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253380 · Beschlussvorlage

Klimaplan 2035 Ergänzung des Sideletters zur Sportförderung unter anderem Einführung des Fördertatbestands „Nachhaltigkeitssiegel Nachhaltigere Sportvereine Bonn“ unter dem Handlungsfeld „Globale Verantwortung & Eine Welt“ und weitere

Nummer
253380
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Sportausschusses 09.07.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253380
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Klimaplan 2035
Ergänzung des Sideletters zur Sportförderung unter
anderem Einführung des Fördertatbestands
„Nachhaltigkeitssiegel Nachhaltigere Sportvereine
Bonn“ unter dem Handlungsfeld „Globale
Verantwortung & Eine Welt“ und weitere
Beratungsfolge
Sportausschuss 09.07.2025 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
10.07.2025 Empfehlung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Sideletter zu den Sportförderrichtlinien zur Verwendung der
zusätzlichen Mittel aus dem Klimaplan der Bundesstadt Bonn wird um
Fördertatbestände entsprechend der Anlage 1 ergänzt.
2. Die neuen Fördertatbestände gelten ab dem 01.10.2025. Die
Finanzierung erfolgt im Rahmen der bereits im Haushaltsplan
2025/2026 eingeplanten Mittel für den Sideletter.
Begründung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im Rahmen des Klimaplans 2035 mit
Beschluss DS 231488 am 09.11.2023 einen Sideletter zu den
Sportförderrichtlinien zur Verwendung der zusätzlichen Mittel aus dem
Klimaplan der Bundesstadt eingeführt. Ziel ist die gezielte Förderung
nachhaltiger Maßnahmen durch Bonner Sportvereine. Der Sideletter wurde im
Dezember 2024 bis zum 31.12.2026 verlängert. Die zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel betragen jeweils 80.000 € in den Jahren 2025 und 2026.
Die Bundesstadt Bonn hat mit dem Klimaplan 2035 und dem dazugehörigen
Sideletter zu den Sportförderrichtlinien neue Impulse für die Förderung
nachhaltiger Maßnahmen im organisierten Sport gesetzt. Ziel ist es, durch
niedrigschwellige Förderungen den Bonner Sport auf dem Weg zur
Klimaneutralität zu begleiten und ökologische, ökonomische sowie soziale
Nachhaltigkeit im Vereinswesen zu verankern.Seite 1 von 6
Seite 2
Mit dem Projekt „Initiative Nachhaltigere Sportvereine Bonn“, das durch das
Sport- und Bäderamt in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Bonn
entwickelt wurde, soll nun ein weiterer, praxisnaher Anreiz zur Umsetzung
nachhaltiger Maßnahmen geschaffen werden und um Sportvereine
niedrigschwellig zu nachhaltigem Handeln zu motivieren. Der dazugehörige
Leitfaden, der in Zusammenarbeit mit einigen interessierten Vereinen erarbeitet
worden ist, stellt ein strukturiertes und überprüfbares Instrument dar, das auf
einer Checkliste, einem Punktesystem sowie einer transparenten Zielvorgabe
basiert. Die Einteilung nach Vereinsgröße sowie differenzierte Maßnahmen für
Vereine mit und ohne eigene Anlagen gewährleisten Fairness und Teilhabe.
Das Siegel „Nachhaltigere Sportvereine Bonn“ stellt ein sichtbares Zeichen für
nachhaltiges Vereinsengagement dar und dient dabei nicht nur als
Anerkennung, sondern auch als Förderinstrument. Bereits im Rahmen der
Beschlussvorlage DS 241943 hatte die Verwaltung angekündigt, dass die
Vergabe des Siegels mit einer finanziellen Förderung verbunden sein soll und
die Verwaltung deshalb hierzu einen Fördertatbestand entwickeln wird.
Die Verwaltung schlägt vor, Vereinen, die die Mindestanforderungen erfüllen,
eine Förderung in Höhe von 3.000 € zu gewähren. Diese Förderung soll als
Impuls zur weiteren Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen dienen und ist Teil
der bestehenden Haushaltsmittel für den Sideletter.
