253381-02 · Mitteilungsvorlage
Alternative Finanzierungsinstrumente - Nachhaltigkeitsschuldschein
Kerndaten
- Nummer
- 253381-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Buschdorf Hauptort
- Markt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (100.000 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 253381-02 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Alternative Finanzierungsinstrumente - Nachhaltigkeitsschuldschein Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.06.2026 Kenntnisnahme Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Erfolgreiche Platzierung des Nachhaltigkeitsschuldscheins der Bundesstadt Bonn Die Bundesstadt Bonn hat am 14. April 2026 offiziell die Vermarktungsphase ihres ersten Nachhaltigkeitsschuldscheins mit einem Mindestvolumen von 100 Mio. Euro gestartet. Ziel der Emission war es, institutionelle Anleger für die Finanzierung nachhaltiger Investitionen zu gewinnen und die bestehenden Finanzierungsinstrumente, um einen kapitalmarktorientierten Ansatz zu erweitern. Mit diesem Instrument als Alternative zum klassischen Kommunalkredit verfolgt die Stadt das Ziel, neue Investorengruppen zu erschließen, die über traditionelle Kreditinstrumente nur eingeschränkt erreichbar sind. Vor dem Hintergrund der erheblichen Investitionsbedarfe u.a. auch für die Nachhaltigkeitstransformation bzw. ist festzustellen, dass diese Investitionen langfristig nicht mehr ausschließlich über klassische Kommunalkredite finanziert werden können. Wie bereits in den Mitteilungsvorlagen (253381 und 253381-01) des Jahres 2025 dargestellt, stellen neue Finanzierungsinstrumente daher eine notwendige und sinnvolle Ergänzung des bisherigen Finanzierungsportfolios dar. Städte wie Köln, Münster, Hannover oder München haben diesen Weg bereits erfolgreich beschritten. Damit stärkt die Stadt ihre Nachhaltigkeitstransformation und geht einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Vermarktungsergebnis und Preisbildung Die Bundesstadt Bonn hat ihren Nachhaltigkeitsschuldschein erfolgreich am Kapitalmarkt platziert. Ursprünglich war ein Volumen von 100 Mio. Euro vorgesehen – aufgrund der starken Investorennachfrage wurde die Emission jedoch auf 150 Mio. Euro aufgestockt. Insgesamt summierte sich das Investoreninteresse trotz der engen Spread-Festlegung auf rund 295 Mio. Euro.Seite 1 von 59 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die enge Spread-Festlegung bedeutet, dass die Preisbildung bewusst auf einem niedrigen Zinsaufschlagsniveau erfolgte. Der zu zahlende Zinssatz setzt sich dabei aus dem Mid-Swap-Satz als Referenzzinssatz des Kapitalmarktes sowie einem darauf aufbauenden Spread (Zinsaufschlag) zusammen. Der Mid-Swap-Satz bildet das allgemeine Zinsniveau für die jeweilige Laufzeit am Interbankenmarkt ab, während der Spread die individuelle Nachfrage sowie die Kreditwürdigkeit der Emittentin widerspiegelt. Vor diesem Hintergrund ist die Kombination aus niedrigen Spreads und hoher Nachfrage als Ausdruck eines hohen Vertrauens des Kapitalmarktes in die Bundesstadt Bonn zu bewerten. An der Transaktion beteiligten sich 21 Investoren. Fünf Investoren, darunter zwei Versorgungskassen und zwei Landesbank sowie eine Genossenschaftsbank, konnten im Zuge der finalen Allokation jedoch nicht berücksichtigt werden, da ihre Gebote am oberen Ende der Vermarktungsspannen lagen. Letztlich kamen somit 16 Investoren zum Zuge, darunter 15 neue Investoren. Aufgrund des engen Spreads konnte jedoch lediglich eine Versorgungskasse neben 15 Banken in die Bücher genommen werden. Bankenseitig kommen 11 Banken aus dem öffentlich- rechtlichen/genossenschaftlichen Sektor und 4 Banken aus dem privaten Bankensektor. Von den Privatbanken sind zwei Banken ausländische Geschäftsbanken. Die Stadt hat das Diversifizierungsziel ausdrücklich in die Entscheidungsfindung mit einbezogen und ist außerhalb der Bankenlandschaft an Investoren wie Pensionskassen/Versorgungskassen interessiert. Der zusätzliche Diversifikationseffekt durch die Einbeziehung von insbesondere Pensionskassen/Versorgungskassen wäre zwar wünschenswert gewesen, war aber vor dem Hintergrund, dass keine Liquiditätsprobleme am Markt bestehen als begrenzt einzuschätzen, während die Zinsmehrkosten eindeutig und quantifizierbar sind. Damit sind von den drei Versorgungskassen bzw. Pensionskassen, zwei herausgefallen, die am oberen Ende des Spreads geboten haben. Dieser Zinsaufschlag von 10 Basispunkten bei einem Volumen von 35 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren hätte ansonsten zu dauerhaft haushaltswirksamen Mehrkosten in Höhe 700.000 EUR in der Gesamtlaufzeit geführt. Gleichzeitig ist festzustellen, dass aufgrund der bewusst niedrigen Zinsaufschläge insbesondere langfristig orientierte Investoren wie Pensionskassen und Zusatzversorgungskassen nicht in dem ursprünglich erwarteten Umfang zum Zuge gekommen sind. Diese Investorengruppe weist typischerweise höhere Renditeanforderungen auf und konnte vor dem Hintergrund der Konsolidierung des Haushalts im Rahmen der stringenten Preisdisziplin nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Die Transaktion umfasst Laufzeiten (Tranchen) von 5, 10, 15 und 20 Jahren und wurde durchweg am unteren Ende der Vermarktungsspannen gepreist. Die finalen Spreads liegen bei:Seite 2 von 59 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • 40 – 50 Basispunkten (5 Jahre) • 50 – 60 Basispunkten (10 Jahre) • 60 – 70 Basispunkten (15 Jahre) • 70 – 80 Basispunkten (20 Jahre) Damit ergibt sich gegenüber den für den 13.05.2026 festgelegten volumengewichteten indikativen Zinssatz der NRW.Bank über alle Tranchen ein Zinsvorteil von 8,8 Basispunkten (0,088%). Hinzufügen ist, dass in Abhängigkeit der Marktlage aber nicht immer ein Zinsvorteil gegen den herkömmlichen Kommunalkredit zu erzielen ist. Vom Grundsatz ist der bilaterale Kommunalkredit auf dem Bankenmarkt auch nicht mit einem Schuldschein, der über den Kapitalmarkt aufgenommen wird zu vergleichen, da die Preisfindung hier auf einen Referenzzins (Mid-Swap) abstellt und darauf wird ein Zinsaufschlag festgelegt, dieser orientiert sich an dem Aufschlag (Spread) des Landes NRW plus einen Zuschlag für die Kommune, wobei das Volumen der Transaktion als auch weitere Faktoren mit in den Spreadaufschlag eingehen. Der Platzierungsprozess erstreckte sich über knapp einen Monat: • Öffnung des Orderbuchs: 14. April 2026 • Schließung des Orderbuchs: 12. Mai 2026 • Veröffentlichung der Zuteilung: 13. Mai 2026 • Festsetzung des fixen Kupons im Anschluss daran Der Abschluss der Kapitalmarkttransaktion erfolgte mit dem Eingang der Valuta am 27. Mai 2026. Struktur der Finanzierung und Zinssteuerung Die Allokation des Emissionsvolumens erfolgte wie folgt: • 90 Mio. Euro im Bereich 5–10 Jahre • 60 Mio. Euro im Bereich 15–20 Jahre Hieraus ergibt sich eine volumengewichtete durchschnittliche Zinsbindung von 10,37 Jahren. Diese liegt leicht unter der durchschnittlichen Zinsbindung des Kernhaushalts von derzeit 10,58 Jahren. Damit wurde im Rahmen der Emission gezielt berücksichtigt, dass die Bundesstadt Bonn vor dem Hintergrund der bestehenden Konsolidierungsnotwendigkeiten eine moderate Reduzierung der durchschnittlichen Zinsbindung und keine Erhöhung anstrebt, wobei hier auch der Konsolidierungsgedanke im Rahmen der Aufgabenkritik eine Rolle spielt.Seite 3 von 59 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Nachhaltigkeitsbezug und Mittelverwendung Die eingeworbenen Mittel werden entsprechend dem Rahmenwerk für nachhaltige Finanzierungen ausschließlich nachhaltigen, bereits definierten und abgestimmten Projekten zugeordnet. Die Finanzierung konzentriert sich insbesondere auf Projekte mit klarer ökologischer Wirkung. Hier wurden Maßnahmen des Kernhaushalts, des SGB’s aber auch der Stadtwerke berücksichtigt: • Umweltfreundliche Gebäude (z.B. Neubau der Gemeinschaftsgrundschule „Am Apfelgarten“ in Bonn-Buschdorf sowie energetische Sanierungen) • Sauberer Transport (z.B. Ausbau und Elektrifizierung des ÖPNV) • Nachhaltiges (Ab-)Wassermanagement (z.B. Modernisierung von Kläranlagen und Infrastruktur) Diese Investitionen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie sowie zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität. Dem Kernhaushalt werden Mittel in Höhe von rund 77 Mio. EUR, dem SGB in Höhe von 43 Mio. EUR und den Stadtwerken von 30 Mio. EUR zugeordnet. Rahmenwerk und externe Bewertung (SPO) Im Vorfeld der Emission wurde gemeinsam mit der ING Bank ein Rahmenwerk für nachhaltige Finanzierungen entwickelt. Dieses orientiert sich an den international anerkannten Standards der Green Bond Principles (ICMA) sowie der Green Loan Principles (LMA). Die unabhängige Nachhaltigkeitsagentur Moody’s hat dieses Rahmenwerk im Rahmen einer Second Party Opinion (SPO) bewertet und einen Sustainability Quality Score von SQS2 („sehr gut“) vergeben. Diese Bewertung bestätigt insbesondere: • die Übereinstimmung mit internationalen Marktstandards • eine hohe Transparenz und Qualität der Projektdefinition • einen signifikanten Beitrag zur Nachhaltigkeit • sowie die Umsetzung entlang der Best Practices nachhaltiger Finanzierungen Kosten und Wirtschaftlichkeit der Transaktion Die Emission eines Nachhaltigkeitsschuldscheins ist mit zusätzlichen Kosten und Aufwand gegenüber einem klassischen Kommunalkredit verbunden. Diese setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Bestandteilen zusammen:Seite 4 von 59 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Arrangeur- und Platzierungsprovisionen • Kosten für die Vermarktungsplattform • Kosten für die nachhaltigkeitsbezogene Zertifizierung (Second Party Opinion) sowie Prüfung des Allokations- und Wirkungsberichts • laufende Zahlstellengebühren Demgegenüber stehen der Wert der Diversifizierung des Schuldenportfolios und auch der Zinsvorteil von rund 8,8 Basispunkten in den ersten 5 Jahren, 10,7 Basispunkte in den zweiten 5 Jahren, 13,3 Basispunkte in den dritten 5 Jahren und 15,8 Basispunkte in den letzten 5 Jahren. Insgesamt ergibt sich damit ein Zinsvorteil im Vergleich zu den indikativen Zinssätzen der NRW.Bank in Höhe von 1.605.344 EUR. Die Gesamtkosten für die Transaktion sowie die Zahlstellengebühr sind dagegen um ein Vielfaches geringer. Strukturierung und beteiligte Partner Mit der Strukturierung und Vermarktung wurde die ING Bank als Sole Lead Arranger beauftragt. Sie übernahm die Koordination der Transaktion sowie die Funktion der Zahlstelle. Die Sparkasse KölnBonn fungierte als Co-Arrangeurin und unterstützte insbesondere die Ansprache institutioneller Investoren. Berichterstattung und weitere Schritte Die Bundesstadt Bonn hat sich im Rahmenwerk zu einer transparenten und regelmäßigen Berichterstattung verpflichtet. Hierzu werden in den nächsten Monaten erstellt: • ein Allokationsbericht, der die konkrete Mittelverwendung den jeweiligen Projekten zuordnet, • sowie ein Wirkungsbericht, der die erzielten ökologischen Effekte der finanzierten Maßnahmen anhand geeigneter Kennzahlen darstellt. Die Berichterstattung erfolgt jährlich bis zur vollständigen Allokation der Mittel und wird öffentlich auf der städtischen Internetseite zum Nachhaltigkeitsschuldschein zugänglich gemacht. Gesamtbewertung Die Kombination aus: • deutlicher Überzeichnung trotz enger Spread-Festlegung • Preisbildung am unteren Ende der VermarktungsspannenSeite 5 von 59 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Erweiterung des Investorenkreises • hochwertigem und extern bestätigtem Nachhaltigkeitsrahmen • sowie transparenter Berichterstattung zeigt, dass nachhaltige Finanzierungsinstrumente im kommunalen Sektor weiterhin auf großes Interesse stoßen. Die Bundesstadt Bonn positioniert sich damit erfolgreich im wachsenden Markt für nachhaltige Kapitalmarktinstrumente und erreicht sowohl finanzwirtschaftliche als auch die strategischen Zielsetzungen, wobei sich Pensionskassen bzw. Versorgungskassen und Versicherungen aufgrund des niedrigen Spreads zurückgehalten haben. Die gewählte Finanzierung führt zu einem Zinsvorteil gegenüber dem indikativem Vergleichswert der NRW.Bank. Gleichzeitig ist immer auch zu berücksichtigen, dass durch eine solche Transaktion strukturelle Risiken entstehen, insbesondere in Form von Klumpenrisiken zum Aufnahmezeitpunkt aufgrund des erforderlichen Bündelns von Volumina. Anlage/n 1 DEUTSCH_Stadt Bonn_SPO_FINAL (öffentlich) 2 ENGLISH_City of