253385 · Beschlussvorlage
Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf
Kerndaten
- Nummer
- 253385
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Rheindorfer Straße Hauptort
- Kommentalweg
- Niederkasseler Straße
- Mirecourtstraße
- Vilich-Rheindorf
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
- Änderungsantrag der Koalition: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Antrag zur Vorlage 253385
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- Koalitionsänderungsantrag: Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Antrag zur Vorlage 253385
- Änderungsantrag der Koalition - Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Antrag zur Vorlage 253385
Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253385 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Wohnbauliche Entwicklung im Bereich ‚Kommentalweg‘ im Stadtbezirk Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Rheindorf Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Anhörung Rat 04.09.2025 Entscheidung Begründung der Eilbedürftigkeit: Da die Durchführung des mit dem Vorhaben verbundenen architektonischen Realisierungswettbewerbs noch für dieses Jahr geplant ist, muss die Benennung der Sachpreisrichter*innen bereits jetzt dem Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen zur Vorberatung gegeben werden, um eine mehrmonatige Verzögerung des Verfahrens aufgrund der Sitzungslücke infolge der anstehenden Kommunalwahl zu vermeiden. Eine derartige Verzögerung würde zum einen entsprechende Auswirkungen auf die Errichtung von über 50 Wohneinheiten haben, zum anderen würden Einnahmen aus dem Verkauf einiger im Gebiet des Vorhabens liegender städtischer Parzellen an den Investor entsprechend später erzielt werden können. Beschlussvorschlag 1. Dem städtebaulichen Plankonzept mit 100 % gefördertem Wohnraum sowie dem vorgeschlagenen weiteren Vorgehen wird zugestimmt. 2. Folgende Sachpreisrichter*innen für den architektonischen Wettbewerb zum Baufeld 4 am Kommentalweg werden benannt: Sachpreisrichter/-in Stellvertretende/-r Sachpreisrichter/-in 1. _______________ 1. __________________ 2. _______________ 2. __________________ 3. _______________ 3. __________________ BegründungSeite 1 von 5 Seite 2 Hintergrund: Mit Beschluss vom 26.08.2020 (DS-Nr. 200400) wurde der bestehende Zielbeschluss zur Entwicklung eines größeren Gebietes im Bereich „Am Kommentalweg“ aufgehoben und Kriterien für eine Entwicklung einer kleineren Restfläche im Bereich nördlich der bestehenden Bebauung Am Köppekreuz/Niederkasseler Straße formuliert. Da für diese Entwicklung durch die Fa. Bonava ein städtisches Grundstück benötigt wird, wurden mit Beschluss vom 08.12.2021 (DS-Nr. 200400-09 AA) weitere Anforderungen für den Verkauf des Grundstücks gefasst. Dies beinhaltete unter anderem die Errichtung einer Kindertagesstätte, eine „angemessene Anzahl“ an sozial geförderter Wohnungen sowie die Durchführung eines architektonischen Wettbewerbs. Im Zuge der Verhandlungen mit der Fa. Bonava konnte zunächst kein städtebauliches Konzept seitens der Fa. Bonava vorgelegt werden, was die Anforderungen des Beschlusses vom 08.12.2021 erfüllt, städtebaulich zufriedenstellend war und die bodendenkmalpflegerischen Aspekte ausreichend berücksichtigt. Nachdem die Fa. Bonava im Februar 2025 mit geänderten Entwürfen auf die Stadt zukam, kann nach weiterer Überarbeitung der Entwürfe jetzt ein sowohl städtebaulich als auch denkmalrechtlich vertretbares Konzept vorgelegt werden. Städtebauliches Konzept Die Fa. Bonava plant die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit ca. 50-54 Wohneinheiten, die zu 100% als öffentlich geförderter Wohnraum im KfW-55- Standard vorgesehen sind. Das Gebäude an der Rheindorfer Straße / Mirecourtstraße weist drei Vollgeschosse zuzüglich eines deutlich zurückgesetzten Staffelgeschosses auf. Die übrigen Gebäude sind mit vier Vollgeschossen geplant, wobei dann kein zusätzliches Staffelgeschoss mehr vorgesehen ist. Damit schafft die Planung einerseits einen städtebaulich verträglichen Übergang zur Bestandsbebauung sowie einen städtebaulichen Abschluss des Neubauquartiers an der Niederkasseler Straße. Der ruhende Verkehr (ca. 20 St.) soll gänzlich in einer Tiefgarage, welche über die Rheindorfer Straße erschlossen werden soll, untergebracht werden. Eine Erschließung für das Gebiet über die Niederkasseler Straße ist nur für Einsatzfahrzeuge und Andienung der Müllabfuhr vorgesehen. Die aktuell dargestellten Flächen für die Feuerwehrzufahrt (gestreifte Flächen) werden in der weiteren Planung noch konkretisiert und eine Reduzierung der Versiegelung auf das notwendige Maß vorgenommen. Eine attraktive und sichere Fuß- und Radwegeverbindung über den Kommentalweg hin zu Niederkasseler Straße und Rheindorfer Straße/Mirecourtstraße wird in der weiteren Erschließungsplanung sichergestellt. Die Errichtung einer Kindertagesstätte ist im städtebaulichen Konzept nicht mehr vorgesehen. Dies geht zurück auf eine erneute Bedarfsabfrage beim zuständigen Fachamt, welches einen Bedarf für die Kindertagesstätte aufgrundSeite 2 von 5 Seite 3 rückläufiger Kinderzahlen an dieser Stelle nicht mehr bestätigen kann. Der städtebauliche Entwurf steht noch unter dem Vorbehalt einer weiteren denkmalrechtlichen Sachverhaltsermittlung in den bisher nicht untersuchten Bereichen in Richtung Rheindorfer Straße. Hier wird aktuell jedoch nicht vom Vorhandensein weiterer Grabstätten ausgegangen. Weiteres Vorgehen Die Fa. Bonava hat auf Grundlage des mit der Verwaltung abgestimmten Konzeptes eine Bauvoranfrage eingereicht. Auf Grundlage einer genehmigten Bauvoranfrage soll dann der architektonische Realisierungswettbewerb (DS-Nr. 200400-3) durchgeführt werden. Für die Besetzung des Preisgerichts des Wettbewerbsverfahrens sollen 3 politische Vertreter*innen benannt werden. Kommunalrechtliche Vorgaben für die proportionale Benennung von Vertreter*innen der Politik in der Jury existieren nicht. Bei analoger Anwendung des für die Besetzung von Ratsausschüssen vorgeschriebenen Verteilungsschlüssels (Hare-Niemeyer) ergibt sich folgende Verteilung der Sachpreisrichter/-innen auf die Fraktionen: 1 CDU, 1 GRÜNE und 1 SPD. Parallel hat die Fa. Bonava auch eine Kaufanfrage für das im städtischen Eigentum liegende Schlüsselgrundstück gestellt. Im Kaufvertrag sollen dabei u.a. die städtischen Vorgaben für die Bebauung sowie eine zeitliche Befristung für die Umsetzung des Bauvorhabens auf den verkauften Grundstücken vertraglich gesichert werden. Für die Absicherung der städtischen Vorgaben auf den Grundstücken der Bonava ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Anlage/n 1 Städtebauliches Konzept Kommentalweg (öffentlich)Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de