzahl der Einsätze des städtischen Ordnungsdienstes im
Zusammenhang mit der städtischen Unterkunft an der Karl-Finkelnburg-Straße
50 in den Jahren 2024, 2025 und im ersten Quartal des laufenden Jahres und
wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden in den genannten
Zeitabschnitten aus welchen Gründen eingeleitet?
4. Wie viele Personen befinden sich über das Jahr verteilt durchschnittlich in
der Einrichtung und mit welcher jeweiligen Personalstärke erfolgt eine
sozialarbeiterische und eine sozialpsychiatrische Betreuung der Bewohner?
5. Aus welchem Grunde wird im Umfeld der Einrichtung zunehmend
festzustellender Alkohol- und Drogenkonsum der Bewohner ebenso zum
Nachteil der Nachbarschaft geduldet wie die nicht selten festzustellende
Vermüllung der Umgebung mit den Hinterlassenschaften der Heiminsassen?
6. Wie hoch war der der Stadt im Zusammenhang mit der Einrichtung
entstandene Gesamtaufwand jeweils in den Jahren 2020 - 2025 und in welcher
Höhe sind dabei für die jeweiligen Unteraufwände wie baulich technische
Unterhaltung, Energie, Kapitaldienst, Bewachung des Objektes etc pp. der
Stadt Kosten entstanden?
7. Wie hoch war in den Jahren 2020-2025 jeweils der Anteil an Bewohnern der
Einrichtung, die die für ihre Unterbringung entstandenen Kosten ganz oderSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
teilweise bezahlt haben?
Begründung
Das vor 11 Jahren zur Unterbringung von Personen von der Stadt für etwas
mehr als 6 Mio. Euro aufgekaufte Bürogebäude Karl-Finkelnburg-Straße 50
wurde nach seinem rund 1,7 Mio. Euro teuren Umbau sukzessive zumeist mit
Kriegsflüchtlingen belegt. In der Zeit dieser Nutzung gab es vor Ort kaum
Probleme mit der Unterkunft. Dass änderte sich jedoch schlagartig, als die
Mehrheit des Rates die Pläne der Oberbürgermeisterin, die Liegenschaft
ausschließlich als Obdachlosenunterkunft zu nutzen, mit einem am 20.09.2021
von CDU, SPD, Grünen, AfD, Volt und Linken gegen die Stimmen
des BBB gefassten Beschluss billigend zur Kenntnis nahm. Seither
konzentrierte Oberbürgermeisterin Katja Dörner (B90/Grüne) und ab
01.11.2026 Oberbürgermeister Guido Deus (CDU) Obdachlose aus der ganzen
Stadt im einst ruhigem Wohngebiet am Rande des Villenviertels. Unterdessen
sind vor Ort aggressives Betteln, Sachbeschädigungen, Pöbeleien, Dealen und
andere Straftaten oder Belästigungen an der Tagesordnung. Entsprechend ist
auch die Anzahl der Polizeieinsätze in den Jahren 2020 (21 Mal), 2021 (149
Mal), 2022 (230 Mal) u. 2023 (255 Mal) fortwährend gestiegen. Wie häufig die
Polizei in den Jahren 2024, 2025 und in Q1/2026 hierhin genau ausrücken
musste, warum die Stadtverwaltung glaubt, nicht für die von ihrer Einrichtung
evident ausgehenden Belästigungen oder gar Straftaten im Umfeld
verantwortlich zu sein und sich erkennbar nicht in angemessener Weise um
den beachtlichen Anteil hilfsbedürftiger Menschen in der Unterkunft kümmert,
soll mit der Anfrage ebenso in Erfahrung gebracht werden, wie die der Stadt
durch den Betrieb des Asyls entstehenden Kosten. Im Übrigen liegt die
Beantwortung im öffentlichen Interesse.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de