Bonn_SPO_FINAL (öffentlich) 3 Rahmenwerk_Stadt Bonn_1004_FINAL (öffentlich)Seite 6 von 59 Sub-Sovereign ASSESSMENT 30 April 2026 Ansprechpartner Lena Gillich Sustainable Finance Analyst lena.gillich@moodys.com Niklas Domhover Sustainable Finance Associate niklas.domhover@moodys.com Adriana Cruz Felix SVP-Sustainable Finance adriana.cruzfelix@moodys.com Stadt Bonn Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige Finanzierungen Zusammenfassung Wir haben für das Rahmenwerk der Stadt Bonn für nachhaltige Finanzierungen vom April 2026 einen Sustainability Quality Score von SQS2 (sehr gut) erteilt. Die Emittentin hat ihr Rahmenwerk zur Finanzierung von Projekten basierend auf dem Konzept der Verwendung der Emissionserlöse entwickelt, das vier förderfähige grüne Kategorien umfasst, nämlich umweltfreundliche Gebäude, erneuerbare Energien, sauberer Transport und nachhaltiges (Ab)Wassermanagement. Dieses Rahmenwerk orientiert sich an den vier Kernkomponenten der Green Bond Principles (GBP) 2025, der International Capital Market Association (ICMA) sowie an den Green Loan Principles (GLP) 2025, die von der Loan Market Association, der Asia Pacific Loan Market Association und der Loan Syndications & Trading Association (LMA/APLMA/LSTA) herausgegeben wurden. Des Weiteren weist das Rahmenwerk einen signifikanten Nachhaltigkeitsbeitrag auf. Dies ist eine Übersetzung eines englischen Ausgangstextes mit dem Titel City of Bonn:Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality Score, veröffentlicht am 14.04.2026. Bei Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und englischen Fassung ist allein der englische Ausgangstext maßgeblich.Seite 7 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Geltungsbereich Wir haben eine Second Party Opinion (SPO) zu den grünen Merkmalen des Rahmenwerks der Stadt Bonn für nachhaltige Finanzierungen, einschließlich seiner Übereinstimmung sowohl mit den GBP 2025 der ICMA als auch der GLP 2025 der LMA/ APLMA/LSTA, bereitgestellt. Gemäß diesem Rahmenwerk plant die Stadt Bonn, Projekte in vier grünen Kategorien zu finanzieren: umweltfreundliche Gebäude, erneuerbare Energien, sauberer Transport und nachhaltiges (Ab)Wassermanagement. Die förderfähigen Kategorien sind in Anhang 3 zu diesem Bericht dargelegt. Unsere Bewertung basiert auf der endgültigen Version des Rahmenwerkes mit Stand vom 13 April 2026. Unsere Einschätzung spiegelt die Bewertung der zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Details1 der betreffenden Version des Rahmenwerks wider sowie weiterer öffentlicher und nichtöffentlicher Informationen, die durch die Stadt Bonn bereitgestellt wurden. Wir haben diese SPO auf der Grundlage unseres im Oktober 2025 veröffentlichten Assessment Framework: Second Party Opinions on Sustainable Debt erstellt. Emittentenprofil Die Bundesstadt Bonn, einst die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland, zählt etwa 323.326 Einwohner und ist damit die neuntgrößte Stadt in Nordrhein-Westfalen, mit einer Fläche von rund 141 km². Im südlichsten Teil der Rhein-Ruhr-Metropolregion gelegen, der zweitgrößten Region der Europäischen Union (EU) nach dem Bruttoinlandsprodukt, profitiert Bonn von einer vielfältigen Wirtschaftsstruktur, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation und Versand, und beherbergt zahlreiche Unternehmenszentralen. Wie viele Städte in entwickelten Volkswirtschaften sieht sich Bonn zunehmend mit ökologischen Problemen konfrontiert, insbesondere mit physischen Klimarisiken wie verstärktem Niederschlag, Sturzfluten, steigenden Temperaturen und anhaltenden Dürren. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen hat die Stadt Maßnahmenpläne umgesetzt, um diesen Klimarisiken entgegenzuwirken. Die Nachhaltigkeitsstrategie Bonns legt den Schwerpunkt auf die Minderung des Klimawandels, mit dem Ziel, bis 2035 Netto-Null- Emissionen durch ein umfassendes Maßnahmenpaket zu erreichen. Stärken » Die Kriterien für die Förderfähigkeit der Projekte sind klar definiert und orientieren sich an den relevanten Aktivitäten der EU- Taxonomie. » Die förderfähigen grünen Projekte decken klar definierte Umweltziele und Nutzen ab, die sowohl für die Emittentin als auch für den regionalen Kontext von hoher Relevanz sind. » Die Definitionen der förderfähigen Kategorien sowie die Prozesse zur Bewertung und Auswahl von Projekten und zur Verwaltung der Erlöse entsprechen den Best Practices des Marktes. Herausforderungen » Der Wirkungsbericht wird nur bis zur vollständigen Allokation der Erlöse durchgeführt. » Einige förderfähige Projekte in der Kategorie (Ab-)Wassermanagement erfüllen anerkannte Marktstandards und sollen signifikante positive Umweltauswirkungen erzielen. Allerdings ist die Transparenz in Bezug auf diese Auswirkungen begrenzt. Diese spezifischen Aspekte werden im Abschnitt über den vorläufigen Beitrag zur Nachhaltigkeit ausführlich erörtert. Die vorliegende Veröffentlichung stellt keine Ankündigung einer Ratingaktion dar. Nähere Informationen zu den jüngsten Ratingaktionen sowie zur gesamten Ratinghistorie hinsichtlich der Bonitätsbeurteilungen, auf die hierin Bezug genommen wird, finden sich auf den Internetseiten zu diesem Emittenten bzw. dieser Transaktion unter https://ratings.moodys.com . 2 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 8 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Übereinstimmung mit den Principles Das Rahmenwerk der Stadt Bonn für nachhaltige Finanzierungen ist auf die vier Kernkomponenten der GBP 2025 der ICMA sowie der GLP 2025 der LMA/APLMA/LSTA ausgerichtet. Eine Zusammenfassung der Übereinstimmung mit den Principles-Scorecard finden Sie in Anhang 1. Verwendung der Emissionserlöse Klarheit der förderfähigen Kategorien – BEST PRACTICES Die Stadt Bonn hat die Art der Ausgaben als öffentliche Investitionen und Darlehen an städtische Unternehmen klar kommuniziert. Die Kriterien für die Förderfähigkeit der Projekte sind klar definiert und beziehen sich auf die relevanten Aktivitäten der EU-Taxonomie. Alle Projekte befinden sich in Bonn. Klarheit der Umweltziele – BEST PRACTICES Die Stadt Bonn hat die Minderung des Klimawandels und den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen klar als Umweltziele für die förderfähigen Kategorien festgelegt. Die identifizierten Ziele sind für die jeweiligen Kategorien relevant und stehen im Einklang mit anerkannten internationalen Standards, einschließlich der EU-Taxonomie und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN SDGs). Klarheit des erwarteten Nutzens – BEST PRACTICES Die Emittentin hat klare und relevante Umweltnutzen für alle förderfähigen Kategorien identifiziert, die messbar sind und in der laufenden Berichterstattung der Emittentin quantifiziert werden. Die Erlöse werden vollständig zur Refinanzierung abgeschlossener Projekte verwendet. Der Anteil der Refinanzierung wird auch im Bericht der Stadt nach der Emission transparent offengelegt. Ein maximaler Rückblickzeitraum von drei Jahren wird angewendet. Prozess der Projektbewertung und -auswahl Transparenz und Qualität des Prozesses zur Definition und Überwachung förderfähiger Projekte – BEST PRACTICES Die Stadt Bonn hat einen klaren und strukturierten Entscheidungsprozess zur Bestimmung der Förderfähigkeit von Projekten etabliert, der in ihrem öffentlich zugänglichen Rahmenwerk dargelegt ist. Die Stadtkämmerei ist verantwortlich für die Bewertung der Projektvorschläge der städtischen Abteilungen und stadteigenen Unternehmen und wählt Projekte aus, die den festgelegten Förderkriterien entsprechen. Die letztendliche Auswahlbefugnis obliegt dem Amtsleiter der Stadtkämmerei Bonn in Abstimmung mit dem Stadtkämmerer. Die Stadtkämmerei ist auch für die laufende Überwachung und Aktualisierung der Projektliste zuständig. Falls ein Projekt nicht mehr förderfähig ist, verkauft oder veräußert wird, werden die entsprechenden Erlöse auf Projekte umgeschichtet, die den Kriterien des Rahmenwerks entsprechen. Die Stadt Bonn hat einen Prozess zur Identifizierung und Minderung von Umwelt- und Sozialrisiken im Zusammenhang mit förderfähigen Projekten etabliert, der im Rahmenwerk offengelegt wird. 3 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 9 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Management der Erlöse Allokation und Nachverfolgung der Emissionserlöse – BEST PRACTICES Die Emittentin hat einen klaren Prozess für die Allokation und Nachverfolgung der Erlöse definiert, wie im öffentlich zugänglichen Rahmenwerk dargelegt. Die Erlöse werden in den allgemeinen Treasury-Bereich eingezahlt und gesondert nachverfolgt, wobei die Verantwortung für die Nachverfolgung bei der Stadtkämmerei liegt. Der Saldo der nachverfolgten Erlöse wird jährlich angepasst, um die Zuweisung an förderfähige Projekte entsprechend zu aktualisieren. Die Allokationsperiode ist auf 12 Monate begrenzt, im Einklang mit den Best Practices des Marktes. Nicht zugewiesene Erlöse werden in Barmitteln, Barmitteläquivalenten, kurzfristigen Finanzanlagen oder zur Liquiditätsüberbrückung investiert. Berichterstattung Transparenz der Berichterstattung – ÜBEREINSTIMMUNG Die Stadt Bonn hat sich verpflichtet, aktualisierte jährliche Berichte zur Allokation und zu den Auswirkungen bis zur vollständigen Zuweisung der Erlöse bereitzustellen, sowie zeitnah im Falle wesentlicher Entwicklungen. Diese Berichte werden öffentlich auf der Website der Stadt verfügbar gemacht und enthalten umfassende Informationen über die Mittelallokation und die erwarteten Umweltnutzen der Projekte. Die Umweltindikatoren sind klar und relevant und umfassen alle erwarteten Umweltnutzen sowie einige soziale Zusatznutzen, wie die Verbesserung der Zugänglichkeit des Verkehrs für vulnerable Bevölkerungsgruppen. Die zur Berichterstattung über Umweltnutzen verwendeten Berechnungsmethoden und Annahmen werden öffentlich zugänglich gemacht. Im Einklang mit den Best Practices des Marktes wird eine unabhängige Institution die interne Verfolgung und Mittelallokation sowie die berichteten Umweltauswirkungen prüfen. Endgültiger Nachhaltigkeitsbeitrag Das Rahmenwerk zeigt einen signifikanten Gesamtbeitrag zur Nachhaltigkeit. Dies spiegelt eine vorläufige Bewertung des Nachhaltigkeitsbeitrags als signifikant wider, basierend auf der Relevanz und dem Umfang der förderfähigen Projektkategorien. Wir haben keine Anpassung der vorläufigen Bewertung basierend auf weiteren Berücksichtigungen zum Nachhaltigkeitsbeitrag vorgenommen. Vorläufiger Nachhaltigkeitsbeitrag Der vorläufige Beitrag zur Nachhaltigkeit ist signifikant, basierend auf der Relevanz und dem Umfang der förderfähigen Projektkategorien. Wir haben die Kategorien gemäß den von der Stadt Bonn bereitgestellten Schätzungen gewichtet. Für die aktuelle Projektliste schätzt die Emittentin, dass fast die Hälfte der Erlöse für nachhaltige (Ab)Wassermanagementprojekte verwendet wird, während der Rest in etwa gleichen Anteilen auf umweltfreundliche Gebäude und saubere Transportprojekte verteilt wird. Eine detaillierte Bewertung der vier förderfähigen Kategorien wird nachstehend aufgeführt. 