253384 · Beschlussvorlage
Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das Wirtschaftsjahr 2024
Kerndaten
- Nummer
- 253384
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253384 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das Wirtschaftsjahr 2024 Beratungsfolge Rat 03.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem Betriebsausschuss SGB wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung er- teilt. Begründung Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) festzustellen. Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2024 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keiner Beanstandung geführt. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht sowie das Testat sind als Anlage beigefügt. Aus terminlichen Gründen liegt der vollständige Jahresabschlussbericht der Nexia GmbH noch nicht vor und wird, wenn möglich, rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht. Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis. Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen nicht zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven Haushalt) bereitgestellt. Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind für den Jahresabschluss 2024 folgende Angaben wesentlich: • Im Wirtschaftsjahr 2024 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom 9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.: 0612320,Seite 1 von 2 Seite 2 DS-Nr.: 0811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien des Jugendamtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und dgl.), Immobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten (Umkleiden, Sporthallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude (soweit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher Art oder Sondervermögen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw. übertragen. • Weitere Objekte wurden zum 01.01.2024 mit Ratsbeschluss vom 12.12.2023 (DS-Nr.: 231946) von der Stadt an das SGB übertragen. • Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2024 einen Fehlbetrag in Höhe von 8.414 TEUR aus. • Die Umsatzerlöse betragen 145.534 TEUR. Sie resultieren im Wesentlichen in Höhe von 124.820 TEUR aus dem Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn, in Höhe von 10.874 TEUR aus Landeszuweisungen und aus Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 5.443 TEUR. • Der Betriebskostenzuschuss beträgt 124.820 TEUR. Er dienst im Wesentlichen zur Finanzierung von Aufwendungen für die Bauunterhaltung von 38.529 TEUR, Personalkosten von 35.730 TEUR, Kosten für Anmietungen in Höhe von 22.600 TEUR und Aufwendungen für Energie und Wasser in Höhe von 22.585 TEUR. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de