← Vorlagen

253385 · Beschlussvorlage

Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf

Nummer
253385
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Rheindorfer Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Kommentalweg Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Niederkasseler Straße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel
  • Mirecourtstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Vilich-Rheindorf Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253385-04 AA Änderungsantrag der Koalition: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Antrag zur Vorlage 253385
  2. 253385-02 ST Stellungnahme zum Änderungsantrag der Koalition - Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf
  3. 253385-03 AA Koalitionsänderungsantrag: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Antrag zur Vorlage 253385
  4. 253385-01 AA Änderungsantrag der Koalition - Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Antrag zur Vorlage 253385

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.035 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
253385
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Wohnbauliche Entwicklung im Bereich
‚Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel,
Ortsteil Vilich-Rheindorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Anhörung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Begründung der Eilbedürftigkeit:
Da die Durchführung des mit dem Vorhaben verbundenen architektonischen
Realisierungswettbewerbs noch für dieses Jahr geplant ist, muss die
Benennung der Sachpreisrichter*innen bereits jetzt dem Ausschuss für
Wohnen, Planung und Bauen zur Vorberatung gegeben werden, um eine
mehrmonatige Verzögerung des Verfahrens aufgrund der Sitzungslücke infolge
der anstehenden Kommunalwahl zu vermeiden. Eine derartige Verzögerung
würde zum einen entsprechende Auswirkungen auf die Errichtung von über 50
Wohneinheiten haben, zum anderen würden Einnahmen aus dem Verkauf
einiger im Gebiet des Vorhabens liegender städtischer Parzellen an den
Investor entsprechend später erzielt werden können.
Beschlussvorschlag
1. Dem städtebaulichen Plankonzept mit 100 % gefördertem Wohnraum
sowie dem vorgeschlagenen weiteren Vorgehen wird zugestimmt.
2. Folgende Sachpreisrichter*innen für den architektonischen Wettbewerb
zum Baufeld 4 am Kommentalweg werden benannt:
Sachpreisrichter/-in Stellvertretende/-r Sachpreisrichter/-in
1. _______________ 1. __________________
2. _______________ 2. __________________
3. _______________ 3. __________________
BegründungSeite 1 von 5
Seite 2
Hintergrund:
Mit Beschluss vom 26.08.2020 (DS-Nr. 200400) wurde der bestehende
Zielbeschluss zur Entwicklung eines größeren Gebietes im Bereich „Am
Kommentalweg“ aufgehoben und Kriterien für eine Entwicklung einer kleineren
Restfläche im Bereich nördlich der bestehenden Bebauung Am
Köppekreuz/Niederkasseler Straße formuliert. Da für diese Entwicklung durch
die Fa. Bonava ein städtisches Grundstück benötigt wird, wurden mit Beschluss
vom 08.12.2021 (DS-Nr. 200400-09 AA) weitere Anforderungen für den
Verkauf des Grundstücks gefasst. Dies beinhaltete unter anderem die
Errichtung einer Kindertagesstätte, eine „angemessene Anzahl“ an sozial
geförderter Wohnungen sowie die Durchführung eines architektonischen
Wettbewerbs.
Im Zuge der Verhandlungen mit der Fa. Bonava konnte zunächst kein
städtebauliches Konzept seitens der Fa. Bonava vorgelegt werden, was die
Anforderungen des Beschlusses vom 08.12.2021 erfüllt, städtebaulich