4 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 10 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Umweltfreundliche Gebäude Förderfähige Projekte zielen auf die Minderung des Klimawandels ab, was ein hoch relevantes Ziel angesichts des erheblichen Energieverbrauchs und CO₂-Fußabdrucks des lokalen Immobiliensektors ist. In Bonn sind Gebäude die größten Verursacher von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen), bedingt durch ihren Heiz- und Strombedarf, wobei ein Großteil der Heizsysteme auf fossilen Brennstoffen basiert. Der städtische Gebäudebestand ist größtenteils alt und ineffizient, mit vielen Gebäuden, die vor 1980 errichtet wurden.2 Die Emissionsreduktion im Gebäudesektor ist eine zentrale Priorität der Nachhaltigkeitsstrategie Bonns. Diese Situation spiegelt die allgemeine Lage in Deutschland wider, wo der Gebäudesektor nicht im Einklang mit den nationalen Emissionszielen für 2030 steht und eine zusätzliche Reduktion von 110 MtCO₂eq erforderlich ist, um diese zu erreichen.3 Dies verdeutlicht die Notwendigkeit für umfassendere Dekarbonisierungsmaßnahmen. Die Finanzierung von Neubauten, Renovierungen und Akquisitionsprojekten ist essenziell, um Flexibilität in der Projektplanung zu gewährleisten und die Klimaschutzziele umfassend zu verwirklichen. Die förderfähigen Projekte tragen signifikant zur Senkung des Energieverbrauchs und der THG-Emissionen im Bonner Immobiliensektor bei. Alle Projekte entsprechen den relevanten Kriterien für einen wesentlichen Beitrag, die im delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie für Klimaschutz festgelegt sind. Projekte im Zusammenhang mit dem Gebäudebau nach 2021 werden das Förderkriterium für den Primärenergiebedarf erfüllen, indem sie 10 % unter dem nationalen Standard für nahezu Niedrigstenergiegebäude (NZEB) bleiben. Die Stadt Bonn erfüllt die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das die europäischen Standards für NZEB in deutsches Recht integriert. Die Mehrheit der förderfähigen Projekte entspricht dem Effizienzhaus-Standard 40, der die GEG-Anforderungen übertrifft. Dadurch erreichen die meisten refinanzierungsfähigen Projekte Endenergiebedarfswerte, die deutlich unter den Schwellenwerten für eine langfristige Ausrichtung auf den 1,5°C-Temperaturpfad liegen. Allerdings berücksichtigen die Förderkriterien nicht explizit die verkörperten Kohlenstoffemissionen, die einen wesentlichen Anteil der Lebenszyklus-Emissionen ausmachen und im deutschen Kontext häufig über 35 % der Gesamtemissionen betragen.4 Im Februar 2025 hat der Bonner Stadtrat neue Baustandards verabschiedet, die eine maximale Lebenszyklusanalyse der Baumaterialien vorschreiben.5 Die meisten Projekte in Bonns Projektliste fallen jedoch außerhalb dieses Standards, da sie zwischen 2023 und 2025 abgeschlossen wurden. Schließlich werden die meisten materiellen negativen Umweltauswirkungen durch die geltenden nationalen Vorschriften gut gehandhabt. Sanierungen müssen eine signifikante Verbesserung der Energieeffizienz erreichen, indem sie entweder eine Reduzierung des jährlichen Primärenergiebedarf's um mindestens 30 % gemäß den Kriterien der EU-Taxonomie oder eine 30%ige Senkung des Endenergiebedarfs erzielen. Während das Ziel für den Endenergiebedarf auf anspruchsvolle Leistungsstandards abzielt, und die Primärenergiebedarf- Schwelle den gängigen Marktstandards entspricht, stellen diese nicht die ambitioniertesten Optionen dar. Es ist zu beachten, dass kommunale Gebäude nach Möglichkeit an das Fernwärmenetz angeschlossen sind oder Wärmepumpen nutzen. Die Stadt plant, den Einsatz fossiler Brennstoffe zu eliminieren, könnte jedoch vorübergehend darauf angewiesen sein, um die Spitzenlast zu decken, bis umfassende Sanierungen und energieeffiziente Bauweisen den gesamten Wärmebedarf senken.6 In Bezug auf Akquisitionstätigkeiten hat die Emittentin verschiedene Kriterien entwickelt. Alle erworbenen Gebäude, die nach 2021 gebaut wurden, müssen die NZEB-10%-Kriterien erfüllen, die oben für die Finanzierung neuer Bauvorhaben festgelegt sind. Nicht- Wohngebäude, die vor 2021 errichtet wurden, müssen den Primärenergiebedarf erfüllen, der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 oder einer neueren Version festgelegt ist, sodass sie zu den besten 15 % des vorhandenen Gebäudebestands gehören. Für bestehende Wohnimmobilien darf der Endenergiebedarf 70 kWh/m² nicht überschreiten oder das Gebäude sollte mindestens der Energieeffizienzklasse B entsprechen, wodurch es ebenfalls unter die besten 15 % des Gebäudebestands fällt. Dieser Schwellenwert ist mittelfristig anspruchsvoll und stellt einen signifikanten Schritt zur Angleichung an die langfristigen Klimaziele dar, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. 5 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 11 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Erneuerbare Energie Die Finanzierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien trägt zur Minderung des Klimawandels bei, was sowohl im lokalen Kontext als auch für die Stadt Bonn als Emittentin ein hoch relevantes Ziel ist. Die Stadt betreibt ihr Stromnetz und ihre Energieinfrastruktur über die Stadtwerke Bonn GmbH. Derzeit stammen über 65 % der Energie in Bonn aus fossilen Brennstoffen. Die Stadt hat das Ziel, bis 2035 100 % sauberen Strom zu nutzen und den Wärmebedarf mit erneuerbaren Energien zu decken.7 Dies steht im Einklang mit dem breiteren Kontext Deutschlands, wo etwa 79 % der gesamten Energieversorgung aus fossilen Brennstoffen stammen. Deutschland strebt bis 2045 Netto-Null-Treibhausgasemissionen an, mit Zwischenzielen wie einer Reduzierung um 65 % bis 2030 und einer Strategie, die bis 2035 eine 100%ige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien vorsieht, trotz einer prognostizierten nahezu Verdopplung des Stromverbrauchs.8 Erneuerbare Energieprojekte, die unter dieser Kategorie finanziert werden, werden als hoch wirksam zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen aus der Stromerzeugung in Bonn und Deutschland angesehen. Die Projekte umfassen Schlüsseltechnologien wie Solar-Photovoltaik (PV), Solarthermiekollektoren, Batteriespeichersysteme und Wärmepumpen. Förderfähig sind sowohl kommunale Projekte als auch Zuschüsse für Ausgaben Dritter, etwa von privaten Haushalten und Unternehmen. Solar-PV wird als führende Technologie angesehen. Solarthermiekollektoren bieten je nach Anwendung erhebliche Umweltvorteile, indem sie Solarenergie in Wärme umwandeln. Die Wirkung von Batteriespeichersystemen hängt zwar vom Strommix ab, sie unterstützen jedoch die Elektrifizierung und Integration erneuerbarer Energiequellen vor Ort, insbesondere angesichts der schwankenden Solarerzeugung. Wir erkennen an, dass kommunale Emittenten möglicherweise nur begrenzt Einfluss auf den Strommix und die Verbraucherpräferenzen in der Stadt haben. Die bestehenden Förderrichtlinien bieten finanzielle Anreize für die Installation umweltfreundlicher Wärmepumpen und unterstreichen ihr Potenzial zur Klimawandelminderung, auch wenn keine zusätzlichen Kriterien für das globale Erwärmungspotenzial (GWP) festgelegt sind. Wir erwarten, dass alle finanzierten Aktivitäten keine großflächigen Umweltauswirkungen haben und halten die Handhabung im Einklang mit nationalen Standards und Gesetzen für angemessen. Sauberer Transport Investitionen in saubere Verkehrsprojekte leisten einen wichtigen Beitrag zur Minderung des Klimawandels und sind für die Emittentin, den Verkehrssektor und den lokalen Kontext von hoher Relevanz. Die Stadt Bonn betreibt ihre öffentlichen Verkehrsdienste über die stadteigene Stadtwerke Bonn. Der Verkehrssektor ist in Bonn für 27 % der städtischen Emissionen verantwortlich,9was die nationale Situation widerspiegelt, in der der Verkehr die zweitgrößte Emissionsquelle darstellt und die Emissionsminderungen hinter anderen Sektoren und im internationalen Vergleich zurückbleiben. Dies unterstreicht die Notwendigkeit nachhaltiger Verkehrslösungen, einschließlich der Elektrifizierung des öffentlichen Verkehrs sowie des Ausbaus der Infrastruktur für Elektrofahrzeuge, Stadtbahnen, Busse und den Radverkehr, um die Emissionen im Verkehrssektor wirksam zu senken. Förderfähige Projekte sollen insgesamt signifikant zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen und die Bemühungen zur Minderung des Klimawandels unterstützen. Alle finanzierten Maßnahmen entsprechen den einschlägigen Definitionen der EU- Taxonomie zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Die Finanzierung von Elektrobussen und die Modernisierung städtischer Infrastruktur, wie Stadtbahnnetze, Fahrradwege und alternative persönliche Transportmöglichkeiten, unterstützt den Übergang zu kohlenstoffarmen Optionen nach den besten verfügbaren Technologien, ohne negative Umweltauswirkungen zu verursachen. Des 6 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 12 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Weiteren bewerten wir Ausgaben positiv, die darauf abzielen, Belüftungs-, Verriegelungs- und Sicherheitssysteme zu erhalten, da sie die Nutzbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs für die Stadtbewohner verbessern. Zudem hat die Emittentin die direkte Finanzierung von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Anlagen für Wartung und Instandhaltung ausgeschlossen. Einige der förderfähigen Projekte, die für den Betrieb der Verkehrsinfrastruktur unerlässlich sind, tragen lediglich indirekt zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei. Obwohl die meisten Projekte unter dem Rahmenwerk voraussichtlich keine größeren Umweltauswirkungen haben werden, könnten neue oder modernisierte Busstationen Kohlenstoff-Lock-in-Effekte hervorrufen, da sie sowohl von emissionsfreien Bussen als auch von Bussen mit Verbrennungsmotoren genutzt werden können, bis die Flotte vollständig elektrifiziert ist. Nachhaltiges (Ab)Wassermanagement Die Entwicklung und das Management eines nachhaltigen Wasser- und Abwassersystems sind entscheidend für den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, was für die Emittentin und ihren geografischen Kontext von hoher Relevanz ist. Deutschland spielt eine führende Rolle in der europäischen Abwasseraufbereitung, mit über 96 % des häuslichen und öffentlichen Abwassers, das in Kläranlagen behandelt wird.10 Es erfüllt die Richtlinie zur Behandlung von kommunalem Abwasser vollständig und behandelt 100 % des städtischen Abwassers, was den EU-Durchschnitt von etwa 76 % deutlich übertrifft.11 Darüber hinaus werden in Deutschland 75 % des Stickstoffs und Phosphors aus gesammeltem Abwasser entfernt, was die konsequenten Bemühungen zur Verringerung von Schadstoffen verdeutlicht. Trotz dieser Erfolge beeinträchtigen Einleitungen von Abwasser und Schadstoffen weiterhin die Qualität von Flüssen, Seen und Küstengewässern. Die Region Bonn, die unter geringem Wasserstress leidet,12 hat umfassend in die Abwasser- und Regenwasserbehandlung sowie in Pumpstationen und Kanalsysteme investiert, was die Abwasserentsorgung erheblich verbessert hat.13 Dennoch steht Bonn vor Herausforderungen wie einem erhöhten Sanierungsbedarf der Kanäle und einigen betrieblichen Ineffizienzen im Vergleich zum nationalen Durchschnitt.14 Förderfähige Projekte sollen signifikant zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen beitragen. Die Stadt Bonn zielt darauf ab, die Kriterien der EU-Taxonomie für den wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit “2.2 - Behandlung von kommunalem Abwasser” zu erfüllen, die als anerkannte Marktstandards gelten. Allerdings erschwert die begrenzte Transparenz in Bezug auf Energieaspekte und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen unsere Fähigkeit, die positiven Umweltauswirkungen der Projekte umfassend zu beurteilen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass deutsche Kommunen rechtlich nicht verpflichtet sind, Treibhausgasinventare aus regulatorischer Sicht einzubeziehen; und die Emittentin hat bestätigt, dass alle deutschen gesetzlichen Anforderungen bezüglich Abwassereinleitungen eingehalten werden. Positiv hervorzuheben ist auch, dass Bonns Abwasserbehandlungsanlagen Biogas zur Energiegewinnung erzeugen und einige Anlagen Photovoltaiksysteme zur Stromerzeugung vor Ort nutzen.15 Darüber hinaus wird sichergestellt, dass das behandelte Abwasser keine Rückstände von Betrieben im Bereich fossiler Brennstoffe wie Kohlekraftwerken oder Erdgasförderanlagen enthält. Weitere Berücksichtigungen zum Nachhaltigkeitsbeitrag Wir haben keine Anpassung der vorläufigen Bewertung des Beitrags zur Nachhaltigkeit basierend auf zusätzlichen Überlegungen vorgenommen. Die Stadt Bonn verfügt über ein robustes Management von Umwelt- und Sozialrisiken. Sie befolgt sowohl nationale gesetzliche Vorgaben als auch internationale Prinzipien und Konventionen, um die Einhaltung etablierter Umweltstandards und sozialer Normen sicherzustellen. Zudem hat die Stadt Berichte in Auftrag gegeben, um Strategien zur Minderung ihres Klimaeinflusses zu evaluieren. Diese Berichte umreißen gezielte Maßnahmen, einschließlich Szenarioanalysen, um den Klima-Fußabdruck der Stadt effektiv zu verringern. Relevante Abteilungen überwachen systematisch wesentliche Risiken und integrieren Umwelt- und Sozialfaktoren in ihre Risikomanagementprozesse. