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253389 · Antrag

BBB-Antrag Bürogebäude Karl-Finkelburg-Straße 50

Nummer
253389
Art
Antrag
Veröffentlicht
13.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Karl-Finkelnburg-Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 13.06.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.07.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 07.07.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253389-03 ST BBB-Anfrage: Obdachlosenunterkunft Karl-Finkelnburg-Straße 50 Drucksachengruppe 253389
  2. 253389-02 BBB-Anfrage: Obdachlosenunterkunft Karl-Finkelnburg-Straße 50 Drucksachengruppe 253389
  3. 253389-01 ST BBB-Antrag Bürogebäude Karl-Finkelburg-Straße 50

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Text anzeigen (2.559 Zeichen)
Antrag
öffentlich
253389
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
12.06.2025
BBB-Antrag Bürogebäude Karl-Finkelburg-Straße
50
Beratungsfolge
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Das seit dem Kauf im Jahre 2015 durch die Stadt Bonn zur Unterbringung von
Personen umfunktionierte Bürogebäude Karl-Finkelnburg-Straße 50 wird
wieder seiner ursprünglichen Bestimmung zugeführt. Die Liegenschaft wird
künftig als Verwaltungsstandort für die städtischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter genutzt. Hierzu soll ein möglichst großer Teil der derzeit von der
Stadtverwaltung genutzten Fremdobjekte schrittweise abgemietet werden.
Übergangsweise können am Standort darüber hinaus jene städtische
Verwaltungseinheiten untergebracht werden, die im Zuge der Sanierung des
Stadthauses dort für absehbare Zeit ausziehen müssen.
Begründung
Das vor 10 Jahren während aus Anlass der ersten Flüchtlingswelle zur
Unterbringung von Schutzsuchenden von der Stadt aufgekaufte Gebäude
Bürogebäude Karl-Finkelnburg-Straße 50 am Rande des Bad Godesberger
Villenviertels wurde nach seinem Umbau sukzessive zumeist mit
Kriegsflüchtlingen belegt. In der Zeit dieser Nutzung gab es vor Ort so gut wie
keine Probleme mit der Unterkunft. Dass änderte sich schlagartig als die
Ratsmehrheit die Pläne der Oberbürgermeisterin per Beschluss vom
20.09.2021 billigend zur Kenntnis nahm, die Liegenschaft ausschließlich als
Obdachlosenunterkunft zu nutzen. Seither konzentriert die Oberbürgermeisterin
Personen aus der ganzen Stadt im einst ruhigem Wohngebiet. Seither sind vor
Ort Sachbeschädigungen, Pöbeleien, Dealen und andere Straftaten oder
Belästigungen an der Tagesordnung. Der General-Anzeiger berichtete dazu am
26.11.2024, dass die Polizei allein zwischen dem 1. Januar und dem 15.
November 2024 287 Mal zur städtischen Unterkunft an der Karl-Finkelnburg-
Straße ausrücken musste. In 78 Fällen wurden nach Auskunft
Ermittlungsverfahren eingeleitet. Unter anderem handelte es sich um
Körperverletzungen (in 32 Fällen), um Diebstähle (19 Fälle) und Beleidigungen
(zehn Fälle), Hilfeersuchen (35 Fälle), Hausfriedensbruch (26 Fälle),
Randalierer (23 Fälle) oder Streitigkeiten (18 Fälle). Die Zustände sind seitSeite 1 von 2
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Längerem nicht mehr tragbar.
Überdies sind die Antragsteller der Meinung, dass die Liegenschaft wegen ihrer
Lage und Beschaffenheit bestens zur Unterbringung von städtischen
Mitarbeitern genutzt werden könnte, und dafür ein Teil der 60 angemieteten
Verwaltungsstandorte abgemietet werden könnten
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de