← Vorlagen

253384 · Beschlussvorlage

Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das Wirtschaftsjahr 2024

Nummer
253384
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 07.07.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 71,7 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.010 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
253384
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das
Wirtschaftsjahr 2024
Beratungsfolge
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem Betriebsausschuss SGB wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung er-
teilt.
Begründung
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt
gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn
(SGB) festzustellen.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2024 geprüft und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu
keiner Beanstandung geführt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht sowie
das Testat sind als Anlage beigefügt. Aus terminlichen Gründen liegt der
vollständige Jahresabschlussbericht der Nexia GmbH noch nicht vor und wird,
wenn möglich, rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht.
Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis.
Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den
reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen
nicht zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten
Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven
Haushalt) bereitgestellt.
Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind
für den Jahresabschluss 2024 folgende Angaben wesentlich:
• Im Wirtschaftsjahr 2024 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom
9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.: 0612320,Seite 1 von 2
Seite 2
DS-Nr.: 0811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien des
Jugendamtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und dgl.),
Immobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten (Umkleiden,
Sporthallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude
(soweit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher Art oder
Sondervermögen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw. übertragen.
• Weitere Objekte wurden zum 01.01.2024 mit Ratsbeschluss vom
12.12.2023 (DS-Nr.: 231946) von der Stadt an das SGB übertragen.
• Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2024
einen Fehlbetrag in Höhe von 8.414 TEUR aus.
• Die Umsatzerlöse betragen 145.534 TEUR. Sie resultieren im
Wesentlichen in Höhe von 124.820 TEUR aus dem
Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn, in Höhe von 10.874 TEUR aus
Landeszuweisungen und aus Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 5.443
TEUR.
• Der Betriebskostenzuschuss beträgt 124.820 TEUR. Er dienst im
Wesentlichen zur Finanzierung von Aufwendungen für die Bauunterhaltung
von 38.529 TEUR, Personalkosten von 35.730 TEUR, Kosten für
Anmietungen in Höhe von 22.600 TEUR und Aufwendungen für Energie
und Wasser in Höhe von 22.585 TEUR.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de