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt überwacht die Governance und setzt Anti-Korruptionsmaßnahmen um. 7 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 13 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Das Rahmenwerk stimmt mit Bonns umfassender Nachhaltigkeitsstrategie überein, die bis 2035 Netto-Null-Emissionen anstrebt. Zur Unterstützung dieses Ziels hat die Stadt einen Klimarat gebildet, der aus Experten aus Politik, Wissenschaft und Industrie besteht und strategische Beratung und Planung bietet. Bonn hat zudem eine Klimastrategie entwickelt, die sieben zentrale Handlungsfelder hervorhebt. Ein unabhängiger Expertenbericht, von externen Beratern erstellt, bestätigte die Machbarkeit des Ziels und lieferte praxisnahe Empfehlungen. Im Jahr 2022 veröffentlichte die Stadt einen freiwilligen lokalen Bericht über alle UN SDGs, der Bonns Fortschritte mit qualitativen und quantitativen Leistungsindikatoren darlegt. 8 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 14 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Anhang 1 - Übereinstimmung mit dem Prinzipien-Scorecard für das Rahmenwerk der Stadt Bonn für nachhaltige Finanzierungen Faktor Subfaktor Komponenten- Score Subfaktor Score Faktor Score Ü Ü Ü Ja Ü Ü Ja Ü Ü Ja Ja Ja Ja Ü Ü Ü Ja Ü Ü Ü Ja Ja Ü Ü Ü Ü Nein Ja Ja Ja Ja Überein- stimmung Gesamtbewertung der Übereinstimmung mit den Prinzipien: Legende: BP - Best Practice, Ü - Übereinstimmung, TÜ - Teilweise Übereinstimmung, KÜ - Keine Übereinstimmung Best Practices Best Practices BP: Die Allokationsperiode beträgt 24 Monate oder weniger BP: Berichterstattung über die Allokation mindestens bis zur vollständigen Zuweisung der Mittel; und Berichterstattung über die Auswirkungen bis zur vollständigen Fälligkeit der Anleihe oder Rückzahlung des Kredits Überein- stimmung Offenlegung des Prozesses Komponente Art der Ausgaben Definition der Inhalte, der Förderfähigkeits- und Ausschlusskriterien fast aller finanzierten Projektkategorien Standort Relevanz der Ziele für die förderfähigen Kategorien für fast alle Kategorien Kohärenz der Projektkategorie-Ziele mit den Standards für fast alle Kategorien Identifizierung und Relevanz des erwarteten Nutzens für fast alle Kategorien Messbarkeit des erwarteten Nutzens für fast alle Kategorien BP: Offenlegung der Refinanzierung vor der Emission und im Bericht nach der Mittelzuteilung BP: Verpflichtung, des Rückblickzeitraums für die Refinanzierung vor der Emission zu kommunizieren BP: Relevante Vorteile sind für alle Kategorien identifiziert BP: Nutzen sind für alle Kategorien messbar Best Practices Verwendung der Emissions- erlöse Klarheit des erwarteten Nutzens Transparenz und Qualität des Prozesses zur Definition und Überwachung förderfähiger Projekte Prozess der Projekt- bewertung und -auswahl Klarheit der Umweltziele Klarheit der förderfähigen Kategorien Transparenz des Prozesses zur Minderung von Umwelt- und Sozialrisiken BP: Überwachung der fortlaufenden Einhaltung der Projektvorgaben Klarheit des Prozesses Best Practices BP: Ziele sind definiert, relevant und kohärent für alle Kategorien BP: Definition der Inhalte, der Förderfähigkeits- und Ausschlusskriterien aller finanzierten Projektkategorien Best Practices Best Practices Best Practices Best Practices Management der Erlöse Allokation und Nachverfolgung der Emissionserlöse Verfolgung der Mittelverwendung Periodische Anpassung der Mittelverwendung, um den Allokationen zu entsprechen BP: Offenlegung des Prozesses zur Mittelverwaltung Offenlegung der beabsichtigten Arten der vorübergehenden Platzierung nicht allokierter Mittel Überein- stimmung Bericht- erstattung Transparenz der Berichterstattung Häufigkeit der Berichterstattung Dauer der Berichterstattung Offenlegung der Berichte Vollständigkeit der Berichterstattung BP: Klarheit und Relevanz der Indikatoren für die Nachhaltigkeitsnutzen BP: Offenlegung der Berichtsmethodik und Berechnungsannahmen BP: Unabhängiger externer Prüfer oder eine andere Drittpartei zur Überprüfung der Mittelverfolgung und -allokation BP: Unabhängige Bewertung der Auswirkungen auf Umwelt- und Sozialvorteile 9 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 15 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Anhang 2 - Zuordnung der förderfähigen Kategorien zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen Die vier förderfähigen Kategorien im Rahmenwerk der Stadt Bonn dürften zu den folgenden vier SDGs der Vereinten Nationen beitragen: 17 UN-SDG Ziele Förderfähige Kategorie SDG-Ziele ZIEL 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen Nachhaltiges (Ab)Wassermanagement 6.3: Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe Erneuerbare Energie 7.2: Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöhen Umweltfreundliche Gebäude 7.3: Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln ZIEL 11: Nachhaltige Städte und Gemeinde Sauberer Transport 11.2: Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Transportsystemen für alle bieten ZIEL 13: Massnahmen zum Klimaschutz Erneuerbare Energie Umweltfreundliche Gebäude Sauberer Transport Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen tragen zum Klimaschutz im Rahmen von SDG 13 bei ZIEL 7: Bezahlbare und saubere Energie Die in dieser SPO abgebildeten SDGs der Vereinten Nationen sind den förderfähigen Projektkategorien und den damit verbundenen Nachhaltigkeitszielen/-nutzen zugeordnet, die im Rahmenwerk für nachhaltige Finanzierungen der Emittentin dokumentiert sind, sowie Ressourcen und Richtlinien öffentlicher Einrichtungen, wie den Mappingleitfaden der ICMA für SDGs und die SDG-Ziele und - Indikatoren der Vereinten Nationen. 10 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 16 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Anhang 3 - Zusammenfassung der förderfähigen Kategorien im Rahmenwerk der Stadt Bonn für nachhaltige Finanzierungen Förderfähige Kategorien Beschreibung Nachhaltig- keitsziele Wirkungsbericht Kennzahlen Umwelt- freundliche Gebäude Ausgaben für Gebäude (z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kitas und sonstige öffentliche Gebäude) - Stadteigene Gebäude, die nach dem 31.12.2020 errichtet wurden: Gebäude unterschreitet die Anforderungen an den Primärenergiebedarf des NZEB um mindestens 10 %. - Stadteigene Gebäude, die vor dem 31.12.2020 errichtet wurden: Gebäude, die den primärenergetischen Anforderungen von EnEV 2014 oder besser entsprechen (Sog. Top 15%). - Sanierung bestehender, stadteigener Gebäude - Gebäudesanierung entspricht den geltenden Anforderungen für größere Sanierungen, wie sie in der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EBPD), auf der Grundlage des in der EnEV 2014 definierten kostenoptimalen Niveaus, definiert sind. Ganzheitliche Sanierungsmaßnahme führt zu einer relativen Verbesserung des Primärenergiebedarfs des bestehenden Gebäudes um mindestens 30 % im Vergleich zum Primärenergiebedarf vor der Sanierung. - Renovierungen/Sanierungen, die eine Reduzierung des Endenergieverbrauchs bzw. -bedarfs von min. 30% erreichen und darüber hinaus dazu führen, dass ein Endenergieverbrauchs- bzw. -bedarfsniveau erreicht wird, welcher im Einklang mit den Klimazielen der EU steht. - Wohnwirtschaftliche Bestandsimmobilien, die einen Wert von 70 kWh/m 2 für ihren Endenergiebedarf nicht überschreiten oder mindestens der Energieeffizienzklasse B zugeordnet werden können (Sog. Top 15%). Klimaschutz - (geschätzte) vermiedene CO2- Emissionen (t/Jahr) - Primär- energiebedarf (kWh/m2) - Endenergiebedarf (kWh/m2) Erneuerbare Energie - Stadteigene Ausgaben für die Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie, wie bspw.: - Photovoltaikanlagen (Solarstrom) - Solarkollektoranlagen (Solarthermie) - Batteriespeicher - Wärmepumpen für Heiz- und Kühlzwecke - Förderungen und Zuschüsse für die Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Nutzung der oben genannten erneuerbare Energieausgaben durch Dritte wie z.B. private Haushalte sowie Unternehmen Klimaschutz - (geschätzte) vermiedene CO2- Emissionen (t/Jahr) - Anzahl und Leistung der geförderten Photovoltaik-Anlagen 11 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 17 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Förderfähige Kategorien Beschreibung Nachhaltig- keitsziele Wirkungsbericht Kennzahlen Sauberer Transport Ausgaben für die Verbesserung und Förderung von nachhaltigen und umweltfreundlichen Verkehrssystemen und Reduzierung der CO 2 - Intensität / Emissionen von Fahrzeugen: - Ausbau und Verbesserung der Infrastruktur für Radfahrende (u.a. Fahrradstraßen) und zu Fuß Gehende (bspw. „Zukunft Radverkehr“) - Umstellung städtischer Fuhrpark auf emissionsfreie Antriebe - Ausbau, Modernisierung und Instandhaltung des öffentlichen Nahverkehrs sowie der dazugehörigen Infrastruktur (z.B. U-Bahn-Netze, Stadtbahn-Netze) - Elektrifizierung des Buslinienverkehrs (Elektrobusse und Infrastruktur z.B. Ladestationen, Ertüchtigung Busbahnhöfe etc.) - Förderungen für Elektrofahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Lastenpedelecs und weitere emissionsfreie Mobilität (bspw. „Emissionsfreie Innenstadt“) Klimaschutz - Zug-km-Leistung im Schienen- personennahverkehr; - Anzahl und Anteil an Elektrischen Bussen bei den Stadtwerken Bonn - (Geschätzte) jährlich vermiedene Treibhausgasemission en (tCO2e/Jahr) - (geschätzte) Anzahl der Passagiere Nachhaltiges (Ab)Wasser- management Ausgaben für den Neubau, der Erweiterung, Ertüchtigung und Verbesserung im Wasser- und Abwasserbereich (u.a. von Abwasserreinigungsanlagen und Abwassertransportinfrastruktur sowie Wasserversorgungsinfrastruktur) sowie der Sanierung und Effizienzsteigerung von Anlagen zur Abwasserreinigung und zugehöriger Transportinfrastruktur. Dies kann beispielsweise folgende Ausgaben enthalten: - Bau, Erweiterung und Betrieb von Wassersammel-, aufbereitungs- und versorgungssystemen - Ausbau, Sanierung und Verbesserung des Wasserversorgungsnetzes - Verbesserung der Effizienz der Wassernutzung durch den Einbau von Wasserzählern - Investitionen in die Erneuerung sowie die Optimierung der Wasserwerke - Erneuerungen, Erhalt und Erweiterung von Sielen und Pumpwerken - Modernisierung der Kanalisation/Abwasserbehandlung - Herstellung, Installation und zugehörige Dienstleistungen für Leckagekontrolltechnologien, die Leckage Reduzierung und Vermeidung von Leckagen in Wasserversorgungssystemen Schutz von Wasser- und Meeres- ressourcen - Volumen des gereinigten Abwassers [Mio. qm3/a] - Jährlich aufbereiteter Klärschlamm [t/a] - Anzahl der Einwohner mit Zugang zu sauberem Trinkwasser, die versorgt werden [Versorgungsgebiet] - Anzahl der Einwohner, deren Abwasser entsorgt wird [Entsorgungsgebiet] 12 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 18 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Endnoten 1 Zeitpunktbezogene Beurteilungen gelten nur am Datum der Zuweisung oder Aktualisierung. 2 Bundesstadt Bonn, Statistik des Wohngebäudebestands, März 2026. 3 Umweltbundesamt, Klimaziele bis 2030 erreichbar, März 2025. 4 Agora Industrie, Reduktion und Regulierung von Embodied-Carbon-Emissionen im deutschen Gebäudesektor, November 2024. 5 Rat der Bundesstadt Bonn, Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau, Februar 2025. 6 SWB, Stadt und SWB treiben Wärmewende in städtischen Gebäuden voran, Dezember 2024. 7 Stadt Bonn, Energie: Der Mix macht's, abgerufen im März 2026. 8 Bundesregierung, Climate Change Act 2021, abgerufen im März 2026. 9 Stadt Bonn, Energie- und Treibhausgasbilanz Bonn, abgerufen im März 2026. 10 Bundesumweltministerium, Abwasser, February 2026. 11 Water Information System for Europe (WISE), Country Profile - Germany, abgerufen im März 2026. 12 Aquaduct, Bonn, Germany, abgerufen im März 2026. 13 Stadt Bonn, Abwasserbeseitigungskonzept 2024-2029 der Stadt Bonn, abgerufen in März 2026. 14 Stadt Bonn, Abwasserbeseitigungskonzept 2024-2029 der Stadt Bonn, abgerufen im März 2026. 15 DVGW - Zukunftsprogramm Wasser, Roadmap 2030, Dezember 2023. 