253379 · Mitteilungsvorlage
Denkmalbereichssatzung Combahnviertel, hier: Sachstand
Kerndaten
- Nummer
- 253379
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 24.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Beuel Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Unterausschuss Denkmalschutz Aktuelle Informationen der Verwaltung
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253379 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Denkmalbereichssatzung Combahnviertel, hier: Sachstand Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 01.07.2025 Aktuelle Informationen der Verwaltung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Unterausschuss Denkmalschutz 31.12.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung teilt Folgendes mit: Gemäß Ratsbeschluss vom 14.03.2024 (DS-Nr. 240191) wurde die Verwaltung beauftragt, eine Denkmalbereichssatzung gem. § 10 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) aufzustellen und die hierzu erforderlichen Unterlagen dem Rat jeweils zur Beschlussfassung über die weiteren Verfahrensschritte vorzulegen. Dem folgend hat die Verwaltung die Offenlage des Satzungsentwurfs und der zugehörigen Unterlagen vorbereitet und den Gremien unter der Drucksache Nr. 241235 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Beschluss zur Offenlage wurde in der Ratssitzung am 26.09.2024 beschlossen. Die Offenlage der Unterlagen erfolgte im Zeitraum vom 23.01.2025 bis einschließlich 23.02.2025. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Einwendungen wurden anschließend mit dem Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) sowie der Bezirksregierung Köln erörtert. Aktuell werden die Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Einwendungen erarbeitet, welche abschließend nochmals mit dem LVR-ADR abgestimmt werden sollen. Aufgrund neu aufgeworfener Fragestellungen hinsichtlich einzelner Inhalte der Satzung dauert dieser Prozess länger, als zunächst angenommen, weshalb die Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss nicht mehr vor der Kommunalwahl in die Gremien eingebracht werden kann. Hinsichtlich der weiteren Zeitschiene ist geplant, die entsprechende Beschlussvorlage in die frühestmögliche Gremienfolge nach derSeite 1 von 2 Seite 2 Kommunalwahl einzubringen. Der vorläufige Schutz des Gebietes der Denkmalbereichssatzung läuft noch bis zum 15.05.2026. Es ist vorgesehen die Rechtskraft der Satzung bis dahin herbeizuführen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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