Um das Nachhaltigkeitssiegel der Initiative „Nachhaltigere Sportvereine Bonn“
zu erhalten, müssen Sportvereine die im beigefügten Steckbrief zum Leitfaden
festgelegten Mindestanforderungen für die verschiedenen SDGs und
Maßnahmen erfüllen. Nach erfolgreichem Abschluss des Prüfprozesses
erhalten Vereine, die die Mindestkriterien erfüllen, das Siegel für die Dauer von
zwei Jahren. Nach erfolgreicher Nachprüfung ist eine Verlängerung möglich.
Die Initiative verfolgt nicht nur eine ökologische Ausrichtung, sondern auch eine
soziale und ökonomische Dimension. Durch den Aufbau einer digitalen
Austauschplattform (App) sowie durch begleitende Beratungsangebote wird ein
kontinuierlicher Wissenstransfer ermöglicht. Damit wird Nachhaltigkeit als
kollektives und partnerschaftliches Projekt im Bonner Sport etabliert.
Gemeinschaft statt Wettbewerb: Kooperation statt Konkurrenz im Sinne
nachhaltiger Entwicklung.
Neben der Aufnahme des Fördertatbestandes „Nachhaltigkeitssiegel“ wurden
weitere Fördertatbestände innerhalb des Sideletters identifiziert, benannt bzw.
angepasst, die aus dem gemeinsamen Prozess "Initiative Nachhaltigere
Sportvereine" resultieren.
Für die Umsetzung des Beschlusses sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel
erforderlich.
Anlage/n
1 Anlage 1 Änderung Sideletter (öffentlich)
2 Anlage 2 Steckbrief zum Leitfaden der Initiative (öffentlich)Seite 2 von 6
Anlage 2 Änderungen Sideletter
Handlungsfeld Klima und Energie:
Für die Durchführung eines Öko-Checks wird Vereinen mit vereinseigenen Anlagen ein Zuschuss von
bis zu 2.000 Euro gewährt. Voraussetzung für die Förderung ist die vorherige Beantragung des Öko-
Checks beim Stadtsportbund Bonn und die Durchführung nach den Vorgaben des LSB NRW.
Für die Ersatzbeschaffung von energieeffizienten Elektrogeräten bei gleichzeitiger Entsorgung der
Altgeräte kann nach vorheriger Antragstellung beim Sport- und Bäderamt ein Zuschuss von maximal
1.500 Euro pro Verein gewährt werden.
Die Herstellungskosten von Infotafeln mit Hinweisen für die Nutzer von vereinseigenen oder (nach
vorheriger Rücksprache mit dem Sport- und Bäderamt bzw. dem SGB) kommunalen Sportanlagen
zum Einsparen von Energie und/oder Wasser werden bis zu 50% gefördert.
Sportvereine mit vereinseigenen Anlagen sind nach der Förderrichtlinie „Solares Bonn“
antragsberechtigt zur Förderung von Stecker-Solargeräten (= „Balkonkraftwerk“ = Mini-
Photovoltaikanlage mit maximal 800 Watt Einspeiseleistung pro Endstromkreis) an
Balkonen, auf Terrassen, an Fassaden und auf der Freifläche sowie von Solaranlagen auf
Gebäuden wie z.B. Vereinsgebäuden.
Für die Anschaffung von Stecker-Solargeräten zur Erzeugung von regenerativer Energie wird
ggf. in Kombination und unter Einhaltung der Förderrichtlinie „Solares Bonn“ ein weiterer
Zuschuss von bis zu 500 Euro, jedoch insgesamt maximal 90% des Rechnungspreises* je
Stecker-Solargerät (max. 3 pro Verein), gewährt. Die Förderung wird gegen Vorlage der
Rechnung, der Eintragung ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und einem
Foto des montierten und installierten Stecker-Solargerätes gestattet.
*Der anzuerkennende Rechnungspreis beinhaltet Solarmodule, Mikro-Wechselrichter,
Kabel,Stecker und ggf. Befestigungsmaterial, hingegen nicht die Versandkosten oder Extras
wie z.B. Strommessgeräte.