13 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 19 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Moody’s erteilt SPOs in Übereinstimmung mit den wesentlichen Grundsätzen der ICMA-Richtlinien für externe Prüfungen von Green, Social, Sustainability und Sustainability-Linked Bonds sowie ggf. den Richtlinien der LSTA/LMA/APLMA für externe Prüfungen von Green, Social und Sustainability-Linked Loans. Die Vorgehensweise von Moody‘s kann jedoch in mancher Hinsicht von den in diesen Dokumenten empfohlenen Praktiken abweichen. Der Ansatz von Moody‘s bei der Erteilung von SPOs wird in diesem Assessment Framework beschrieben und unterliegt den ethischen und geschäftlichen Grundsätzen, die im Geschäftlichen Verhaltenskodex von Moody’s Investors Service festgeschrieben sind. Zusätzliche Begrifflichkeiten in Bezug auf Second Party Opinions (wie in der Publikation „Ratingsymbole und -definitionen“ von Moody’s Investors Service definiert): Hinweis: Eine Second Party Opinion (SPO) ist keine Bonitätsbeurteilung (Rating). Die Erteilung von SPOs ist in vielen Ländern, einschließlich Singapur, keine regulierte Aktivität. JAPAN: In Japan fallen die Erarbeitung und Bereitstellung von SPOs unter die Kategorie „Zusatzgeschäft“, nicht „Ratinggeschäft“, und unterliegen nicht den Regelungen, die gemäß dem japanischen Finanzinstrumente- und Börsengesetz und seinen entsprechenden Bestimmungen für „Ratinggeschäft“ gelten. Volksrepublik China: Ein SPO: (1) stellt kein Green Bond Assessment im Sinne der entsprechenden Gesetze oder Vorschriften der Volksrepublik China dar; (2) darf in keine Registrierungsanträge, Verkaufs- und Emissionsprospekte oder sonstige Dokumente aufgenommen werden, die den Regulierungsbehörden der Volksrepublik China vorzulegen sind oder anderweitig verwendet werden, um den aufsichtsrechtlichen Offenlegungserfordernissen der Volksrepublik China zu genügen; und (3) darf innerhalb der Volksrepublik China für keinerlei aufsichtsrechtliche oder sonstige Zwecke verwendet werden, die gemäß den entsprechenden Gesetzen oder Vorschriften der Volksrepublik China unzulässig sind. Für die Zwecke dieser Ausschlussklausel bezieht sich der Begriff Volksrepublik China auf Festland-China ohne Hongkong, Macau und Taiwan. © 2026: Moody's Corporation, Moody’s Investors Service, Inc., Moody's Analytics, Inc. und/oder deren Lizenzgeber und verbundene Unternehmen (im Folgenden gemeinsam als “MOODY’S“ bezeichnet). Alle Rechte vorbehalten. BEI DEN VON MIT MOODY’S VERBUNDENEN KREDIT-RATINGAGENTUREN ERTEILTEN KREDITRATINGS HANDELT ES SICH UM DEREN AKTUELLE MEINUNGEN ÜBER DAS RELATIVE KÜNFTIGE KREDITRISIKO VON JURISTISCHEN PERSONEN, KREDITVERPFLICHTUNGEN ODER SCHULDVERSCHREIBUNGEN BZW. FREMDKAPITALÄHNLICHEN WERTPAPIEREN; MATERIALIEN, PRODUKTE, DIENSTLEISTUNGEN UND INFORMATIONEN, DIE VON MOODY’S VERÖFFENTLICHT ODER ANDERWEITIG ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN (ZUSAMMEN DIE “MATERIALIEN”) KÖNNEN DERARTIGE AKTUELLE MEINUNGEN ENTHALTEN. MOODY’S DEFINIERT “KREDITRISIKO“ ALS DAS RISIKO, DASS EIN RECHTSTRÄGER SEINEN VERTRAGLICHEN FINANZIELLEN VERPFLICHTUNGEN BEI DEREN FÄLLIGKEIT NICHT MEHR NACHKOMMT, EINSCHLIEßLICH DER BEI EINEM ZAHLUNGSAUSFALL ODER ZAHLUNGSVERZUG ZU ERWARTENDEN FINANZIELLEN VERLUSTEN ODER VERSCHLECHTERUNGEN. FÜR WEITERE INFORMATIONEN HINSICHTLICH DER IN MOODY'S KREDITRATINGS ADRESSIERTEN VERTRAGLICHEN FINANZIELLEN VERPFLICHTUNGEN, WIRD AUF DIE ANWENDBAREN RATING SYMBOLE VON MOODY'S UND VERÖFFENTLICHUNGEN ZU DEFINITIONEN VERWIESEN. KREDITRATINGS TREFFEN KEINERLEI AUSSAGE ÜBER ANDERE RISIKEN, WIE Z. B. LIQUIDITÄTSRISIKEN, MARKTWERTRISIKEN ODER KURSVOLATILITÄT. KREDITRATINGS, NON-CREDIT ASSESSMENTS (“BEWERTUNGEN”) UND ANDERE IN DEN MOODY’S-MATERIALIEN ENTHALTENE MEINUNGEN SIND KEINE FESTSTELLUNGEN AKTUELLER ODER HISTORISCHER TATSACHEN. MOODY’S-MATERIALIEN KÖNNEN AUCH QUANTITATIVE, MODELL-BASIERTE SCHÄTZUNGEN VON KREDITRISIKEN SOWIE VON DER MOODY’S ANALYTICS, INC. ODER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN VERÖFFENTLICHTE DIESBEZÜGLICHE MEINUNGEN ODER ERLÄUTERUNGEN ENTHALTEN. BEI MOODY’S KREDITRATINGS, BEWERTUNGEN, ANDEREN MEINUNGEN UND MATERIALIEN HANDELT ES SICH WEDER UM RECHTS-, COMPLIANCE-, FINANZIELLE-, ANLAGE- ODER SONSTIGE PROFESSIONELLE RATSCHLÄGE, NOCH UM EMPFEHLUNGEN, BESTIMMTE WERTPAPIERE ZU KAUFEN, ZU VERKAUFEN ODER ZU HALTEN. MOODY’S KREDITRATINGS, BEWERTUNGEN, ANDERE MEINUNGEN UND MATERIALIEN TREFFEN KEINE AUSSAGE ÜBER DIE EIGNUNG EINER KAPITALANLAGE FÜR BESTIMMTE INVESTOREN. MOODY‘S ERTEILT SEINE KREDITRATINGS, BEWERTUNGEN, ANDERE MEINUNGEN UND VERÖFFENTLICHT ODER MACHT ANDERWEITIG ZUGÄNGLICH SEINE MATERIALIEN IN DER ERWARTUNG UND DEM BEWUSSTSEIN, DASS JEDER ANLEGER FÜR JEDES WERTPAPIER, DAS ER ZU KAUFEN, ZU VERKAUFEN ODER ZU HALTEN GEDENKT, MIT DER GEBOTENEN SORGFALT SEINE EIGENE ANALYSE UND BEWERTUNG VORNIMMT. MOODY’S KREDITRATINGS, BEWERTUNGEN, ANDERE MEINUNGEN UND MATERIALIEN SIND NICHT FÜR DIE NUTZUNG DURCH PRIVATANLEGER VORGESEHEN UND ES WÄRE UNVERANTWORTLICH UND UNANGEMESSEN, WENN PRIVATANLEGER MOODY’S KREDITRATINGS, BEWERTUNGEN, ANDERE MEINUNGEN ODER MATERIALIEN BEI EINER ANLAGEENTSCHEIDUNG NUTZEN WÜRDEN. IM ZWEIFEL SOLLTEN SIE IHREN FINANZ- ODER SONSTIGEN PROFESSIONELLEN BERATER KONTAKTIEREN. SÄMTLICHE HIERIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND RECHTLICH, INSBESONDERE, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, DURCH URHEBERRECHT, GESCHÜTZT UND DÜRFEN VON NIEMANDEM OHNE VORHERIGE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG DURCH MOODY’S GANZ ODER IN AUSZÜGEN AUF WELCHE ART UND WEISE UND MIT WELCHEN MITTELN AUCH IMMER KOPIERT ODER SONST WIE VERVIELFÄLTIGT, NEU ZUSAMMENGESTELLT, WEITERÜBERMITTELT, ÜBERTRAGEN, VERBREITET, VERTRIEBEN, WEITERGEGEBEN, VERKAUFT ODER WIEDERVERKAUFT ODER ZUR SPÄTEREN NUTZUNG ZU EINEM DIESER ZWECKE AUFBEWAHRT WERDEN. ZUR KLARSTELLUNG: DIE HIERIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN DÜRFEN NICHT VERWENDET WERDEN ZUR ENTWICKLUNG, ZUR VERBESSERUNG, ZUM ANLERNEN ODER ZUM NEU-TRAINIEREN VON SOFTWAREANWENDUNGEN ODER VON DATENBANKEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, JEGLICHE KÜNSTLICHE INTELLIGENZ, MASCHINELLES LERNEN ODER SOFTWARE ZUR MASCHINELLEN VERARBEITUNG NATÜRLICHER SPRACHE, ALGORITHMEN, METHODEN UND/ODER MODELLEN. MOODY’S KREDITRATINGS, BEWERTUNGEN, ANDERE MEINUNGEN UND MATERIALIEN SIND WEDER ZUM ZWECKE VON VERGLEICHSGRÖSSEN, SOG. BENCHMARKS, ZU NUTZEN, DA ES SICH BEI DIESEM TERMINUS UM EINEN RECHTLICH DEFINIERTEN BEGRIFF HANDELT, NOCH DÜRFEN SIE IN EINER ART UND WEISE VERWENDET WERDEN, DIE DAZU FÜHREN WÜRDE, DASS IN IHNEN BENCHMARKS GESEHEN WERDEN. Alle hierin enthaltenen Informationen stammen aus Quellen, die von MOODY’S als präzise und verlässlich erachtet werden. Aufgrund der Möglichkeit menschlichen Irrtums oder technischen Versagens oder sonstiger Faktoren werden diese Informationen allerdings “wie besehen” und ohne jegliche Gewähr zur Verfügung gestellt. MOODY’S trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die im Rahmen der Kreditrating- oder Bewertung- erteilung verwendeten Informationen von hinreichender Qualität sind und aus verlässlichen Quellen, darunter auch - sofern im Einzelfall angemessen - von unabhängigen Dritten, stammen. MOODY’S ist jedoch keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und daher außerstande, die im Zuge des Kreditrating- oder Bewertung-prozesses oder der Erstellung der Materialien erlangten Informationen in allen Fällen unabhängig zu verifizieren und zu validieren. Soweit gesetzlich zulässig lehnen MOODY’S und ihre Geschäftsleiter, Direktoren, Angestellten, Vertreter, Repräsentanten, Lizenzgeber und Zulieferer die Haftung gegenüber natürlichen oder juristischen Personen für jeglichen indirekten, speziellen, Folge- oder Nebenschaden oder -verlust (einschließlich, aber nicht ausschließlich: (a) jeglicher entgangener gegenwärtiger oder zukünftiger Gewinne oder (b) jeglichen entstandenen Verlust oder Schaden, bei dem das jeweilige Finanzinstrument nicht Gegenstand eines gesonderten von MOODY’S erteilten Kreditratings oder Bewertungen ist) ab, der sich aus oder in Verbindung mit den hierin enthaltenenen Informationen oder der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung dieser Informationen ergibt, und zwar selbst dann, wenn MOODY’S oder einer seiner Geschäftsleiter, Direktoren, Angestellten, Vertreter, Repräsentanten, Lizenzgeber oder Zulieferer im Vorfeld auf die Möglichkeit solcher Schäden oder Verluste hingewiesen wurde. Soweit gesetzlich zulässig lehnen MOODY’S und ihre Geschäftsleiter, Direktoren, Angestellten, Vertreter, Repräsentanten, Lizenzgeber und Zulieferer die Haftung für jeglichen direkten oder Ausgleichsschaden oder -verlust, der einer natürlichen oder juristischen Person entstanden ist, ab, einschließlich, aber nicht ausschließlich, eines durch schuldhaftes Verhalten (unter Ausschluss von Betrug, vorsätzlichem Verhalten oder, zur Vermeidung von Zweifeln, jeglicher anderen Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann) oder aufgrund von Zufall innerhalb oder außerhalb der Kontrolle von MOODY’S oder ihrer Geschäftsleiter, Direktoren, Angestellten, Vertreter, Repräsentanten, Lizenzgeber oder Zulieferer entstandenen, der sich aus oder in Verbindung mit den hierin enthaltenenen Informationen oder der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung dieser Informationen ergibt. MOODY’S ÜBERNIMMT KEINE WIE AUCH IMMER GEARTETE GEWÄHR - WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT - FÜR DIE GENAUIGKEIT, AKTUALITÄT, VOLLSTÄNDIGKEIT, BRAUCHBARKEIT ODER EIGNUNG EINES KREDITRATINGS, EINER BEWERTUNG ODER EINER SONSTIGEN MEINUNG ODER INFORMATION FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. 14 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 20 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Moody’s Investors Service, Inc., eine als Kreditratingagentur tätige, hundertprozentige Tochtergesellschaft der Moody’s Corporation (“MCO“), legt hiermit offen, dass sich die meisten Emittenten von Schuldverschreibungen (einschließlich Unternehmens- und Kommunalanleihen, ungesicherter Anleihen, Notes und Commercial Paper) und (Vorzugs)Aktien, die von Moody’s Investors Service, Inc. geratet werden, vor der Erteilung des Kreditratings dazu bereit erklärt haben, Moody’s Investors Service, Inc. für deren Kreditrating Einschätzung und die im Zusammenhang mit dem Rating erbrachten Leistungen Gebühren zu zahlen. MCO und alle MCO-Unternehmen, die Ratings unter dem Markennamen „Moody’s Ratings“ ausstellen („Moody’s Ratings“), haben darüber hinaus Richtlinien erlassen und Prozesse etabliert zur Wahrung der Unabhängigkeit des Kreditratingprozesses und der von Moody’s Ratings erteilten Kreditratings. Jährlich aktualisierte Informationen über Verbindungen zwischen Verantwortlichen von MCO und gerateten Unternehmen oder zwischen Unternehmen, die über ein Kreditrating von Moody’s Investors Service. Inc. verfügen und gegenüber der US-Börsenaufsicht SEC eine Beteiligung von mehr als 5 % an MCO offen gelegt haben, finden sich auf der Moody’s-Website ir.moodys.com unter der Rubrik “Investor Relations - Corporate Governance - Charter and Governance Documents - Director and Shareholder Affiliation Policy“. Moody's SF Japan K.K., Moody's Local AR Agente de Calificación de Riesgo S.A., Moody's Local BR Agência de Classificação de Risco LTDA, Moody's Local MX S.A. de C.V, I.C.V., Moody's Local PE Clasificadora de Riesgo S.A., Moody's Local PA Calificadora de Riesgo S.A., Moody’s Local CR Calificadora de Riesgo S.A., Moody’s Local ES S.A. de CV Clasificadora de Riesgo, Moody’s Local RD Sociedad Calificadora de Riesgo S.R.L. und Moody’s Local GT S.A. (zusammen die “Moody's Non-NRSRO CRAs”) sind alle mittelbare hundertprozentige Tochtergesellschaften von MCO. Keine der Moody's Non-NRSRO CRAs ist eine staatlich anerkannte statistische Ratingagentur. Weitere, auschließlich für Australien geltende Bestimmungen: Jedwede in oder für Australien erfolgende Veröffentlichung dieses Dokuments erfolgt gemäß der australischen Zulassung als Finanzdienstleistungsunternehmen (AFSL) für das mit MOODY'S verbundene Unternehmen Moody’s Investors Service Pty Limited, ABN 61 003 399 657AFSL 336969, und/oder - sofern einschlägig - Moody’s Analytics Australia Pty Ltd, ABN 94 105 136 972 AFSL 383569. Dieses Dokument ist nur zur Weitergabe an Großkunden („Wholesale Clients“) im Sinne von § 761G des Corporations Act von 2001 bestimmt. Indem Sie weiterhin von Australien aus auf dieses Dokument zugreifen, geben Sie gegenüber MOODY'S zum Ausdruck, dass Sie ein Großkunde sind bzw. als Vertreter eines Großkunden auf dieses Dokument zugreifen und dass weder Sie noch die von Ihnen vertretene juristische Person dieses Dokument oder dessen Inhalt direkt oder indirekt an Privatkunden („Retail Clients“) im Sinne von § 761G Corporations Act von 2001 weitergeben werden. Ein MOODY’S- Kreditrating stellt eine Meinung über die Kreditqualität einer Schuldverschreibung des Emittenten dar, nicht jedoch über die Beteiligungspapiere des Emittenten oder jedwede Art von Wertpapieren, die Privatanlegern zugänglich sind. Weitere, ausschließlich für Indien geltende Bestimmungen: Moody's