253385-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Änderungsantrag der Koalition - Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf
Kerndaten
- Nummer
- 253385-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Kommentalweg Hauptort
- Vilich-Rheindorf
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253385-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum Änderungsantrag der Koalition - Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 31.12.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu dem Änderungsantrag (DS-Nr. 253385-01AA), mit dem im Falle seiner Annahme die Verwaltung beauftragt würde zu prüfen, ob ein Ankauf der nicht im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstücke und eine anschließende Vergabe der Gesamtfläche im Erbbaurecht möglich sei, teilte die Fa. Bonava mit Schreiben vom 17.07.2025 der Verwaltung Folgendes mit: “Wir möchten den vorliegenden Änderungsantrag zum Anlass nehmen, Sie frühzeitig darüber zu informieren, dass einer Änderung der Grundstückssituation in der vorgeschlagenen Form für uns bedeuten würde, die Projektentwicklung an diesem Standort einzustellen.” Sie begründet dies darin, dass eine wirtschaftliche Entwicklung unter diesen Umständen nicht mehr möglich sei: “Bonava ist als Projektentwickler und Bauträger tätig, jedoch nicht als Bestandshalter. Auch bei diesem Vorhaben ist vorgesehen, dass Bonava die geplanten Häuser und Wohnungen entwickelt und errichtet und diese anschließend an einen Investor (Bestandshalter) veräußert, der öffentlich geförderten Wohnraum zur Verfügung stellt. Die Bestellung eines Erbbaurechts stellt in diesem Zusammenhang weder für Bonava noch für potenzielle Investoren eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage dar. Hinzu kommt, dass auf dem betreffenden Areal bereits umfangreiche Ausgrabungen und Bergungen durchgeführt wurden, deren Kosten – ebenso wie die bereits hergestellte Erschließung – berücksichtigt werden müssen. In Kombination mit der vorgeschlagenen Änderung würde dies die ohnehin bereits komplexe Projektstruktur weiter erschweren und eine wirtschaftliche Umsetzung unmöglich machen.” Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Änderungsantrag abzulehnen, um das Quartier städtebaulich abzuschließen und weiterenSeite 1 von 2 Seite 2 dringend benötigten geförderten Wohnraum herstellen zu können. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de