Förderfähig ist die Neuinstallation einer festinstallierten netzverbundenen PV-Anlage mit
einer installierten Leistung von mindestens 5 kWp ggf. in Kombination und unter Einhaltung
der Förderrichtlinie „Solares Bonn“. Für die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel
sind die ordnungsgemäße, sichere Installation der PV-Anlage gemäß gültiger Normen und
Regelwerke und die ordnungsgemäße sichere Inbetriebnahme durch ein geeignetes
Fachunternehmen zu bescheinigen. Anlagen, die in Eigenleistung errichtet werden, können
nicht gefördert werden. Je Funktionsgebäude ist nur eine PV-Anlage förderfähig. Die
Förderung in Form eines Zuschusses beträgt:
- für PV-Anlagen: € 300 je kWp, jedoch maximal € 3.000
- zusätzlich pauschal plus € 1.000 bei Installation PV-Anlage mit Batteriespeicher
Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich.
Das Angebot von Job- oder D-Ticket für hauptamtliche Mitarbeiter:innen wird mit 30 Euro je
Ticket und Mitarbeiter:in gefördert.
Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich.
Weitere Maßnahmen können dem Sport- und Bäderamt und dem Stadtsportbund Bonn e.V.
zur Prüfung eingereicht werden. Über die Zulassung und Höhe der Förderung entscheidet ein
gemeinsames Gremium der beiden Institutionen.Seite 3 von 6
Handlungsfeld Natürliche Ressourcen & Umwelt:
Maßnahmen im Sinne der Biodiversität auf vereinseigenen Anlagen oder (nach vorheriger
Rücksprache mit dem Sport- und Bäderamt) auch an kommunalen Sportaußenanlagen werden
gefördert. Dazu zählen die Herstellung von ökologischen Flächen wie Wildblumenwiesen, Hecken-
und Baumpflanzungen oder die Installation von Insektenhotels (unter Qualitätsvorgabe durch das
Sport- und Bäderamt in Absprache mit Amt 67 Abteilung Grün).
Die Kosten für die Maßnahmen werden bis zu einem Betrag von 1.000 Euro gegen Nachweis der
entstandenen Kosten erstattet.
Für Maßnahmen der Dach- oder der Fassadenbegrünung auf vereinseigenen Anlagen oder
vereinseigenen Gebäuden, Materialcontainern o.a. an kommunalen Sportaußenanlagen wird ein
Zuschuss von 50 Euro pro Quadratmeter bis zu max. 500 Euro pro Dach bzw. Fassade gewährt.
Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich.
Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen auf vereinseigenen Anlagen oder (nach vorheriger
Rücksprache mit dem Sport- und Bäderamt) auch an kommunalen Sportaußenanlagen werden bis zu
einem Betrag von 1.000 Euro gegen Nachweis der entstandenen Kosten gefördert.
Weitere Maßnahmen können dem Sport- und Bäderamt und dem Stadtsportbund Bonn e.V.
zur Prüfung eingereicht werden. Über die Zulassung und Höhe der Förderung entscheidet ein
gemeinsames Gremium der beiden Institutionen.
Handlungsfeld Globale Verantwortung & eine Welt:
Für die Anschaffung von Sportgeräten und Bällen, die im Sinne der Klimaziele der
Bundesstadt Bonn nachhaltig hergestellt sind und die entsprechend zertifiziert sind, wird ein
Zuschuss von 60% der Anschaffungskosten gewährt. Die Maximalförderung pro Verein
beträgt 500 Euro.
Die Anschaffung von gebrauchten Großsportgeräten mit einem Einzelanschaffungswert von
über 500 Euro wird unter Nachweis der erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen mit 50 %
der Anschaffungskosten bei einer Maximalförderung von 3.000 Euro pro Gerät bezuschusst.