Kreditratings, Bewertungen, sonstige Meinungen und Materialien sind nicht dazu bestimmt und dürfen nicht von Nutzern in Indien in Bezug auf Wertpapiere, die an indischen Börsen notiert sind oder notiert werden sollen, verwendet oder herangezogen werden. Weitere, ausschließlich für Japan geltende Bestimmungen: Moody's Japan K.K. (“MJKK”) ist eine als Kreditratingagentur tätige, hundertprozentige Tochtergesellschaft der Moody's Group Japan G.K, die eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Moody’s Overseas Holdings Inc. ist, die wiederum eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der MCO ist. Moody’s SF Japan K.K. (“MSFJ”) ist eine als Kreditratingagentur tätige, hundertprozentige Tochtergesellschaft der MJKK. MSFJ ist keine Nationally Recognized Statistical Rating Organization (“NRSRO”). Daher handelt es sich bei den von MSFJ erteilten Kreditratings um Nicht-NRSRO Ratings. Nicht-NRSRO Kreditratings sind Ratings, die von juristischen Personen erteilt werden, die keine NRSRO sind und dementsprechend qualifiziert sich die geratete Verbindlichkeit nicht für bestimmte Behadlungsweisen nach U.S. Recht. MJKK und MSFJ sind als Kreditratingagenturen bei der japanische Finanzaufsichtsbehörde (Japan Financial Services Agency) registriert und ihre FSA Registrierungsnummern (FSA Commissioner (Ratings)) sind Nummer 2 bzw. Nummer 3. MJKK oder MSFJ (soweit anwendbar) legen hiermit offen, dass sich die meisten Emittenten von Schuldverschreibungen (einschließlich Unternehmens- und Kommunalanleihen, ungesicherte Anleihen, Notes und Commercial Paper) und (Vorzugs)Aktien, die von MJKK oder MSFJ (soweit anwendbar) geratet werden, vor der Erteilung des Kreditratings dazu bereit erklärt haben, MJKK oder MSFJ (soweit anwendbar) für deren Kreditrating Einschätzungen und die im Zusammenhang mit dem Rating erbrachten Leistungen Gebühren zwischen JPY 100.000 und ungefähr JPY 550.000.000 zu zahlen. MJKK und MSFJ haben darüber hinaus Richtlinien erlassen und Prozesse etabliert zur Beachtung der japanischen regulatorischen Vorgaben. Zusätzliche Begrifflichkeiten bezüglich Second Party Opinions und Net Zero Assessments (gemäß der entsprechenden Definition in den Moody's Ratings Rating Symbols and Definitions): Bitte beachten Sie, dass weder eine Second Party Opinion (”SPO”) noch ein Net Zero Assessment („NZA“) ein “Kreditrating” ist. Die Veröffentlichung von SPOs und NZAs ist in zahlreichen Ländern, darunter Singapur, keine regulierte Tätigkeit. EU: In der Europäischen Union erbringen sowohl die Moody’s Deutschland GmbH als auch die Moody’s France SAS Dienstleistungen als externe Prüfer gemäß den geltenden Anforderungen der EU Green Bond Regulation. JAPAN: In Japan fallen die Erstellung und die Bereitstellung von SPOs in die Kategorie “Nebengeschäfte” (Ancillary Businesses) und nicht in die Kategorie “Kreditrating” (Credit Rating Business), so dass sie daher nicht den für “Kreditrating” anwendbaren Vorschriften des japanischen Finanzinstrumente und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act of Japan) und den entsprechenden Vorschriften unterfallen. Volksrepublik China (”VRC”): Eine SPO: (1) stellt keine Bewertung einer grünen Anleihe der VRC (PRC Green Bond Assessment) im Sinne der einschlägigen Gesetze oder Vorschriften der VRC dar, (2) darf nicht in Notierungsserklärungen, Emissionsrundschreiben, Prospekten oder andere Dokumente aufgenommen werden, die den Aufsichtsbehörden der VRC vorgelegt werden, oder anderweitig zur Erfüllung von Offenlegungspflichten der VRC verwendet werden; und (3) kann in der VRC nicht für aufsichtsrechtliche Zwecke oder für andere Zwecke verwendet werden, die nach den einschlägigen Gesetzen oder Vorschriften der VRC nicht zulässig sind. Für die Zwecke dieses Haftungsausschlusses bezieht sich der Begriff “VRC” auf das Festland der Volksrepublik China mit Ausnahme von Hongkong, Macau und Taiwan. PUBLIKATION NR. 1478010 15 30 April 2026 Stadt Bonn: Second Party Opinion – Sustainability Quality Score von SQS2 für Rahmenwerk für Nachhaltige FinanzierungenSeite 21 von 59 Sub-Sovereign ASSESSMENT 14 April 2026 Contacts Lena Gillich Sustainable Finance Analyst lena.gillich@moodys.com Niklas Domhover Sustainable Finance Associate niklas.domhover@moodys.com Adriana Cruz Felix SVP-Sustainable Finance adriana.cruzfelix@moodys.com City of Bonn Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality Score Summary We have assigned an SQS2 Sustainability Quality Score (Very Good) to the City of Bonn's (Bonn) sustainable finance framework, dated April 2026. The issuer has established its use-of-proceeds framework with the aim of financing projects across four eligible green categories namely green buildings, renewable energy, clean transportation and sustainable water and wastewater management. The framework is aligned with the four core components of the International Capital Market Association's (ICMA) Green Bond Principles (GBP) 2025 as well as the Loan Market Association, the Asia Pacific Loan Market Association and Loan Syndications & Trading Association's (LMA/APLMA/LSTA) Green Loan Principles (GLP) 2025. The framework demonstrates a significant contribution to sustainability.Seite 22 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Scope We have provided a Second Party Opinion (SPO) on the green credentials of the City of Bonn's sustainable finance framework, including the alignment with the ICMA's GBP 2025, as well as the LMA/APLMA/LSTA's GLP 2025. Under its use-of-proceeds framework, the City of Bonn plans to raise sustainable financing dedicated to projects across four green categories namely green buildings, renewable energy, clean transportation and sustainable water and wastewater management. The categories are outlined in Appendix 3. Our assessment is based on the last updated version of the framework received on 13 April 2026, and our opinion reflects our point-in- time assessment1 of the details contained in this version of the framework, as well as other public and non-public information provided by the sub-sovereign. We produced this SPO based on our Assessment Framework: Second Party Opinions on Sustainable Debt, published in October 2025. Issuer profile The Federal City of Bonn, formerly the capital of West Germany, has a population of around 323,326 residents, ranking it as the ninth largest city in North Rhine-Westphalia, with an area of about 141 km². Located in the southernmost area of the Rhine-Ruhr metropolitan region, the European Union's (EU) second-largest region by Global Domestic Product (GDP), the city benefits from a diversified economic base, with notable strengths in telecommunications and shipping, and a significant presence of corporate headquarters. Similar to many local governments in advanced economies, the City of Bonn is increasingly affected by environmental challenges, particularly physical climate risks such as intensified precipitation, flash flooding, rising temperatures, and prolonged droughts. To address these issues, the city has implemented mitigation plans aimed at minimizing their impact. Bonn’s sustainability strategy prioritizes climate change mitigation, with the objective of achieving net-zero emissions by 2035 through a comprehensive set of measures. Strengths » Projects' eligibility criteria are clearly defined and refer to the relevant activities under the EU Taxonomy. » The green projects have clear environmental objectives and benefits that are highly relevant for both the issuer and its regional context. » The eligible categories' definitions, along with the processes for evaluating and selecting projects as well as managing proceeds are all aligned with the market's best practices. Challenges » The impact reporting will only be conducted until the full allocation of proceeds. » Some eligible projects in the category of water and wastewater management meet recognized market standards and are expected to achieve significant positive environmental impacts. However, transparency regarding these impacts is limited. These specific aspects are discussed in detail in the section on the preliminary contribution to sustainability. This publication does not announce a credit rating action. For any credit ratings referenced in this publication, please see the issuer/deal page on https://ratings.moodys.com for the most updated credit rating action information and rating history. 2 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 23 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Alignment with principles The City of Bonn's sustainable finance framework is aligned with the four core components of the ICMA's GBP 2025, as well as the LMA/APLMA/LSTA's GLP 2025. For a summary alignment with principles scorecard, please see Appendix 1. Use of proceeds Clarity of the eligible categories – BEST PRACTICES The City of Bonn has clearly communicated the nature of expenditures as public investments and loans to city-owned companies. Projects' eligibility criteria are clearly defined and refer to the relevant activities under the EU Taxonomy. All projects are located in Bonn. Clarity of the environmental or social objectives – BEST PRACTICES The City of Bonn has clearly defined climate change mitigation and protection of water and marine resources as environmental objectives for the eligible categories. The chosen objectives are relevant for their respective categories and are coherent with recognized international standards, including the EU Taxonomy and the United Nations' (UN) Sustainable Development Goals (SDGs). Clarity of expected benefits – BEST PRACTICES The issuer has identified clear and relevant environmental benefits across all eligible categories, which are measurable and will be quantified in the issuer’s ongoing reporting. Proceeds will be used entirely for refinancing completed projects. The proportion of refinancing will also be transparently disclosed in the city's post-issuance reporting. A maximum look-back period of three years will be applied. Process for project evaluation and selection Transparency and clarity of the process for defining and monitoring eligible projects – BEST PRACTICES The City of Bonn has established a clear and structured decision-making process to determine projects' eligibility, which is outlined in its publicly available framework. Bonn's treasury department is responsible for evaluating project proposals by the city's departments and city-owned companies and will select projects in line with the established eligibility criteria. Ultimate selection authority lies with the head of the city treasury department in consultation with the city treasurer. The city's treasury is also responsible for the ongoing monitoring and updating of the project list. In case a project becomes ineligible, is sold or divested, the related proceeds will be reallocated to projects that meet the framework’s criteria. The City of Bonn has established a process to identify and mitigate environmental and social (E&S) risks associated with eligible projects, which is disclosed in the framework. 