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253385-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Änderungsantrag der Koalition - Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf

Nummer
253385-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Kommentalweg Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Vilich-Rheindorf Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 04.09.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253385 Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253385-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Änderungsantrag der Koalition
- Wohnbauliche Entwicklung im Bereich
‚Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel,
Ortsteil Vilich-Rheindorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme
Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 31.12.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu dem Änderungsantrag (DS-Nr. 253385-01AA), mit dem im Falle seiner
Annahme die Verwaltung beauftragt würde zu prüfen, ob ein Ankauf der nicht
im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstücke und eine anschließende
Vergabe der Gesamtfläche im Erbbaurecht möglich sei, teilte die Fa. Bonava
mit Schreiben vom 17.07.2025 der Verwaltung Folgendes mit:
“Wir möchten den vorliegenden Änderungsantrag zum Anlass nehmen, Sie
frühzeitig darüber zu informieren, dass einer Änderung der
Grundstückssituation in der vorgeschlagenen Form für uns bedeuten würde, die
Projektentwicklung an diesem Standort einzustellen.”
Sie begründet dies darin, dass eine wirtschaftliche Entwicklung unter diesen
Umständen nicht mehr möglich sei:
“Bonava ist als Projektentwickler und Bauträger tätig, jedoch nicht als
Bestandshalter. Auch bei diesem Vorhaben ist vorgesehen, dass Bonava die
geplanten Häuser und Wohnungen entwickelt und errichtet und diese
anschließend an einen Investor (Bestandshalter) veräußert, der öffentlich
geförderten Wohnraum zur Verfügung stellt. Die Bestellung eines Erbbaurechts
stellt in diesem Zusammenhang weder für Bonava noch für potenzielle
Investoren eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage dar. Hinzu kommt, dass auf
dem betreffenden Areal bereits umfangreiche Ausgrabungen und Bergungen
durchgeführt wurden, deren Kosten – ebenso wie die bereits hergestellte
Erschließung – berücksichtigt werden müssen. In Kombination mit der
vorgeschlagenen Änderung würde dies die ohnehin bereits komplexe
Projektstruktur weiter erschweren und eine wirtschaftliche Umsetzung
unmöglich machen.”
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Änderungsantrag
abzulehnen, um das Quartier städtebaulich abzuschließen und weiterenSeite 1 von 2
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dringend benötigten geförderten Wohnraum herstellen zu können.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de