zufriedenstellend war und die bodendenkmalpflegerischen Aspekte
ausreichend berücksichtigt.
Nachdem die Fa. Bonava im Februar 2025 mit geänderten Entwürfen auf die
Stadt zukam, kann nach weiterer Überarbeitung der Entwürfe jetzt ein sowohl
städtebaulich als auch denkmalrechtlich vertretbares Konzept vorgelegt
werden.
Städtebauliches Konzept
Die Fa. Bonava plant die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit ca. 50-54
Wohneinheiten, die zu 100% als öffentlich geförderter Wohnraum im KfW-55-
Standard vorgesehen sind. Das Gebäude an der Rheindorfer Straße /
Mirecourtstraße weist drei Vollgeschosse zuzüglich eines deutlich
zurückgesetzten Staffelgeschosses auf. Die übrigen Gebäude sind mit vier
Vollgeschossen geplant, wobei dann kein zusätzliches Staffelgeschoss mehr
vorgesehen ist. Damit schafft die Planung einerseits einen städtebaulich
verträglichen Übergang zur Bestandsbebauung sowie einen städtebaulichen
Abschluss des Neubauquartiers an der Niederkasseler Straße.
Der ruhende Verkehr (ca. 20 St.) soll gänzlich in einer Tiefgarage, welche über
die Rheindorfer Straße erschlossen werden soll, untergebracht werden. Eine
Erschließung für das Gebiet über die Niederkasseler Straße ist nur für
Einsatzfahrzeuge und Andienung der Müllabfuhr vorgesehen. Die aktuell
dargestellten Flächen für die Feuerwehrzufahrt (gestreifte Flächen) werden in
der weiteren Planung noch konkretisiert und eine Reduzierung der
Versiegelung auf das notwendige Maß vorgenommen.
Eine attraktive und sichere Fuß- und Radwegeverbindung über den
Kommentalweg hin zu Niederkasseler Straße und Rheindorfer
Straße/Mirecourtstraße wird in der weiteren Erschließungsplanung
sichergestellt.
Die Errichtung einer Kindertagesstätte ist im städtebaulichen Konzept nicht
mehr vorgesehen. Dies geht zurück auf eine erneute Bedarfsabfrage beim
zuständigen Fachamt, welches einen Bedarf für die Kindertagesstätte aufgrundSeite 2 von 5
Seite 3
rückläufiger Kinderzahlen an dieser Stelle nicht mehr bestätigen kann.
Der städtebauliche Entwurf steht noch unter dem Vorbehalt einer weiteren
denkmalrechtlichen Sachverhaltsermittlung in den bisher nicht untersuchten
Bereichen in Richtung Rheindorfer Straße. Hier wird aktuell jedoch nicht vom
Vorhandensein weiterer Grabstätten ausgegangen.
Weiteres Vorgehen
Die Fa. Bonava hat auf Grundlage des mit der Verwaltung abgestimmten
Konzeptes eine Bauvoranfrage eingereicht. Auf Grundlage einer genehmigten
Bauvoranfrage soll dann der architektonische Realisierungswettbewerb (DS-Nr.
200400-3) durchgeführt werden. Für die Besetzung des Preisgerichts des
Wettbewerbsverfahrens sollen 3 politische Vertreter*innen benannt werden.
Kommunalrechtliche Vorgaben für die proportionale Benennung von
Vertreter*innen der Politik in der Jury existieren nicht. Bei analoger Anwendung
des für die Besetzung von Ratsausschüssen vorgeschriebenen
Verteilungsschlüssels (Hare-Niemeyer) ergibt sich folgende Verteilung der
Sachpreisrichter/-innen auf die Fraktionen: 1 CDU, 1 GRÜNE und 1 SPD.
Parallel hat die Fa. Bonava auch eine Kaufanfrage für das im städtischen
Eigentum liegende Schlüsselgrundstück gestellt. Im Kaufvertrag sollen dabei
u.a. die städtischen Vorgaben für die Bebauung sowie eine zeitliche Befristung
für die Umsetzung des Bauvorhabens auf den verkauften Grundstücken
vertraglich gesichert werden. Für die Absicherung der städtischen Vorgaben
auf den Grundstücken der Bonava ist ein städtebaulicher Vertrag
abzuschließen.
Anlage/n
1 Städtebauliches Konzept Kommentalweg (öffentlich)Seite 3 von 5
Seite 4 von 5
Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de