3 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 24 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Management of proceeds Allocation and tracking of proceeds – BEST PRACTICES The issuer has defined a clear process for the allocation and tracking of proceeds, as set out in its publicly available framework. Proceeds will be deposited into the general treasury and tracked separately through dedicated tables, with responsibility for tracking assigned to the city treasury. The balance of the tracked proceeds is adjusted annually to update the allocation to eligible projects accordingly. The allocation period is limited to 12 months, in line with market best practices. Any unallocated proceeds will be invested in cash, cash equivalents, short-term financial instruments and liquidity management. Reporting Reporting transparency – ALIGNED The City of Bonn has committed to providing updated annual allocation and impact reporting until the full allocation of proceeds, as well as on a timely basis in the event of material developments. This reporting will be made publicly available on the city’s website and will include exhaustive information on the allocation of proceeds and the expected environmental benefits of the projects. The environmental indicators are clear and relevant, encompassing all expected environmental benefits, as well as some social co- benefits, like enhancing transportation accessibility for vulnerable populations. The calculation methodologies and assumptions used in calculating these environmental benefits will be transparently disclosed to the public. In line with market best practices, an independent institution will verify the internal tracking and allocation of funds, as well as the reported environmental impacts. Contribution to sustainability The framework demonstrates a significant overall contribution to sustainability. This reflects a preliminary contribution to sustainability score of significant, based on the relevance and magnitude of the eligible project categories, and we have not made an adjustment to the preliminary score based on additional contribution to sustainability considerations. Preliminary contribution to sustainability The preliminary contribution to sustainability is significant, based on the relevance and magnitude of the eligible project categories. For the purpose of assessing the consolidated score on contribution to sustainability, we have weighted the categories according to estimates provided by the City of Bonn. For the current project list, the issuer estimates that nearly half of the proceeds will be allocated to sustainable water and wastewater management projects, with the rest distributed in approximately equal proportions between green buildings and clean transportation projects. A detailed assessment by eligible category has been provided below. 4 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 25 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Green buildings Eligible projects address climate change mitigation, which is a highly relevant objective given the local real estate sector's substantial energy consumption and carbon footprint. In Bonn, buildings are the largest contributors to greenhouse gas (GHG) emissions due to heating and electricity needs, with the majority relying on fossil fuels for heating. The city's building stock is predominantly old and inefficient, with many buildings dating back to before 1980.2 Reducing emissions from the building's sector is a key priority within Bonn's sustainability strategy. This reflects the broader situation in Germany, where the building sector is not on track to meet the country’s 2030 emissions targets, requiring an additional 110 MtCO₂eq reduction to stay aligned.3 This underscores the need for more ambitious decarbonisation efforts. Financing of new construction, renovation, and acquisition projects is crucial to provide flexibility in project planning and comprehensively achieve climate change mitigation objectives. Eligible projects are expected to have a significant positive impact on the reduction of energy consumption and GHG emissions in Bonn's real estate sector. All projects align with the applicable substantial contribution criteria set out in the EU Taxonomy Climate Delegated Act for climate change mitigation. Projects related to the construction of buildings after 2021 will follow the eligibility criterion of having a primary energy demand (PED) that is 10% below the national Nearly Zero-Energy Building (NZEB) standard. The City of Bonn meets requirements of the Building Energy Act (GEG), which integrates the European standards for NZEB into German law. The majority of eligible projects adhere to the Efficiency House Standard 40, exceeding the requirements of the GEG. Consequently, most projects eligible for refinancing achieve final energy demand levels that are materially below thresholds associated with long-term 1.5°C pathway alignment. However, the eligibility criteria do not explicitly consider embodied carbon emissions, which typically constitute a material share of lifecycle emissions and frequently exceed 35% of total emissions in the German context.4 We note that in February 2025, Bonn City Council adopted new buildings standards that require a maximum lifecycle assessment of building materials over a 50-year period.5 However, most projects included in Bonn's project list fall outside this standard as they were accomplished between 2023 and 2025. Lastly, most material adverse environmental externalities are well managed by the applicable national regulation. Renovations must deliver a clear improvement in energy efficiency, achieving at least a 30% reduction in annual PED in accordance with the EU Taxonomy’s substantial contribution criteria, or a 30% decrease in final energy demand. Although the target for final energy demand aims for ambitious performance levels, the PED threshold aligns with good market standards, but not the most ambitious ones. We note that municipal buildings are connected to the district heating network or use heat pumps wherever possible. The city aims to eliminate fossil fuel use, but may temporarily rely on them to meet peak demand until extensive renovations and energy-efficient construction reduce overall heat demand.6 Regarding acquisition activities, the issuer has developed varied sets of criteria. All acquired buildings that were constructed after 2021 must meet the NZEB-10% criteria, as specified above for financing new building constructions. Non-residential buildings constructed before 2021 must adhere to the PED criteria established by the 2014 Energieeinsparverordnung (EnEV) or a more recent standard, ensuring they rank within the top 15% of existing buildings. For existing residential properties, the final energy demand must not exceed 70 kWh/m², or the property should be at least energy efficiency class B, also placing them in the top 15% of the building stock. This threshold is ambitious in the medium term and represents a significant step toward aligning with the long-term climate targets of limiting global warming to 1.5°C. 5 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 26 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Renewable energy Financing renewable energy projects addresses climate change mitigation, which is a highly relevant objective in the local context as well as for the City of Bonn as an issuer. The city operates its electrical grid and energy infrastructure through the city-owned company Stadtwerke Bonn GmbH. Currently, over 65% of Bonn's energy is derived from fossil fuels. The city's goal is to achieve 100% clean electricity and meet heating demands with renewable energy by 2035.7 This aligns with Germany's broader context, where approximately 79% of the total energy supply comes from fossil fuels. Germany is targeting net zero GHG emissions by 2045, with interim goals including a 65% reduction by 2030 and a sustainability strategy aiming for 100% renewable electricity by 2035, despite an expected near doubling of electricity consumption.8 Renewable energy projects financed under this category are expected to highly contribute to reductions in GHG emissions from power generation in Bonn and Germany. The projects will include solar photovoltaic (PV), solar thermal collectors, battery storage systems and heat pumps as relevant technologies. Both municipal projects and grants or subsidies for third-party expenditures, such as those by private households and businesses, are eligible. Solar PV is considered best available technology. Solar thermal collectors, depending on their application, can convert solar energy into heat, providing relevant environmental benefits. While the impact of battery storage systems is contingent on the underlying electricity mix, such systems facilitate the electrification and integration of local renewable energy sources, particularly in light of the cyclical nature of solar generation. We acknowledge that municipal issuers may have limited control over the electricity mix in the city and consumer preferences. Lastly, the existing subsidy guidelines offer financial incentives for installing environmentally friendly heat pumps, underscoring their strong potential for mitigating climate change, even though no additional criteria for the related global warming potential (GWP) are specified. All financed activities are not expected to have large- scale environmental externalities, which we consider to be appropriately managed in line with national standards and laws. Clean transportation Investments in clean transportation projects address climate change mitigation, which is a highly relevant objective for the issuer, the transportation sector and the local context. The City of Bonn manages its public transportation services via its wholly-owned public utility Stadtwerke Bonn. In Bonn, the transportation sector is responsible for 27% of the city's emissions.9 This is in line with the situation in Germany, where transportation is the second largest source of emissions, with reductions lagging behind other sectors and countries. This underscores the necessity for sustainable transport solutions, such as electrifying public transportation and expanding infrastructure for electric vehicles, urban rail, buses, and cycling, to effectively reduce transportation sector emissions. Eligible projects are expected to overall significantly contribute to GHG emissions reductions and support efforts in mitigating climate change. All financed projects are linked to the EU Taxonomy's definitions for decarbonizing the transportation sector. Financing electric buses and modernizing urban public infrastructure, such as light rail networks, biking facilities, and alternative personal transport, promotes a transition to low-carbon options in accordance with the best available technologies, without causing negative environmental externalities. We also view positively expenditures that aim to maintain ventilation, locking, and safety systems, as these enhance the usability of public transportation for city residents. In addition, the issuer has excluded direct financing of fossil- fuel operated assets for maintenance and refurbishment. Some eligible projects that are essential for enabling the operation of transportation infrastructure play an indirect role in reducing GHG emissions. In addition, although most projects under the framework are not expected to generate major environmental externalities, there could be carbon lock-in effects from new or upgraded bus 6 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 27 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign stations, which may accommodate both zero tailpipe emission buses and internal combustion engine buses until the fleet achieves full electrification. Sustainable water and wastewater management Developing and managing a sustainable water and wastewater system address protection of water and marine resources, which is considered highly relevant for the issuer and its geographic context. Germany leads Europe in wastewater reprocessing, with over 96% of household and public wastewater treated at sewage plants.10 It fully complies with the Urban Waste Water Treatment Directive, treating 100% of urban wastewater, surpassing the European Union average of approximately 76%.11 Furthermore, in Germany, the removal rates for both nitrogen and phosphorus from collected wastewater stand at 75%, highlighting substantial pollutant reduction efforts. Despite these achievements, discharges from wastewater and pollutants still impact the quality of rivers, lakes, and coastal waters. The Bonn region, while experiencing low water stress,12 has heavily invested in wastewater and rainwater treatment, along with pumping stations and sewer systems, greatly enhancing wastewater disposal.13 Nonetheless, Bonn encounters challenges such as higher sewer rehabilitation needs and some operational inefficiencies compared to the national average.14 Eligible projects are expected to significantly contribute to the protection of water and marine resources. The City of Bonn aims to comply with the EU Taxonomy's substantial contribution criteria for sustainable use and protection of water and marine resources under the economic activity '2.2 - Urban waste water treatment', which are recognized market standards. However, limited visibility on energy considerations or GHG emission reductions for the projects reduces our ability to fully assess their positive environmental impact. It is important to note, however, that German municipalities are not legally obligated to include GHG inventories