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253379 · Mitteilungsvorlage

Denkmalbereichssatzung Combahnviertel, hier: Sachstand

Nummer
253379
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
24.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  1. Sitzung des Rates 08.09.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 01.07.2025 Unterausschuss Denkmalschutz Aktuelle Informationen der Verwaltung
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253379
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Denkmalbereichssatzung Combahnviertel, hier:
Sachstand
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 01.07.2025 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme
Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme
Unterausschuss Denkmalschutz 31.12.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung teilt Folgendes mit:
Gemäß Ratsbeschluss vom 14.03.2024 (DS-Nr. 240191) wurde die Verwaltung
beauftragt, eine Denkmalbereichssatzung gem. § 10 Denkmalschutzgesetz
NRW (DSchG NRW) aufzustellen und die hierzu erforderlichen Unterlagen dem
Rat jeweils zur Beschlussfassung über die weiteren Verfahrensschritte
vorzulegen.
Dem folgend hat die Verwaltung die Offenlage des Satzungsentwurfs und der
zugehörigen Unterlagen vorbereitet und den Gremien unter der Drucksache Nr.
241235 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Beschluss zur Offenlage wurde in
der Ratssitzung am 26.09.2024 beschlossen.
Die Offenlage der Unterlagen erfolgte im Zeitraum vom 23.01.2025 bis
einschließlich 23.02.2025. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten
Einwendungen wurden anschließend mit dem Landschaftsverband Rheinland –
Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) sowie der Bezirksregierung
Köln erörtert.
Aktuell werden die Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten
Einwendungen erarbeitet, welche abschließend nochmals mit dem LVR-ADR
abgestimmt werden sollen. Aufgrund neu aufgeworfener Fragestellungen
hinsichtlich einzelner Inhalte der Satzung dauert dieser Prozess länger, als
zunächst angenommen, weshalb die Beschlussvorlage zum
Satzungsbeschluss nicht mehr vor der Kommunalwahl in die Gremien
eingebracht werden kann.
Hinsichtlich der weiteren Zeitschiene ist geplant, die entsprechende
Beschlussvorlage in die frühestmögliche Gremienfolge nach derSeite 1 von 2
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Kommunalwahl einzubringen. Der vorläufige Schutz des Gebietes der
Denkmalbereichssatzung läuft noch bis zum 15.05.2026. Es ist vorgesehen die
Rechtskraft der Satzung bis dahin herbeizuführen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de