Die Anschaffung von Refurbished-Sportgeräten wird unter Nachweis der erforderlichen
Sicherheitsüberprüfungen mit 50 % der Anschaffungskosten bei einer Maximalförderung von
3.000 Euro bezuschusst.
Die Erreichung des Bonner Siegel „Nachhaltigerer Sportverein“ wird mit einer einmaligen
Fördersumme von 3.000 Euro je Verein honoriert.
Weitere Maßnahmen können dem Sport- und Bäderamt und dem Stadtsportbund Bonn e.V.
zur Prüfung eingereicht werden. Über die Zulassung und Höhe der Förderung entscheidet ein
gemeinsames Gremium der beiden Institutionen.
Die Förderungen sind nur bis zur Erschöpfung der Mittel aus dem Klimaplan der Bundesstadt
Bonn möglich.Seite 4 von 6
Steckbrief zum Leitfaden der Initiative „Nachhaltigere Sportvereine Bonn“
Warum Nachhaltigkeit im Sport?
Der Sport hat eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, nachhaltige Entwicklung in die Gesellschaft zu
tragen. Sportvereine bieten ideale Plattformen, um aktiv zu nachhaltigem Handeln zu motivieren und es in
der Vereinsstruktur zu verankern. Mit der Initiative möchten das Sport- und Bäderamt der Stadt Bonn und
der Stadtsportbund Bonn die Sportvereine auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit unterstützen.
Die Initiative basiert auf den 3 Säulen der Nachhaltigkeit
• Ökologie: Umweltschutz und Ressourcenschonung
• Ökonomie: Nachhaltiges Wirtschaften und Verantwortung
• Soziales: Inklusion, Diversität und Gesundheit
Alle drei Säulen sind gleichgewichtet und gleichrangig. Eine nachhaltige Entwicklung ist nur zu erreichen,
wenn umweltbezogene, wirtschaftliche und soziale Ziele gleichzeitig und gleichberechtigt umgesetzt
werden.
Was ist die Initiative / worum geht es genau?
Die Initiative versteht sich als Teamprojekt mit folgenden Zielen:
• Sensibilisierung für das Thema Nachhaltigkeit
• niederschwelliger Zugang zum Thema Nachhaltigkeit für alle Bonner Sportvereine
o mit und ohne vereinseigene Sportanlagen
o unabhängig von der Vereinsgröße
• kontinuierliche Unterstützung im laufenden Prozess durch regelmäßigen Austausch der Vereine mit
dem SSB und dem Sport- und Bäderamt der Stadt Bonn
• Anregungen zum Handeln
• den Vereinen Wissen und Handlungsempfehlungen an die Hand geben
• Erreichung des „Nachhaltigere Sportvereine“ als Möglichkeit für alle Vereine (entsprechend der
Bewertungsskala)
Wie funktioniert der Prozess?
• Alle Vereine, die der Initiative beitreten möchten, erhalten
o zur Unterstützung einen kostenfreien Zugang zu einer App als Kommunikations- und
Austauschplattform
o eine Checkliste als Anregung zum Handeln
• Die Vereine, die das „Nachhaltigere Sportvereine“ erreichen wollen
o setzen Maßnahmen gemäß Checkliste um und sammeln damit Punkte entsprechend der
Bewertungsskala,
o dokumentieren den Prozess (siehe Beiblatt „Hinweise zur Dokumentation“) und
o reichen die Dokumentation zur Prüfung beim Sport- und Bäderamt ein.
• Nach erfolgreicher Prüfung durch das Sport- und Bäderamt wird das Siegel „Nachhaltigere
Sportvereine“ für den Zeitraum für 2 Jahre verliehen.Seite 5 von 6
• Voraussetzungen zur Verlängerung des Siegels: Zielsetzung in Checkliste wurde erfüllt
Was kann ich erreichen?
• Kompetenz / Erfahrung / in allen Bereichen der Nachhaltigkeit
• Wissensaustausch und Hilfestellung
• Kontakt zu kompetenten internen und externen Ansprechpersonen
• Praxisbeispiele
• Siegel „Nachhaltigere Sportvereine“
• Förderung 3.000 Euro bei SiegelvergabeSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 19:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de