from a regulatory standpoint; and the issuer has confirmed compliance with all German legal requirements regarding wastewater discharges. Another positive consideration is that Bonn's wastewater treatment facilities generate biogas for energy and some of the plants use photovoltaic systems for on-site electricity production.15 Furthermore, treated wastewater excludes effluents from fossil fuel operations such as coal-fired power plants, natural gas extraction facilities, etc. Additional contribution to sustainability considerations We have not made an adjustment to the preliminary contribution to sustainability score based on additional considerations. The City of Bonn displays robust management of E&S risks. It adheres to both national legal mandates and international principles and conventions, ensuring compliance with established environmental protection standards and social norms. Further, the city has commissioned reports to evaluate potential strategies for reducing its climate impact. These reports outline targeted actions, incorporating scenario analysis, to effectively diminish the city's climate footprint. Key departments systematically track major risks, integrating environmental and social factors into their risk management processes. The city’s audit office oversees governance and enforces anti-corruption measures. The framework is coherent with the with Bonn's overarching sustainability strategy, which aims for net-zero emissions by 2035. To support this goal, the city has formed a climate council comprising experts from politics, science, and industry to provide guidance and strategic planning. Bonn has also developed a climate strategy that highlights seven key areas for action. An independent expert report, commissioned from external consultants, confirmed the target's feasibility and offered actionable recommendations. In 2022, the city released a voluntary local review of all UN SDGs, detailing Bonn's advancements with both qualitative and quantitative performance indicators. 7 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 28 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Appendix 1 - Alignment with principles scorecard for the City of Bonn's sustainable finance framework Factor Sub-factor Component score Sub-factor score Factor score A A A Yes A A Yes A A Yes Yes Yes Yes A A A Yes A A A Yes Yes A A A A No Yes Yes Yes Yes Aligned AlignedReporting Reporting transparency Reporting frequency Reporting duration Report disclosure Reporting exhaustivity BP: Clarity and relevance of the indicators on the sustainability benefits BP: Disclosure of reporting methodology and calculation assumptions BP: Independent external auditor, or other third party, to verify the tracking and allocation of funds BP: Independent impact assessment on environmental and social benefits Best practices Management of proceeds Allocation and tracking of proceeds Tracking of proceeds Periodic adjustment of proceeds to match allocations BP: Disclosure of the proceeds management process Disclosure of the intended types of temporary placements of unallocated proceeds Best practices Use of proceeds Clarity of expected benefits Transparency and clarity of the process for defining and monitoring eligible projects Process for project evaluation and selection Clarity of the objectives Clarity of the eligible categories Transparency of the environmental and social risk mitigation process BP: Monitoring of continued project compliance Clarity of the process Best practices BP: Objectives are defined, relevant and coherent for all categories BP: Definition of content, eligibility and exclusion criteria for all categories Best practices Best practices Best practices Coherence of project category objectives with standards for nearly all categories Identification and relevance of expected benefits for nearly all categories Measurability of expected benefits for nearly all categories BP: Disclosure of refinancing prior to issuance and in post-allocation reporting BP: Commitment to communicate refinancing look-back period prior to issuance BP: Relevant benefits are identified for all categories BP: Benefits are measurable for all categories Component Nature of expenditure Definition of content, eligibility and exclusion criteria for nearly all categories Location Relevance of objectives to project categories for nearly all categories Best practices Best practices BP: Allocation period is 24 months or less BP: Allocation reporting at least until full allocation of proceeds, and impact reporting until full bond maturity or loan payback Legend: BP - Best practice, A - Aligned, PA - Partially aligned, NA - Not aligned Aligned Disclosure of the process Overall alignment with principles score: 8 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 29 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Appendix 2 - Mapping eligible categories to the United Nations’ Sustainable Development Goals The four eligible categories included in the City of Bonn's sustainable finance framework are likely to contribute to four of the United Nations’ Sustainable Development Goals, namely: UN SDG 17 Goals Eligible Category SDG Targets GOAL 6: Clean Water and Sanitation Sustainable water and wastewater management 6.3: Improve water quality by reducing pollution, eliminating dumping and minimizing hazardous chemicals and materials Renewable Energy 7.2: Increase substantially the share of renewable energy in the global energy mix Green Buildings 7.3: Double the global rate of improvement in energy efficiency GOAL 11: Sustainable Cities and Communities Clean Transportation 11.2: Provide access to safe, affordable, accessible and sustainable transport systems for all GOAL 13: Climate Action Renewable Energy Green Buildings Clean Transportation Measures to reduce GHG emissions contribute to climate action under SDG 13 GOAL 7: Affordable and Clean Energy The United Nations’ Sustainable Development Goals mapping in this SPO considers the eligible project categories and associated sustainability objectives/benefits documented in the issuer’s sustainable finance framework, as well as resources and guidelines from public institutions, such as the ICMA SDG Mapping Guidance and the UN SDG targets and indicators. 9 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 30 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Appendix 3 - Summary of eligible categories in the City of Bonn's sustainable finance framework Eligible Categories Description Sustainability Objectives Impact Reporting Metrics Green Buildings Expenditures for buildings (e.g. administrative buildings, schools, childcare facilities and other public buildings): - Municipally-owned buildings constructed after 31 December 2020: Buildings whose primary energy demand is at least 10% below the requirements of the nearly zero‑energy building (NZEB) standard. - Municipally-owned buildings constructed before 31 December 2020: Buildings that meet the primary energy performance requirements of EnEV 2014 or better (so‑called "top 15%"). - Renovation of existing municipally owned buildings – building renovation complies with the applicable requirements for major renovations, as defined in the Energy Performance of Buildings Directive (EPBD), based on the cost ‑optimal level defined under EnEV 2014. - A comprehensive renovation measure leads to a relative improvement in primary energy demand of at least 30% compared to the building’s primary energy demand prior to renovation. - Renovations / refurbishments achieving a reduction in final energy consumption or demand of at least 30% and additionally resulting in a final energy consumption or demand level that is aligned with the EU’s climate targets. - Existing residential buildings with a final energy demand not exceeding 70 kWh/m², or that can be assigned at least to energy efficiency class B (so ‑called “top 15%”). Climate Change Mitigation - (Estimated) avoided CO₂ emissions (t/year) - Primary energy demand (kWh/m²) - Final energy demand (kWh/m²) Renewable Energy Municipally owned expenditures for the construction and operation of renewable energy generation facilities, such as: - Photovoltaic installations (solar power) - Solar thermal collector systems (solar thermal energy) - Battery storage systems - Heat pumps for heating and cooling purposes - Grants and subsidies for the construction and operation of facilities for the use of the above ‑mentioned renewable energy technologies by third parties, such as private households and companies Climate Change Mitigation - (Estimated) avoided CO₂ emissions (t/year) - Number and capacity of the subsidized photovoltaic installations 10 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 31 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Eligible Categories Description Sustainability Objectives Impact Reporting Metrics Clean Transportation Expenditures for the improvement and promotion of sustainable and environmentally friendly transport systems and for the reduction of the CO₂ intensity / emissions of vehicles: - Expansion and improvement of infrastructure for cyclists (including bicycle streets) and pedestrians (e.g. “Future Cycling” programme) - Transition of the municipal vehicle fleet to zero‑emission powertrains - Expansion, modernisation and maintenance of public transport systems, as well as the associated infrastructure (e.g. metro networks, light rail networks) - Electrification of bus services (electric buses and related infrastructure, such as charging stations and upgrades to bus depots, etc.) - Grants and subsidies for electric vehicles, charging infrastructure, cargo e‑bikes, and other zero‑emission mobility solutions (e.g. “Zero‑Emission City Centre”) Climate Change Mitigation - Train‑kilometre performance in local rail passenger transport - Number and share of electric buses operated by Stadtwerke Bonn - (Estimated) annual avoided GHG emissions (tCO₂e/year) - (Estimated) number of passengers Sustainable water and wastewater management Expenditures for the construction, expansion, upgrading and improvement of water and wastewater infrastructure (including wastewater treatment plants and wastewater transport infrastructure, as well as water supply infrastructure), as well as for the rehabilitation and efficiency enhancement of wastewater treatment facilities and related transport infrastructure. This may include, for example, the following expenditures: - Construction, expansion and operation of water collection, treatment and supply systems - Expansion, rehabilitation and improvement of the water supply network - Improvement of water‑use efficiency through the installation of water meters - Investments in the renewal and optimisation of waterworks - Renewal, maintenance and expansion of sewers and pumping stations - Modernisation of sewerage systems and wastewater treatment - Manufacturing, installation and related services for leakage‑control technologies aimed at reducing and preventing leakages in water supply systems Protection of water and marine ressources - Volume of treated wastewater [million sqm³/year] - Annually treated sewage sludge [t/year] - Number of residents with access to safe drinking water served [supply area] - Number of residents whose wastewater is collected and treated [service area] 11 14 April 2026 City of Bonn: Second Party Opinion – Sustainable Finance Framework Assigned SQS2 Sustainability Quality ScoreSeite 32 von 59 Moody's Ratings Sub-Sovereign Endnotes 1 Point-in-time assessment is applicable only on date of assignment or update. 2 Bundesstadt Bonn, Statistik des Wohngebäudebestands, March 2026. 3 Umweltbundesamt, Germany on track for 2030 climate targets, March 2025. 4 Agora Industrie, Reduktion und Regulierung von Embodied-Carbon-Emissionen im deutschen Gebäudesektor, November 2024. 5 Bonn City Council, Bonn standards for climate-friendly new builds, February 2025. 6 SWB, Stadt und SWB treiben Wärmewende in städtischen Gebäuden voran, December 2024. 7 Stadt Bonn, Energy: It's all in the mix, retrieved in March 2026. 8 Bundesregierung, Climate Change Act 2021, retrieved in March 2026. 9 Stadt Bonn, Energy and greenhouse gas balance Bonn, retrieved in March 2026. 10 Bundesumweltministerium, Wastewater, Februar 2026. 11 Water Information System for Eu
Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de